Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen

Montag, 28. Oktober 2019 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 8. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Bauen.

Er begrüßt Samtgemeindebrandmeister Wermuth und die Mitarbeiter der Verwaltung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Ratsmitglied Gläser fehlt und wird von Ratsmitglied Stabrey vertreten.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung vom 04.04.2019

Protokoll:

Das Protokoll Nr. 7 über die öffentliche Sitzung vom 04.04.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:     Einstimmig 1 Enthaltung


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein erteilt einer Einwohnerin von Grasleben das Wort. Sie trägt ihr Anliegen, welches unter TOP 5 Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben im Ausschuss behandelt wird, vor, und macht deutlich, wie wichtig die Verordnung aus ihrer Sicht ist. Die ständig steigende Zahl an herrenlosen, frei lebenden Katzen bewirke zunehmend ordnungsrechtliche Gefahren, welche insbesondere für die Tiere selbst mit vielerlei Leid und mit qualvollem Tod verbunden sind. Seit Jahren seien die Tierschutzvereine der Region bemüht, der Entwicklung durch mit Spendengeldern finanzierten Kastrationsaktionen entgegenzuwirken, um die Population zu verringern.

 
TOP 6 Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt, die als Anlage beigefügte Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben zu beschließen. Die Verordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:     3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen



Protokoll:

SGB Janze erläutert ausführlich die Vorlage und führt aus, dass die vorgenannte Einwohnerin ihr Anliegen bei ihm vorgetragen und darum gebeten hat, die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben zu erlassen. Bereits 2012 regte der Tier- und Naturschutz, Kreisverband Helmstedt e.V. an, dass die Kommunen im Landkreis Helmstedt, unter Hinweis auf bereits bestehende Regelungen vornehmlich in der Gefahrenabwehrverordnung, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen einzuführen und durchzusetzen. Die hierzu ausgeführte Vorlage aus dem Jahr 2015 wurde aufgrund fehlenden Handlungsbedarfes seinerzeit abgelehnt. Derzeit liegen der Verwaltung Hinweise vor, welche den Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben durchaus rechtfertigten. Wesentliche Inhalte sind der Vorlage und deren Anlagen zu entnehmen.

Ratsmitglied Minkley gibt zu bedenken, dass der Erlass dieser Verordnung zusätzliche Kapazitäten der Mitarbeiter der Verwaltung binden wird und aus der Verordnung nicht hervorgehe, wer für welchen Aufgabenbereich zuständig ist.

SGB Janze verweist auf die Verordnung unter § 1 (1) und § 2 (1) und stellt damit klar, dass damit die Zuständigkeit geregelt ist. Zusätzliche Belastungen werden für die Verwaltung nicht erwartet.

Ratsmitglied Nitschke fragt nach, ob die Verordnung identisch derer anderer Gemeinden ist. SGB Janze antwortet, dass die Verordnungen im Wesentlichen identisch sind.

Ratsmitglied Stabrey hält die Kastration für sinnvoll und möchte wissen, wozu die Kennzeichnung mit Mikrochip notwendig ist.

Zur Beantwortung durch eine anwesende Tierarzthelferin wird die Sitzung kurzzeitig unterbrochen. Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass mit dem Chip die Identifikation des Eigentümers möglich ist. Die Kosten für das „Chippen“ belaufen sich auf ca. 20 Euro.

SGB Janze ergänzt, dass die Verordnung verwaltungsintern diskutiert wurde, es sich um eine verschlankte Version der Ausführung handelt und damit den Tierschutzorganisationen und Ehrenamtlichen eine Grundlage für ihre Tätigkeiten an die Hand gegeben wird.


TOP 7 Einführung einer Gelben Tonne in der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt zu beschließen,

a) den Landkreis Helmstedt zur Einführung einer Gelben Tonne für die Samtgemeinde Grasleben aufzufordern.

b) Dem Landkreis Helmstedt die Durchführung einer Bürgerbefragung darüber, welche Entsorgungsform bevorzugt wird, anheimzustellen.

c) sofern keine Gelbe Tonne eingeführt wird, das Duale System Deutschland durch den Landkreis Helmstedt aufzufordern, alternative Verteilmöglichkeiten (Einzelhandel) für die Gelben Säcke zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein übergibt das Wort an SGB Janze.

SGB Janze führt aus, dass die Verwaltung des Landkreises Helmstedt dem Kreisausschuss mit Vorlage vom 31.07.2019 die Einführung der Gelben Tonnen für das Landkreisgebiet vorgeschlagen hatte. Der Kreisausschuss des Landkreises hat jedoch, ohne jegliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der kreisangehörigen Gemeinden, die Einführung der Gelben Tonnen abgelehnt.

Aus Sicht der Samtgemeindeverwaltung Grasleben ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar und verkennt den überwiegenden tatsächlichen Bürgerwillen. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Helmstedt besteht die Möglichkeit einer Sonderregelung und damit eine zeitnahe Rahmenvorgabe zur Einführung der Gelben Tonne für die Samtgemeinde Grasleben. Eine Beschlussfassung im Kreisausschuss könnte am 29.11.2019 erfolgen. Weiterhin führt SGB Janze aus, dass eine Bürgerbefragung beispielsweise sehr kostengünstig mit dem Versand der Müllgebührenbescheide geschehen könnte. Die von der Samtgemeinde Grasleben durchgeführte Facebook-Umfrage, an der über 1000 Bürger teilgenommen haben, sagt aus, was die Bürger wollen.

Ratsherr Nitschke merkt an, dass er das Anliegen voll und ganz unterstütze, ihm wäre allerdings wichtig zu erfahren, was die Bürger vor Ort wünschen. Die Facebookumfrage zeige seiner Meinung nach kein repräsentatives Ergebnis, da auch Bürger aus anderen Gemeinden abgestimmt haben.

Ratsmitglied Minkley erfragt, ob es sich bei der Gelben Tonne um die Variante Gelber Sack in Gelber Tonne handeln würde.

Dies wird von SGB Janze verneint. 


TOP 8 Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2020

Protokoll:

SGB Janze verweist auf die Vorlage. Diese soll, wie schon in den letzten zwei Jahren, Transparenz über die auszuführenden Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2020 aufzeigen und den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis dienen. Fragen können an die Verwaltung formuliert werden.

Ratsmitglied Klein äußert Bedenken über die sehr hoch veranschlagten Planungskosten und wünscht die Abarbeitung durch eigenes Personal.

SGB Janze stellt deutlich klar, dass für viele Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen spezifisches Fachpersonal notwendig ist und daher die Planungen weitestgehend an Planungsbüros vergeben werden muss. Selbstverständlich ist die Verwaltung bemüht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, wobei diese im Wesentlichen nicht beeinflussbar sind.

Ratsmitglied Nitschke bitte darum, dass alle Maßnahmen über 3.000,00 € aus der Bau- und Unterhaltungsmaßnahmenliste erläutert werden.

Herr Nitsche nimmt zu allen Positionen Stellung und erläutert die zwingend notwendigen Maßnahmen ausführlich.

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass sich die Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmenliste nur auf besondere Maßnahmen fokussieren und keine laufenden wiederkehrenden Unterhaltungsmaßnahmen beinhalten soll.

Kenntnisnahme:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen von der Samtgemeindeverwaltung im Haushaltsjahr 2020 ausgeführt werden.


TOP 9 Beschlussfassung über die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben“

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt,

a) die Feuerwehrgebührenkalkulation in der vorliegenden Fassung

b) sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der vorliegenden Fassung

bei gleichzeitiger Aufhebung der Satzung vom 14.12.2015 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:    Einstimmig



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert den Inhalt der Verwaltungsvorlage. Er führt Folgendes aus:

Da der dreijährige Kalkulationszeitraum der bisherigen Gebührensatzung ablaufen ist, war die Feuerwehrgebührensatzung wieder zu überarbeiten und die Gebührensätze neu zu kalkulieren. Die Satzung wurde an die Bestimmungen des aktuell geltenden Brandschutzgesetzes angepasst, das im Mai 2019 in Kraft getreten ist. Für die Gebührenerhebung waren dahingehend die Bestimmungen des § 29 NBrandSchG und besonders § 29 (2) zu beachten und die Gebührentatbestände des § 2 des Satzungsentwurfs entsprechend anzupassen. Die Gebührensätze wurden entsprechend der Kostensituation angepasst und kalkuliert.

Die kalkulierten Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zur Satzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem vorliegenden Entwurf nunmehr abweichend von der bisherigen Verwaltungspraxis die kostenpflichtigen Einsätze minutengenau abgerechnet werden sollen (§ 4 Abs. 2). Die Rechtsprechung tendiert in diese Richtung. Das Runden auf volle halbe Stunden wurde in Streitverfahren immer wieder kritisch hinterfragt. Daher soll der Abrechnungsmodus auf minutengenaue Abrechnung angepasst werden.

Frau Voigtländer, die die Kalkulation erstellt hat, übernimmt und erläutert, dass wie bei der letzten Kalkulation die Kosten ins Verhältnis zu den Einsatzstunden gesetzt wurden. Somit haben die Einsatzstunden einen direkten Einfluss auf die Gebührenhöhe. Sie weist darauf hin, dass in der vorhergehenden Gebührenkalkulation keine Abschreibungskosten in die Gebühren eingeflossen sind, wenn alte Fahrzeuge bereits abgeschrieben waren. In der aktuellen Kalkulation hingegen sind die neuen Fahrzeuge mit ihren Abschreibungsbeträgen berücksichtigt, was dazu führt, dass die Gebührensätze stark angestiegen sind. Weiterhin führt Frau Voigtländer aus, dass die Abrechnung pro angefangener halber Stunde bisher gesetzeskonform war, jedoch die minutengenaue Abrechnung gerechter ist. Zu diesem Thema stehen mehrere Gerichtsverfahren aus, wobei die halbstündige Abrechnung gekippt werden könnte.

Ratsmitglied Klein merkt an, dass die Werte für ihn nicht nachvollziehbar sind und unglaubwürdig erscheinen, wenn z.B. ein Fahrzeug durch Spenden angeschafft wurde. Diesbezüglich bietet Frau Voigtländer an, zu Einsichtnahme der Kalkulation einen Termin in ihrem Büro zu vereinbaren.

Ratsmitglied Nitschke äußert die Meinung, dass die Rechtssicherheit der entscheidende Faktor ist.

SGB Janze versteht, dass die Kalkulation mitunter nicht nachzuvollziehen ist, der Berechnungsgrundlage dennoch gesetzliche Vorgaben und Kosten hinterlegt sind.


TOP 10 Feuerwehretat 2020

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Finanzausschuss, den Feuerwehretat entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfs für den Haushalt 2020 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:    Einstimmig



Protokoll:

Samtgemeindeangestellter Nitsche erläutert die Vorlage und führt aus, dass das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben in seiner Sitzung am 25.08.2019 die Anmeldungen für den Haushalt 2020 aus Sicht der Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2020 beraten hat. Der Haushaltsentwurf ist daher mit der Feuerwehr abgestimmt. Das Protokoll des Gemeindekommandos wurde allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt und der Entwurf für das Produkt 12610 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Ergebnis- und  Finanzhaushalt enthalten die in 2020 erforderlichen Ansätze.

Er weist darauf hin, dass das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltsentwurfs sich auf 303.600,00 € beläuft und 25.200,00 € über dem Vorjahresniveau (278.400,00 €) liegt. Das liegt insbesondere daran, dass allein für erforderliche Bauunterhaltungsmaßnahmen an den Feuerwehrhäusern in Rennau (Sanierung der südlichen Fachwerkfassade) und in Rottorf (Umgestaltung des Umkleide- und Schulungsbereichs) zusätzlicher Finanzierungsbedarf von rd. 20.000,00 € besteht. Die Baumaßnahme am Feuerwehrhaus Rennau soll zur Erhaltung der Bausubstanz und die Maßnahme am Feuerwehrhaus Rottorf zur Verbesserung des Umkleidebereichs getrennt für Damen und Herren erfolgen.  

Der sächliche Unterhaltungsaufwand für Ausrüstung, Dienst- und Schutzkleidung, Geräte und Fahrzeuge soll möglichst auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Diese Ansätze lassen sich nicht vermindern, da die einsatz- und ausbildungsgerechte Ausstattung der vorhandenen sechs Ortsfeuerwehren sichergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass es sich um eine Pflichtaufgabe handelt. Auf die Aufzählung einzelner Sachkonten wird an dieser Stelle verzichtet und vielmehr auf den beigefügten Haushaltsentwurf verwiesen.

Der Finanzhaushalt ist geprägt durch den nunmehr beschlossenen Neubau des Feuerwehrhauses in Mariental mit einem Investitionsvolumen von 1,8 Mio. €. Die Planung der Erweiterung des Feuerwehrhauses Grasleben ist mit 154.000,00 € berücksichtigt. Außerdem enthält der Entwurf die erforderlichen Beschaffungen bzw. Ersatzbeschaffungen bei Fahrzeugen und Geräten.

Besonders weist Herr Nitsche auf die Ersatzbeschaffung für das Löschgruppenfahrzeug der Ortsfeuerwehr Mariental durch ein neues LF 10 hin. Dafür ist in 2020 ein Ansatz in Höhe von 120.000 € für die Lieferung des Fahrgestells und in 2021 ein Ansatz in Höhe 210.000 € für den Aufbau veranschlagt. Für die Beschaffung wird definitiv ein Zeitraum von 2 Jahren benötigt.

Außerdem soll der vorhandene hydraulische Hilfeleistungssatz der Ortsfeuerwehr Mariental (Baujahr 1991) ersetzt werden.

Ebenfalls ist für das Jahr 2020 die Anschaffung eines Stromerzeugers inkl. Rollcontainer für Hochwassereinsätze für den Gerätewagen Grasleben vorgesehen.

Mit der Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs als Ersatz für das Fahrzeug TLF 16/25 (Baujahr 1998) der Ortsfeuerwehr Grasleben wurde bereits in diesem Jahr begonnen. Die Finanzierung des Fahrzeugaufbaus schlägt in 2020 mit 240.000 € zu Buche. Alle vorgesehenen Beschaffungen sind im Investitionsplan bezeichnet.

Abschließend weist Herr Nitsche auf die Position Erwerb Betriebs- und Geschäftsausstattung – BGA mit einem Ansatz in Höhe von 17.000,00 € hin. Diese Position ist als Bedarfsposition für unvorhergesehene Ersatzbeschaffungen für wichtige technische Ausrüstungen (z.B. portable Pumpen -PFPN-) vorgesehen. Hintergrund ist, dass die Pumpen der TSF-W-Fahrzeuge der Ortsfeuerwehren Rennau, Rottorf und Ahmstorf mittlerweile Jahrzehnte im Einsatz sind und damit gerechnet werden muss, dass kurzfristig Ersatz beschafft werden muss. Diese Position stellt zudem eine Auffangposition für vermögenswirksame Geräte dar, die im Einsatzgeschehen Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.


TOP 11 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGB Janze teilt mit, dass am 21.11.19 das neue MTW Fahrzeug der OFW Grasleben offiziell in den Dienst gestellt wird.

Herr Nitsche berichtet über folgende Angelegenheiten:

1. Grundschule Grasleben Baumaßnahmen

Betreffend der in der Grundschule laufenden Baumaßnahmen wird auf die Mitteilungen aus dem Schulausschuss verwiesen.     

2. Sachstand Planung Feuerwehrhaus Mariental

Der Rat der Gemeinde Mariental hat in seiner Sitzung 19.09.2019 beschlossen, das für den Neubau benötigte Grundstück in der Parkstraße der Samtgemeinde Grasleben zur Verfügung zu stellen und zu übereignen. Ein Notar wurde mit der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags beauftragt.

Die Verwaltung bereitet zurzeit die Ausschreibung der noch erforderlichen Fachplanungen (TGA) vor. Mit der Erstellung des Bauantrags ist das Büro Kuhn und Partner beauftragt. 

3. Ersatzbeschaffung für das TLF 16/25 der Ortsfeuerwehr Grasleben durch ein Hilfeleistungsfahrzeug

Wie beschlossen wurde die Ersatzbeschaffung durch die KWL aus Hannover europaweit ausgeschrieben. Am 05.11.2019 erfolgt die Vergleichsvorführung bei der KWL. Der endgültige Auftrag wird mit der Feuerwehr abgestimmt.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein schließt die Sitzung um 18:28 Uhr.

 

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