Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Freibadsaison 2018
- Das Freizeitbad Grasleben wird am Sonntag, den 27.05.2018 um 11:00 Uhr in die Saison 2018 starten.
- Derzeit ist völlig offen, ob und in welcher Form der bisherige Imbissbetrieb fortgeführt werden kann. Verbindliche Aussagen liegen hierzu nicht vor.
- Für das Minispielfeld wird in Kürze die Planung durch ein Planungsbüro beauftragt.
Tourismuskonzept
Kürzlich hat die Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für den Landkreis Börde, den Landkreis Helmstedt sowie die Gemeinde Cremlingen stattgefunden. Die Fertigstellung ist für Oktober 2018 angekündigt. Im Zuge der Erstellung werden alle kreisangehörigen Gemeinden befragt.
Das Angebot von Ratsmitglied Gläser, der Verwaltung das in der Vergangenheit erstellte Tourismuskonzept für die SG Grasleben für das Gespräch mit dem Planungsbüro zur Verfügung zu stellen, nimmt SGB Janze dankend an.
Projektaufruf Leader
Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projekten ist der 01.04.2018. Als Vorlage zur Erfassung der Ideen dient der Projektsteckbrief, der auf der Webseite der LEADER-Region zum Download bereitsteht. Hier müssen möglichst genaue Angaben zum beabsichtigten Projekt gemacht werden. Wichtig ist dabei, Ziel und Zweck des Projektes zu benennen, eine möglichst genaue Vorstellung von den Kosten und der Finanzierung zu haben und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzustellen. Der darauf folgende Stichtag wäre der 01.10.2018.
Schließung der Samtgemeinde
Am 22. und 23.02.2018 musste die Samtgemeindeverwaltung wegen zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle komplett für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Aufgrund der eingeschränkten Personaldecke ist es jedoch faktisch unmöglich, jeden Arbeitsplatz mit Kundenkontakt mit zwei Vertretungskräften zu besetzen.
Förderprogramm KIP II
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKomInvFöG) - KIP II befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung.
Vorgesehen ist, dass die Samtgemeinde Grasleben Fördermittel in Höhe von 245.225,08 Euro erhält, wobei die Kommune einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten zu leisten hat. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt.
Förderfähig sind: - Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40.000 Euro für die Sanierung, den Umbau sowie die Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in den der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte, Schulsporthallen, Außenanlagen).
- Erweiterungen, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dienen und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führen.
- Errichtungen von Ersatzbauten ausnahmsweise, soweit der Ersatzbau 1. im Vergleich zur Bestandssanierung und zum Umbau des Bestands nachweislich die günstigere Variante darstellt und 2. nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
- Die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderliche Ausstattung, soweit es sich dabei um Gegenstände handelt, die für die Nutzung des Gebäudes als solches erforderlich und fest mit dem Gebäude verbunden oder nicht beweglich sind, so zum Beispiel Einrichtungen zur Umsetzung der Inklusion, sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge und Leitungen.
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Gebäuden im Rahmen einer Sanierung oder Erweiterung oder als Umbaumaßnahme.
- Notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Erfüllung der digitalen Anforderungen an Gebäude, soweit es sich dabei um fest mit dem Gebäude verbundene, nicht bewegliche Anlagen wie beispielsweise Datenleitungen handelt. Nicht förderfähig ist somit insbesondere die Anschaffung von digitalen Geräten und von Möbeln.
Gewährung von Bedarfszuweisungen im Antragsjahr 2017
Die in allen Gemeinderäten nebst Samtgemeinderat im letzten Jahr beschlossene Zielvereinbarung im Rahmen des Antragsverfahrens 2017 wurde am 30.01.2018 im Sitzungssaal von allen Bürgermeistern/Gemeindedirektoren und Herrn Landrat Radek unterzeichnet. Zwischenzeitlich hat auch das MI diese Zielvereinbarung unterschrieben. Die Bedarfszuweisung ist bereits am 21.02.2018 mit 1,16 Mio. € auf das Konto der Samtgemeinde Grasleben eingegangen.
Der Bestand der Liquiditätskredite konnte sodann deutlich reduziert werden und beträgt derzeit rd. 11,3 Mio. € nach noch 12,4 Mio. € im Januar d. J.
Aktuell befindet sich bereits der Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Antragsverfahren 2018 in Bearbeitung. Dieser ist bis zum 30.04.2018 beim MI zu stellen.
Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 der Samtgemeinde Grasleben Der Landkreis Helmstedt hat mit Schreiben vom 19.02.2018 den Haushalt der Samtgemeinde Grasleben für 2018 genehmigt. Die Genehmigung wird zur Kenntnisnahme zum Protokoll dieser Sitzung gegeben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt vom 26.02 bis 06.03.2018.
Unter Beachtung der Bekanntmachungsfristen ist der Haushalt 2018 seit dem 07.03.2018 im Vollzug.
Nachrichtlich wird ergänzend darüber informiert, dass auch die Haushaltssatzungen 2018 der Gemeinden Grasleben und Mariental bereits genehmigt wurden.
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