Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit

Donnerstag, 14. Oktober 2010 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Stellv. Vorsitzender, Ratsherr Gläser, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung un der anwesenden Ratsmitglieder

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest.

 
TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Es sind alle Ausschussmitglieder anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung besteht zz. aus 10 Tagesordnungspunkten. Ratsherr Luckstein schlägt vor, den TOP 7 mit TOP 8 zu tauschen. Es werden keine weiteren Änderungs- oder Ergänzungswünsche geäußert und somit wird die Tagesordnung vom stellv. Vorsitzenden festgestellt.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 8 vom 18.03.2010

Beschluss:

Die Niederschrift Nr. 8 vom 18.03.2010 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig

 
TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

Die Mitteilungen des Bauamtes sind als Anlage beigefügt.

Stellv. Vorsitzender Gläser lobt die Feuerwehrkameraden, da er es gut findet, dass diese so viel in Eigenleistung erbringen.

 
TOP 7 4. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Gasleben über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten

Beschluss:

Der stellv. Vorsitzende, Herr Gläser, lässt über die Verwaltungsvorlage Nr. 196 abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    4 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung



Protokoll:

Herr Nitsche erklärt die Verwaltungsvorlage Nr. 196 ausführlich. Durch die Vorhaltung von Kinderfeuerwehren wird der Nachwuchs gesichert. Wenn die Feuerwehrkameraden die Prüfung der Elektrogeräte selber durchführen, ist dieses kostengünstiger als wenn dies durch eine Firma erledigt wird. Stellv. Vorsitzender Gläser merkt an, dass er die Aufwandsentschädigung für sehr sparsam hält und es gut findet, wenn man dadurch Kameraden motivieren kann, das Amt auszuführen. Ratsherr Minkley fragt an, ob es Unterschiede zwischen JF und KF in Bezug auf den Zeitaufwand gibt. Dies wird von GBM Wermuth verneint. Beide haben den gleichen Zeitaufwand und haben je einmal die Woche Übung. Bei den 1.244,- € handelt es sich nur um ungefähre Kosten, da, sofern eine Person zwei Ämter ausführt, diese nur die Entschädigung für das höherwertige Amt erhält. SGB Bäsecke teilt mit, dass ein Rechenfehler vorliegt, es handelt sich um 1.280,- €.


TOP 8 Feuerwehretat 2011

Protokoll:

Herr Nitsche erklärt, dass der Haushalt 2011 doppisch aufgestellt wird und daher der Haushalt anders aufgebaut ist als bisher. Die wichtigsten Änderungen sind in der Verwaltungsvorlage Nr. 195 aufgelistet, die er ausführlich erläutert. In 2011 ist ein geringerer Zuschussbedarf als in 2010 geplant.

Verwaltungshaushalt:

HHSt. 130.520:           Die Glassägen sind insbesondere für Verkehrsunfälle gedacht. Damit kann

man vom Kfz die Scheiben entfernen.

HHSt. 130.560:           Bei der Bekleidung ist ein geringerer Ansatz veranschlagt als 2010. Stellv.

Vorsitzender Gläser fragt an, ob es nun von Herstellern Garantie gibt, dass

die Kleidung nach einer bestimmten Anzahl von Waschgängen nicht mehr

brauchbar ist. GBM Wermuth teilt mit, dass es von den Herstellern keine

Garantie gibt, sie merken nur an, dass man nach zehnmal Waschen die

Kleidung überprüfen lassen soll. Die Überprüfung ist jedoch fast so teuer

wie z.B. eine neue Überhose, daher wurde bisher immer neue Bekleidung

beschafft. 2010 waren weniger Einsätze, sodass auch der Verschleiß der

Kleidung geringer ist, denn nach jedem Brandeinsatz muss die Kleidung

gereinigt werden. Die Kleiderkammer läuft gut und durch diese kann man

auch schneller handeln. Langlebigere Kleidung ist teurer, eine Überhose würde ca. 500,- € kosten, wir bezahlen zzt. nur 123,-€ für eine Überhose. Es soll festgestellt werden, welcher Geldwert in der Kleiderkammer vorhanden ist.

HHSt. 130.562:           Für die Führerscheine wurden pro Person 2.000,- € veranschlagt. Bisher

                                   gibt es den Feuerwehr-Führerschein nur bis 4,75 t. Sofern in 2011 der

Feuerwehr-Führerschein bis 7,49 t kommen wird, verringern sich natürlich

dementsprechend die Ausgaben.

 HHSt. 130.650:          Ratsherr Minkley fragt an, was unter den Eri-Card Büchern zu verstehen

ist. Dabei handelt es sich um Datenblätter für Gefahrguteinsätze, wo z.B.

aufgeführt ist, um welchen Stoff es sich handelt und was man zu tun hat.

Die vorhandenen Bücher sind schon fast zehn Jahre alt, wobei man diese eigentlich alle 1-2 Jahre austauschen sollte.

           

HHSt. 130.718:           GBM Wermuth erklärt, dass die Kinder spielerisch an die Feuerwehr her-angeführt werden. Bisher wurden die Materialien etc. von den OFW, Spen-

den oder den Kinderfeuerwehrwarten finanziert. Der Zuschuss bezieht sich

auf alle vier KF.

Anfang 2010 hatte sich die Feuerwehr ein Budget von 4.192,65 € angespart. Davon wurden ein Powermoon, Atemschutzüberwachungstafeln inkl. Zubehör und eine Mittelschaumpistole inkl. Zubehör angeschafft. Außerdem wurde davon die Restzahlung für das neue JF-Zelt getilgt. Zzt. hat die FF noch ein Budget von 230,84 €.

Vermögenshaushalt:

HHSt. 130.935:           Bei den FME (analog) handelt es sich nur um Ersatzbeschaffungen, da einige Geräte über 20 Jahre alt sind und der Digitalfunk noch auf sich warten lässt. Es wurden Neugeräte veranschlagt, wobei versucht wird, gebrauchte Geräte zu bekommen, dadurch würde sich der Ansatz dann entsprechend reduzieren. Die Handyalarmierung ist nach BOS nicht zugelassen, da es vorkommen kann, dass die Netze überlastet sind und die Feuerwehren dann nicht oder nicht rechtzeitig alarmiert werden können.

HHSt. 130.9351:         Herr Nitsche teilt mit, dass für die Beschaffung des ELW die gesetzliche

Grundlage geschaffen wurde. Das ELW soll in Grasleben untergebracht werden, da in Mariental der Umbau des FH aus Sicht der Verwaltung zzt. nicht vertretbar ist.

Ratsherr Luckstein merkt an, dass die SPD-Fraktion dem Haushalt so zustimmen kann, aber für die Unterstellung des ELW eher Mariental bevorzugt wird, da dort die Besetzung des Fahrzeuges erfolgen soll. Des Weiteren hatte die FUK den Zustand des Feuerwehrhauses Mariental bereits vor einigen Jahren bemängelt. Eine genaue Frist wurde zur Beseitigung der Mängel jedoch nicht benannt, dort sollte evtl. einmal nachgefragt werden, wie lange die Übergangsregelungen gelten. Es ist vorerst auch davon abzuraten, eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu installieren, wenn das FH umgebaut werden soll. Die rechtlichen Bedingungen sollten schon eingehalten werden und die SPD-Fraktion wäre auch bereit dafür die nötigen Mittel zu beschließen. GBM Wermuth und die OFW Mariental sehen dies ähnlich. Grasleben und Mariental sind Stützpunktfeuerwehren und in Grasleben sind bereits drei Fahrzeuge untergebracht und bekommen demnach mehr Kameraden zum Einsatz als Mariental. Daher ist es sinnvoll, den ELW in Mariental unterzubringen. Die Feuerwehren wären damit einverstanden, dass das Fahrzeug zum Übergang (ca. zwei Jahre) in Grasleben untergebracht wird, bis der Umbau in Mariental fertig gestellt ist. In Schöningen wurde der BGM bereits von der FUK aufgefordert innerhalb von zwei Jahren tätig zu werden, ansonsten haftet der BGM eigenständig.

SGB Bäsecke spricht sich dafür aus, dass man den ELW beschaffen muss, um den gesetzlichen Regelungen Folge leisten zu können. Mariental wurde als Standort für die Photovoltaikanlage ausgewählt, da sich das FH im Gegensatz zu den anderen am besten dafür eignet. In Mariental ist zzt. eine Dienstanweisung für das FH zu beachten, so dass erst über einen Umbau nachgedacht werden soll, wenn von der FUK eine Aufforderung eingeht. Der ELW könnte bei Unterbringung in Grasleben die Kameraden aus Mariental abholen und dann zum Einsatz fahren, dabei handelt es sich nur um wenige Minuten. Außerdem handelt es sich um kein Löschfahrzeug, was schnell vor Ort sein muss. Ein Unterstand in Grasleben ist besser, als gar kein ELW zu beschaffen. Das damalige Schreiben der FUK bezog sich noch auf das alte TLF, so dass die Situation mit der jetzigen nicht vergleichbar ist. Ratsherr Luckstein merkt an, dass jede Minute bei einem Einsatz zählt und man sich an die gesetzlichen Grundlagen halten muss. GBM Wermuth merkt an, dass wenn man die Kameraden erst aus Mariental abholen muss und dann zum Einsatz fährt, bestimmt am nächsten Tag ein Artikel in der Zeitung stehen wird. Die Tür des TLF geht nur halb auf, sodass ein Einsteig im FH jetzt schon sehr problematisch ist. Der ELW und der GW sollen hintereinander gestellt werden. Bei dem GW handelt es sich um kein Standardfahrzeug. Dieser wurde damals der Feuerwehr von Kali + Salz gespendet und ist bei fast allen Einsätzen im Einsatz. Insbesondere bei Ölspuren ist das Fahrzeug sehr wichtig, um die Kosten für den Verursacher so gering wie möglich zu halten. Bei einem Seminar wurde gesagt, dass sich die Feuerwehren theoretisch fast selber finanzieren können, da ca. 98% aller Einsätze kostenpflichtig abgerechnet werden können. Bei den Ölspuren handelt es sich eigentlich um eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr, da dafür der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich wäre und man diesen Einsatz auch abrechnen kann. Herr Nitsche merkt an, dass er es bezweifelt, dass sich die Feuerwehren selber finanzieren können. Die Änderung der Gebührensatzung ist bereits in Bearbeitung, jedoch muss noch auf die Eröffnungsbilanz gewartet werden. Die FUK soll bescheinigen, dass man mit der Dienstanweisung in Mariental so weiter Verfahren kann, regt stellv. Vorsitzender Gläser an. Sofern jedoch die Frist abläuft, muss man darauf vorbereitet sein, dass ein Umbau zu gegebener Zeit kommen wird. Außerdem schlägt er vor, die Photovoltaikanlage auf das zweitbeste FH-Dach zu installieren, um erst den Umbau in Mariental fertig zu stellen. SGB Bäsecke teilt mit, dass es mit der Photovoltaikanlage keine Probleme gibt, da man diese bei einem späteren Umbau des FH leicht herunternehmen und später wieder drauf setzen kann. Der Aufbau soll bereits noch in 2010 erfolgen. SGB Bäsecke appelliert an die Fraktionen, den ELW ohne weitere Diskussion im Rahmen der Haushaltsplanungen zu beschließen, ansonsten wird er gegen den Beschluss weitere Schritte einleiten, da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.

Vor einigen Jahren hätte die Beschaffung eines ELW 5.000,- € gekostet, nun liegt man schon bei 85.000,- €, sagt stellv. Vorsitzender Gläser. Die Zeiten ändern sich, sodass man mit der Beschaffung nicht noch länger warten sollte. Während der Wahlperiode wurde einmal besprochen jedes Jahr, sofern nötig, ein Fahrzeug zu ersetzen, daran wurde sich bisher auch nicht gehalten. Der Feuerwehretat 2011 soll noch einmal in den Fraktionen besprochen werden, sodass darüber im Rahmen des Finanzausschusses beschlossen werden kann.

Es wird sich dafür ausgesprochen, keine Empfehlung abzugeben.


TOP 9 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es werden keine Anfragen oder Anregungen geäußert.

 
TOP 10 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende, Ratsherr Gläser, schließt um 18.13 Uhr die Sitzung.

 

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