Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen 2016-2021

Donnerstag, 01. November 2018 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 6. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Bauen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 11 Tagesordnungspunkten festgestellt. Der ursprüngliche TOP 8 (Feuerwehretat 2019) wird einvernehmlich vorgezogen und als TOP 6 behandelt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 5. Sitzung vom 18.09.2018

Beschluss:

Das Protokoll über die 5. öffentliche Sitzung vom 18.09.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Feuerwehretat 2019

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Finanzausschuss, den Feuerwehretat entsprechend der vorgelegten Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2019 einzuplanen und in Ergänzung den Ansatz für das FGH Mariental auf 1,8 Mio € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:   2 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen



Protokoll:

Herr von Känel erörtert die wichtigsten Positionen des Feuerwehretat und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Anschließend erläutert Herr Nitsche zur Baumaßnahme FGH Mariental die für den Um-/Neubau erforderlichen Mehrausgaben. Die Baukosten belaufen sich für beide Varianten auf rund 1,5 Mio. €. Hinzu kommen die Kosten für den Grunderwerb und die Erschließung. Diese Kosten müssen noch berechnet werden. Für die Haushaltsplanung sollte daher von einer Investitionssumme von 1,8 Mio. € ausgegangen werden. Ob neu gebaut oder am vorhandenen Standort erweitert wird, werden die zuständigen Gremien später entscheiden. Dazu wird die Verwaltung eine separate Vorlage erstellen, sobald alle benötigten Daten vorliegen.       

SGB Janze erklärt auf Nachfrage, dass bei der Anschaffung des Fahrzeuges für die Feuerwehr Grasleben mit Lieferzeiten von 19 Monaten zu rechnen ist. Da das Fahrgestell des Fahrzeuges in 2019 bestellt und 2020 mit dem Aufbau fertig gestellt wird, ist es sinnvoll, den Gesamtbetrag bereits in 2019 zu veranschlagen und als Haushaltsrest in 2020 zu übernehmen. Alternativ wäre eine getrennte Veranschlagung der Kosten in 2019 und 2020 möglich. Sollte sich allerdings die Möglichkeit ergeben, ein „Vorführfahrzeug“ zu erwerben, wäre das bei getrennter Veranschlagung nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt die Veranschlagung des Gesamtbetrages in 2019, um flexibler agieren zu können.

Der Beschlussvorschlag wird nach eingehender Diskussion wie folgt abgeändert:


TOP 7 Errichtung eines Minispielfeldes auf dem Gelände der Sportanlage Grasleben

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt Errichtung eines Minispielfeldes auf dem Gelände der Sportanlage Grasleben wird ohne Beschlussempfehlung zur erneuten Beratung in die Fraktionen verwiesen.

Abstimmungsergebnis:   4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme



Protokoll:

Herr Nitsche trägt den Sachverhalt vor und erläutert, warum sich Mehrausgaben in Höhe von 42.000 € für die Errichtung des Minispielfeldes ergeben. Der in der Vorlage Nr. 110/18 bezifferten Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 163.100,00 € sind sehr knapp kalkuliert. Aufgrund der herrschenden Hochpreisphase im Baugewerbe kann nicht garantiert werden, dass das Ausschreibungsergebnis diesen Rahmen einhält. Daher empfiehlt Herr Nitsche, zusätzlich 20.000,00 € als Sicherheit zu veranschlagen, um sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Kostenrahmens ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen um die Maßnahme umgesetzt werden kann. Diese Verfahrensweise garantiert Flexibilität. Anderenfalls müsste ein Nachtragshaushalt verabschiedet und von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, was zu wesentlichen Zeitverzögerungen führen würde und die genehmigten Fördermittel gefährden könnte.         

Nach reger Diskussion über die Mehrausgaben wird darüber abgestimmt, den TOP ohne Empfehlung an den Samtgemeindeausschuss zu geben, damit vorab in den Fraktionen erneut beraten werden kann.


TOP 8 Bauunterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2019

Protokoll:

SGB Janze erläutert die Vorlage, insbesondere zum Umfang der erforderlichen Maßnahmen der Samtgemeinde und aller Mitgliedsgemeinden. Er weist darauf hin, dass die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen auch den Gremien der Mitgliedsgemeinden bekannt gegeben wird.

Ausschussmitglied Nitschke bittet um Zusendung des Protokolls der Brandschutzprüfung des Landkreises Helmstedt  bzgl. der Brandmeldeanlage für das Rathaus. [Anmerkung der Verwaltung: Erledigt, hierzu werden seitens der Verwaltung folgende weitere Erläuterungen im Nachgang zur Sitzung vorgetragen:]

Es wurde festgestellt, dass die vorhandene Anlage nicht den Vorgaben der DIN 14675 für Brandmeldeanlagen entspricht. Insbesondere fehlen das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und das Freischaltelement (FSE) sowie die Blitzleuchte zur Kenntlichmachung des Depotstandortes am Gebäude. Weiterhin ist ein standardisiertes Feuerwehrbedienfeld (FBF) an der Brandmeldezentrale zu installieren und der Weg zur Brandmeldezentrale kenntlich zu machen. Außerdem wurde die Aufschaltung der vorhandenen Anlage zur Wach- und Schließgesellschaft in Braunschweig bemängelt. In Niedersachsen sind Brandmeldeanlagen, die zur Kompensation bauordnungsrechtlicher Mängel eingebaut wurden, zur Feuer- und Rettungsleitstelle in Helmstedt aufzuschalten.

Seitens des Landkreises Helmstedt wurde die Verwaltung zur umgehenden Einrichtung einer DIN-gerechten Brandmeldeanlage angehalten. Aufgrund von Personalmangel und des daraus resultierenden Sanierungsstaus kann die erforderliche Maßnahme erst jetzt zur Umsetzung kommen.

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Walter UG aus Goslar mit der Planung der DIN-gerechten Umrüstung der Brandmeldeanlage im Rathaus beauftragt. Bereits bei der Grundlagenermittlung wurde festgestellt, dass eine Umrüstung der vorhandenen Brandmeldeanlage aus dem Jahr 1999/2000 technisch nicht umsetzbar ist. So gibt es für die Anlage keine (Ersatz-)Teile, die im Zuge der Umrüstung beschafft und verbaut werden müssen. Das verwendete Kabel (Ringleitung) und die Kabelkanäle entspricht/entsprechen nicht der DIN-Norm und müssen ausgetauscht werden. Außerdem ist die Brandmeldezentrale räumlich von anderen Nutzungsarten zu trennen. Aktuell befindet sich die Brandmeldezentrale im Serverraum. Erforderliche bauliche Änderungen sind auf Grund der geringen Raumgröße an dieser Stelle nicht umsetzbar. Der neue und bereits mit dem Landkreis Helmstedt abgestimmte Standort für die Brandmeldezentrale wird dann unter der Treppe zum Keller sein.

Aus vorgenannten Gründen wurde von der Umrüstung zu der Erneuerung der Brandmeldeanlage im Rathaus übergegangen. Höhere Kosten durch die grundhafte Erneuerung werden von der Verwaltung nicht erwartet, da die DIN-gerechte Umrüstung der vorhandenen Anlage überwiegend den gleichen Leistungsumfang beinhaltet.   

Die Anfragen zu diversen Einzelmaßnahmen im Freizeitbad Grasleben werden im Folgenden [im Nachgang zur Sitzung] wie folgt beantwortet:

Wasseraufbereitung / Elektrolysezelle / Impfstelle / Gefahrstoffdepot

Technische Defekte an der Wasseraufbereitungsanlage, im Speziellen der Ausfall der Elektrolysezellen, führten in den vergangenen Jahren regelmäßig zu einer tage-/wochenweisen Schließung des Freizeitbades. Zum einen gestaltete es sich enorm schwierig, in der Hochsaison die passende Elektrolysezelle geliefert zu bekommen und zum anderen waren Fachunternehmen für den Einbau gänzlich ausgelastet. Beides führt/e zu unnötigen Wartezeiten und einhergehenden Schließtagen.

Aus vorgenannten Gründen soll, anders als in den vergangenen Jahren, eine zusätzliche Elektrolysezelle beschafft und eingelagert werden. Die Lieferzeiten für die Elektrolysezelle entfallen somit im Bedarfsfall. Anders verhält es sich mit der Einbauleistung. Hier ist mit einer Vorlaufzeit von wenigen Tagen zu rechnen. Ausfallzeiten lassen sich mit Hilfe von Impfstellen zusätzlich verkürzen, welche dem Reinwasser Chlorbleichlauge zuführen. Aus Sicherheitsgründen ist bei der Verwendung von Laugen die getrennte Lagerung von Säuren zwingend erforderlich. Dazu wurden seitens der Verwaltung Mittel für die Beschaffung eines zusätzlichen Gefahrstoffdepots eingestellt. Grundsätzlich soll die Verwendung der Impfstelle eine Ausnahme darstellen, da der Umgang mit Gefahrstoffen weitestgehend vermieden werden sollte.

Vorfiltergehäuse

Bei dem Vorfilter handelt es sich um einen Haar- und Faserfilter in der Wasseraufbereitungsanlage. Diese Filter (2 Stück) müssen regelmäßig gereinigt werden. Dazu ist das Öffnen des Gehäuses, das sog. Vorfiltergehäuse, erforderlich. Diese Gehäuse, insbesondere die Dichtungen, sind nach vielen Jahren der Nutzung abgängig und müssen ausgetauscht werden. Undichtigkeiten und Korrosionen zeigen sich bereits.

Kompostbox

Der Standort der vorhandenen Kompostanlage auf dem Gelände des Freizeitbades hat sich in der Praxis als ungünstig erwiesen. Die regelmäßige Aufnahme und Abfuhr des Grün- und Schnittgutes kann nur mit erhöhtem Aufwand und erheblicher Belastung der Grünflächen durch das Befahren mit Großgeräten erfolgen. Gegebenenfalls müssen die Grünflächen im Anschluss an die Arbeiten wiederhergerichtet werden. Aus diesem Grund ist die Schaffung einer Kompostanlage im Bereich der ehem. Skateranlage angedacht. Der genaue Standort bzw. die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung / Prüfung. Folgeprojekte wie das Minispielfeld und die neue Skaterbahn müssen bei der Standortwahl berücksichtigt werden. Die Kosten dieser Maßnahme wurden seitens der Verwaltung auf ca. 2.500 € geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Material für Kompostbox: rd. 700 €
  • Planum herstellen und Aufbau Kompostbox: ca. 250 €
  • Einzäunung in dem Bereich anpassen: ca. 500 €
  • alte Kompostanlage entsorgen (Kompostaufnahme mit Maschinen, Entsorgung über Container): ca. 800 €
  • Grünflächen nach Abschluss der Arbeiten herrichten: 250 €

Auf Vorschlag von Ausschussvorsitzendem Klein prüft die Verwaltung zudem die Anschaffung eines Anhängers anstelle eines Kompostbehälters für die Lagerung und Abfuhr des Rasenschnitts. Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt, wird die Verwaltung berichten.

Zur Notwendigkeit des Gefahrstoffdepots für den Betriebshof ist folgendes zu sagen:

Bei einer Begehung mit der Berufsgenossenschaft auf dem Betriebshof der Samtgemeinde Grasleben wurde bemängelt, dass Betriebs- und Gefahrstoffe frei in der Fahrzeughalle gelagert werden, was im Gegensatz zu geltenden Unfallverhütungsvorschriften steht. Aus diesem Grund ist ein massives Gefahrstoffdepot für die Lagerung der verwendeten Kleingebinde in Eigenleistung errichtet worden. Dieses Gefahrstofflager entspricht in Größe und Beschaffenheit nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und muss angepasst werden. So soll zukünftig auch die Lagerung von Großgebinden ermöglicht werden. Im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung kann bei der Verwendung von Großgebinden der Preis pro Einheit reduziert werden.       

Hinweis: In der Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen hatte sich ein Fehler eingeschlichen, unter dem Punkt 01 Grasleben, Rathaus, lfd. Unterhaltung, muss es stattdessen heißen: 01 Grasleben, Gemeindewohnungen. Die Liste wurde korrigiert.


TOP 9 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Nitsche berichtet über folgende Angelegenheiten:

1.    Sachstand Planung Feuerwehrhaus Mariental

Seitens der Ortsfeuerwehr Mariental liegt ein  Antrag aus dem Jahr 2013 vor, das Feuerwehrhaus Mariental zu erweitern. Ob und inwiefern die Erweiterung überhaupt erforderlich ist, hat die Samtgemeinde  im Jahr 2015 in einer Machbarkeitsstudie untersuchen lassen. Im Rahmen dieser Studie sollte zunächst geklärt werden, ob eine Erweiterung bzw. ein Umbau des Feuerwehrhauses nach den zu berücksichtigenden Vorschriften (Niedersächsisches Brandschutz-gesetz, UVV Feuerwehren, DIN-Vorschriften) überhaupt erforderlich ist.

Das beauftragte Ingenieurbüro hat dazu den vorhandenen Gebäudebestand einschließlich der Grundstücke analysiert und den geltenden rechtlichen Anforderungen (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und DIN 14092-1 aus 2012) gegenübergestellt und die analysierten Defizite aufgezeigt sowie dazu Lösungsansätze formuliert.

Zusammengefasst wurde festgestellt, dass das vorhandene Feuerwehrhaus nicht mehr den heutigen Anforderungen, insbesondere der DIN 14092 Teil 1, entspricht. Folgende Defizite wurden festgestellt:

  • Die Stellplätze für die beiden Einsatzfahrzeuge sind zu schmal.
  • Die Höhen der Tore sind zu niedrig. Er muss geklärt werden, ob die Erhöhung technisch und statisch überhaupt möglich ist. Bestandsschutz besteht durch die Beschaffung von größeren Fahrzeugen nicht. Soweit technisch nicht realisierbar, ist mit FUK über Ausnahme verhandeln (Fahrzeughöhe plus 0,20 m wie bei Sonderfahrzeugen)
  • Der MTW kann auch künftig nur im Carport untergestellt werden.
  • Flächendefizit zur aktuellen DIN von 78,51 m² inkl. Verkehrsflächen rd. 120 m² bei den Mannschaftsräumen.
  • Es fehlen mindestens 12 PKW-Stellplätze (Mindestanforderung) für die Einsatzkräfte

Der Planer kam grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich  möglich ist, die gröbsten Mängel des vorhandenen Feuerwehrhauses betreffend Unfallsicherheit und Nutzbarkeit der Mannschaftsräume zu beheben. Unter den derzeit vorliegenden Bedingungen ist es jedoch nicht möglich, alles in Gänze nach den gesetzlichen Bestimmungen am vorhandenen Standort nachzubessern bzw. danach zu erweitern. Dies gilt hier besonders für den Nachweis der Parkplätze. Eine DIN-gerechte Lösung lässt sich lediglich über die Erweiterung des Grundstücks am vorhandenen Standort realisieren.

In der Folge wurde daher eine Objektplanung für den Umbau und die Erweiterung am vorhandenen Standort in Auftrag gegeben. Diese Variante sieht die Erweiterung um eine neue Fahrzeughalle und den Umbau des vorhandenen Gebäudetraktes vor. Zur Realisierung der Erweiterung müsste eine Teilfläche des westlich angrenzenden unbebauten Grundstücks angekauft werden. Grundsätzlich hat der Eigentümer der Erweiterungsfläche Verkaufsbereitschaft signalisiert.

Die reinen Baukosten für die Erweiterung und den Umbau des vorhandenen Feuerwehrhauses ohne den erforderlichen Grunderwerb wurden auf 1.475.600,00 € brutto geschätzt (Schätzung nach DIN 283/DIN 277).

In Anbetracht  der hohen Kostenbelastung für den Umbau am vorhandenen Standort wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt, alternativ den Neubau eines Feuerwehrhauses in der Parkstraße in Mariental auf dem Grundstück gegenüber dem Gemeindezentrum (Parkstraße 2) zu prüfen. Dieses Grundstück steht im Eigentum der Mitgliedsgemeinde Mariental. Die Gemeinde Mariental hat signalisiert, dass sie das Grundstück der Gemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen würde.

Ein erster Vorentwurf liegt mittlerweile vor. Nach der vorliegenden ersten Kostenschätzung (Schätzung nach DIN 283/DIN 277) belaufen sich die Baukosten auf 1.487.500,00 €. Die reinen Baukosten für einen Umbau bzw. Erweiterung am vorhandenen Standort bzw. einen Neubau an anderer Stelle liegen nur geringfügig auseinander, so dass ein Neubau aus dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit vorzuziehen wäre.

Die Verwaltung muss nun noch die voraussichtlich entstehenden Grundstückskosten für beide Varianten ermitteln und auf dieser Grundlage einen Variantenvergleich erstellen. Von Gesamtkosten von 1,7 bis 1,8 Mio. € ist für dieses Projekt auszugehen.

Dem Arbeitskreis Feuerwehr wurde der Vorentwurf in seiner Sitzung am 22.10.2018 vom Ingenieurbüro Kuhn vorgestellt. Die Feuerwehr, vertreten durch den Gemeindebrandmeister und den Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter, haben auf Nachfrage von Ratsmitglied Nitschke erklärt, dass der vorliegende Entwurf zukunftsorientiert ist und die Anforderungen der Ortsfeuerwehr Mariental berücksichtigt. Die Verwaltung wird nun die erforderlichen  schalltechnischen Gutachten beauftragen und anschließend den Variantenvergleich zwischen der Erweiterung am vorhandenen Standort und der vorgestellten Neubauvariante erstellen.

2.    Friedhof Rottorf – neues Grabfeld für die Beisetzung von Urnen unter dem „Grünen Rasen“

Der Betriebshof hat das neue Grabfeld für die Beisetzung von Urnen unter dem „Grünen Rasen“ auf dem Friedhof Rottorf angelegt. Das Grabfeld wurde, wie vom Fachausschuss beschlossen, mit einer Hecke eingefasst. Bilder sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.


TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ausschussmitglied Gröger erfragt, wo die Stelen auf den Friedhöfen platziert werden sollen. Die Verwaltung wird eine Vorlage mit den Standorten der Stelen fertigen.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein schließt die Sitzung um 18:37 Uhr.

 

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