Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Herr Nitsche berichtet über folgende Angelegenheiten: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, die den Bebauungsplan „1. Änderung In der Kohli“ der Gemeinde Grasleben vorbereitet, wurde am 07.03.2019 vom Landkreis Helmstedt genehmigt und ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 des Landkreises Helmstedt am 20.03.2019 in Kraft getreten.
Grundschule Grasleben; Erneuerung der Heizungsanlage Das Ingenieurbüro Gödicke aus Calvörde wurde mit der Planung für die Erneuerung der Kesselanlage der Gasheizung in der Grundschule beauftragt. Für diese Maßnahme stehen im Haushalt 2019 70.000,00 € zur Verfügung. Dieses Projekt wird mit KIP II-Mitteln gefördert. Die Förderquote beträgt rd. 90%. Zurzeit wird die Ausführungsplanung erstellt und anschließend ausgeschrieben. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien oder alternativ in den Herbstferien 2019 ausgeführt werden.
Planung Minispielfeld Für das geplante Minispielfeld wird eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme mit Sträuchern erforderlich. Die Bepflanzung soll entlang der Zaunanlage im Freizeitbad Grasleben an der Ost-, West- und Nordseite erfolgen (siehe Lageplan).
Der Bauantrag wird in Kürze eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, erfolgt die Ausschreibung.
Sachstand Planung Feuerwehrhaus Mariental Die Verwaltung hatte dazu umfangreich im Gemeindekommando der Feuerwehr berichtet. Das Protokoll wurde dem Samtgemeinderat übersandt. Der Vollständigkeit halber werden diese Ausführungen ins Protokoll des Fachausschusses übernommen.
Die Verwaltung ist nach der vorliegenden Beschlusslage beauftragt, einen Variantenvergleich zwischen Neubau und Erweiterung des Feuerwehrhauses am vorhandenen Standort zu erstellen. Mit der Objektplanung für beide Varianten wurde, wie bekannt, das Ingenieurbüro Kuhn und Partner mbB aus Braunschweig beauftragt.
Stand der Planung: - Vorentwurf für die Erweiterung am vorhandenen Standort liegt vor.
- Vorentwurf der Kostenberechnung nach DIN 276 liegt vor und beläuft sich auf 1.416.000 €.
Die Kostenberechnung muss noch ergänzt werden um
a) die Grunderwerbskosten (99.000,00 €) sowie um
b) ggf. anfallende Kosten für schalltechnische Maßnahmen.
- Vorentwurf für den Neubau des Feuerwehrhauses am Standort „Parkstraße in Mariental-Horst liegt vor und wurde mit dem Arbeitskreis Feuerwehr abgestimmt
- Vorentwurf der Kostenberechnung für den Neubau liegt vor. (1.488.000,00 €)
Die Kostenberechnung muss noch ergänzt werden
a) um die anfallenden Anschlusskosten für Abwasser und Wasser (12.000 €) und
b) um die erforderlich werdenden Kosten für schalltechnische Maßnahmen.
- Für beide Maßnahmen muss noch ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden.
Da die beiden zu betrachtenden und in Mariental einzig in Frage kommenden Standorte jeweils in einem allgemeinen Wohngebiet liegen, muss zwingend untersucht werden, welche Auswirkungen sich für die angrenzenden Wohnnutzungen in Puncto „Lärm“ ergeben. Auf diese Erforderlichkeit hatte bereits die Bauaufsicht im Rahmen der Abstimmung der planungsrechtlichen Situation hingewiesen. Ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten muss für die zur Ausführung kommende Variante später im Baugenehmigungsverfahren der Bauaufsicht vorgelegt werden.
Für den Neubau des Feuerwehrhauses liegt ein erstes Ergebnis einer schalltechnischen Untersuchung vor:
Danach kann die geplante Übungsfläche im südlichen Grundstücksteil nicht realisiert werden, da gegenüber der dort angrenzenden Wohnnutzung die geltenden Grenzwerte im Obergeschoss nicht eingehalten werden können.
Alternativ könnte die Übungsfläche an der Nordseite des Grundstücks realisiert werden. Allerdings kommt es auch an der westlichen und östlichen Grundstückseite zu Überschreitungen des einzuhaltenden Grenzwertes gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung. Die Überschreitungen können nur durch aktive Schallschutzmaßnahmen, bestehend aus Schallschutzwänden, von 2,00 m bzw. 3,50 m Höhe ausgeglichen werden. Die dafür entstehenden Kosten müssen noch ermittelt werden.
Da an dieser Stelle in dem vorliegenden Vorentwurf eine Erweiterungsfläche für einen weiteren Stellplatz vorgesehen war, müssen Gebäude und Parkplätze für die Einsatzkräfte in Richtung Süden verschoben werden. Der Entwurf muss daher dazu angepasst und die schalltechnische Untersuchung auf den geänderten Entwurf abgestimmt werden.
Die schalltechnische Untersuchung für die Erweiterung am vorhandenen Standort wurde beauftragt. Da auch dieser Standort in einem allgemeinen Wohngebiet liegt, stellen sich die schalltechnischen Verhältnisse dort ebenso schwierig dar. Das Ergebnis dazu bleibt abzuwarten.
Sobald diese Punkte geklärt sind, kann der Variantenvergleich erstellt und in die politische Beratung werden.
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