Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende Gröger gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2020 vorträgt. Er verweist auch auf die ausgeteilte nachträgliche Änderungsliste. Präsentation und Änderungsliste werden dem Protokoll beigefügt.
Während und nach der Präsentation nutzen die Ratsmitglieder die Möglichkeit, inhaltliche Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ausschussvorsitzender Gröger bittet um Erläuterung des gestiegenen Personalaufwandes. SGB Janze und SGOAR Schulz verweisen auf die im Vorbericht des Haushaltsplanes aufgeführten Aspekte (S. 15 f.). Sie bestätigen, dass die Steigerung zunächst drastisch und ein Gegenwert nicht sofort ersichtlich erscheine. Intern und in der Außendarstellung sei die Verbesserung jedoch deutlich spürbar, da z. B. der über Jahre entstandene Investitions- und Unterhaltungsstau nun abgebaut werden könne. Als Beispiele werden die Grünflächenpflege und die generelle Straßen- und Ortsbildinstandhaltung genannt.
Ratsmitglied Nitschke ergänzt, dass die Darstellung der reinen Zahlen auch aus seiner Sicht im ersten Moment dramatisch erscheine. Er betont jedoch, dass nicht vergessen werden dürfe, dass Rat und Verwaltung die personellen Entscheidungen gemeinsam getroffen haben, da diese z. B. vor dem Hintergrund neuer Aufgabenfelder als notwendig erachtet wurden.
Da Ratsmitglied Werner erfragt, wie sich die Kostenstruktur in Bezug auf die Betreuung der Asylbewerber aktuell gestalte, teilt Herr Schulz mit, dass der Samtgemeinde nach wie vor höhere Kosten entstehen, als vom Landkreis erstattet werden und erinnert an die Klage gegen die Heranziehungssatzung.
Nachrichtlich teilt SGB Janze mit, dass es aktuell in Planung sei, die Flüchtlingsunterkunft in Mariental schnellstmöglich aufzulösen und so Kosteneinsparungen zu erzielen. Er berichtet, dass die Stadt Helmstedt grundsätzlich zugestimmt habe, die verbleibenden Asylbewerber aufzunehmen.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Gröger zur Entwicklung der Gesamtdeckungslücke nennt SGOAR Schulz vor allem die Flüchtlingswelle, die Personalentwicklung, die zeitgemäße Ausstattung der Feuerwehren und die Unterhaltung des Horts als wesentliche Kostenpunkte. Ratsmitglied Nitschke ergänzt, dass das Problem auch darin bestehe, dass die Einnahmen konstant seien, die Ausgaben aber steigen. SGB Janze fügt an, dass bei der aktuellen Konjunkturlage wegen unberechenbarer Ausschreibungsergebnisse stets ein Puffer eingerechnet werden müsse, aber immer versucht werde, Mittel nicht komplett auszureizen. So komme es dazu, dass das tatsächliche Ergebnis besser ist als der geplante Ansatz.
Da Ratsmitglied Werner in Bezug auf die angesetzten 82.700 € für diverse Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr (Haushaltsplanentwurf S. 25) erfragt, welche Gegenstände dies im Einzelnen umfasst, teilt SGB Janze mit, dass dieser Ansatz die gesamte Prioritätenliste, welche vom Gemeindekommando beschlossen wurde, umfasse.
Ratsmitglied Werner erfragt zudem, ob es neue Informationen für den Um- oder Neubau eines Feuerwehrhauses in Grasleben gebe, woraufhin SGB Janze mitteilt, dass die Idee, einen Neubau zu errichten, in einem ersten Gespräch mit dem Eigentümer des betreffenden Grundstücks stattgefunden habe, es aber aktuell keine neuen verbindlichen Erkenntnisse gäbe. Es seien weitere Abstimmungen notwendig.
Auf die Frage von Ratsmitglied Minkley, inwiefern sich die Grundsteuerreform auswirke, teilt SGOAR Schulz mit, dass aktuell nicht absehbar sei, ob diese positive oder negative Folgen habe. Fest stehe jedoch, dass die Neuberechnung nicht rückwirkend gelte. In Bezug auf die Vorgehensweise hält SGOAR Schulz fest, dass die Kommunen wie bisher auf die Übermittlung der Einheitswertbescheide des Finanzamtes angewiesen sind, um die Grundsteuer neu festzusetzen.
In Bezug auf den Vermerk 2022: Umbaumaßnahme behindertengerechte Toilette: 20.000,- € (wenn Mittel aus KIP II noch verfügbar) aus S. 40 des Haushaltsplanentwurfs erläutert SG-Angestellter Minuta, dass es im Rahmen der KIP-Förderung zwingend erforderlich sei, Maßnahmen anzugeben, die durchgeführt werden sollen, falls noch Mittel zur Verfügung stehen. Der behindertengerechte Umbau der Toiletten in der Grundschule sei daher als Reservemöglichkeit angegeben.
Auf die Frage von Ratsmitglied Werner, ob sich die Einführung des Programms für den Rechnungsworkflows bewährt habe, antwortet SGB Janze, dass man sich aktuell im Testbetrieb befinde und die endgültige Umsetzung zum 01.01.2020 durchgeführt werde. Da Ratsmitglied Werner zudem einen Beleg über die dadurch erzielte Arbeitszeiterleichterung wünscht, wird im Nachgang zur Sitzung Folgendes mitgeteilt:
[Das Institut NSI-Consult hat in der Gemeinde Edewecht eine Fallstudie zu dem Thema Rechnungsworkflow durchgeführt. Man kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Einsparungen zu erzielen sind. Gemessen an der Gemeinde Edewecht, pauschal runter gebrochen auf die Samtgemeinde Grasleben, ergibt sich danach eine Einsparung von rund 7.000 Euro pro Jahr, soweit man von 15 Rechnungen pro Tag ausgeht.]
Da Ratsmitglied Minkley erfragt, warum im Jahr 2023 Mittel für den Erwerb eines Dienstwagens eingeplant sind (S. 37 des Haushaltsplanentwurfs), erklärt SGB Janze, dass diese vorsorglich eingeplant sind, da es abnutzungsbedingt möglich ist, dass dann eine Ersatzbeschaffung für das momentan vorhandene Fahrzeug notwendig ist.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Nitschke zu den aus seiner Sicht wenig transparenten, erstmals auftauchenden, Sammelposten für Investitionen erklärt SGB Janze, dass Investitionen nicht mehr einzeln aufgeführt werden, wenn ein Zusammenfassen, zum Beispiel bei Softwarebeschaffungen, möglich ist, um mehr Flexibilität bei der Verwendung der Mittel zu gewährleisten.
Zu Punkt f) des Beschlussvorschlages führt SGOAR Schulz aus, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Anforderung handele, die das Festgelegen einer Wertgrenze für Investition von erheblicher Bedeutung durch das Inkrafttreten der KomHKVO anstelle der GemHKVO erforderlich mache. Er betont, dass die Verwaltung natürlich nichtsdestotrotz wie bisher auch bei geringeren Investitionen Wirtschaftlichkeitsvergleiche aufstelle.
Ratsmitglied Nitschke stellt den Antrag, die Vorlage als behandelt und ohne Beschlussempfehlung an den Samtgemeindeausschuss weiterzugeben.
Ausschussvorsitzender Gröger lässt über den Antrag abstimmen.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
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