Besichtigung der umgesetzten verkehrsberuhigten Maßnahmen in der Mittel-,Schul- und Kirchstraße
Protokoll:
Auf Wunsch der Ausschussmitglieder fasst Herr Nitsche die Maßnahme zusammen und erläutert Schwerpunkte ausführlich.
Herr Storm fragt, ob die Maßnahme nunmehr abgeschlossen, also abgenommen und schlussgerechnet, wurde. Herr Nitsche teilt mit, dass die Maßnahme gemeinsam mit der zuständigen Bauleitung des Ingenieurbüros Weinkopf abgenommen, aber noch nicht schlussgerechnet worden ist.
Herr Thielecke fragt, ob bei der Abnahme Mängel festgestellt worden sind. Herr Nitsche teilt mit, dass Mängel festgestellt worden sind und das Abnahmeprotokoll dem Sitzungsprotokoll beigefügt wird.
Frau Stabrey teilt mit, dass die Aufpflasterung im Bereich Magdeburger Straße / Schulstraße von den Kindern als „Zebrastreifen“ gesehen und ebenso genutzt wird. Herr Nitsche schlägt Kennzeichnungen mit gelber Farbe vor, die in Form kleiner Füße (gelbe Füße) in Schrittlänge an ausgewählten Stellen aufgebracht werden. Dazu wird die Verwaltung Kontakt mit der Verkehrssicherheitskommission des Polizeikommissariats Helmstedt zur Abstimmung aufnehmen.
Herr Grudke fragt, warum vor der Volksbank im Bereich der Gehwegabsenkungen keine „taktilen Blindenleitsteine“ verbaut worden sind. Herr Nitsche teilt mit, dass es sich bei dieser Absenkung nicht um einen Hauptquerungspunkt handelt und die Ausführung der beschlossenen Planung entspricht.
Herr Thielecke ist der Ansicht, dass der Standort des Straßeneinlaufs im Kurvenbereich Querenhorster Straße / Magdeburger Straße ungünstig gewählt wurde bzw. für die Niederschlagsmengen nicht ausreichend ist. Herr Nitsche entgegnet, dass die entsprechende Planung von der Straßenbauverwaltung genehmigt wurde und die Umsetzung dieser Planung entspricht. Es sagt jedoch eine Prüfung zur Verbesserung zu. Hier sei jedoch das Land Niedersachsen zuständig.
Herr Grudke regt an, im vierten Bauabschnitt der Instandsetzung der Ortsdurchfahrt L 651 (Magdeburger Straße) zusätzliche Straßeneinläufe in der Querenhorster Straße vorzusehen. Herr Nitsche antwortet, dass er den Vorschlag prüfen und mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abstimmen wird.
Herr Storm weist darauf hin, dass bei der Ausfahrt von der Schulstraße auf die Magdeburger Straße die Sicht in Richtung Tankstelle durch das Verziehen des Gehwegs insofern eingeschränkt ist, dass Fahrzeuge sich bereits in der querenden Fahrspur der Magdeburger Straße befinden müssen, um freie Sicht auf die Verkehrslage zu erlangen. Herr Nitsche erwidert, dass dieser Umstand in der Planung sowie in den Beratungen in den Gremien hinreichend beleuchtet, erörtert und beantwortet worden ist. Aufgrund der zwingend erforderlichen Sicht auf die Fußgängerlichtsignalanlage war es notwendig, die Verkehrsführung im Ausfahrtsbereich in dem vorhandenen Maße zu verziehen. Andernfalls würde unter Umständen die Lichtsignalanlage nicht rechtzeitig oder gar nicht wahrgenommen werden. GD Janze kann nicht nachvollziehen, warum derartige Sachverhalte wiederkehrend vorgebracht werden, obwohl hierzu mehrfach auch seitens der Ratsmitglieder geantwortet wurde.
Herr Thielecke weist darauf hin, dass die Überpflasterungen und Gehwege in Teilbereichen schlecht abgesandet worden sind. Herr Nitsche entgegnet, dass die Fugen bei der Abnahme vollständig abgesandet waren. Durch Setzungsprozesse, Bewegungen/Vibrationen des fließenden Verkehrs und Ausspülungen durch Regenschauer kann Nachsanden erforderlich werden. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Prozess. Hier kann im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserung verlangt werden.
Herr Storm fragt, warum bei der Pflasterung nicht auf eine einheitliche Farbgebung der Pflastersteine und auf ein einheitliches Fugenbild geachtet wurde. Herr Nitsche antwortet, das Farbunterschiede bei der Herstellung von Pflastersteinen nicht unüblich sind, da hierbei immer mit natürlichen Zuschlagsstoffen gearbeitet wird. Bei der Verarbeitung hätte auf eine bessere Durchmischung der Steine geachtet werden müssen, es stellt aber keinen technischen Mangel dar. Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, Verbandsregeln lehrbuchmäßig einzuhalten. Mitunter sind trennende oder abschließende Läuferreihen oder auch Mosaikpflaster, z. B. in Kurvenbereichen, hinzunehmen. Wie bei allen Baumaßnahmen im Bestand müssen Lösungen und Kompromisse gefunden werden, um eine Baumaßnahme zum Ende zu führen. Für die Zukunft wäre die Verwaltung dankbar, wenn Verbesserungsvorschläge nicht im Nachgang an eine Maßnahme, sondern im Verlauf der jeweiligen Maßnahme angemeldet werden. Die Maßnahme wurde durch das zuständige Fachplanungsbüro auch in der Funktion der Bauleitung begleitet und abgenommen.
Herr Thielecke weist auf kleinere Setzungen/Senken im unmittelbaren Fahrbereich der Aufpflasterung hin. Herr Nitsche entgegnet, dass die Senken/Setzungen bei der Abnahme nicht vorhanden waren, aber bei jedem Bauvorhaben damit zu rechnen ist. Es wird veranlasst, dass die Setzungen im Rahmen der Gewährleistung reguliert werden.
Herr Thielecke bittet die Verwaltung, die Fahrspursenken in der Mittelstraße vor der Aufpflasterung im Bereich Dorfplatz absanden zu lassen, sodass etwaige Beschädigungen an den vorhandenen Pflastersteinen durch Bewegungen im Zuge der Befahrung verhindert werden.
Frau Stabrey bittet die Verwaltung, die Gewährleistungsansprüche im Auge zu behalten und rechtzeitig anzumelden. Herr Nitsche entgegnet, dass der Gewährleistungszeitraum vier Jahre beträgt und grundsätzlich alle Baumaßnahmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Mängel überprüft werden. Im Bedarfsfalle werden die Unternehmen dann zur Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung aufgefordert.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Arbeiten zur Verkehrsberuhigung zumindest optisch teils unsauber ausgeführt worden sind. GD Janze ist der Ansicht, dass der Prozess vom Grundsatz her gut gelaufen ist, jedoch auch Fehler in der Planung, bei der Kontrolle und bei der Abnahme erfolgt sind. Ratsmitglied Thielecke wurde jedoch ausdrücklich ein Termin zur Besichtigung im Vorfeld der Abnahme zugesagt. Dies sollte zusammen mit GD Janze und Herrn Nitsche erfolgen. Ratsmitglied Thielecke nahm diesen Termin jedoch nicht wahr, sodass eine Abnahme erfolgte. Insgesamt werde man verwaltungsseits jedoch in Zukunft sensibler agieren, um Fehler zu vermeiden. Diesen Wunsch formulierte er jedoch auch gegenüber dem Rat. Es sei nicht gerechtfertigt, zum jetzigen Zeitpunkt derart scharf und ausschließlich die Verwaltung anzugehen. Fehler sind menschlich und diese haben offensichtlich alle Beteiligten gemacht.
Der Bau- und Umweltausschuss bittet die Verwaltung, die Kennzeichnung (gelbe Füße) der Aufpflasterung im Bereich Schulstraße / Querenhorster Straße zu prüfen. Außerdem sollen die Setzungen reguliert und einzelne Teilbereiche neu abgesandet werden. Die Situation in Hinblick auf den Straßeneinlauf in der Querenhorster Straße soll erörtert werden.
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