Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 einschl. Haushaltsplan 2020 und weiterer Anlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt
a) die Haushaltssatzung 2020 einschl. Haushaltsplan 2020 in der aktuell beratenden Version.
b) Das Haushaltssicherungskonzept 2014 und Folgejahre wird in der vorliegenden Form – Fortschreibung 2020 – beschlossen (vgl. HH-Entwurf 2020).
c) Der Stellenplan 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2020).
d) Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2023 wird zur Kenntnis genommen. (vgl. Entwurf 2020).
e) Das Investitionsprogramm 2021 - 2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2019).
f) Die Wertgrenze für Investitionen gem. § 12 KomHKVO wird ab dem Haushaltsjahr 2020 auf 500.000 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Gröger gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs vorstellt. Diese wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. SGOAR Schulz verweist zudem auf die als Tischvorlage ausgeteilte Veränderungsliste, die dem Protokoll ebenfalls beigefügt wird und maßgeblich für die heutige Beschlussfassung ist.
Er erwähnt während seines Vortrages unter anderem, dass die Gemeinde Grasleben im Jahr 2020, anders als in 2019, aufgrund gesunkener Steuereinnahmen Schlüsselzuweisungen erhalte, eine erneute Zahlung von Bedarfszuweisungen jedoch nicht zu erwarten sei. Zudem teilt er mit, dass die Samtgemeindeumlage in 2020 wieder sinke.
Nachdem der Gesamtfehlbetrag in 2017 besonders hoch war, betont Herr Schulz in Bezug auf das gute Ergebnis des Haushaltsjahres 2018, dass dies vorranging an den erhaltenen Bedarfszuweisungen und Steuermehrerträgen lag. In den kommenden Jahren werde der Gesamtfehlbetrag wieder kontinuierlich steigen, da eine langfristige Entschuldung durch einmalige Sonderzahlungen nicht möglich sei. Es folgt ein kurzer Austausch über Umstrukturierungsmaßnahmen, die potenziell nachhaltiger wären.
Während und nach der Präsentation nutzen die Ratsmitglieder die Möglichkeit, inhaltliche Fragen an die Verwaltung zu stellen.
Auf die Frage, inwiefern sich die Grundsteuerreform auswirke, teilt SGOAR Schulz mit, dass aktuell nicht absehbar sei, ob diese positive oder negative Folgen habe. Fest stehe jedoch, dass die Neuberechnung nicht rückwirkend gelte. In Bezug auf die Vorgehensweise hält SGOAR Schulz fest, dass die Kommunen wie bisher auf die Übermittlung der Einheitswertbescheide des Finanzamtes angewiesen sind, um die Grundsteuer neu festzusetzen.
Zudem kommt das Gremium auf das Thema Kreisumlage zu sprechen. SGOAR Schulz teilt mit, dass diese in 2020 weiterhin bei 55 Prozentpunkten liegt. GD Janze erwähnt, dass der Landkreis Helmstedt in 2018 einen Überschuss von 6 Mio. Euro zu verzeichnen hatte und die Kreisumlage trotzdem erneut von 54 auf 55 Prozentpunkte angehoben habe. Auch für das laufende Jahr zeichne sich seiner Kenntnis nach ein Überschuss ab.
Da Ratsmitglied Werner nach den geplanten 36.000 Euro für den Umbau der Bushaltestellen (S. 36 des Haushaltsplanentwurfs) fragt, erklärt Herr Nitsche, dass dies die Kosten für die Planungsleistung des Ingenieurbüros seien. Zu finden ist diese Position auf Seite 36 des Haushaltsplanes.
In Bezug auf das Minispielfeld fragt Ratsmitglied Werner, ob die im Haushaltsjahr 2019 angesetzten Mittel ausreichen werden, woraufhin verwaltungsseits mitgeteilt wird, dass die Kosten laut Planung knapp unter dem eingestellten Höchstbetrag liegen und man nun die Ausschreibungsergebnisse abwarten müsse.
Bezüglich der An-/Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätten sagt GD Janze auf Nachfrage aus, dass er es für unwahrscheinlich halte, dass die Mittel nicht vollständig abgerufen werden.
Zu Punkt f) des Beschlussvorschlages führt SGOAR Schulz aus, dass es sich hierbei um eine reine Formalie handele, die das Festgelegen einer Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung durch das Inkrafttreten der KomHKVO anstelle der GemHKVO erforderlich mache. GD Janze führt aus, dass die Grenze bewusst hoch angesetzt wurde, da jeder Vorgang oberhalb der angegebenen Summe dem Landkreis vorgelegt werden müsse und dies bei einer geringeren Wertgrenze einen enormen Bürokratieaufwand auslöse. Er betont, dass die Verwaltung natürlich nichtsdestotrotz wie bisher auch bei geringeren Investitionen Wirtschaftlichkeitsvergleiche aufstelle.
Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, lässt der Ausschussvorsitzende Gröger en bloc abstimmen.
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