Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 18. Juni 2018 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Ratsmitglieder Stabrey, Werner und Wielenberg fehlen.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 11 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 7. öffentlichen Sitzung vom 12.03.2018

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 7 vom 12.03.2018 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

Das Protokoll der Samtgemeindeausschusssitzung vom 11.06.2018 ist allen Ratsmitgliedern bereits zugegangen. Auf wiederholte Darstellungen wird daher verzichtet.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die anwesende Einwohnerin meldet sich nicht zu Wort.

 
TOP 7 Ernennung des Herrn Maik Wermuth zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Maik Wermuth für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben zu ernennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

SGB Janze erläutert die Vorlage und teilt mit, dass die offizielle Ernennung aufgrund der heutigen Verhinderung von Herrn Wermuth zu einem späteren Zeitpunkt erfolge, er die positive Beschlussfassung heute jedoch ausdrücklich empfehle.

Da kein Diskussionsbedarf besteht, bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.


TOP 8 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Grasleben; Beitretungsbeschluss

Beschluss:

Der Samtgemeinderat fasst den Beitretungsbeschluss und beschließt den räumlichen  Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes um die bisher ausgesparte Fläche inmitten der „Wohnbaufläche“ an der Südostseite des Allerthalweges zu erweitern.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

Herr Nitsche informiert darüber, dass aufgrund der Bauleitplanung für den Bebauungsplan „Parkallee“ der Gemeinde Grasleben die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Teilplan Grasleben erforderlich geworden sei. Die Gemeinde Grasleben möchte mit diesem Bebauungsplan ein neues Wohngebiet zwischen Allerthalweg und Walbecker Straße im Osten der Ortslage von Grasleben realisieren. Mit der 11. Änderung wurde der FNP entsprechend geändert.

Der Samtgemeindeausschuss hatte dazu in seiner Sitzung am 11.12.2017 den Feststellungsbeschluss für die 11. Änderung des FNP im Teilplan Grasleben gefasst. Mit der Genehmigungsverfügung vom 26.03.2018 (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 043/18) habe der Landkreis Helmstedt diese Änderung mit einer Maßgabe und zwei Auflagen genehmigt.

Als Maßgabe aus der Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt musste der räumliche Geltungsbereich der  11. Änderung des FNP, wie oben beschrieben, angepasst werden. Bisher ist aus dem räumlichen Geltungsbereich der 11. Änderung eine Fläche an der Südostseite des Allerthalweges ausgespart, die in der wirksamen Fassung des FNP mit einer Darstellung als „Grünfläche“ überzogen ist. Diese Fläche entspricht etwa den Grundstücken Allerthalweg 8a, 8b, 8c und 8d. Diese bisher dargestellte „Grünfläche“ beruhte darauf, dass vor 2014 in diesem Bereich ein Wald vorhanden war. Im Jahr 2014 sind auf dieser Fläche drei Einfamilienhäuser entstanden. Durch die Erteilung der Baugenehmigungen ist die Eigenschaft als Wald beseitigt worden (§ 8 Abs. 2 bis 8 NWaldLG). Da davon auszugehen sei, dass die entstandene Wohnbebauung auf Dauer fortbestehen werde, könne die damit entstandene städtebauliche Situation nicht ignoriert werden. Dem Auftrag des Gesetzgebers, der vom FNP eine konzeptionelle Gesamtschau über die beabsichtigte Entwicklung der Samtgemeinde verlangt, sei deshalb Rechnung zu tragen und die Fläche als „Wohnbaufläche“ darzustellen. Die Änderung kann der anliegenden Planzeichnung (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 043/18) entnommen werden. Zur Erfüllung der Maßgabe ist vom Samtgemeinderat ein Beitretungsbeschluss zu fassen, der diese Korrektur billigt.

Als Auflage 1 wurde eine Ergänzung des Verfahrensvermerks über die eingeschränkte Beteiligung in die Verfahrensleiste eingefügt. Die Auflage 2 wurde mit der Ergänzung der Begründung im Abschnitt 7.0 um die Aussagen zur Abwägung über die Planungsbeiträge der Avacon AG und der LSW Netz GmbH erfüllt. Beide Ergänzungen sind der Verwaltungsvorlage 043/18 als Anlage 4 beigefügt und bedürfen keines Beschlusses.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Nitschke bestätigt Herr Nitsche ausdrücklich, dass keine weiteren Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Planes vorgenommen wurden.

Auf die Nachfrage von Ratsmitglied Gläser, ob in diesem Bereich für hinreichend Ausgleichsflächen gesorgt wurde, erläutert Herr Nitsche, dass ein Feuchtbiotop, ein Pappelwald (Waldumwandlung) und zwei weitere Teilflächen in Form einer Allee und eines Hausgartens auf dem Gelände der ehemaligen Allerthalwerke im Bebauungsplan vorgegeben seien.


TOP 9 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGB Janze teilt Folgendes mit:

Freizeitbad

In Hinblick auf das Freibad wird darauf hingewiesen, dass die defekte Elektrolysezelle diese Woche eingebaut wird. Derzeit werden die entsprechenden und notwenigen Zusätze händisch hinzugegeben, sodass die Reinigung des Wassers sichergestellt ist. Durch die entsprechende technische Umrüstung bzw. Ausstattung wird dies auch in Zukunft möglich sein, sodass beim Ausfall einer weiteren Zelle keine oder lediglich eine sehr kurze Schließung des Freibades erforderlich sein wird.

Unterrichtung gem. § 7 der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten

Umschuldung eines bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgenommenen Darlehens in Höhe von ursprünglich 500.000,00 € aus dem Jahr 2008 (Zinsanpassung zum 30.06.2018).

Konditionen: Restdarlehensbetrag: 435.000,00 Euro Annuitätenkredit, Zinsbindung: 20 Jahre, Restschuld: 0,00 €, Leistungen: vierteljährliche Leistung: 6.267,99 €, Auszahlung: 29.06.2018, Bestes Angebot: DKB Magdeburg (Zinssatz: 1,44 % p.a.).

Das Angebot der DKB wurde am 14.06.2018 angenommen.

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Gröger spricht das Thema Ausgleichsflächen an und äußert, dass er das Gefühl habe, früher wären viele Grundstücke größer und stärker begrünt gewesen, weshalb er sich frage, ob es generell Vorgaben zur Art und Menge der Bepflanzungen gäbe, um sicherzustellen, dass genügend Grünflächen in den Ortschaften vorhanden sind.

Herr Nitsche erklärt, dass dies davon abhänge, ob ein Bebauungsplan bestehe und was dieser vorgibt. Im Baugebiet Parkallee ist zur Wahrung eines locker bebauten und begrünten Wohngebietes eine Grundflächenanzahl von 0,3 zuzüglich Nebenanlagen festgelegt worden, 100 Prozent der Fläche zuzupflastern sei demnach nicht zulässig. Weiterhin führt er aus, dass die Anpflanzung bestimmter Sträucher und Pflanzen in einem gewissen Maß vorgegeben werden könne und dies im Falle des Bebauungsplanes Parkallee geschehen sei. Für die Prüfung, ob die Vorgabe korrekt umgesetzt wurde, sei die Bauaufsicht des Landkreises Helmstedt zuständig.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch schließt die Sitzung um 18:16 Uhr.

 

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