Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 12. März 2018 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Im Rahmen der Sitzungseröffnung begrüßt Ratsvorsitzender Bartsch die Anwesenden, vor allem die Feuerwehrkameraden und die Presse.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit mit zwölf anwesenden Ratsmitgliedern fest. Die Ratsmitglieder Seidel und Stabrey fehlen, Ratsmitglied Gläser wird später zur Sitzung erscheinen.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 16 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 6. öffentlichen Sitzung vom 11.12.2017

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 6 vom 11.12.2017 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an SGB Janze, der berichtet, dass der Sperrvermerk für die Beschaffung der Zweisäulenhebebühne durch Beschluss des Samtgemeindeausschusses am 12.02.2018 aufgehoben wurde. Weiterhin teilt er mit, dass die Verwaltung mit dem Verkauf der alten Hebebühne beauftragt wurde. Im Übrigen verweist er auf das bereits vorliegende Protokoll.

Ratsmitglied Gläser erscheint zur Sitzung.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die anwesenden Einwohner melden sich nicht zu Wort.

 
TOP 7 Ernennung des Herrn Oliver Reinhold zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ahmstorf

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Oliver Reinhold für die Zeit vom 12.03.2018 bis 11.03.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ahmstorf zu ernennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

SGB Janze erläutert die Vorlage und berichtet, dass der SGA die Ernennung einstimmig empfehle und der Kreisbrandmeister Herr Kapke ebenfalls zugestimmt habe.

Da kein Diskussionsbedarf besteht, bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.


TOP 8 Ernennung des Herrn Gero Janze zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ahmstorf

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Gero Janze für die Zeit vom 12.03.2018 bis 11.03.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ahmstorf zu ernennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig

Im Anschluss kehrt SGB Janze zum Gremium zurück.



Protokoll:

Aufgrund des Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG enthält sich SGB Janze der Abstimmung und verlässt das Gremium.

Ratsvorsitzender Bartsch erläutert kurz den Inhalt der Verwaltungsvorlage, berichtet von der Zustimmung des SGA und des Kreisbrandmeisters und leitet anschließend die Beschlussfassung herbei.


TOP 9 Ernennung des Herrn Martin Klein zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mariental

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Martin Klein für die Zeit vom 12.03.2018 bis 11.03.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mariental zu ernennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig

Ratsmitglied Klein kehrt zum Gremium zurück.

Im Anschluss werden den Ernannten Herren Reinhold und Klein von Ratsvorsitzendem Bartsch und SGB Janze Geschenke und Ernennungsurkunden übergeben. SGB Janze überreicht je eine „Männerhandtasche“ aus Holz mit dem Wappen der Samtgemeinde Grasleben. Anschließend nutzt er die Gelegenheit, ein kurzes Grußwort zu sprechen und bedankt sich für das ehrenamtliche Engagement. SGOAR Schulz übernimmt Gleiches für den Ernannten SGB Janze.



Protokoll:

Aufgrund des Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG enthält sich Ratsmitglied Klein der Abstimmung und verlässt das Gremium.

Da kein Diskussionsbedarf besteht, bittet der Ratsvorsitzende nach kurzer Erläuterung der Vorlage und Erwähnung der Zustimmung des SGA und des Kreisbrandmeisters um Abstimmung.


TOP 10 Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Frau Jessica Kula und Herrn Claus Schridde zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen vorzuschlagen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze, der die Vorlage erläutert und die Beratungen aus dem SGA wiedergibt. Er berichtet, dass dieser einstimmig empfehle, Jessica Kula und Claus Schridde zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen vorzuschlagen.


TOP 11 Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Frau Stefanie Gander und Herrn Jan Zeidler zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen vorzuschlagen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig

Im Anschluss an die Abstimmung kehrt Ratsmitglied Gander zum Gremium zurück.



Protokoll:

Aufgrund des Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG enthält sich Ratsmitglied Gander der Abstimmung und verlässt das Gremium.

Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SGB Janze. Dieser berichtet, dass zwei männliche Bewerber vorhanden waren und dass der SGA sich darauf geeinigt habe, die Verwaltung den Kandidaten per Losverfahren ermitteln zu lassen. Das Ergebnis dieses Verfahrens habe Jan Zeidler als vorzuschlagende Person hervorgebracht.

Der Ratsvorsitzende fasst zusammen, dass der Beschluss demzufolge vorsieht, Jan Zeidler und Stefanie Gander zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen vorzuschlagen.

Ratsmitglied Gläser, der selbst Schöffe ist, teilt mit, dass die Schöffentätigkeit zu 85 % von Kommunalpolitikern ausgeführt werde und sich dies seiner Ansicht nach ändern sollte, woraufhin die Ratsmitglieder Nitschke und Werner erwidern, dass das Amt öffentlich ausgeschrieben gewesen sei und sich kein weiterer Interessent gemeldet habe.


TOP 12 Annahme und Vermittlung von Spenden; Sachspende der Fa. esco GmbH & Co. KG an die Freiwillige Feuerwehr Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die Zuwendung der Fa. esco GmbH & Co. KG vom 13.12.2017 in Höhe von 1.707,56 € für die Sachspende einer Wärmebildkamera an die Freiwillige Feuerwehr Grasleben anzunehmen und zweckentsprechend zu verwenden.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

Da kein Diskussionsbedarf besteht, bittet der Ratsvorsitzende nach kurzer Erläuterung der Verwaltungsvorlage um Beschlussfassung.


TOP 13 Annahme einer Spende vom Förderverein Freizeitbad

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die zweckungebundene Geldspende in Höhe von 7.500 € vom Förderverein Freizeitbad anzunehmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch bittet das Gremium nach Darstellung der Verwaltungsvorlage um Abstimmung.


TOP 14 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Freibadsaison 2018

  • Das Freizeitbad Grasleben wird am Sonntag, den 27.05.2018 um 11:00 Uhr in die Saison 2018 starten.
  • Derzeit ist völlig offen, ob und in welcher Form der bisherige Imbissbetrieb fortgeführt werden kann. Verbindliche Aussagen liegen hierzu nicht vor.
  • Für das Minispielfeld wird in Kürze die Planung durch ein Planungsbüro beauftragt.

Tourismuskonzept

Kürzlich hat die Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für den Landkreis Börde, den Landkreis Helmstedt sowie die Gemeinde Cremlingen stattgefunden. Die Fertigstellung ist für Oktober 2018 angekündigt. Im Zuge der Erstellung werden alle kreisangehörigen Gemeinden befragt. 

Das Angebot von Ratsmitglied Gläser, der Verwaltung das in der Vergangenheit erstellte Tourismuskonzept für die SG Grasleben für das Gespräch mit dem Planungsbüro zur Verfügung zu stellen, nimmt SGB Janze dankend an.

Projektaufruf Leader

Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projekten ist der 01.04.2018. Als Vorlage zur Erfassung der Ideen dient der Projektsteckbrief, der auf der Webseite der LEADER-Region zum Download bereitsteht. Hier müssen möglichst genaue Angaben zum beabsichtigten Projekt gemacht werden. Wichtig ist dabei, Ziel und Zweck des Projektes zu benennen, eine möglichst genaue Vorstellung von den Kosten und der Finanzierung zu haben und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzustellen. Der darauf folgende Stichtag wäre der 01.10.2018.

Schließung der Samtgemeinde

Am 22. und 23.02.2018 musste die Samtgemeindeverwaltung wegen zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle komplett für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Aufgrund der eingeschränkten Personaldecke ist es jedoch faktisch unmöglich, jeden Arbeitsplatz mit Kundenkontakt mit zwei Vertretungskräften zu besetzen.

Förderprogramm KIP II

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKomInvFöG) - KIP II befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung.

Vorgesehen ist, dass die Samtgemeinde Grasleben Fördermittel in Höhe von 245.225,08 Euro erhält, wobei die Kommune einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten zu leisten hat. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt.

Förderfähig sind:

  • Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40.000 Euro für die Sanierung, den Umbau sowie die Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in den der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte, Schulsporthallen, Außenanlagen).
  • Erweiterungen, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dienen und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führen.
  • Errichtungen von Ersatzbauten ausnahmsweise, soweit der Ersatzbau 1. im Vergleich zur Bestandssanierung und zum Umbau des Bestands nachweislich die günstigere Variante darstellt und 2. nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
  • Die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderliche Ausstattung, soweit es sich dabei um Gegenstände handelt, die für die Nutzung des Gebäudes als solches erforderlich und fest mit dem Gebäude verbunden oder nicht beweglich sind, so zum Beispiel Einrichtungen zur Umsetzung der Inklusion, sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge und Leitungen.
  • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Gebäuden im Rahmen einer Sanierung oder Erweiterung oder als Umbaumaßnahme.
  • Notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Erfüllung der digitalen Anforderungen an Gebäude, soweit es sich dabei um fest mit dem Gebäude verbundene, nicht bewegliche Anlagen wie beispielsweise Datenleitungen handelt. Nicht förderfähig ist somit insbesondere die Anschaffung von digitalen Geräten und von Möbeln.

Gewährung von Bedarfszuweisungen im Antragsjahr 2017

Die in allen Gemeinderäten nebst Samtgemeinderat im letzten Jahr beschlossene Zielvereinbarung im Rahmen des Antragsverfahrens 2017 wurde am 30.01.2018 im Sitzungssaal von allen Bürgermeistern/Gemeindedirektoren und Herrn Landrat Radek unterzeichnet. Zwischenzeitlich hat auch das MI diese Zielvereinbarung unterschrieben. Die Bedarfszuweisung ist bereits am 21.02.2018 mit 1,16 Mio. € auf das Konto der Samtgemeinde Grasleben eingegangen.

Der Bestand der Liquiditätskredite konnte sodann deutlich reduziert werden und beträgt derzeit rd. 11,3 Mio. € nach noch 12,4 Mio. € im Januar d. J.

Aktuell befindet sich bereits der Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Antragsverfahren 2018 in Bearbeitung. Dieser ist bis zum 30.04.2018 beim MI zu stellen.

Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 der Samtgemeinde Grasleben

Der Landkreis Helmstedt hat mit Schreiben vom 19.02.2018 den Haushalt der Samtgemeinde Grasleben für 2018 genehmigt. Die Genehmigung wird zur Kenntnisnahme zum Protokoll dieser Sitzung gegeben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt vom 26.02 bis 06.03.2018.

Unter Beachtung der Bekanntmachungsfristen ist der Haushalt 2018 seit dem 07.03.2018 im Vollzug.

Nachrichtlich wird ergänzend darüber informiert, dass auch die Haushaltssatzungen 2018 der Gemeinden Grasleben und Mariental bereits genehmigt wurden.


TOP 15 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Die Anfrage von Ratsmitglied Gläser (E-Mail vom 11.02.2018) zur Sicherstellung der zukünftigen Klärschlammentsorgung wird von Samtgemeindeangestellten Nitsche beantwortet. Er erläutert, dass die Anfrage zuständigkeitshalber an den Wasserverband Vorsfelde (WVV) weitergeleitet wurde und die am Sitzungstage eingegangene Antwort dem Protokoll beigefügt werde. Aufgrund der sehr umfangreichen Ausführungen seitens des WVV beschränkt er sich im Folgenden auf die Wiedergabe der Beantwortung der drei gestellten Fragen.

1. Frage: Wird der anfallende Klärschlamm aus dem Bereich der Samtgemeinde Grasleben in den zukünftigen “Nachtrocknungshallen” weiterhin angeliefert werden können oder sofort zum Kraftwerk Buschhaus transportiert werden müssen? 

Antwort WVV: Da die Lagerhallen sowohl der weitergehenden Klärschlammentwässerung bzw. Mengenreduzierung als auch der logistisch sinnvollen Erhöhung der Zwischenlagerkapazitäten dienen, wird die zukünftige landwirtschaftliche Verwertung bzw. die verbrennungstechnische Entsorgung stets aus den Lagerhallen erfolgen.

2. Frage: Ergeben sich durch diese neue Art der “Klärschlamm-Trocknung” Kosten, die von der Bevölkerung zu tragen sein werden? 

Antwort WVV: Obwohl auch die notwendige und sinnvolle Herstellung der Lagerhallen mit entgeltpflichtigen Kapitalkosten verbunden ist, wird es allein aufgrund der zukünftigen Rahmenbedingungen für die Klärschlammverwertung bzw. -entsorgung zu spürbaren (Landwirtschaft) bzw. erheblichen (Verbrennung) Mehrkosten kommen. Über die konkrete Kostenentwicklung könnte z. Zt. jedoch nur spekuliert werden.

3. Frage: Bisher war der WVV Vorsfelde für den Klärschlamm zuständig. Der Transport von den WVV-Verbandsanlagen in der Samtgemeinde Grasleben zum ehemaligen Kraftwerk Buschhaus wird durchgeführt von - Wasserverband, Samtgemeinde Grasleben, Landwirtschaft? - und wer trägt die anfallenden Kosten? 

Antwort WVV: Der WVV ist abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft auf dem Gebiet der Samtgemeinde Grasleben und wird daher auch zukünftig für den Klärschlamm zuständig sein. Allerdings haben wir uns auch im Rahmen der bisherigen landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung immer Dritter für den Transport und die Aufbringung bedient, wobei alle unsere Handlungen im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung auf die Schmutzwasserentgelte umgelegt werden.

Ratsmitglied Minkley berichtet, dass der WVV die Landwirte kürzlich zu einem Gespräch eingeladen habe. Ziel von Geschäftsführer Schmidt sei es dabei gewesen, herauszufinden, ob es Möglichkeiten der Klärschlammentsorgung über die Landwirte gäbe. Herr Schmidt formulierte dabei den Wunsch, diesen an die Landwirte zu verkaufen. Diese hätten jedoch laut Herrn Minkley kein Interesse.


TOP 16 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch schließt die Sitzung um 18:37 Uhr.

 

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