Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Finanzausschuss 2006-2021

Montag, 02. November 2020 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Worch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 5. Sitzung des Finanzausschusses.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Ratsmitglied Gröger fehlt und wird von Ratsmitglied Stabrey vertreten. Ratsmitglied Werner fehlt ebenfalls und wird von Ratsmitglied Bartsch vertreten. Das fehlende Ratsmitglied Nitschke wird von Ratsmitglied Gander vertreten.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit neun Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 4. Sitzung vom 11.11.2019

Beschluss:

Das Protokoll der 4. Sitzung vom 11.11.2019 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig bei 2 Enthaltungen


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 
TOP 6 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt

a) die Haushaltssatzung 2021 einschl. Haushaltsplan 2021 in der zuletzt beratenen Version,

b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2024 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2021)

c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2021 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2021).

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   Einstimmig



Protokoll:

Der stv. Ausschussvorsitzende Worch gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2021 vorträgt. Er verweist auch auf die ausgeteilte Änderungsliste, die maßgeblich für die heutige Beschlussfassung ist. Präsentation und Änderungsliste werden dem Protokoll beigefügt.

Ergebnishaushalt

SGOAR Schulz macht darauf aufmerksam, dass in den kommenden Jahren eine relativ gleichbleibende Entwicklung des Aufwandes und des Ertrages prognostiziert werde und daher auch die Unterdeckung unverändert bestehen bleibe. Als wesentlichste Änderungen hinsichtlich der Erträge nennt er die sinkende Kostenerstattung im Bereich Asylbewerber sowie niedrigere Schlüsselzuweisungen im Jahr 2021. Weiterhin erläutert SGOAR Schulz, dass aus den für 2021 gesunkenen Schlüsselzuweisungen auch die wesentlichen Änderungen bei den Aufwänden entstünden, konkret eine geringer prognostizierte Kreisumlage und geringere Zuweisungen an Gemeinden.

SGOAR Schulz stellt zudem die Entwicklung der Einnahmen des Freizeitbades dar, die als logische Konsequenz der Corona-Pandemie zurückgegangen seien. Er betont aber, dass die Einnahmen in Anbetracht der schwierigen Rahmenbedingungen nicht so schlecht ausfielen, wie zwischenzeitlich erwartet und beinahe das Niveau des Schlechtwettersommers 2017 erreicht hätten. Für die Ertragsprognose für das Jahr 2021 wurde laut SGOAR Schulz aufgrund der weiterhin andauernden Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Corona-Pandemie ein Betrag etwas unterhalb des Mittelwertes der Jahre 2014-2020 angesetzt.

Finanzhaushalt

Hinsichtlich der für 2021 geplanten Investitionen erläutert SGOAR Schulz, dass mehr als 50 % des Volumens auf die Feuerwehren entfalle und nennt hier vorrangig die Projekte der Um-/Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser in Grasleben und Mariental.

Als weiteres anstehendes Projekt nennt er die Sanierung des Freizeitbades, betont aber auch, dass die tatsächliche Umsetzung zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss sei und von der Entscheidung des Samtgemeinderates abhänge.

Anschließend weist SGOAR Schulz auf den in der Veränderungsliste aufgeführten Posten hin. Dieser betrifft eine Änderung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung, die kürzlich beschlossen wurde und eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Hauptverwaltungsbeamte und deren Allgemeine Stellvertreter vorsehe. Konkret bedeute dies eine monatliche Erhöhung um 47 Euro (28 Euro SGB Janze / 19 Euro SGOAR Schulz).

Abschließend führt SGOAR Schulz aus, dass aus Sicht der Verwaltung alle Optionen des Haushaltssicherungskonzeptes bereits ausgeschöpft seien und eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage zur Sanierung des Samtgemeindehaushaltes keine Option sei, da dies automatisch zu Lasten der Mitgliedsgemeinden führe und somit nichts Grundlegendes an der desaströsen kommunalen Finanzausstattung ändere.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Worch stimmt SGOAR Schulz zu und erinnert daran, dass viele Versuche zur Verbesserung der finanziellen Lage der Samtgemeinde und auch der Mitgliedsgemeinden bereits unternommen wurden. Im Einzelnen nennt er hier die versuchte Gründung einer Einheitsgemeinde, gescheiterte Fusionsbestrebungen, Konsolidierungsmaßnahmen und die Einführung der Doppik. Er konstatiert, dass die Situation trotz aller Bemühungen unverändert sei und aus eigener Kraft nicht behoben werden könne. Zudem äußert er sich hinsichtlich der Investitionen im Bereich der Feuerwehren. Er betont, dass der Rat beschlossen habe, die Feuerwehren weiter zu stärken und man demzufolge die Investitionen nun auch mittragen müsse.

Ratsmitglied Wielenberg äußert seine Zustimmung und betont auch, dass Investitionen seiner Ansicht nach absolut notwendig seien, um für (neue) Einwohner attraktiv zu sein.

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, leitet der stv. Ausschussvorsitzende Worch zur Abstimmung über. Er lässt en bloc über den Beschlussvorschlag abstimmen.




TOP 7 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGOAR Schulz berichtet Folgendes:

Bedarfszuweisungen 2020

Es wurde im SGA am 12.10.2020 bereits mitgeteilt, dass die Samtgemeinde Grasleben im Bedarfszuweisungsverfahren des laufenden Jahres 2020 nicht berücksichtigt wurde.

Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen

Aufgrund der ganzjährig bestehenden Belastungen der Kommunen durch die Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Einführung der Umsatzsteuer für Kommunen – bisher geplant für den 01.01.2021 – verschoben. Neuer Pflichttermin ist nunmehr der 01.01.2023. Die Samtgemeinde wird eine Umsetzung zum 01.01.2022 anstreben.

Aufholung von Jahresabschlüssen

Der Jahresabschluss 2014 für die Samtgemeinde wurde erstellt und bereits beim RPA des Landkreises Helmstedt zur Prüfung eingereicht. Insgesamt sind bzw. werden alle Jahresabschlüsse des Jahres 2014 in Kürze zur Prüfung eingereicht. Im Jahr 2020 ist hier mithin ein signifikanter Fortschritt erreicht worden.

Zukünftige personelle Ausstattung der Anlagenbuchhaltung bzw. des Bereichs Jahresabschlussarbeiten 

Insgesamt war die Verwaltung im Jahr 2020 von erheblichen personellen Veränderungen betroffen. Im Bereich der Jahresabschlussarbeiten/Anlagenbuchhaltung wurde zunächst Frau Oertel abgezogen und seit Mai des Jahres neu im Personalbereich eingesetzt. Frau Thiesen (nunmehr verheiratete Bertram) hat diese Arbeit fortgesetzt, scheidet aber mit Ablauf des 11.11.2020 aus.

Mit Wirkung vom 01.11.2020 wurden beide Stellen neu mit den Herren Meier (unbefristet) und Droste (befristet für 1 Jahr) besetzt. Beide haben heute die Tätigkeit im Hause aufgenommen. Die Einarbeitung wird von Frau Bertram übernommen.

Personalveränderungen in der Samtgemeindekasse

Bekanntermaßen war das Jahr 2020 auch von erheblichen personellen Veränderungen in der Samtgemeindekasse geprägt. Mit Herrn Rietz und Frau Nieß haben uns zwei langjährige Kräfte verlassen. Die zunächst erreichte Nachfolgelösung auf der Stelle des Kassenleiters wurde innerhalb der Probezeit beendet. Seit 01.11.2020 wurde Frau Wiest zur Kassenleitung berufen. Zweitkraft in der Kasse ist nunmehr Frau Schmidt. Beide Kräfte arbeiten derzeit aus familiären Gründen halbtags.

Übertragung des Vollstreckungsaußendienstes auf die Stadtkasse Helmstedt

Als Folge der vorstehend beschriebenen personellen Veränderungen und unter Berücksichtigung der derzeit vereinbarten Arbeitszeit wird es erforderlich werden, den Vollstreckungsaußendienst an einen Dritten zu übertragen. Hierfür ist beabsichtigt, ab dem 01.01.2021 im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit der Stadtkasse Helmstedt zusammen zu arbeiten. Es ist geplant, dass der dort vorhandene Mitarbeiter des Außendienstes ca. einen Tag pro Monat die Fälle der Samtgemeindekasse betreut und „Hausbesuche“ bei säumigen Schuldnern vornehmen wird. Es wird beabsichtigt, die Vereinbarung als Geschäft der laufenden Verwaltung in Kürze mit der Stadt Helmstedt zu zeichnen.

Beurkundung Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH

Vergangene Woche konnte der Vertrag zur Gründung der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH von allen kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis gezeichnet werden. Die kommissarische Leitung übernimmt Herr Christian Seidenkranz. Herr Seidenkranz übernimmt die notwendigen Schritte, um die GmbH der Arbeitsfähigkeit zuzuführen. Hierzu gehört zum Beispiel die Eröffnung eines Kontos oder die Anforderung der Stammeinlagen der beteiligten Gemeinden. Die abschließende Geschäftsführung ist noch durch ein Auswahlgremium zu besetzen. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Landrat Radeck, seine gleichberechtigten Vertreter sind laut Beschluss der Gründungsversammlung bis zur nächsten Kommunalwahl Wittich Schobert und Gero Janze.

 
TOP 8 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es werden keine Anträge oder Anfragen vorgetragen.

 
TOP 9 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der stv. Ausschussvorsitzende Worch schließt die Sitzung um 17:50 Uhr.

 

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