2. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung für das Gemeindezentrum Mariental
Beschluss:
Es ergeht folgender Beschluss: Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt die als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung für das Gemeindezentrum Mariental.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Protokoll:
Gemeindedirektor Bäsecke erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt einschließlich der Verwaltungsvorlage Nr. 73 bereits auf der vorangegangenen Ratssitzung besprochen wurde, aber noch Beratungsbedarf in den Fraktionen bestand. Der heutige Verwaltungsausschuss hat nun empfohlen, den Beschluss wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu fassen. Es soll bei der 24-Stunden-Regelung bleiben, wobei die Aufräumfrist am Folgetag um 12:00 Uhr abläuft und jede weitere angefangene Stunde mit 6,-- € berechnet wird. Sollte am Vortag keine Veranstaltung sein, kann eventuell auch schon am Vortag eingedeckt werden.
Auf Anraten von Ratsfrau Reichel, dass eine ausformulierte Satzung beschlossen werden sollte, erklärt Gemeindedirektor Bäsecke, dass die Satzungsänderung als Anlage der Verwaltungsvorlage 73 beiliegt.
Ratsherr Günther gibt zu Bedenken, dass bestimmte einvernehmliche Absichtserklärungen schlecht in einer Satzung ausformuliert werden können, da niemals alle Eventualitäten im voraus bedacht werden können. Die Bürgerinnen und Bürger sollten den Gemeindesaal zu einem angemessenen Preis nutzen können.
Nachdem Ratsherr Worch bemerkt hat, dass er keinen Handlungsbedarf sieht, da gar keine Neuerungen anstehen, erklärt Bürgermeister K. Bartsch, dass Frau Niemann Schwierigkeiten hat die 24-Stunden-Regelung bei den Mietern durchzusetzen. Diese muss klar verankert sein und es muss auch klar sein, dass der Saal am Folgetag bis 12:00 Uhr zu räumen ist, wenn nicht stündlich 6,-- € mehr bezahlt werden wollen. Es ist Frau Niemann nicht möglich den Saal abzunehmen, wenn sich niemand an vorgegebene Zeiten hält.
Auf die Bemerkung von Ratsherrn Worch, dass der Mieter halt zwei Tage bezahlen muss, wenn er den Saal länger nutzen will, entgegnet Gemeindedirektor Bäsecke, dass der Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen hat, die 24-Stunden-Regelung beizubehalten, dass heißt von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Sollte am Vortag keine Feier sein, könnte nach Absprache hier schon eingedeckt werden und sollte am Folgetag länger als 12:00 Uhr zum Aufräumen oder Resteverzehr gebraucht werden, müssen pro angefangene Stunde 6,-- € gezahlt werden.
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