Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2018 und Folgejahre
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) mit der Führung eines Rechtsbehelfsverfahrens (Widerspruch/Klage) gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2018 und ggf. Folgejahre unter Hinzuziehung der Anwaltskanzlei Dombert zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Da das Thema bereits hinreichend besprochen wurde, verzichtet GD Janze auf weitere Erläuterungen. Er teilt mit, dass der VA einstimmig empfohlen habe, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Aktuell sei abzusehen, dass die Kreisumlage (KU) für die SG Grasleben (nebst Mitgliedsgemeinden) im Jahr 2019 um 300.000 Euro steige. Er äußert den Vorwurf, dass der Landkreis bei der Festsetzung der KU weder die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen beachte, noch deren Fragen ausreichend beantworte.
Auf Nachfrage von Bürgermeisterin Koch berichtet GD Janze, dass bereits im Juni Widerspruch eingelegt und zwischenzeitlich eine Fristverlängerung beantragt worden sei.
Ratsmitglied Gröger erkundigt sich danach, ob es richtig sei, dass das Land Niedersachsen dem Landkreis eine stärkere Senkung der Kreisumlage untersagt habe, woraufhin GD Janze erklärt, dass das Land aufgrund der geleisteten Stabilisierungshilfe seinerzeit Druck auf den Landkreis mit dem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ausgeübt habe. Jetzt verdichten sich laut GD Janze die Anzeichen, dass der LK auch im Jahr 2018 einen positiven Jahresabschluss vorlegen könne. Sollte dies eintreten, so wäre auch eine stärkere Senkung der KU möglich gewesen.
Da Ratsmitglied Nitschke erfragt, ob andere kreisangehörige Gemeinden (kaG) ebenfalls klagen, teilt GD Janze mit, dass das ursprüngliche Ziel darin bestanden habe, eine gemeinsame, außergerichtliche Lösung zwischen den kaG und dem Landkreis zu finden, dieses Vorhaben jedoch gescheitert sei. Von einer Klage wolle man laut Janze in den übrigen kaG Abstand nehmen, unter anderem aufgrund der dort stärker ausgeprägten freiwilligen Leistungen.
Abschließend teilt SGB Janze mit, dass der Samtgemeinderat sowie die Räte in Rennau und Querenhorst dem Beschlussvorschlag bereits zugestimmt haben und die Ratssitzung in Mariental in KW 38 stattfindet. [Ergänzung der Verwaltung im Nachgang zur Sitzung: Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Protokolls hat auch die Gemeinde Mariental einer Klage zugestimmt.]
Fraktionsvorsitzender Grudke teilt mit, dass das Thema in der interfraktionellen Sitzung besprochen und beschlossen wurde, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Sodann leitet Bürgermeisterin Koch zur Abstimmung über.
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