Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Donnerstag, 12. März 2020 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Martini begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung Nr. 16 vom 12.12.2019

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 16 vom 12.12.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:    Einstimmig


TOP 5 Entlassung und Ernennung des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Querenhorst

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt:

1. Herrn Friedrich Rietz mit Wirkung zum 31.03.2020 aus dem Ehrenamt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Querenhorst zu entlassen.

2. Herrn Andreas Minuta mit Wirkung zum 01.04.2020 zum stellvertretenden Gemeindedirektor der Gemeinde Querenhorst in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig

Im Anschluss an die Abstimmung ergreifen GD Schulz und BGM Martini das Wort, um Herrn Rietz für seine Tätigkeit zu danken und ihn zu verabschieden. Nach der Übergabe von Geschenken und einer Entlassungsurkunde nutzt Herr Rietz die Gelegenheit, ein paar Worte an die Anwesenden zu richten und sich beim Rat für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit zu bedanken. Anschließend werden Herrn Minuta eine Ernennungsurkunde und ein Blumenstrauß überreicht. Auch er richtet einige Worte an die Ratsmitglieder, stellt sich kurz vor und betont, dass er sich auf die Zusammenarbeit freue.



Protokoll:

GD Schulz und BGM Martini fassen den Inhalt der Verwaltungsvorlage zusammen, indem sie mitteilen, dass Herr Rietz am 31.03.2020 aus dem Dienst ausscheidet und daher nach 14 Jahren auch aus dem Amt des stv. Gemeindedirektors entlassen werden muss. Es wird zudem festgehalten, dass mit Herrn Minuta ein adäquater Nachfolger für das Amt gefunden werden konnte. Der Rat wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.


TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es erfolgen keine Wortbeiträge.

 
TOP 7 Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum Querenhorst

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum Querenhorst einschließlich der beschlossenen Änderungsanträge zum 01.07.2020.

Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung in der Fassung vom 01.02.2008 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:      5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung



Protokoll:

BGM Martini erinnert daran, dass dieser TOP in der letzten Ratssitzung im Dezember aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfs von der Tagesordnung genommen wurde. Anschließend gibt er das Wort an Ratsmitglied Wunsch, der die folgenden Änderungsanträge vorträgt:

Antrag Änderung Entwurf § 5 (5)

Ortsansässige Vereine und Organisationen sind bei ihren Veranstaltungen von der Bezahlung des Benutzungsentgelts und der Nebenkostenpauschale für Raum A und B befreit. Ein Nachweis (über die Vereinsregistereintragung, die Gründung der Organisation o.ä.) ist auf Verlangen der Gemeinde zu erbringen. Bei Nichtvorlage ist das volle Benutzungsentgelt plus Nebenkostenpauschale zu entrichten.

Antrag Hinzufügung § 5 (5) 

Kulturelle Veranstaltungen durch private Organisatoren, welche außerdem das Image und die Dorfgemeinschaft fördern, können auf Antrag der Veranstalter von der Bezahlung des Benutzungsentgeltes und der Nebenkostenpauschale befreit werden.

Antrag Änderung Entwurf § 5 (6)

§ 5 (6) Nutzungen für Trauerfeiern ortsansässiger Bürger/innen sind von der Bezahlung des Benutzungsentgeltes und der Nebenkostenpauschale für Raum A und B befreit. Eine Anmeldung bzw. Durchführung der Nutzung erfolgt durch die/den Beauftragte/n der Gemeinde Querenhorst für das Kulturzentrum.

Hierzu erklärt Ratsmitglied Wunsch, dass die Änderung des § 5 (5) als Anerkennung der Menschen angesehen werde, die sich in Querenhorst einbringen, um das Dorfleben lebendig zu gestalten. Zu § 5 (6) sagt er, dass seitens der Antragsteller die Meinung bestehe, dass die älteren Bürger bevorzugt behandelt werden sollten.

Ratsmitglied Blanke teilt zu den Änderungsanträgen mit, dass er diese nicht mittrage, da es für ihn eine Selbstverständlichkeit sei, insbesondere auch bei einer kostenfreien Nutzung von Räumlichkeiten für die entstehenden Betriebskosten aufzukommen.

Ratsmitglied Hütter verweist darauf, dass ortsansässige Vereine und Organisationen gemäß Vorschlag der Arbeitsgruppe lediglich zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet gewesen wären. Von der Zahlung des Nutzungsentgeltes wären diese auch gemäß ursprünglichem Vorschlag der Arbeitsgruppe befreit gewesen.

GD Schulz schlägt eine redaktionelle Änderung vor. Im Antrag zu § 5 (6) könnte aus Sicht der Verwaltung der Satz „Eine Anmeldung bzw. Durchführung der Nutzung erfolgt durch die/den Beauftragte/n der Gemeinde Querenhorst für das Kulturzentrum.“ gestrichen werden, da die Terminvereinbarung mit der/dem Beauftragten der Gemeinde für alle Veranstaltungen in § 7 der Benutzungsgebühren- und Entgeltordnung geregelt ist. Dem wird zugestimmt.

BGM Martini lässt über die Anträge zu § 5 (5) und § 5 (6) separat abstimmen:

Abstimmung über die Anträge zu § 5 (5):     5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Abstimmung über den Antrag zu § 5 (6):      5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Da die Anträge somit angenommen sind, lässt BGM Martini im Anschluss über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


TOP 8 Sachstandsbericht zum Klageverfahren gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2018 und Folgejahre

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst nimmt die Berichterstattung zum laufenden Klageverfahren gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2018 und Folgejahre zur Kenntnis. 



Protokoll:

GD Schulz teilt mit, dass die Klage zur Kreisumlage 2018 nunmehr beim VG Braunschweig liege und gegen den Bescheid zur Festsetzung der Kreisumlage 2019 ebenfalls Widerspruch erhoben wurde. Der Ruhendstellung des Verfahrens sei vom Landkreis und der Samtgemeinde zugestimmt worden. Gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2020 werde laut GD Schulz gem. vorliegender Beschlusslage ebenfalls Widerspruch erhoben und anschließend eine Ruhendstellung beantragt, damit keine weiteren Kosten entstehen.


TOP 9 Widmung der Gemeindestraße „Am Finkenspring“ im 1. Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes „Saegerberg“

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt, den ersten Abschnitt der Gemeindestraße „Am Finkenspring“, bestehend aus den Flurstücken 49/6 und 50/5, 50/9, 50/7 und 50/14 der Flur 3 der Gemarkung Querenhorst, dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz erläutert, dass es sich bei diesem Beschluss um einen formalen Akt handele, der notwendig sei, um die Straße für den öffentlichen Verkehr freizugeben. Zudem könne nach der Widmung die Abrechnung erfolgen.

Da Ratsmitglied Hütter sich nach den konkreten Konditionen der Abrechnung erkundigt, teilt GD Schulz mit, dass diese durch die Widmung noch nicht festgelegt seien und es vorerst darum ginge, die Straße öffentlich zu machen, da es sich aktuell rechtlich um einen Privatweg handele.


TOP 10 Bewilligung einer Grunddienstbarkeit auf gemeindeeigenen Flurstücken 54/1 und 55 der Flur 3 zugunsten des Flurstücks 54/2 der Flur 3

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt, eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungs- und Anschlussrechts für die Regenwasserleitung bis an den Übernahmeschacht zu bewilligen und zu beantragen auf den gemeindeeigenen Flurstücken 54/1 und 55 der Flur 3 zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 54/2 der Flur 3.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz erinnert daran, dass die Bewilligung der Grunddienstbarkeit Bestandteil des Kaufvertrages der betreffenden Grundstücke war. Da kein weiterer Gesprächsbedarf geäußert wird, leitet BGM Martini die Beschlussfassung herbei.


TOP 11 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Bürgermeister Martini berichtet über Folgendes:

Er spricht seinen Dank an die Ratsmitglieder aus, die geholfen haben, die trockene Hecke am Ehrenmal zu entfernen. Ratsmitglied Hütter ergänzt, dass geplant sei, das Ehrenmal einzuzäunen und lädt alle dazu ein, auch hierbei zu helfen.

Die Faschingsfeier war erfolgreich und am Kinderfasching haben über 60 Kinder nebst Eltern und Großeltern teilgenommen. Lediglich das Katerfrühstück wird nicht mehr gut angenommen, weshalb über Alternativen nachgedacht wird.

Das Aerie-Festival findet am 25.07.2020 statt.

GD Schulz gibt folgende Mitteilungen bekannt:

In der Zeit vom 12.12.2019 bis 12.03.2020 lagen fünf Vorkaufsrechtsverzichte vor.

Im Haushaltsjahr 2018 kam es zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 61,10 Euro für die Begradigung der Parkplatzsituation am Sport- und Kulturzentrum. Die angefallenen Kosten entstanden für den Notar und das Grundbuchamt.

Es ist eine Stellenausschreibung für eine Vertretungskraft im Wichtelhaus erfolgt.

Im Stellenplan 2020 sind Mittel zur Einstellung eines Hilfsarbeiters für den Gemeindearbeiter vorgesehen.  GD Schulz teilt mit, dass die Verwaltung über Vorschläge dankbar wäre.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Veranstaltungen ab 1.000 Personen bereits jetzt verboten. Ab Montag werden alle Schulen und Kindergarten geschlossen bleiben. Kindergärten vermutlich dann auch. Die Durchführung größerer Veranstaltungen im Sport- und Kulturzentrum sollte ebenfalls überdacht werden. sollen überdacht werden. Im Bedarfsfall kann die Gemeinde die Nutzung untersagen. [Nachtrag der Verwaltung: Am 16.03.2020 wurde die Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern behördlich untersagt.]

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Kula teilt mit, dass Familie Reuter darum gebeten habe, ein Schloss an der Tür zum Keller einzubauen.

Weiterhin teilt Ratsmitglied Kula mit, dass die Treppe zur Alten Schule neu verfugt werden müsse. Ratsmitglied Hütter ergänzt, dass die Platten komplett locker seien und ein reines Verfugen nicht ausreichen werde.

Ratsmitglied Hütter schlägt vor, die neuen Bestuhlungspläne für das Sport- und Kulturzentrum auf Din A 4 auszudrucken, zu laminieren und zur Einsicht für die Nutzer aufzuhängen.

Ratsmitglied Hütter teilt zudem mit, dass der Bewegungsmelder auf dem Weg zum Eingang des Kindergartens laut den Kindergärtnerinnen zu spät anschlage. Ratsmitglied Martini ergänzt, dass auch der hintere Bereich hin zu den Pferden schlecht beleuchtet sei.

Ratsmitglied Hütter erfragt, ob die Entsorgung der Wurzeln von der entfernten Hütte am Ehrenmal über die Gemeinde entsorgt werden könne. GD Schulze sagt dies zu. Der Grünschnitt soll im Rahmen des Osterfeuers entsorgt werden.

Bürgermeister Martini teilt mit, dass Familie Reuter die Bepflanzung des Beetes an der Straße mit Immergrün angeregt habe.

Ratsmitglied Blanke teilt mit, dass hinter der Lapaubrücke eine Betumschicht fehle und dort ein Loch entstanden sei.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Martini schließt die Sitzung um 19:01 Uhr.

 

Zur�ck zur �bersicht