Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen 2016-2021

Donnerstag, 08. Februar 2018 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 4. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Bauen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 10 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 3. Sitzung vom 02.11.2017

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 3 über die öffentliche Sitzung vom 02.11.2017 wird mit der angesprochenen Änderung genehmigt.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Ratsmitglied Minkley weist darauf hin, dass es im Protokoll unter TOP 12 Anträge und Anfragen wie folgt lauten muss: Ratsmitglied Minkley fragt nach, warum auf dem Friedhof Rottorf auf dem Urnenhain Erdbestattungen unter dem grünen Rasen erfolgt sind.


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

 
TOP 6 Ersatzbeschaffung der Zweisäulenhebebühne für den Betriebshof

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss zu beschließen, dass die defekte vorhandene hydraulische Fahrzeughebebühne demontiert und durch eine neue Zweisäulenhebebühne ersetzt wird. Der mit einem Sperrvermerk im Haushaltsplan 2018 der Samtgemeinde Grasleben dafür vorgesehene Ansatz in Höhe von 6.000,00 € wird freigegeben. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die vorhandene Hebebühne meistbietend zu veräußern.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Herr Nitsche stellt die Vorlage vor.

Er führt aus, dass bei der jährlichen Prüfung der Zweisäulenhebebühne durch die DEKRA erhebliche Mängel festgestellt wurden und somit kein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Eine Reparatur ist aufgrund des Alters nicht mehr möglich. Die Zweisäulenhebebühne wird für Wartungs- und Reparaturarbeiten der Fahrzeuge der Betriebshöfe benötigt. Weiterhin weist er darauf hin, dass eine Gegenüberstellung der Kosten (Fremdvergabe dieser Arbeiten und Durchführung der Arbeiten durch die Mitarbeiter des Betriebshofes) ergeben hat, dass die Fremdvergabe mit hohen Mehrkosten sowie einem erheblichen Zeitaufwand und Wartezeiten verbunden ist und sich damit als unwirtschaftlich erweist. Informationsangebote wurden eingeholt und die Haushaltmittel stehen 2018 mit Sperrvermerk zur Verfügung.

Die Ausschussmitglieder besichtigen die defekte hydraulische Zweisäulenhebebühne vor Ort.

SGB Janze erscheint zur Sitzung.

Ausschussvorsitzender Klein merkt an, dass er nach Sichtung der Angebote festgestellt hat, dass es sich bei den Angeboten um mechanische Hebebühnen handelt. Er regt an, eine hydraulische Hebebühne, welche langlebiger ist und einen geringeren Wartungsbedarf hat, anzuschaffen und die defekte, demontierte Hebebühne meistbietend zu veräußern.

Nach reger Diskussion wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


TOP 7 Bauunterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2018

Protokoll:

Die Ausschussmitglieder diskutieren die einzelnen in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Maßnahmen nach Vorstellung durch die Verwaltung wie folgt:

Betriebshof - Sektionaltor:

Die Ausschussmitglieder besichtigen das alte Holztor in der Fahrzeughalle des Betriebshofes, die Beleuchtung der Fahrzeughalle sowie die Fenster.

SG-Angestellter Minuta führt ausführlich aus, dass das alte Holztor abgängig ist, keiner Sicherheitsnorm mehr entspricht und durch ein Sektionaltor ersetzt werden soll. Im Hinblick auf die Lage der Fahrzeughalle und den Schutz der Maschinen, Geräte und Fahrzeuge vor Diebstahl und Zerstörung ist die Erneuerung zwingend erforderlich. Er erläutert die technische Funktion des Sektionaltores ausführlich.

Betriebshof - Beleuchtung Fahrzeughalle:

Weiterhin führt SG-Angestellter Minuta aus, dass die Beleuchtung für den Betrieb, vor allem im hinteren Bereich der Fahrzeughalle und im Bereich der Fahrzeughebebühne, nicht ausreichend ist. Die Erneuerung erfolgt durch LED-Langfeldleuchten oder T5-Leuchten, welche zusätzlich zu Energieeinsparungen führen. Die Umrüstung soll in Eigenleistung der Betriebshofmitarbeiter und die Abnahme durch ein Elektrofachunternehmen erfolgen.

Betriebshof – Beleuchtung und Fenster:

Zu der Instandsetzung der Fenster teilt er mit, dass ein Fenster in der Fahrzeughalle und ein Fenster im Bereich der Werkstatt kaputt sind und erneuert werden müssen. Das Fenster in der Werkstatt soll aus sicherheitstechnischen Gründen mit Milchglas versehen werden.

Ausschussvorsitzender Klein regt an, den Putz der Fahrzeughalle zu erneuern.

Daraufhin erwidert Herr Nitsche, dass Putzausbesserungsarbeiten durch die Betriebshofmitarbeiter nur außerhalb der Saison erfolgen können und weist darauf hin, dass nur kaputte Fenster Stück für Stück instand gesetzt werden.

Nach der Begutachtung nehmen die Ausschussmitglieder wieder im Versammlungsraum des Betriebshofes Platz.

Rathaus – Brandmeldeanlage:

Zu den Maßnahmen im Rathaus nimmt Herr Minuta Stellung und erklärt, dass es sich bei der Brandmeldeanlage um Planungskosten für die Erneuerung der Brandmeldeanlage auf Grundlage der Forderungen des Brandschutzprüfers des Landkreises Helmstedt nach erfolgter Brandschau handelt. Die vorhandene BMA entspricht nicht mehr den Vorgaben. Die Planung soll durch einen Fachplaner und die Umsetzung im Haushaltsjahr 2019 erfolgen.

Rathaus – Schornstein:

Anschließend führt er aus, dass die Kosten für die Schornsteinsanierung erforderlich sind, da sowohl von außen und als auch von oben Fugen herausbröseln und Ausplatzungen ersichtlich sind.

Ratsmitglied Nitschke fragt nach, ob der Schornstein noch genutzt wird. Hierzu erwidert Herr Minuta, dass ein Rohr für die Gasheizung im Schornstein verlegt wurde und der Schornstein somit in seiner Funktion genutzt wird.

Rathaus Dachgauben:

Zu der straßenseitigen Sanierung der Dachgauben erläutert Herr Minuta ausführlich, dass die Holzverkleidung, die Dachhaut aus Bitumschweißbahnen sowie die Kunststoffrinnen der Dachgauben komplett abgängig sind und erneuert werden müssen.

Ausschussvorsitzender Klein schlägt vor, die Dachgauben zu entfernen und stattdessen Dachflächenfenster einzubauen bzw., soweit Fenster nicht erforderlich sind, das Dach zu schließen. Nach kurzer Diskussion wird die Verwaltung beauftragt, ein Kostenangebot für die Beseitigung der Dachgauben einzuholen und dem Ausschuss die Ergebnisse vorzustellen.

Rathaus – Kamera, Gegensprech- und Klingelanlage:

Als weitere Maßnahme im Rathaus steht die Erneuerung der Kamera-, Gegensprech- und Klingelanlage an. Herr Minuta erläutert, dass die Klingelanlage am Hinter- und Lieferanteneingang veraltet ist. Es kommt häufig zu Unterbrechungen und Fehlfunktionen und die Bedingung ist nur bedingt über das Telefon möglich. Eine Kommunikation (Gegensprechanlage) ist mit der vorhandenen Anlage nicht möglich. Mit der Erneuerung soll die Funktion der Gegensprechanlage sowie eine Kamerafunktion ermöglicht werden.

SGB Janze fügt hinzu, dass das Anbringen einer Kamera zudem zur Abschreckung von Einbrechern dienen könne.

Ratsmitglied Gläser befürwortet die Erneuerung, da die Technik der vorhandenen Anlage seiner Ansicht nach veraltet ist.

Rathaus – Sanitätsraum Kellergeschoss:

Zur Sanierung des Feuchteschadens an der Außenwand des Sanitätsraumes im Kellergeschoss legt Herr Minuta dar, dass sich der Sanitätsraum in einem desolaten Zustand befindet. Es ist notwendig, die Außenwand freizulegen, die Regenwasserleitung zu prüfen und ggf. zu erneuern. Im Anschluss muss die Außenwand gereinigt, eine Dickbeschichtung aufgetragen und zum Schutz der Dickbeschichtung eine Noppenbahn angebracht werden. Des Weiteren muss der Innenputz abgetragen, entsorgt, die Außenwand getrocknet und erneuert werden.

Überprüfung der Spielplätze:

Zu den jährlichen Überprüfungen des Spielplatzes auf Verkehrssicherheit sowie der jährlichen Überprüfung und Reparatur der Sportgeräte sind sich die Ausschussmitglieder über die Notwendigkeit der Kosten einig.

Grundschule – Heizkreisleitung:

Herr Minuta erläutert, dass die Instandsetzung der Heizkreisleitung im Funktionstrakt der Grundschule erforderlich ist, da die nicht isolierten, alten, in der Bodenplatte verbauten und unzugänglichen Leitungen durchgerostet sind. Eine durchgeführte Leckageortung hat große Wasserverluste nachgewiesen.  Es ist vorgesehen, die Leitungen auf Putz unter dem vorhandenen Heizkörper zu verlegen.

Lappwaldhalle – Malerarbieten und Risssanierung:

In der Lappwaldhalle sollen die Dehnungs- und Setzungsrisse fachgerecht geöffnet, geweitet und homogen verschlossen werden. Herr Minuta erläutert, dass es hierbei um 106 lfd. Meter Risse handelt und 650 m² Wandfläche zu streichen sind.

Ratsmitglied Minkley fragt nach, ob die vor einigen Jahren gesetzten Plomben eine Veränderung / Bewegung im Mauerwerk gezeigt haben. Herr Minuta antwortet, dass es zu keinen weiteren Veränderungen / Bewegungen gekommen ist.

Friedhöfe –Baumkontrollen:

Zu den Ansätzen auf den Friedhöfen führt Frau Krippendorf aus, dass zur Verkehrssicherungspflicht eine jährliche Kontrolle der Bäume erforderlich ist und Pflegeschnitte / Baumfällungen grundsätzlich durch die Mitarbeiter der Betriebshöfe erfolgen. Sie führt weiter aus, dass es dennoch sein kann, dass bei zu großen oder in schwieriger Lage befindlichen Bäumen, ein Fachunternehmen beauftragt werden muss.

Instandsetzung Friedhofsmauer Mariental:

Die Instandsetzung der Friedhofsmauer in Mariental ist erforderlich, da sich der Fugenmörtel und die Steine im Natursteinmauerwerk lösen. Herr Nitsche teilt mit, dass die komplette Sanierung der Friedhofsmauer bereits ca. 15 Jahre her ist und es sich bei dieser Maßnahme um Ausbesserungsarbeiten handelt.

Ratsmitglied Klein regt an, aus dieser Maßnahme ein Projekt mit der Berufsschule zu machen.

Kapelle Rottorf:

Zu der Maßnahme Erneuerung Außenputz und Reparatur des Daches der Friedhofskapelle in Rottorf erläutert Herr Minuta, dass die Außenwandflächen witterungsbedingt mit Algenbelag befallen und verschmutzt, der Putz abgängig ist. Die Dachziegel sind defekt und nicht mehr zu beschaffen, eine Haltbarkeit wird auf nur noch max. 3 Jahre geschätzt.

Ratsherr Minkley fragt nach, ob für diese Maßnahme auch eine Leaderförderung möglich wäre. Hierzu antwortet SGB Janze, dass Leader Projekte zur Regionalentwicklung fördert.

Friedhöfe – jährliche Kontrolle der Grabsteine:

Frau Krippendorf erläutert, dass zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht die jährliche Prüfung der Grabsteine auf Verkehrssicherheit durch ein Fachunternehmen erfolgt und die Prüfung mit einem speziellen Messgeräte und einem Prüfdruck von 300 – 500 Newton je nach Größe des Steines ausgeführt wird.  

Herr Gläser regt an, auf dem Friedhof in Rottorf eine Ligusterhecke zu pflanzen und grundsätzlich auf allen Friedhöfen die Machbarkeit der Barrierefreiheit zu prüfen und ggf. Rampen zu bauen.

Maßnahmen Freizeitbad:

Es ist vorgesehen, die Folie im Freizeitbad im Bereich der Rutsche fachgerecht zu glätten. Zudem soll mittig der Treppe ein Handlauf montiert werden, um eine bessere Zugänglichkeit zum Nichtschwimmerbecken, insbesondere für ältere Badegäste, zu erreichen.

SGB Janze teilt mit, dass die Mittel für die Elektrolysezelle / Titanplatte lediglich für den Bedarfsfall vorgehalten werden. Er führt aus, dass das Freizeitbad mit einer defekten Elektrolysezelle nicht betrieben werden kann.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass die aufgeführten Bauunterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2018 aufgeführt werden.


TOP 8 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Nitsche berichtet über folgende Angelegenheiten:

Sachstand Planung Feuerwehrhaus Mariental:

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, eine Entwurfsplanung für einen Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Parkstraße in Mariental erstellen zu lassen.

Diese Planung soll dazu dienen, beide Varianten, nämlich

1.    den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehhauses am vorhandenen Standort sowie

2.    einen Neubau an anderer Stelle

vergleichen zu können. Insbesondere sollen die entstehenden Kosten, aber auch die Vor- und Nachteile, beider Standorte herausgearbeitet werden.

Der Ingenieurvertrag wird zurzeit vorbereitet.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende Januar 2018 folgende Punkte betreffend der Erweiterungsplanung am vorhandenen Standort zu klären:

1.    Auftrag: Die Verwaltung stimmt sich bis zum 31.01.2018 mit der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbauverwaltung Wolfenbüttel konkret ab, wie die Umbauvariante an das Straßennetz angeschlossen werden kann und wie hoch ungefähr die Kosten für die Ausführung dieser Anbindung sind.

Antwort: Die Abstimmung ist erfolgt!

Die Straßenbauverwaltung NLStBV hat mitgeteilt, dass die Anbindung der Grundstückszufahrt Ecke Dahlienplatz/Berliner Platz direkt im rechten Winkel auf die Landesstraße erfolgen muss. Dazu wurde eine grobe Skizze überreicht. Die Anbindung des Dahlienplatzes muss separat erfolgen, sodass die Einmündung des Dahlienplatzes komplett umgebaut werden müsste.

Die Kosten für diesen Straßenumbau müssen noch überschläglich ermittelt werden. Die Erteilung einer separaten Planung dafür wird vom Unterzeichner zum gegenwärtigen Zeitpunkt für entbehrlich gehalten. 

Die Auffassung der Straßenbauverwaltung wird auch von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Helmstedt unterstützt.

2.    Auftrag: Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 die ungefähren Kosten für   die schalltechnischen Gutachten der Umbauvariante und der Neubauvariante.

Antwort: Es wurden zunächst zwei Angebote für die Umbauvariante eingeholt, da die zu Grunde zu legende Vorentwurfsplanung für diese Variante als Grundlage bereits vorliegt. Die Kosten betragen rd. 2.300 € brutto. Für den Standort des Neubaus ist ebenfalls von diesem Kostenansatz auszugehen, da die Planungen vergleichbar sind. 

3.    Auftrag: Die Verwaltung ermittelt bis zum 31.01.2018 (z.B. durch Anfrage an einen  Makler) den ungefähren Marktwert, der beim Verkauf des derzeitigen Feuerwehrhauses möglicherweise erzielt werden könnte.

Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit einem Maklerbüro aufgenommen. Dort schätzt man die Verkaufsmöglichkeiten für das vorhandene Feuerwehrhaus gut ein. Ein Verkaufspreis von ca. 130.000 € erscheint aus Sicht des Maklers erzielbar zu sein. In den Büchern der Verwaltung steht noch ein Restbuchwert von rd. 105.000 €.

Planung Feuerwehrhaus Grasleben

Der SGA hatte in seiner Sitzung am 04.12.2017 die Verwaltungsvorlage Nr. 166a noch nicht verabschiedet, da Berechnungsfehler in der Kostenberechnung des Ing.-Büros Kuhn und Partner vorhanden waren.

Das Ingenieurbüro Kuhn wurde am 22.12.2017 aufgefordert, die von Ratsmitglied Gregor Nitschke angeführten Kritikpunkte aufzuklären und die Fehler abzustellen.

Das Ingenieurbüro Kuhn hat zugesichert, die bestehenden Fehler bis zum 19.02.2018 abzustellen. Sobald die korrigierten Unterlagen vorliegen, erstellt die Verwaltung eine weitere ergänzende Vorlage.     

Grundschule Grasleben

  • Die Treppenanlage für die Sicherstellung des 2. Rettungsweges für den Südtrakt des Altbaus wurde bereits im vergangenen Jahr ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Bauschlosserei Müller GmbH aus Flechtingen in Höhe von 42.631,16 € erhalten. Die Stahlbauarbeiten werden voraussichtlich in den Osterferien ausgeführt. Die übrigen Gewerke (Maurer-, Tischler- und Malerarbeiten) sind für die Sommerferien geplant.

  • Die Flucht- und Rettungswegpläne wurden in der Grundschule ausgehängt. Die Feuerwehr hat einen aktualisierten Feuerwehrplan erhalten.

  • Die Rettungswegtreppen für den 2. Rettungsweg des 1. Bauabschnitts sind endgültig fertiggestellt. Für diese Treppenanlagen wurde die Schlussabnahme beantragt.

  • Für die vorgesehene Fassadensanierung der Südseite der Grundschule, die aus dem Kommunalen Investitionsförderprogramm (KIP) finanziert werden soll, wird der Planungsauftrag an ein Fachbüro vergeben. Nach Vorliegen der Planung wird der Zuwendungsantrag beim Land eingereicht.

Barrierefreie Bushaltestellen – Anfrage von Peter Gläser vom 29.01.2018

Für die Herstellung, Unterhaltung und Erneuerung von Bushaltestellen sind in der Regel die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde zuständig. Barrierefreiheit besteht noch längst nicht für alle Haltestellen. Die Gemeinde Querenhorst hat bereits ihre beiden Haltestellen in der Ortsmitte von Querenhorst im Zuge der Herstellung einer Fußgängersignalanlage im Jahre 2010 barrierefrei erneuert. Die Gemeinde Mariental plant, ihre Haltestellen in Mariental-Horst im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt der L 651 in 2019 barrierefrei herzustellen. Die Planung und Beantragung von Fördermitteln für dieses Projekt erfolgt noch in diesem Jahr. Für die Gemeinden Grasleben und Rennau soll zunächst die Planung des Umbaus für 2019 eingeplant werden.

Ratsmitglied Gläser weist darauf hin, dass die Umsetzung der barrierefreien Maßnahmen bis 2022 realisiert sein muss.

Um 18.21 Uhr verlässt Ratsmitglied Gläser die Sitzung.

 
TOP 9 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein fragt nach dem Sachstand der Stelen auf den Friedhöfen in der Samtgemeinde.  Frau Krippendorf teilt mit, dass von drei Steinmetzfirmen aus der Umgebung unterschiedliche Informationsangebote vorliegen und erläutert die gängige Umsetzung. Zur nächsten Ausschusssitzung wird eine Verwaltungsvorlage vorbereitet.

Ratsmitglied Minkley merkt an, dass aus seiner Sicht die ursprüngliche Form der anonymen Beisetzung mit der Aufstellung einer Stele nicht mehr gegeben ist.

Nach reger Diskussion sichert SGB Janze eine Entscheidung in diesem Jahr zu. Haushaltsmittel werden für die Umsetzung im Haushalt 2019 eingestellt.

Ratsmitglied Nitschke fragt zum Thema Installation einer Photovoltaik Anlage für das Freizeitbad nach, ob es möglich wäre, einen Teil der Liegefläche für eine Photovoltaikanlage zu nutzen.

SGB Janze erwidert, dass die Vorprüfung durch die Klimaschutzmanagerin Frau Wilke ergeben hat, dass aufgrund der tatsächlichen Nutzung der Anlage durch das Schwimmbad von nur drei Monaten pro Jahr kaum Eigenbedarf an Strom besteht und die voraussichtliche Amortisationsdauer der Anlage ökonomisch betrachtet nicht sinnvoll ist.

 
TOP 10 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein schließt die Sitzung um 18:40 Uhr.

 

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