TOP 1
|
Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Ratsvorsitzender Bartsch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
|
|
TOP 2
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der
Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Er stellt die ordnungsgemäße, fristgerechte Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Ratsmitglieder Worch und Martini fehlen, Ratsmitglied Koch verspätet sich.
|
|
TOP 3
|
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Protokoll:
SGB Janze beantragt, dass der TOP Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2020 von der Tagesordnung gestrichen wird, da dieser nicht zur Beratung im Rat vorgesehen ist. Die Nummerierung der nachfolgenden TOPs verändert sich entsprechend.
Die Tagesordnung wird mit nunmehr 21 Tagesordnungspunkten festgestellt.
|
|
TOP 4
|
Genehmigung des Protokolls der 12. öffentlichen Sitzung vom
09.09.2019
Beschluss:
Das Protokoll Nr. 12 vom 09.09.2019 wird mit der von Ratmsitglied Minkley beantragten Änderung genehmigt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Ratsmitglied Minkley teilt mit, dass sein Name in der Liste der Anwesenden fehlt, er aber, wie auch aus dem Protokoll ersichtlich, anwesend war. Er bittet darum, dies zu ändern.
|
|
TOP 5
|
Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
Protokoll:
SGB Janze teilt mit, dass die meisten im Samtgemeindeausschuss (SGA) beratenen TOPs heute auf der TO stehen. Er berichtet darüber, dass der SGA großzügige Spenden der Firma esco für das Freizeitbad sowie für die Ortsfeuerwehr Grasleben und Spenden von der Volksbank für die Kinder- und Jugendfeuerwehr Querenhorst angenommen hat.
|
|
TOP 6
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
|
|
TOP 7
|
Festlegung eines Termins für die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin / eines Samtgemeindebürgermeisters
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt, dass die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin / eines Samtgemeindesbürgermeisters am 26. April 2020 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfindet. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, findet diese am 10.05.2020 statt.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Aufgrund des geltenden Mitwirkungsverbotes für die TOPs 7 und 8 verlässt SGB Janze das Gremium und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Der Ratsvorsitzende bittet anschließend um Abstimmung.
|
|
TOP 8
|
Berufung eines Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Grasleben und seines Stellvertreters für die einzelne Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Kai-Stephan Schulz als Samtgemeindewahlleiter und Herrn Frank Nitsche als stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter zu berufen.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Im Anschluss an die Abstimmung kehren SGB Janze, SGOAR Schulz und Herr Nitsche zurück an den Beratungstisch.
Protokoll:
Auch SGOAR Schulz und Herr Nitsche nehmen im Zuschauerraum Platz.
Im Anschluss bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.
|
|
TOP 9
|
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 117 NKomVG; hier: Personalaufwand 2018
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt, der notwendigen überplanmäßigen Ausgabe in einer Höhe von 14.287,14 € für Personalaufwendungen im Jahr 2018 gemäß § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuzustimmen.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Da keine Wortmeldungen erfolgen, bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.
|
|
TOP 10
|
Entgelte für den Hort
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt die Festlegung der Entgelte für den Hort der ev. Kindertagesstätte „Abenteuerland“ St. Maria Grasleben in der Grundschule Grasleben, basierend auf der neuen Entgeltordnung mit Entgelttabelle für die Kita-Entgelte in der Gemeinde Grasleben.
Die Änderung der Entgeltordnung einschließlich der Entgelttabelle gilt vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses in allen Mitgliedsgemeinden mit Kindertagesstätten. Die Entgeltordnung nebst Entgelttabelle vom 01.10.2018 tritt außer Kraft.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
SGB Janze fasst den Inhalt der Verwaltungsvorlage zusammen und erinnert daran, dass eine Anpassung der Entgelte für den Hort aufgrund der geänderten Entgelttabellen der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grasleben angeregt wurde.
Da keine Beratung gewünscht ist, leitet der Ratsvorsitzende zur Beschlussfassung über.
|
|
TOP 11
|
Einführung einer Gelben Tonne in der Samtgemeinde Grasleben
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt,
a) den Landkreis Helmstedt zur Einführung einer Gelben Tonne für die Samtgemeinde Grasleben aufzufordern.
b) dem Landkreis Helmstedt die Durchführung einer Bürgerbefragung darüber, welche Entsorgungsform bevorzugt wird, anheimzustellen.
c) sofern keine Gelbe Tonne eingeführt wird, das Duale System Deutschland durch den Landkreis Helmstedt aufzufordern, alternative Verteilmöglichkeiten (Einzelhandel) für die Gelben Säcke zu entwickeln.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
SGB Janze teilt mit, dass sich fast alle Kommunen im Landkreis dem Vorstoß der Samtgemeinde Grasleben angeschlossen hätten. Einige hätten sich bereits für die Gelbe Tonne ausgesprochen, bei einigen stehe die Entscheidung der Gremien noch aus. Eine Kommune habe sich dagegen entschieden. Er weist aber auch darauf hin, dass der Landkreis letztlich die Hoheit über die Entscheidung habe.
Im Anschluss bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.
|
|
TOP 12
|
Mitgliedschaft im Geopark-Trägerverein Braunschweiger Land - Ostfalen e.V.
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt den Eintritt der Samtgemeinde Grasleben in den Geopark-Trägerverein Braunschweiger Land - Ostfalen e.V. mit Wirkung vom 01.01.2020. Die Samtgemeinde Grasleben wird in der Mitgliederversammlung durch den Hauptverwaltungsbeamten bzw. seinen Allg. Vertreter vertreten.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Protokoll:
Ratsmitglied Nitschke teilt mit, dass die Thematik in der CDU-FDP-Gruppe kontrovers diskutiert wurde, man aber letztlich zu dem Ergebnis gekommen sei, zuzustimmen.
Im Anschluss bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.
|
|
TOP 13
|
Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt die als Tischvorlage ausgeteilte Version der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben. Die Verordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Protokoll:
SGB Janze fasst die in der Verwaltungsvorlage beschriebene Sachlage zusammen und unterrichtet das Gremium darüber, dass die CDU-FDP-Gruppe in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses folgenden Antrag gestellt habe:
Paragraph 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben soll wie folgt ergänzt werden (Ergänzung fett):
Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze wiederholt außerhalb des eigenen Grundstückes Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Da mehrheitlich zugestimmt wurde, das Beschließen der Verordnung mit dem beantragten Zusatz zu empfehlen, verweist SGB Janze auf die als Tischvorlage ausgeteilte Version der Verordnung und betont, dass diese Grundlage für die heutige Beschlussfassung ist.
Ratsmitglied Nitschke teilt mit, dass die Verordnung in der CDU-FDP-Gruppe kontrovers diskutiert wurde. Er betont, dass der beantragte Zusatz als Kompromiss dienen soll, damit jemand, dessen Katze entschwindet, nicht direkt mit einem Bußgeld bestraft wird.
Ratsmitglied Minkley teilt mit, dass er sich unter anderem an Paragraph 1 Absatz 2 (Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.) störe, die Verordnung aus seiner Sicht rechtlich nicht haltbar sei und dass er befürchte, dass es aufgrund der Verordnung zu erhöhten Kontrollen kommen werde.
Darauf erwidert SGB Janze, dass das Ordnungsamt nicht proaktiv handeln, sondern nur in Problemfällen, in denen Hinweise gegeben wurden, tätig werde.
Ratsmitglied Gläser bezeichnet den beantragten Zusatz der CDU-FDP-Gruppe als „lächerlich“.
Im Anschluss an die Diskussion bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.
|
|
TOP 14
|
Beschlussfassung über die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben“
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt
a) die Feuerwehrgebührenkalkulation in der vorliegenden Fassung
b) sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der vorliegenden Fassung
bei gleichzeitiger Aufhebung der Satzung vom 14.12.2015.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
SGB Janze fasst die Verwaltungsvorlage zusammen und erwähnt beispielhaft einzelne geänderte Positionen der Gebührensatzung.
Im Anschluss bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung.
|
|
TOP 15
|
Annahme und Vermittlung von Spenden durch den Samtgemeinderat
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt, die Spenden gemäß nachfolgender Liste anzunehmen und zweckentsprechend zu verwenden bzw. zu vermitteln.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
SGB Janze berichtet von den großzügigen Spenden der Thieme GmbH & Co. KG, der Allerthal Gras Leben GmbH und der Maximum GmbH an die Ortsfeuerwehr Grasleben für den Mannschaftstransportwagen.
Der Ratsvorsitzende bittet anschließend um Abstimmung.
|
|
TOP 16
|
Annahme und Vermittlung von Kettenzuwendungen im Jahr 2019 durch den Samtgemeinderat
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt, die im Jahr 2019 eingegangenen Kettenzuwendungen gemäß beigefügter Liste (Anlage 1) anzunehmen und zweckentsprechend zu verwenden bzw. zu vermitteln.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Da keine Wortmeldungen erfolgen, wird zur Beschlussfassung übergeleitet.
|
|
TOP 17
|
Beschluss über den Jahresabschluss 2012 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 gem. § 101 (1) NGO/ § 129 (1) NKomVG
Beschluss:
1. Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.
2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.
3. Der Rat nimmt die im Haushaltsjahr 2012 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Jahresabschluss zur Kenntnis.
4. Das Jahresergebnis 2012 (Überschuss i.H.v. 171.747,22 Euro) wird zum Ausgleich des ausgewiesenen Sollfehlbetrages aus kameralem Abschluss (-3.988.292,60 Euro) eingesetzt (Art. 6 Abs. 9 S. 1 GemHausRNeuOG ND 2005).
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
SGOAR Schulz fasst den Inhalt des Prüfberichtes kurz zusammen und teilt mit, dass er eine vorbereitete Präsentation aufgrund technischer Probleme nicht durchführen könne. Diese werde dem Protokoll aber als Anhang beigefügt.
Ratsmitglied Gröger erfragt, wie lange es dauern werde, bis der Rückstand aufgeholt wurde. SGOAR Schulz führt dazu aus, dass die bisherigen Verzögerungen an vielen unerwarteten Fehlbuchungen lagen und man für die Prüfungen der Folgejahre davon ausgehe, dass es schneller gehe, da Fehlbuchungen in dieser Häufigkeit nicht mehr auftauchen werden. Zudem bittet SGOAR Schulz zu bedenken, dass die Mitarbeiter generell fünf Jahresabschlüsse pro Jahr erstellen müssen, die sich im Umfang trotz unterschiedlicher Volumina in den Haushalten bei den Unterlagen zum jeweiligen Jahresabschluss nicht unterscheiden. Man sei sich aber durchaus bewusst, dass man schneller werden müsse.
|
|
TOP 18
|
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt
a) die Haushaltssatzung 2020 einschl. Haushaltsplan 2020 in der zuletzt beratenden Version.
b) Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorliegenden Form – Fortschreibung 2020 - beschlossen (siehe Anlage zum Entwurf Haushaltsplan 2020).
c) Der Stellenplan 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Entwurf Haushaltsplan 2020).
d) Die Ergebnis- und Finanzplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage Entwurf Haushaltsplan 2020).
e) Das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage Entwurf Haushaltsplan 2020).
f) Die Wertgrenze für Investitionen gem. § 12 KomHKVO wird ab dem Haushalts-jahr 2020 auf 500.000 € festgesetzt.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
SGOAR Schulz teilt mit, dass er eine vorbereitete Präsentation aufgrund technischer Probleme nicht durchführen könne. Diese werde dem Protokoll aber als Anhang beigefügt. Anschließend verweist er auf die Veränderungsliste, die Grundlage für die Beschlussfassung ist und dem Protokoll ebenfalls beigefügt wird. Hier betont er insbesondere die gestiegenen Schlüsselzuweisungen, die dadurch gestiegene Kreisumlage und Zuweisungen an die Mitgliedsgemeinden. In Bezug auf das Investitionsvolumen erwähnt er vor allem Maßnahmen für die Grundschule und die Feuerwehren. SGB Janze führt ergänzend aus, dass der Verwaltung die desaströse Haushaltssituation bewusst sei, betont aber, dass man trotzdem etwas für die Bürgerinnen und Bürger tue, indem man in die Infrastruktur investiere.
Ratsmitglied Koch kommt um 18:42 Uhr hinzu.
Ratsmitglied Werner erfragt den aktuellen Sachstand zur Kreisumlage. SGB Janze teilt mit, dass der Landkreis Helmstedt zwischen 2014 und 2018 85 Millionen Euro erwirtschaftet habe und sich auch in 2019 erneut ein Überschuss abzeichne. Er betont, dass es trotzdem keine Anzeichen dafür gebe, dass der Hebesatz gesenkt wird. Eine Beschlussfassung stehe noch aus. Ratsmitglied Werner tut seinen Unmut darüber kund.
Ratsmitglied Nitschke betont, dass es nicht zielführend sei, den Landkreis und die Samtgemeinde miteinander zu vergleichen und gegeneinander auszuspielen. Stattdessen würden aus seiner Sicht nur folgende Dinge helfen:
1. Im Bundestag und im Landtag müssten grundlegende Änderungen beschlossen werden, damit die Kommunen, die Landkreise und das Land eine vernünftige finanzielle Grundausstattung erhalten.
2. Ein Strukturwandel bzw. eine Gebietsänderung der Samtgemeinde muss überdacht werden.
Ratsmitglied Nitschke berichtet, dass die CDU-FDP-Gruppe massiv über den Haushaltsplanentwurf diskutiert habe, aber zu dem Schluss gekommen sei, dass man investieren müsse. Auch die Investition in den Digitalpakt sei aus Sicht der Gruppe richtig, man könne sich nicht vor der digitalen Entwicklung verschließen.
Ratsmitglied Gläser stimmt zu, dass eine grundlegende Veränderung der kommunalen Landschaft und der Finanzausstattung notwendig sei.
Auch SGB Janze stimmt zu, dass man es vor Ort ohne eine Änderung der Struktur nicht schaffen werde, etwas zu ändern. Nichtsdestotrotz liege aus seiner Sicht ein Mismatch zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen vor.
|
|
TOP 19
|
Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
SGB Janze teilt Folgendes mit:
- Die Übergabe des MTW an die FFW Grasleben fand am 21.11.2019 statt. Das Fahrzeug wurde ausschließlich aus Spenden finanziert.
- Gemeinsame Wirtschaftsentwicklung mit dem Landkreis Helmstedt: Aktuell ist der Gesellschaftsvertrag noch in juristischer Prüfung. Danach ist die Beschlussfassung angedacht. Leider gab es beim LK weitere Verzögerungen, sodass die GmbH vermutlich erst zum 01.05.2020 ins Leben gerufen werden kann. Der Zeitplan ist dem Protokoll des Samtgemeindeausschusses zu entnehmen.
|
|
TOP 20
|
Anträge und Anfragen
Protokoll:
Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
|
|
TOP 21
|
Schließung der Sitzung
Protokoll:
Ratsvorsitzender Bartsch schließt die Sitzung um 19:05 Uhr.
|
|