Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019 einschl. Haushaltsplan 2019 und weiterer Anlagen
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Beschlüsse unter den Punkten a) und b) zu fassen und die Punkte c) - e) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
a) Die Haushaltssatzung 2019 einschl. Haushaltsplan 2019 wird in der aktuell beratenen Version (vgl. ggf. Anlage; ansonsten gem. Entwurf 2019) beschlossen.
b) Das Haushaltssicherungskonzept 2015 und Folgejahre wird in der vorliegenden Form – Fortschreibung 2019 – beschlossen (vgl. HH-Entwurf 2019).
c) Der Stellenplan 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2019).
d) Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2022 wird zur Kenntnis genommen. (vgl. Anlage 2)
e) Das Investitionsprogramm 2020 - 2022 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2018).
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Ratsmitglied Nitschke äußert den Wunsch, den Haushaltsplanentwurf zukünftig in Papierform zu erhalten. GD Janze teilt mit, dass dies vom Grundsatz nicht mehr vorgesehen ist und bittet um entsprechende Mitteilung einzelner Ratsmitglieder an die Verwaltung, wenn die Papierform gewünscht ist.
Ausschussvorsitzender Gröger gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs vorstellt. Diese wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. SGOAR Schulz verweist zudem auf die als Tischvorlage ausgeteilte Änderungsliste, die dem Protokoll ebenfalls beigefügt wird und maßgeblich für die heutige Beschlussfassung ist.
Während und nach der Präsentation nutzen die Ratsmitglieder die Möglichkeit, inhaltliche Fragen an die Verwaltung zu stellen, die sich vorrangig auf die Bedarfszuweisungen, die Kreisumlage und Kredite beziehen.
Ratsmitglied Werner erkundigt sich danach, wie sich eine Steigerung der Kreisumlage finanziell auf die Gemeinde auswirkt, woraufhin SGOAR Schulz erläutert, dass eine Steigerung von einem Prozentpunkt eine Mehrbelastung von 30.000 € bedeute.
Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Gröger erklärt SGOAR Schulz, dass bei Abschluss von Investitionskrediten auf lange Laufzeiten mit einer vollständigen Ablösung zu Laufzeitende geachtet werde. Vom Grundsatz werde bei Neuverträgen Wert auf eine höhere Tilgung als in der Vergangenheit und eine Laufzeit von 20-25 Jahren gelegt, was ungefähr der Nutzungsdauer des kreditfinanzierten Anlageguts entspreche.
Bürgermeisterin Koch erfragt, ob die Kosten für die Begutachtung und Kontrolle der Bäume eingeplant wurden. Die Verwaltung sagt zu, dies im Nachgang zur Sitzung zu prüfen. [Anm.: Im Produkt 54100 Gemeindestraßen, Sachkonto 4212000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens sind 900 € für Baumkontrollen eingestellt.]
Weiterhin erfragt Ratsmitglied Koch, ob es notwendig und sinnvoll sei, Mittel für eine Entlastungsstraße einzuplanen, woraufhin GD Janze und SGOAR Schulz erläutern, dass zunächst die Beschlussfassung im Kreistag abgewartet werden müsse. Sollten die beim Landkreis eingestellten Mittel genehmigt werden, werde man dies für die mittelfristige Haushaltsplanung berücksichtigen.
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