Instandsetzung von Nebenanlagen im Zuge der Ortsdurchfahrt der L 651
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Mariental beschließt die erforderliche Instandsetzung der Nebenanlagen im Zuge der grundhaften Instandsetzung der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt der L 651 in Mariental-Horst durch das Land Niedersachsen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen und das Ergebnis über die Zuschlagserteilung dem Verwaltungsausschuss mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
BGM Worch erteilt Bauamtsleiter Nitsche das Wort. Herr Nitsche gibt bekannt, dass das Ingenieurbüro Weinkopf vom Straßenbauamt und der Gemeinde Mariental beauftragt wurde, den Ausbau der Ortsdurchfahrt L 651 zu planen. Er führt aus, dass im Haushalt 2019 bisher nur 120.000,00 € für die Instandsetzung der Nebenanlagen veranschlagt waren. Dieser Ansatz wurde in 2018 nur grob geschätzt, da die genaue Planung des Ingenieurbüros Weinkopf noch nicht vorlag. Die genaue Planung und Kostenberechnung der Nebenanlagen wurde jetzt im Frühjahr erstellt. Er fügt an, dass die geplante Erneuerung der Bushaltestellen separat über den Finanzhaushalt und zum größten Teil durch eine Förderung finanziert werden.
BGM Worch bedankt sich bei Herrn Nitsche für die Ausführungen und erteilt Herrn Müller vom Ingenieurbüro Weinkopf das Wort. In Form einer kleinen Präsentation stellt Herr Müller detailliert das Bauprojekt vor. Er erklärt, dass das Bauprojekt in vier Abschnitte unterteilt wurde. Die Bauzeit startet Ende August bis Ende des Jahres. Während der Bauphase müsste der Verkehr über die Rote Welle durch Grasleben umgeleitet werden. Er gibt zu verstehen, dass die Asphaltschicht nicht grundsätzlich erneuert, sondern lediglich saniert wird. Dazu wird die oberste Asphaltschicht abgefräst und anschließend wieder mit Straßenbelag aufgefüllt.
Aus dem Gremium werden vereinzelt Fragen gestellt und fachlich von Herrn Müller oder Herrn Nitsche eingehend beantwortet.
BGM Worch erkundigt sich, warum die gestellten Anträge beim LK Helmstedt für eine 30-ziger Zone von der Ecke Königsberger Straße im Verlauf zur Alten Wache immer wieder abgelehnt wurden. Bauamtsleiter Nitsche erklärt, dass es sich hier um eine Landesstrasse handelt und auf diesen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden könnte. Diese Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor.
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, leitet BGM Worch die Beschlussfassung ein.
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