Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für das Freizeitbad Grasleben
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beauftragt den Hauptverwaltungsbeamten, einen Zuwendungsantrag beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Sanierung des vorhandenen „Funktionstraktes“ (Sanitär-, Umkleide- und Kassengebäude) des Freizeitbades unter Maßgabe des beigefügten Projektaufrufes zu stellen. Gegenstand des Zuwendungsantrages ist der beigefügte Entwurf aus der Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Freizeitbades aus September 2015. Die Samtgemeinde Grasleben verpflichtet sich gegenüber dem BBSR, im Falle eines Zuschlages den kommunalen Eigenanteil von mindestens 10 % zu tragen und die dem Zuwendungsantrag zugrundeliegende Maßnahme tatsächlich umzusetzen.
Der Rat der Samtgemeinde Grasleben nimmt zur Kenntnis: Sollten die definierten Jahresraten nicht in die Folgejahre übertragen werden können, wird sich der Eigenanteil der Samtgemeinde Grasleben auf eine derzeit unbestimmbare Höhe vergrößern.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig bei 1 Enthaltung Im Anschluss an die Abstimmung erfolgt um 18:54 Uhr eine Sitzungsunterbrechung zum Lüften. Die Sitzung wird um 19:01 Uhr wieder aufgenommen.
Protokoll:
Ratsvorsitzender Bartsch gibt das Wort an SG-Angestellte Voigtländer, die mithilfe einer Präsentation einen Kurzüberblick über die relevantesten Informationen hinsichtlich des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für das Freizeitbad Grasleben gibt. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Ratsmitglied Werner äußert die Frage, warum nicht versucht werde, die Gesamtkosten zu verringern, sodass in der Folge auch der Eigenanteil sinken würde. Die Verwaltung erklärt daraufhin, dass dies nicht möglich sei, da die Maßnahmen so, wie beantragt, umgesetzt werden müssen und es zum Teil auch vorgegebene Aspekte gegeben habe, die zum Erhalt der Förderung zwingend in das Konzept aufgenommen werden mussten.
Auf weitere Nachfrage von Ratsmitglied Werner antwortet SGB Janze, dass der Förderverein informiert sei, jedoch nicht jede Maßnahme im Detail besprochen wurde, da der Förderverein nicht Eigentümer des Bades sei. Ratsmitglied Koch ergänzt, dass der Förderverein das Projekt begrüße, da es auch das stetige Engagement des Fördervereins zur Aufwertung des Bades unterstreiche.
Ratsmitglied Stabrey erfragt, ob die Verwaltung personell in der Lage sei, all die geplanten Großprojekte umzusetzen. SGB Janze antwortet, dass dies sicherlich schwierig werde, man diese eine einmalige Chance zur Sanierung des Freizeitbades jedoch nicht verstreichen lassen sollte.
Die Frage von Ratsmitglied Gröger zu einer möglicherweise notwendig werdenden Aufstockung des Personals und daraus entstehenden Folgekosten könne laut SGB Janze zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die laufenden Kosten deutlich steigen werden.
Die Ratsmitglieder Nitschke und Wielenberg äußern ihre Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag und danken der Verwaltung für die bisher geleistete Arbeit.
SGB Janze bittet darum, den Beschluss wie vorgeschlagen zu fassen, anschließend wir zur Abstimmung übergeleitet.
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