Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen

Donnerstag, 04. April 2019 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 7. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Bauen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

Ratsmitglied Nitschke bittet die Ausschussmitglieder zum TOP 6, zusätzlich die Kapelle und den hinteren Aufbewahrungsraum zu besichtigen.

Herr Nitsche beantragt, den TOP 9 Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) der Ortsfeuerwehr Grasleben im Anschluss an TOP 6 vorzuziehen und als TOP 7 zu behandeln.

Dem wird einvernehmlich zugestimmt. Die Nummerierung der übrigen TOPs verändert sich entsprechend.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung vom 01.11.2018

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 6 über die öffentliche Sitzung vom 01.11.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Besichtigung des Friedhofs Grasleben und Beratung über ein Geländer für den Eingang zur Friedhofskapelle

Protokoll:

Herr Koblitz erörtert seinen Wunsch nach einem Geländer am Eingangsbereich der Kapelle. Er stellt fest, dass sich der vorhandene, an der Kapellenwand befestigte Handlauf als ungeeignet erweist, da in dem Bereich die Trauergäste bei Trauerfeiern stehen und somit älteren und gehbehinderten Trauergästen das Heraustreten aus der Kapelle erschwert wird. Sein Vorschlag ist, ein aus VA-Stahl hergestelltes Geländer an beiden Zugangsbereichen zu montieren. Anhand eines mitgebrachten Holzmusters demonstriert Herr Koblitz seinen Vorschlag und ist bereit, ein Geländer zu finanzieren sowie die Montage zu realisieren. Die Kosten für ein Geländer belaufen sich, nach seinen Ermittlungen, auf ca. 170 €.

Ratsmitglied Gläser regt an, grundsätzlich auf allen Friedhöfen die Barrierefreiheit herzustellen, ggf. Rampen zu bauen.

Nach eingehender Diskussion über verschiedene Möglichkeiten der Schaffung der Barrierefreiheit an der Kapelle Grasleben ergeht der Auftrag an die Verwaltung, die Kosten für zwei Varianten, unter Berücksichtigung des vorhandenen Baustils, zu ermitteln.

Variante 1:

Den Außenbereich auf Höhe des Kapelleneingangs anheben, sodass ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden kann.

Variante 2:

Bau einer Rampe mit Winkelstützen in der Breite der Kapellentür, sodass der Sarg aus der Kapelle gefahren werden kann und somit auch ein barrierefreier Zugang geschaffen wird.

Ratsmitglied Nitschke schlägt vor, das Angebot von Herrn Koblitz anzunehmen, dennoch sollte die Samtgemeinde die kompletten Kosten für das Geländer übernehmen.

Zusammenfassend wird einvernehmlich zugestimmt, dass Herr Koblitz ein Angebot für die Herstellung von zwei VA-Stahlgeländern nach vorn auslaufend für den Bereich der Treppe zur Kapelle einholt und der Verwaltung übergibt. Die Verwaltung beauftragt die Herstellung, übernimmt die Kosten und die Montage wird ehrenamtlich von Herr Koblitz durchgeführt.

[Anm. der Verwaltung: Das Angebot zur Herstellung von zwei VA-Stahlgeländern liegt der Verwaltung vor und wurde seitens der Verwaltung beauftragt. Herr Koblitz hat die Geländer bereits montiert.]

Die Ausschussmitglieder besichtigen den Innenraum der Kapelle sowie den hinteren Aufbewahrungsraum. Ratsmitglied Nitschke erläutert, dass häufig an ihn herangetragen wurde, dass in der Kapelle zu wenige Sitzplätze vorhanden sind. Er regt an, mit der zusätzlichen Nutzung des hinteren Aufbewahrungsraumes die Schaffung von ca. 24 Plätzen zu realisieren. Er fügt hinzu, dass bereits vor einigen Jahren Überlegungen eines Anbaus aufgrund von zu hohen Kosten nicht realisiert wurden.

Herr Nitsche weist darauf hin, dass bei so einer Umbaumaßnahme ein Planungsbüro hinzugezogen werden muss und die Statik zu prüfen ist. Im Haushalt 2019 stehen dafür keine Planungskosten zur Verfügung.

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass bei größeren Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Kapelle die Erweiterung der Kapelle durch Mitnutzung des Aufbewahrungsraumes mit berücksichtigt werden soll.

Aktuell soll die von Herrn Nitschke angeregte Erweiterung der Kapelle nicht verfolgt werden.

 
TOP 7 Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) der Ortsfeuerwehr Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Ersatzbeschaffung für das TLF 16/25 über die KWL Hannover durchzuführen und ermächtigt die Verwaltung, den Zugschlag ohne Vergabebeschluss durch den Samtgemeindeausschuss zu erteilen und das Ausschreibungsergebnis mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert den Inhalt der Verwaltungsvorlage. Er führt aus, dass es sich um eine Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug „TLF 16/25“ alter Bauart mit einem 13 t-Fahrgestell mit Fahrzeugkabine zur Aufnahme einer Löschgruppe und einem Geräteraum mit Wassertank mit einem Fassungsvolumen von 3.000 Litern der Ortsfeuerwehr Grasleben handelt. Die aktuelle DIN sieht nunmehr ein Löschgruppenfahrzeug 20 vor. Insgesamt stehen 370.000 € für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung. Aus den Mitteln für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 130.000 € soll die Beschaffung des Fahrgestells und der anfallenden Nebenkosten finanziert werden. Weiterhin besteht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 240.000 € für das Haushaltsjahr 2020. In Anbetracht des Auftragswertes von 370.000 € ist nach den geltenden vergaberechtlichen Bedingungen europaweit auszuschreiben. Weiterhin erläutert Herr Nitsche, dass die KWL auf die Beschaffung solcher Sonderfahrzeuge spezialisiert und in der Lage ist, im Zuge des Vergabeverfahrens eine Vergleichsvorführung durchzuführen. Am Ende des Verfahrens ergibt sich der Vergabevorschlag aus der Addition der Wertung der Preise sowie der Daten der technischen Bewertung. Die Vergabestelle der KWL verfügt über einen hohen technischen Kenntnisstand durch die Spezialisierung solcher Beschaffungen. Aus diesen Gründen soll die Beschaffung an die KWL vergeben werden. Die Maßnahme überschreitet die Wertgrenze von 100.000 € und bedarf daher nach den Bestimmungen der geltenden Hauptsatzung der Samtgemeinde Grasleben eines Beschlusses durch den Samtgemeindeausschuss.

Der stellv. Gemeindebrandmeister Bauer bestätigt die Ausführungen und merkt an, dass es sich lediglich um die Ersatzbeschaffung des vorhandenen nicht mehr DIN-gerechten Fahrzeugs handelt, welches es in der Ausführung so nicht mehr gibt.

Ausschussvorsitzender Klein fragt nach, ob bei dem Vergabeverfahren das Fahrgestell sowie der Aufbau produktneutral ausgeschrieben werden.

Dies wird von Herrn Nitsche bestätigt.

Ratsmitglied Gläser fragt nach, ob das neue Fahrzeug dann auch in das Feuerwehrhaus passt. Diese Antwort wird bestätigt.

Aufgrund der Nachfrage teilt Herr Nitsche den Sachstand zum Planungsauftrag für das Feuerwehrhaus Grasleben mit. Er führt aus, dass aufgrund der sehr hohen Baukonjunktur und der sehr engen Personalsituation das Ing.-Büro Kuhn und Partner, das bereits eine Entwurfsskizze erstellt hatte, zurzeit jedoch nur in der Lage ist, die Planung für das Feuerwehrhaus Mariental weiter zu bearbeiten. Die Verwaltung befindet sich zurzeit in der Abstimmung, ob und wann das Projekt Feuerwehrhaus Grasleben weiter verfolgt werden kann.

Ratsmitglied Nitschke fragt nach dem zeitlichen Plan für die Beschaffung des Fahrzeuges.

Der stellv. Gemeindebrandmeister geht von ca. 14 bis 24 Monaten nach Auftragsvergabe aus. Herr Nitsche fügt hinzu, dass der genaue Zeitraum nicht genannt werden kann.

Anschließend erfolgt die Abstimmung.


TOP 8 Erlass der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Grasleben (SOG-VO)

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein teilt mit, dass die Vorlage in der Faktion rege diskutiert wurde und bittet Herrn Nitsche um eine Begründung zum Erlass der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Grasleben.

Herr Nitsche erklärt daraufhin, dass der vorliegende Entwurf der SOG-Verordnung Regelungen zum Gefahrenabwehrrecht trifft, die spezialgesetzlich, bezogen auf die örtlichen Verhältnisse, nicht geregelt sind. Die Verwaltung hat in dem Entwurf die aus ihrer Sicht erforderlichen Regelungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusammengestellt.

Es kommen immer wieder nicht akzeptable Handlungen von uneinsichtigen Personen vor, die ohne eine solche Vorschrift nicht geahndet werden können.

Zu solchen Tatbeständen werden folgende Beispiele angeführt:

  • Hund wird nicht angeleint - Verstoß gegen § 7 Abs. 2 i.V.m. § 12 SOG-Verordnung
  • Gelbe Säcke stehen tagelang draußen (beim letzten Sturm sind besonders in Mariental wieder viele Säcke weggeweht worden.) - Verstoß gegen § 3 Abs. 3 SOG-Verordnung
  • Hundekot auf dem Gehweg - Verstoß gegen § 7 Abs. 5 SOG-Verordnung
  • Abbrennen eines offenen Feuers - Verstoß gegen § 9 Abs. 1 SOG-Verordnung (Grill und Feuerkorb im privaten Garten bleiben erlaubt. Brauchtumsfeuer bedürfen der Genehmigung durch die Samtgemeinde.) 

Verstöße können gemäß § 12 SOG-Verordnung als erzieherische Maßnahme mit Bußgeld geahndet werden.

Bei dieser Verordnung geht es nicht um die Dranglasierung von Bürgerinnen und Bürgern. Vielmehr soll die Verordnung dazu beitragen, Regeln für ein gedeihliches Zusammenleben vorzugeben und der Verwaltung auch Möglichkeiten zur Ahndung von Verstößen an die Hand zu geben.

Ratsmitglied Nitschke stellt in Frage, ob man alles regeln muss und appelliert an das mitmenschliche Zusammenleben.

Ratsmitglied Minkley äußert die Meinung, dass die SOG-Verordnung ein verträgliches und störungsfreies Miteinander verhindert und zu mehr Ärger führen wird.

Herr Nitsche erwidert, dass es immer wieder zu Fällen kommt,  die ohne  ortsrechtliche Regelungen nicht geahndet werden können.  Als Beispiel wird das Anleinen von Hunden in der Ortslage angeführt.

Ratsmitglied Nitschke beantragt die Zurückstellung der Vorlage, um in den Fraktionen und Gruppen noch einmal über die Vorlage beraten zu können. Er bittet die Verwaltung anhand von konkreten Fällen der letzten 2 Jahre aufzuzeigen, inwiefern die SOG-Verordnung geholfen hätte.

Stellv. Gemeindebrandmeister Bauer verlässt die Sitzung um 18:25 Uhr.


TOP 9 Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss, den vorgelegten Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Grasleben zuzustimmen und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Die Vorlage wird von Samtgemeindeamtfrau Wildhagen vorgestellt. Sie führt aus, dass es die EU Umgebungslärmrichtlinie seit 2002 gibt. Erstmalig befasste sich die Samtgemeinde im Jahr 2008 mit diesem Thema, nachdem das Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Verkehrszählungen durchgeführt hatte und die ersten Straßen kartiert wurden. Die Kartierung führt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim durch. Es werden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr, also mehr als 8.000 Kfz täglich kartiert. Im Bereich der Samtgemeinde Grasleben sind nur die Bundesautobahn 2 und die Bundesstraße 244 bis zur Einmündung in die L651 in Mariental betroffen. Vor der Einmündung sind es 9.700 Kfz/Tag, nördlich von Mariental nur noch 3.900 Kfz/Tag. In Mariental Dorf und Horst sind 100 Anwohner tagsüber mit 55 dB bis 60 dB belastet, dennoch werden die Grenzwerte damit nicht überschritten. Nachts sind in diesem Bereich keine Anwohner belastet. In der Gemeinde Rennau wurde die A2 kartiert. Hier gibt es keine betroffenen Anwohner. Das Land Niedersachsen vertrat den Standpunkt, dass kein Lärmaktionsplan erforderlich ist, soweit es keine Betroffenen gibt. In dem von der EU Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wurde diese Rechtsauffassung nicht geteilt und die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Lärmaktionspläne für alle kartierten Bereiche aufzustellen. Da es keine Betroffenen gibt, bei denen die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, reicht dafür ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen. Es handelt sich lediglich um eine Zustandsbeschreibung. Der Lärmaktionsplan wird alle 5 Jahre überprüft, wenn neue Kartierungen vorliegen.

Ratsmitglied Gläser äußert mit großer Sorge, dass diese Berechnungen nicht das tatsächliche hohe Verkehrsaufkommen, welches zum größten Teil durch das Umfahren der A2 verursacht wird, wiederspiegeln und Bestrebungen, verkehrsberuhigende Maßnahmen zu schaffen, beeinflussen werden.

Ratsmitglied Minkley merkt an, dass seines Erachtens der Lärmschutzpegel zu niedrig angesetzt ist.     

Herr Nitsche kann verstehen, dass die Verkehrssituation als belastend empfunden wird, stellt allerdings fest, dass es sich hierbei um eine andere Thematik handelt. Die Verwaltung ist vom Land verpflichtet worden, den Lärmaktionsplan zu beschließen und hat keinen Einfluss auf die Kartierungsergebnisse. Nach den vorliegenden Daten werden die Grenzwerte eingehalten, sodass Lärmschutzmaßnahmen zurzeit nicht erforderlich werden.

Ausschussvorsitzender Klein bittet um Abstimmung.


TOP 10 Energetische Sanierung der Südseite der Grundschule Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bauen empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung vorzunehmen und ermächtigt die Verwaltung zur zeitlichen Straffung des Vergabeverfahrens, auch die Vergaben, die über der Wertgrenze von 100.000,00 € gemäß § 4 c) Punkt 1 der Hauptsatzung liegen, ohne Vergabebeschluss umzusetzen und das Ergebnis anschließend mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:    Einstimmig

Ratsmitglied Bartsch verlässt die Sitzung um 18.48 Uhr.



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert die Vorlage und führt aus, dass die energetische Sanierung der Südseite der Grundschule Grasleben im Rahmen des Konjunkturprogramms in den Jahren 2009/2010 aufgrund von Budgetauslastung seinerzeit nicht berücksichtig werden konnte. Die enormen Mittelaufwendungen und der sich daraus ergebenden langen Amortisationszeit ist ohne eine finanzielle Unterstützung durch gezielte Förderprogramme von Bund, Land oder sonstiger institutioneller Träger nicht finanziell umsetzbar. Mit dem Erlass des Niedersächsischen Kommunalinvestionsförderungsgesetz (NKomInvFÖG) werden für finanzschwache Kommunen Fördermittel bereitgestellt. Die Samtgemeinde Grasleben beabsichtigt, aus dieser Förderung die energetische Sanierung der Südseite der Grundschule Grasleben zu realisieren. Im Einzelnen sollen die straßenseitigen (Gartenstraße) abgängigen Kunststofffenster im Klassentrakt ausgebaut und durch neue Aluminiumfester mit Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und elektronisch bedienbaren, integrierten, und innenliegenden Folienrollos als Sonnenschutz ersetzt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Klassenräume im Erdgeschoss eine zusätzliche Außentür (2. Rettungsweg) erhalten. Die Fassade des Klassentrakts sowie des Verbindungsgangs entlang der Südseite soll mit einem Wärmedämmverbundsystems ausgestattet werden. Haushaltsmittel stehen in Höhe von max. 280.000 € zur Verfügung. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll zum Beginn der Sommerferien erfolgen.

Ausschussvorsitzender Klein fragt nach, was unter Einscheiben-Sicherheitsglas zu verstehen ist.

Herr Nitsche erklärt, dass das Einscheiben-Sicherheitsglas zu den bruchhemmenden Werkstoffen zählt und  sich durch ein besonders hohes Schlag- und Stoßfestigkeitsverhalten auszeichnet. Die Verletzungsgefahr im Falle eines Glasbruchs wird durch dieses Material auf ein Minimum reduziert.

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung.


TOP 11 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Nitsche berichtet über folgende Angelegenheiten:

12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, die den Bebauungsplan „1. Änderung In der Kohli“ der Gemeinde Grasleben vorbereitet, wurde am 07.03.2019 vom Landkreis Helmstedt genehmigt und ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 des Landkreises Helmstedt am 20.03.2019 in Kraft getreten.

Grundschule Grasleben; Erneuerung der Heizungsanlage

Das Ingenieurbüro Gödicke aus Calvörde wurde mit der Planung für die Erneuerung der Kesselanlage der Gasheizung in der Grundschule beauftragt. Für diese Maßnahme stehen im Haushalt 2019 70.000,00 € zur Verfügung. Dieses Projekt wird mit KIP II-Mitteln gefördert. Die Förderquote beträgt rd. 90%. Zurzeit wird die Ausführungsplanung erstellt und anschließend ausgeschrieben. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien oder alternativ in den Herbstferien 2019 ausgeführt werden.  

Planung Minispielfeld

Für das geplante Minispielfeld wird eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme mit Sträuchern erforderlich. Die Bepflanzung soll entlang der Zaunanlage im Freizeitbad Grasleben an der Ost-, West- und Nordseite erfolgen (siehe Lageplan).

Der Bauantrag wird in Kürze eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, erfolgt die Ausschreibung.

Sachstand Planung Feuerwehrhaus Mariental

Die Verwaltung hatte dazu umfangreich im Gemeindekommando der Feuerwehr berichtet. Das Protokoll wurde dem Samtgemeinderat übersandt. Der Vollständigkeit halber werden diese Ausführungen ins Protokoll des Fachausschusses übernommen. 

Die Verwaltung ist nach der vorliegenden Beschlusslage beauftragt, einen Variantenvergleich zwischen Neubau und Erweiterung des Feuerwehrhauses am vorhandenen Standort zu erstellen. Mit der Objektplanung für beide Varianten wurde, wie bekannt, das Ingenieurbüro Kuhn und Partner mbB aus Braunschweig beauftragt.

Stand der Planung:

  1. Vorentwurf für die Erweiterung am vorhandenen Standort liegt vor.

  1. Vorentwurf der Kostenberechnung nach DIN 276 liegt vor und beläuft sich auf 1.416.000 €.

Die Kostenberechnung muss noch ergänzt werden um

a)    die Grunderwerbskosten (99.000,00 €) sowie um

b)    ggf. anfallende Kosten für schalltechnische Maßnahmen.

  1. Vorentwurf für den Neubau des Feuerwehrhauses am Standort „Parkstraße in Mariental-Horst liegt vor und wurde mit dem Arbeitskreis Feuerwehr abgestimmt
  2. Vorentwurf der Kostenberechnung für den Neubau liegt vor. (1.488.000,00 €)

Die Kostenberechnung muss noch ergänzt werden

a)    um die anfallenden Anschlusskosten für Abwasser und Wasser (12.000 €) und

b)    um die erforderlich werdenden Kosten für schalltechnische Maßnahmen.

  1. Für beide Maßnahmen muss noch ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden.

Da die beiden zu betrachtenden und in Mariental einzig in Frage kommenden Standorte jeweils in einem allgemeinen Wohngebiet liegen, muss zwingend untersucht werden, welche Auswirkungen sich für die angrenzenden Wohnnutzungen in Puncto „Lärm“ ergeben. Auf diese Erforderlichkeit hatte bereits die Bauaufsicht im Rahmen der Abstimmung der planungsrechtlichen Situation hingewiesen. Ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten muss für die zur Ausführung kommende Variante später im Baugenehmigungsverfahren der Bauaufsicht vorgelegt werden.     

Für den Neubau des Feuerwehrhauses liegt ein erstes Ergebnis einer schalltechnischen Untersuchung vor:

Danach kann die geplante Übungsfläche im südlichen Grundstücksteil nicht realisiert werden, da gegenüber der dort angrenzenden Wohnnutzung die geltenden Grenzwerte im Obergeschoss nicht eingehalten werden können.

Alternativ könnte die Übungsfläche an der Nordseite des Grundstücks realisiert werden. Allerdings kommt es auch an der westlichen und östlichen Grundstückseite zu Überschreitungen des einzuhaltenden Grenzwertes gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung. Die Überschreitungen können nur durch aktive Schallschutzmaßnahmen, bestehend aus Schallschutzwänden, von 2,00 m bzw. 3,50 m Höhe ausgeglichen werden. Die dafür entstehenden Kosten müssen noch ermittelt werden.

Da an dieser Stelle in dem vorliegenden Vorentwurf eine Erweiterungsfläche für einen weiteren Stellplatz vorgesehen war, müssen Gebäude und Parkplätze für die Einsatzkräfte in Richtung Süden verschoben werden. Der Entwurf muss daher dazu angepasst und die schalltechnische Untersuchung auf den geänderten Entwurf abgestimmt werden.

Die schalltechnische Untersuchung für die Erweiterung am vorhandenen Standort wurde beauftragt. Da auch dieser Standort in einem allgemeinen Wohngebiet liegt, stellen sich die schalltechnischen Verhältnisse dort ebenso schwierig dar. Das Ergebnis dazu bleibt abzuwarten.

Sobald diese Punkte geklärt sind, kann der Variantenvergleich erstellt und in die politische Beratung werden.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Minkley fragt nach, warum im Ortsteil Heidwinkel in Grasleben eine Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist.

Herr Nitsche berichtet dazu, dass im Rahmen einer Verkehrsschau im Jahr 2014 auf Anordnung des Landkreises Helmstedt die Straße nur für Anlieger frei gegeben ist.

Ratsmitglied Gläser bittet darum, vor der Freibaderöffnung die Barrierefreiheit im Freibad in Augenschein zu nehmen.

Herr Nitsche erinnert daran, dass in den Planungsunterlagen zum neuen Funktionstrakt die Barrierefreiheit berücksichtig wurde und ein Umbau des alten Funktionstraktes nicht vorgesehen ist.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein schließt die Sitzung um 18:55 Uhr.

 

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