Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Grasleben
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den Beschluss unter Punkt a) zu fassen sowie die Punkte b) und c) zur Kenntnis zur nehmen.
a) Der Gemeinderat Grasleben beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2019 in der aktuell beratenen Version (Anlage 1).
b) Die überarbeitete mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020-2022 wird vom Rat zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
c) Das Haushaltssicherungskonzept in der bereits beschlossenen aktuellen Fortschreibung 2019 und der Stellenplan 2019 werden nicht geändert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
SGOAR Schulz verweist auf den vorab zugeschickten Nachtragshaushalt inklusive Vorbericht und redaktionell angepasstem Haushaltssicherungskonzept. Sodann gibt er mittels einer Präsentation einen Überblick über die relevanten Entwicklungen, die zur Notwenigkeit des Nachtrages geführt haben. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Grudke erklärt Herr Schulz, dass ein erneuter Antrag auf Bedarfszuweisungen gestellt wurde, er die Chance, in 2019 bedacht zu werden, jedoch eher gering einschätze. Als Gründe führt er an, dass die Berechnung auf dem Mittel der letzten drei Jahre beruht und auch die Entwicklung der Vergleichskommunen, die ihm nicht bekannt sei, ein relevanter Faktor ist.
Bezüglich der Kreisumlage teilt Herr Schulz auf Nachfrage von Ratsmitglied Gröger mit, dass eine Senkung je Prozentpunkt für die gesamte Samtgemeinde ein Volumen von etwa 50.000 Euro umfasse.
[Nachtrag der Verwaltung: Für die Gemeinde Grasleben würde eine Senkung je Prozentpunkt eine Reduzierung um etwa 24.000 Euro auf der Grundlage der aktuellen Steuereinnahmekraft bedeuten.]
Nachdem sich darauf verständigt wird, dass eine erneute Darstellung mittels Präsentation in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderates nicht notwendig ist, leitet der Ausschussvorsitzende die Abstimmung en bloc herbei.
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