Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019 einschl. Haushaltsplan 2019 und weiterer Anlagen
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird ohne Empfehlung an den Samtgemeindeausschuss weitergeleitet.
Protokoll:
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Worch gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2019 vorträgt. Er verweist auch auf die ausgeteilte nachträgliche Änderungsliste. Präsentation und Änderungsliste werden dem Protokoll beigefügt.
Während und nach der Präsentation nutzen die Ratsmitglieder die Möglichkeit, inhaltliche Fragen an die Verwaltung zu stellen.
Die Verwaltung legt auf Nachfrage den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Kosten der Asylbewerberbetreuung dar. Es wird daran erinnert, dass die kreisangehörigen Kommunen aktuell gegen die Heranziehungssatzung des Landkreises klagen, da die dort festgelegte Pauschale für die Erstattung der Aufwendung nicht die tatsächlichen Kosten der Kommunen decke. Im Fall der SG Grasleben handele es sich um eine Unterdeckung von 1.400 Euro pro Asylbewerber und Monat. SGB Janze weist darauf hin, dass der Haushalt des Landkreises im Bereich Asylbewerber regelmäßig einen Überschuss ausweise.
Ratsmitglied Werner erfragt, ob und wenn ja, welche freiwillige Leistungen die Samtgemeinde in Bezug auf die Asylbewerberbetreuung durchführt, woraufhin SGB Janze und SGOAR Schulz erklären, dass die Samtgemeinde lediglich die laut Heranziehungssatzung verpflichtenden Aufgaben übernehme und alles Weitere durch den Verein Grasleben für alle e.V. abgewickelt werde.
[Anm. der Verwaltung: Konkret sind die Pflichtaufgaben laut Heranziehungssatzung die Folgenden:
1. Leistung notwendiger Barzahlungen an die nach dem AsylbLG Berechtigten,
2. Durchführung der Unterbringung von gem. § 1 AufnG zugewiesenen bzw. verteilten bedürftigen Ausländerinnen und Ausländern,
3. Durchführung der notwendigen sozialen Betreuung von gem. § 1 AufnG zugewiesenen bzw. verteilten bedürftigen Ausländerinnen und Ausländern.]
Bezüglich der geplanten und von SGOAR Schulz während der Präsentation angesprochenen Investitionen ergänzt SGB Janze die folgenden Punkte:
- Fundierte Kosten und Planungen zum Neu-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses Mariental werden mittels Verwaltungsvorlage nachgereicht.
- Die Chancen für die Förderung der Sanierung des Sanitärtraktes des Freizeitbades stehen schlecht. Es wurde mitgeteilt, dass das Projekt 20-fach überzeichnet ist. [Anm. der Verwaltung: Das Niedersächsische Umweltministerium hat am 14.11.2018 mitgeteilt, dass der Bundesinnenminister nun die derzeit für dieses Programm eingeplanten Bundesmittel in Höhe von 100 Mio. Euro für das Jahr 2019 verdoppeln wird. Nichtsdestotrotz bleibt darauf hinzuweisen, dass für dieses Programm rund 1000 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von rd. 2 Mrd. Euro eingereicht wurden.]
- Bei den angegebenen Kosten für die Maßnahmen im Rahmen des Förderprogrammes KIP II in der Grundschule handelt es sich um die Gesamtkosten, von denen die Samtgemeinde nach Fertigstellung allerdings 90 % erstattet bekommt.
- Im Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben wurde die Idee vorgetragen, den Eigenanteil für die Errichtung des Minispielfeldes zwischen Gemeinde und Samtgemeinde zu teilen. Dieser Vorschlag wird nun über die Änderungsliste in den Verwaltungsausschuss Grasleben eingesteuert. Dadurch sinken die Kosten bei der Samtgemeinde maßgeblich.
Im Folgenden stellen die Ratsmitglieder spezifische Fragen zu einzelnen Positionen des Haushaltsplanentwurfs.
1. Ratsmitglied Nitschke fragt, ob es Sinn mache, die Samtgemeindeumlage dauerhaft, zum Beispiel auf 2,6 Mio. €, zu erhöhen. Im Gegenzug würde die Samtgemeinde die Schlüsselzuweisungen dann zu 100 % an die Gemeinden weiterleiten. Hierdurch könnte die Schwankungsbreite in der Ertragslage der Samtgemeinde deutlich reduziert und somit stabilisiert werden.
SGOAR Schulz bestätigt, dass eine solche Neuregelung der Finanzbeziehungen für die Samtgemeinde tatsächlich einen stabilisierenden Effekt hätte, weil die Ertragslage sich kontinuierlicher und mithin verlässlicher entwickeln würde. Bei einer Gesamtbetrachtung der Samtgemeinde einschließlich Mitgliedsgemeinden ist allerdings anzumerken, dass das Problem der insgesamt fehlenden Finanzausstattung damit auch verstärkt auf die Mitgliedsgemeinden verlagert werde. Diese hätten eine dauerhafte Mehrbelastung bei der Samtgemeindeumlage auch dann zu tragen, wenn das Aufkommen aus Schlüsselzuweisungen niedrig ist. Insgesamt handelt es sich somit nur um eine Verlagerung der bestehenden Unterdeckung auf die kommunale Ebene. Das Problem der in der Samtgemeinde insgesamt fehlenden auskömmlichen Finanzausstattung – auch in Relation zu hohen Umlagelasten – werde hierdurch aber nicht beseitigt.
2. Ratsmitglied Nitschke fragt, warum die Beschaffung der Software Dokumentmanagement KDO u. MORE (S. 38) bisher nicht durchgeführt wurde.
SGB Janze erklärt, dass weiterhin Abstimmungen mit der Stadt Helmstedt im Rahmen der IT-Betreuung notwendig seien und eine Beschaffung aus Zeitmangel bisher nicht umgesetzt werden. Der Ansatz ist daher in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen.
3. Ratsmitglied Nitschke erfragt, warum die Beschaffung der Software Rechnungsworkflow und eRechnungsmanager (S. 35) notwendig ist.
SG-Angestellte Dettlaff erklärt, dass die Samtgemeinde rechtlich verpflichtet sei, bis 2021 die digitale Rechnungsabwicklung einzuführen und man dies frühzeitig einsteuern wolle. SGB Janze ergänzt, dass die elektronische Rechnungsabwicklung zudem zu massiven Erleichterungen im Arbeitsablauf führen werde.
4. Ratsmitglied Nitschke bittet um ergänzende Informationen zu den auf S. 35 angegebenen Mitteln für die Beschaffung von Tischen für das Sitzungszimmer.
[Anm. der Verwaltung im Nachgang der Sitzung: Es sollen zwei zusätzliche Tische für das kleine Sitzungszimmer beschafft werden. Da der Anbieter der bereits vorhandenen Tische dieses Modell regulär nicht mehr im Angebot führt, sind die Beschaffungskosten hoch.]
5. Ratsmitglied Nitschke erfragt, warum wird die Wahlsoftware votemanager (S. 39) benötigt wird.
SGB Janze teilt mit, dass zur Verwendung dieser Software keine gesetzliche Verpflichtung vorliege, die Verwendung jedoch eine schnellere Wahlauswertung und leichtere Kommunikation mit der Schnittstelle des Landkreises biete. Ursprünglich sei ein IKZ-Projekt geplant gewesen, das jedoch gescheitert sei. SGB Janze teilt jedoch mit, dass eine Vielzahl der anderen kreisangehörigen Kommunen das System nutze oder zukünftig nutzen werde. SGB Janze erläutert, dass die aus seiner Sicht hohen Kosten für die Software darin begründen liege, dass die KDO den Mitbewerber aufgekauft habe. Man sei nun gezwungen, dieses System zu nutzen. Gleiches gelte für Rechnungsworkflow.
6. Ratsmitglied Nitschke erkundigt sich danach, ob die Einführung der Software VOIS (S. 39) im Einwohnermeldeamt zu Einsparungen bei der Software MESO führen wird?
SGB Janze teilt mit, dass es die elektronische Meldekartei MESO zukünftig nicht mehr geben werde und die Frage bezüglich der Einsparungen im Nachgang zur Sitzung beantwortet wird.
[Anm. der Verwaltung: Die verwaltungsinterne Prüfung zu dieser Anfrage ist noch nicht abgeschlossen und wird schnellstmöglich nachgereicht.]
7. Ratsmitglied Nitschke fragt, ob eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bzgl. der Beschaffung des Beckenkehrers für das Freizeitbad (S. 42) durchgeführt wurde, anhand derer der Kauf gerechtfertigt wird.
SG-Angestellter Minuta und SGB Janze sichern die Beantwortung im Protokoll zu.
[Anm. der Verwaltung im Nachgang zur Sitzung:
Für die Reinigung des Schwimmer-/Nichtschwimmerbeckens im Freizeitbad Grasleben wurde 1996 ein gebrauchter Beckenkehrer beschafft. Das Gerät ist in der Anlagenbuchhaltung bereits abgeschrieben und verfügt lediglich über den obligatorischen Erinnerungswert in Höhe von 1,00 €.
Neukauf Aufgrund stetig steigender Unterhaltungskosten (im Mittel 2.038,23 €/a – 2016 bis 2018) und drohenden Totalausfalls (in den vergangen Jahren wurden vorsorglich Mittel für Miete bereitgestellt) soll nach nunmehr 23 Jahren ein Neugerät beschafft werden. Die Anschaffungskosten belaufen sich mit Sicherheitsaufschlag auf 15.000 €. Gemäß Abschreibungstabelle (Abschreibungstabelle in der Kommunalverwaltung, Stand 29.05.2017) beträgt die Nutzungsdauer 11 Jahre. Daraus ergibt sich eine jährliche Abschreibung in Höhe von 1.363,64 €. Die geschätzten Unterhaltungskosten betragen über die Nutzungsdauer im Mittel 454,55 €/a. In der Summe ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von 1.818,19 € bei Neubeschaffung.
Miete Nach vorliegendem Angebot betrügen die Mietkosten für ein vergleichbares Gerät 1.963,50 € für die Saison 2019. Für die Mietkosten wird eine jährliche Preissteigerung von 2 % angesetzt, was der aktuellen ungefähren Inflationsrate entspricht. Daraus ergeben sich jährliche Mietkosten über die Nutzungsdauer im Mittel in Höhe von 2.172,12 €.
Fazit Auf Grundlage dieser Berechnungen hat sich der Kauf als die günstigere Option erwiesen, zumal von einer längeren Nutzungsdauer (als die Abschreibungsdauer) ausgegangen wird. Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung für die Neubeschaffung eines Beckenkehrers entschieden.]
8. Ratsmitglied Nitschke erfragt, an welcher Stelle die auf S. 43 angegebene Pflasterfläche im Freizeitbad geschaffen werden soll und ob vorab die Überlegung angestellt wurde, ob es langfristig Sinn macht.
SG-Angestellter Minuta erklärt, dass der gepflasterte Bereich als Fläche für Sitzmöbel der Gastronomie angedacht sei. SGB Janze ergänzt, dass konkrete, langfristige Planungen für den Imbissbetrieb demnächst vorliegen würden und dass der Förderverein sich ebenfalls mit finanziellen Mitteln einbringen werde.
9. Ratsmitglied Nitschke fragt, warum auf Seite 44 Mittel in Höhe von 25.000 Euro für die Beschaffung eines Minibaggers vorgesehen sind.
SGB Janze legt dar, dass ein Minibagger aktuell bei Bedarf geliehen werde, dies aber recht umständlich und unflexibel sei, was besonders bei Beerdigungen die Arbeit des Betriebshofes erschwere. Er ergänzt, dass eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt worden sei.
Ratsmitglied Nitschke ergänzt, dass er sich eine Erläuterung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen gewünscht hätte.
Ratsmitglied Werner stellt die zusätzliche Frage, ob die Anschaffung des Minibaggers gemeinsam mit einer anderen Kommune sinnvoll wäre, was SGB Janze und SGOAR Schulz verneinen, da somit keine Flexibilität mehr gegeben wäre und ein maßgeblicher Vorteil der Beschaffung zunichtegemacht würde.
10. Ratsmitglied Nitschke bittet um Erläuterung des auf Seite 63 angegebenen Ansatzes für Sachverständigenkosten für Klage gegen die Festsetzung der Kreisumlage durch den Landkreis Helmstedt (Produkt 11120, Sachkonto 4431140).
SGB Janze teilt mit, dass es sich hierbei um das Prozesskostenrisiko handelt, das die Rechtsanwaltskanzlei Dombert anhand des Streitwertes ermittelt hat. Eine Erläuterung findet sich in der Verwaltungsvorlage Nr. 057/18.
11. Ratsmitglied Nitschke erfragt Details zu dem auf Seite 69 angegebenen Ansatz für das Display für das Rathaus zur Bürgerinformation (Produkt 11160, Sachkonto 4222000)?
SGB Janze erklärt, dass bereits ein Display vor dem Einwohnermeldeamt angebracht sei und die Idee bestehe, ein zweites für den Ratssaal mit Sichtbarkeit von außen zu beschaffen, um die Bürger über aktuelle Termine und Neuigkeiten informieren zu können. Das angedachte Gerät sei mit dem bereits vorhandenen webbasierten System kompatibel.
12. Ratsmitglied Nitschke fragt, wie die Differenz von 25.000 € von 2017 zu 2019 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf S. 69 (Produkt 11160) zu erklären ist.
SGOAR Schulz erläutert, dass sich die Differenz hauptsächlich aufgrund des Sachkontos 4271700 Datenverarbeitung (S. 70) ergebe, da die Anschaffung des Dokumentenmanagementsystems im Haushaltsjahr 2019 erfolge, nicht wie ursprünglich geplant im Haushaltsjahr 2018.
13. Ratsmitglied Nitschke fragt kritisch, ob die Veranschlagung der Mittel für die Beschilderung der Radroute Ölper noch notwendig oder in Anbetracht digitaler Möglichkeiten hinfällig sind (S. 83, Produkt 57500, Sachkonto 4291200).
SGB Janze erwidert, dass die Grundsatzentscheidung zur Beschilderung bereits getroffen worden sei und es sich hierbei lediglich um eine wiederholte Veranschlagung der Mittel handele, da das Projekt aus verschiedenen Gründen noch nicht abgeschlossen ist. Vor allem die Überzeugungsarbeit der einzelnen Eigentümer sei zeitaufwendig.
14. Ratsmitglied Nitschke erfragt, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Erneuerung der Brandmeldeanlage für das Rathaus so wie von der Verwaltung geplant umgesetzt werden muss (S. 93, Produkt 11180, Sachkonto 4211000).
SG-Angestellter Minuta erläutert, dass die offene Bauweise des Neubaus den Einbau der Brandmeldeanlage laut Landkreis Helmstedt als Kompensationsmaßnahme erforderlich mache, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage diese Aussage getroffen wurde, sei in den Schreiben des Landkreises nicht näher benannt.
[Anm. der Verwaltung: Am Tage nach der Sitzung wurde eine E-Mail mit der Bitte um Mitteilung der gesetzlichen Grundlage an den zuständigen Brandschutzprüfer des Landkreises Helmstedt geschickt. Eine Antwort steht noch aus und wird nachgereicht.]
15. Ratsmitglied Nitschke bittet um Erklärung des Ansatzes für die Beschaffung einer Gegensprechanlage (S. 93, Produkt 11180, Sachkonto 4211000).
SGB Janze erläutert, dass die aktuell verwendete Anlage zum Öffnen der Türen nicht immer problemlos funktioniere und das neu angedachte System für Besuche von Firmen u.ä. außerhalb der Öffnungszeiten praktikabler für die Mitarbeiter des Rathauses sei.
16. Ratsmitglied Nitschke erfragt, wie die Kosten für den Anstrich der Fassade des Feuerwehrgerätehauses Rennau ermittelt wurden (S. 223, Produkt 12610, Sachkonto 4211000) .
SG-Angestellter Minuta teilt mit, dass er die Kosten eines bereits durchgeführten Projektes plus Zuschlägen als Berechnungsgrundlage verwendet hat.
17. Ratsmitglied Nitschke bittet um Mitteilung des aktuellen Sachstandes bzgl. der Neuerstellung der Friedhofsgebührenkalkulation.
SGB Janze teilt mit, dass die Kalkulation kurz vor der Fertigstellung steht. 18. Ratsmitglied Wielenberg erkundigt sich danach, wie oft und für wen Mittel aus dem Produkt 35170 (S. 125/126) abgerufen werden.
SGB Janze erklärt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung in Form von Zuschüssen für Seniorenkreise handele und dass die Mittel regelmäßig abgerufen werden.
19. Ratsmitglied Wielenberg fragt, warum in Produkt 42100 lediglich Personalkosten aufgeführt sind (S. 138 ff.).
Herr Schulz erklärt, dass die eigentlichen Zuschusskosten in den Haushalten der einzelnen Mitgliedsgemeinden zu finden seien, die Samtgemeinde die Abwicklung der Sportförderung jedoch personaltechnisch übernehme.
20. Wieso ist im Jahr 2020 ein Ansatz für einen Stromerzeuger für Hochwassereinsätze der Feuerwehr vorgesehen (S. 40)?
SGB Janze erklärt, dass dies von der Feuerwehr beantragt und im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen für gut befunden wurde. Obwohl die Hochwassereinsätze in der nähren Umgebung überschaubar sind, hält er die Beschaffung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für notwendig.
21. Ratsmitglied Wielenberg bittet um Auskunft darüber, ob ein Breitbandanschluss für die Grundschule Grasleben vorgesehen ist.
SGB Janze teilt mit, dass alle Schulen im Landkreis Helmstedt im Breitbandprojekt inbegriffen seien und kostenfrei angeschlossen werden.
Ratsmitglied Nitschke erfragt, ob seitens der Verwaltung vorab Gespräche mit der Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanentwurfes geführt wurden, was SGB Janze verneint, da dies laut seiner Einschätzung vom Landkreis Helmstedt als Aufsichtsbehörde bei der Vielzahl an Haushalten in den kreisangehörigen Kommunen nicht gewünscht ist. Bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes teilen sowohl SGB Janze als auch SGOAR Schulz mit, dass keine Schwierigkeiten erwartet werden.
Ratsmitglied Nitschke stellt den Antrag, die Vorlage ohne Empfehlung als behandelt an den Samtgemeindeausschuss weiterzugeben.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
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