Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 und 2022 einschl. Anlagen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt a) die Haushaltssatzung 2021 einschl. Haushaltsplan 2021 in der zuletzt beratenden Version, sowie die Haushaltssatzung 2022 einschl. Haushaltsplan 2022 in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2021),
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2021 und 2022 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2021).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende Gröger gibt das Wort an SGOAR Schulz, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfs 2021/2022 vorträgt. Er verweist auch auf die ausgeteilte Änderungsliste, die maßgeblich für die heutige Beschlussfassung ist. Präsentation und Änderungsliste werden dem Protokoll beigefügt. Während und nach der Präsentation nutzen die Ratsmitglieder die Möglichkeit, inhaltliche Fragen an die Verwaltung zu stellen.
Ergebnishaushalt SGOAR Schulz teilt hinsichtlich der Steuerentwicklung mit, dass eine moderate Steigerung der Gewerbesteuererträge erwartet werde, dies aber nur eine sehr vorsichtige Prognose sei. Auch die Entwicklung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sei schwierig, weshalb die Verwaltung die Ansätze für die kommenden Jahre laut SGOAR Schulz mit großer Vorsicht und Zurückhaltung berechnet habe. Die sonstigen Erträge seien bis auf leichte Veränderungen der Schlüsselzuweisungen weitgehend gleichbleibend.
Ausschussvorsitzender Gröger bittet um Mitteilung über die aktuelle Auslastung der durch die KWG verwalteten Wohnungen. GD Janze sagt die Beantwortung im Protokoll zu.
[Nachtrag der Verwaltung: Derzeit stehen vier der Altenwohnungen (Walbecker Str. 10-16) leer, eine weitere ist zum 31.12.2020 gekündigt. Für zwei der Wohnungen gibt es bereits Interessenten. Wie konkret diese Interessenbekundungen sind, ist nicht bekannt. Die anderen Mietwohnungen (Walbecker Str. 72/74) sind vollständig vermietet.]
Hinsichtlich des ordentlichen Aufwandes zeigt SGOAR Schulz auf, dass dieser leicht sinke, für die Jahre 2021 und 2022 jedoch beinahe gleichbleibend prognostiziert werde.
In Bezug auf die Kreisumlage erklärt er, dass eine Berechnung aktuell noch schwierig sei, da die Corona-Ausgleichszahlung des Landes Auswirkungen auf diese habe. Da die Höhe der Ausgleichszahlung aktuell noch nicht bekannt sei, werde die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 eine Rückstellung hierfür bilden. Hierdurch können auch Mehraufwendungen bei der Kreisumlage 2021 ergebnisneutral geleistet werden.
Finanzhaushalt Ratsmitglied Werner erfragt hinsichtlich des Postens Grunderwerb für künftiges Baugebiet, ob die angegebenen 860.000 Euro alle Kosten beinhalten oder ob diese Summe ggf. steigen könnte. GD Janze erinnert daran, dass der Vertrag mit dem Eigentümer bereits geschlossen sei und daher keine zusätzlichen Kosten entstehen werden.
Auf Nachfrage erläutert GD Janze zudem, dass er es für richtig hielte, wenn die Gemeinde die Vermarktung der Bauplätze selbst übernehmen würde. Er berichtet zudem, dass die Nachfrage nach Bauplätzen unverändert groß sei und nennt als Beispiel das Baugebiet Am Finkenspring in Querenhorst. Er fügt an, dass mit einem Baubeginn in Grasleben frühestens im Jahre 2022 zu rechnen sei.
Anschließend erläutert SGOAR Schulz die auf der Veränderungsliste aufgeführten Positionen und geht vorrangig darauf ein, dass es bei der Erstattung an den Wasserverband Vorsfelde zu einem internen Berechnungsfehler gekommen sei, der aber nunmehr aufgefallen sei und daher behoben werde könne.
GD Janze berichtet auf Nachfrage von Ratsmitglied Werner, dass die Hoffnung bestehe, dass das Gericht sich im nächsten Jahr mit der Klage hinsichtlich der Festsetzung der Kreisumlage befasst.
Auf Anregung des Gremiums sagt GD Janze zu, über die Sinnhaftigkeit des Einstellens von Planungskosten für den Bau der Entlastungsstraße bereits im Jahr 2022 nachzudenken.
[Nachtrag der Verwaltung: Über die Änderungsliste werden nach Vorschlag des Landkreises Helmstedt 10.000 Euro für das HH-Jahr 2022 eingestellt.]
Ratsmitglied Werner bittet um Erläuterung der Unterhaltungsmaßnahme Erneuerung Schachtanlage im Produkt 42402 Sportplätze (S. 14, 71, 143 des Haushaltsplanentwurfs). SGOAR Schulz sichert die Beantwortung im Protokoll zu.
[Nachtrag: Die Verwaltung hat für das Haushaltsjahr 2021 für bei Produkt 42402 Sportplätze die Erneuerung des Zählerschachtes für das Sportheim Grasleben angemeldet. Der vorhandene Wasseranschluss für das Sportheim mündet in einem Schachtbauwerk in der Böschung zwischen Sportheim und A-Platz. In diesem Schacht befinden sich der Wasserzähler sowie die Installationen für die Beregnungsanlagen der beiden Sportplätze. Von diesem Schacht führt die Wasserleitung ins Gebäude. Die genaue Lage der Leitung ist unbekannt. Das Schachtbauwerk ist abgängig und steht nach jedem Niederschlag unter Wasser. Die Installationen befinden sich dadurch in einem schlechten baulichen Zustand. Es ist auch unzumutbar, dass Personen in dieses Schachtbauwerk zum Ablesen des Zählers und zu Wartungsarbeiten einsteigen. Das Bauwerk muss daher erneuert werden. In diesem Zuge ist auch der Wasseranschluss vom Wasserverband Vorsfelde auf den Stand der Technik zu bringen.]
Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, lässt der Ausschussvorsitzende Gröger en bloc über den Beschlussvorschlag abstimmen.
|