Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Bau- und Umweltausschuss

Dienstag, 09. Juni 2020 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die stv. Ausschussvorsitzende Stabrey begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18:05 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt. Ratsmitglied Nitschke fehlt und wird von Ratsmitglied Nothdurft vertreten.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Beratendes Ausschussmitglied Storm stellt den Antrag, TOP 9 von der Tagesordnung zu nehmen, da laut seiner Aussage die Vorlage sachlich und inhaltlich nicht den Tatsachen entsprechen würde, da abweichend von der Einlassung in der Vorlage keine Abstimmung mit der Landwirtschaft erfolge. GD Janze stellt klar, dass eine Abstimmung mit einem Vorstandsmitglied der Feldmarktinteressentschaft erfolgte und eine Abstimmung im Vorstand avisiert war. Ratsmitglied Storm, ebenfalls Mitglied im Vorstand der Feldmarkinteressentschaft, teilt mit, dass dies nicht erfolgt ist. GD Janze trägt daher vor, dass es in der Vorlage heißen müsse, dass die Abstimmung mit einem Landwirt erfolgte.

Nach reger Diskussion bittet die stv. Vorsitzende Stabrey die Ausschussmitglieder um Abstimmung über den Antrag.

Beschluss: TOP 9 soll nicht von der Tagesordnung genommen werden.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig

Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. Die Tagesordnung wird mit 12 Punkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 8. Sitzung vom 07.10.2019

Beschluss:

Das Protokoll der 8. Sitzung vom 07.10.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:      4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein Einwohner bittet um Informationen zum Stand der Planung der kommunalen Entlastungsstraße (Nordumgehung).

Gemeindedirektor Janze erläutert den aktuellen Stand der Planung und weist darauf hin, dass Informationen zur Entlastungsstraße auf der Homepage der Samtgemeinde Grasleben zu finden sind, welche fortlaufend aktualisiert werden.

 
TOP 6 Besichtigung der umgesetzten verkehrsberuhigten Maßnahmen in der Mittel-,Schul- und Kirchstraße

Protokoll:

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder fasst Herr Nitsche die Maßnahme zusammen und erläutert Schwerpunkte ausführlich.

Herr Storm fragt, ob die Maßnahme nunmehr abgeschlossen, also abgenommen und schlussgerechnet, wurde. Herr Nitsche teilt mit, dass die Maßnahme gemeinsam mit der zuständigen Bauleitung des Ingenieurbüros Weinkopf abgenommen, aber noch nicht schlussgerechnet worden ist.

Herr Thielecke fragt, ob bei der Abnahme Mängel festgestellt worden sind. Herr Nitsche teilt mit, dass Mängel festgestellt worden sind und das Abnahmeprotokoll dem Sitzungsprotokoll beigefügt wird.

Frau Stabrey teilt mit, dass die Aufpflasterung im Bereich Magdeburger Straße / Schulstraße von den Kindern als „Zebrastreifen“ gesehen und ebenso genutzt wird. Herr Nitsche schlägt Kennzeichnungen mit gelber Farbe vor, die in Form kleiner Füße (gelbe Füße) in Schrittlänge an ausgewählten Stellen aufgebracht werden. Dazu wird die Verwaltung Kontakt mit der Verkehrssicherheitskommission des Polizeikommissariats Helmstedt zur Abstimmung aufnehmen.  

Herr Grudke fragt, warum vor der Volksbank im Bereich der Gehwegabsenkungen keine „taktilen Blindenleitsteine“ verbaut worden sind. Herr Nitsche teilt mit, dass es sich bei dieser Absenkung nicht um einen Hauptquerungspunkt handelt und die Ausführung der beschlossenen Planung entspricht.

Herr Thielecke ist der Ansicht, dass der Standort des Straßeneinlaufs im Kurvenbereich Querenhorster Straße / Magdeburger Straße ungünstig gewählt wurde bzw. für die Niederschlagsmengen nicht ausreichend ist. Herr Nitsche entgegnet, dass die entsprechende Planung von der Straßenbauverwaltung genehmigt wurde und die Umsetzung dieser Planung entspricht. Es sagt jedoch eine Prüfung zur Verbesserung zu. Hier sei jedoch das Land Niedersachsen zuständig.

Herr Grudke regt an, im vierten Bauabschnitt der Instandsetzung der Ortsdurchfahrt L 651 (Magdeburger Straße) zusätzliche Straßeneinläufe in der Querenhorster Straße vorzusehen. Herr Nitsche antwortet, dass er den Vorschlag prüfen und mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abstimmen wird.

Herr Storm weist darauf hin, dass bei der Ausfahrt von der Schulstraße auf die Magdeburger Straße die Sicht in Richtung Tankstelle durch das Verziehen des Gehwegs insofern eingeschränkt ist, dass Fahrzeuge sich bereits in der querenden Fahrspur der Magdeburger Straße befinden müssen, um freie Sicht auf die Verkehrslage zu erlangen. Herr Nitsche erwidert, dass dieser Umstand in der Planung sowie in den Beratungen in den Gremien hinreichend beleuchtet, erörtert und beantwortet worden ist. Aufgrund der zwingend erforderlichen Sicht auf die Fußgängerlichtsignalanlage war es notwendig, die Verkehrsführung im Ausfahrtsbereich in dem vorhandenen Maße zu verziehen. Andernfalls würde unter Umständen die Lichtsignalanlage nicht rechtzeitig oder gar nicht wahrgenommen werden. GD Janze kann nicht nachvollziehen, warum derartige Sachverhalte wiederkehrend vorgebracht werden, obwohl hierzu mehrfach auch seitens der Ratsmitglieder geantwortet wurde.

Herr Thielecke weist darauf hin, dass die Überpflasterungen und Gehwege in Teilbereichen schlecht abgesandet worden sind. Herr Nitsche entgegnet, dass die Fugen bei der Abnahme vollständig abgesandet waren. Durch Setzungsprozesse, Bewegungen/Vibrationen des fließenden Verkehrs und Ausspülungen durch Regenschauer kann Nachsanden erforderlich werden. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Prozess. Hier kann im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserung verlangt werden.

Herr Storm fragt, warum bei der Pflasterung nicht auf eine einheitliche Farbgebung der Pflastersteine und auf ein einheitliches Fugenbild geachtet wurde. Herr Nitsche antwortet, das Farbunterschiede bei der Herstellung von Pflastersteinen nicht unüblich sind, da hierbei immer mit natürlichen Zuschlagsstoffen gearbeitet wird. Bei der Verarbeitung hätte auf eine bessere Durchmischung der Steine geachtet werden müssen, es stellt aber keinen technischen Mangel dar. Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, Verbandsregeln lehrbuchmäßig einzuhalten. Mitunter sind trennende oder abschließende Läuferreihen oder auch Mosaikpflaster, z. B. in Kurvenbereichen, hinzunehmen. Wie bei allen Baumaßnahmen im Bestand müssen Lösungen und Kompromisse gefunden werden, um eine Baumaßnahme zum Ende zu führen. Für die Zukunft wäre die Verwaltung dankbar, wenn Verbesserungsvorschläge nicht im Nachgang an eine Maßnahme, sondern im Verlauf der jeweiligen Maßnahme angemeldet werden. Die Maßnahme wurde durch das zuständige Fachplanungsbüro auch in der Funktion der Bauleitung begleitet und abgenommen.            

Herr Thielecke weist auf kleinere Setzungen/Senken im unmittelbaren Fahrbereich der Aufpflasterung hin. Herr Nitsche entgegnet, dass die Senken/Setzungen bei der Abnahme nicht vorhanden waren, aber bei jedem Bauvorhaben damit zu rechnen ist. Es wird veranlasst, dass die Setzungen im Rahmen der Gewährleistung reguliert werden.

Herr Thielecke bittet die Verwaltung, die Fahrspursenken in der Mittelstraße vor der Aufpflasterung im Bereich Dorfplatz absanden zu lassen, sodass etwaige Beschädigungen an den vorhandenen Pflastersteinen durch Bewegungen im Zuge der Befahrung verhindert werden.    

Frau Stabrey bittet die Verwaltung, die Gewährleistungsansprüche im Auge zu behalten und rechtzeitig anzumelden. Herr Nitsche entgegnet, dass der Gewährleistungszeitraum vier Jahre beträgt und grundsätzlich alle Baumaßnahmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Mängel überprüft werden. Im Bedarfsfalle werden die Unternehmen dann zur Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung aufgefordert.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Arbeiten zur Verkehrsberuhigung zumindest optisch teils unsauber ausgeführt worden sind. GD Janze ist der Ansicht, dass der Prozess vom Grundsatz her gut gelaufen ist, jedoch auch Fehler in der Planung, bei der Kontrolle und bei der Abnahme erfolgt sind. Ratsmitglied Thielecke wurde jedoch ausdrücklich ein Termin zur Besichtigung im Vorfeld der Abnahme zugesagt. Dies sollte zusammen mit GD Janze und Herrn Nitsche erfolgen. Ratsmitglied Thielecke nahm diesen Termin jedoch nicht wahr, sodass eine Abnahme erfolgte. Insgesamt werde man verwaltungsseits jedoch in Zukunft sensibler agieren, um Fehler zu vermeiden. Diesen Wunsch formulierte er jedoch auch gegenüber dem Rat. Es sei nicht gerechtfertigt, zum jetzigen Zeitpunkt derart scharf und ausschließlich die Verwaltung anzugehen. Fehler sind menschlich und diese haben offensichtlich alle Beteiligten gemacht.

Der Bau- und Umweltausschuss bittet die Verwaltung, die Kennzeichnung (gelbe Füße) der Aufpflasterung im Bereich Schulstraße / Querenhorster Straße zu prüfen. Außerdem sollen die Setzungen reguliert und einzelne Teilbereiche neu abgesandet werden. Die Situation in Hinblick auf den Straßeneinlauf in der Querenhorster Straße soll erörtert werden.


TOP 7 Erweiterungsplanung des Sandabbaus im Osten der Ortslage von Grasleben; Ortsbegehung

Protokoll:

Für die Besichtigung der Örtlichkeit wird die Sitzung an die Schrankenanlage am Ende der Walbecker Straße (Osterfeuerplatz) verlegt.

Nachdem die Vorlage 004/20 in der nichtöffentlichen Verwaltungsausschusssitzung vom 17.02.2020 besprochen wurde, bestand seitens der Ausschussmitglieder der Wunsch, die betroffenen Örtlichkeiten zu besichtigen. Herr Nitsche wird gebeten, die Vorlage noch einmal zusammenzufassen und schildert die Überlegungen der Quarzwerke GmbH, den bestehenden Vorteich und eventuell die nördlich angrenzenden Grundstücke (Osterfeuerplatz) zu erwerben, um dort Quarzsand abzubauen. Dazu hat die Quarzwerke GmbH beim Regionalverband Großraum Braunschweig beantragt, den vorhandenen Vorteich östlich der Sandbreite als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung auszuweisen. Der Regionalverband macht die Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung davon abhängig, dass mit der Gemeinde ein Einvernehmen hergestellt wird. Die Planung könnte im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) erfolgen. Die Gemeinde Grasleben ist Eigentümerin zweier Flurstücke am nördlichen Rand des Vorteichs und der Verlängerung der Walbecker Straße. Die erweiterte Abbaufläche würde östlich an das Baugebiet „Parkallee“ angrenzen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist die Quarzwerke GmbH bereits im Gespräch.

Herr Werner gibt zu bedenken, dass bei Umsetzung dieses Vorhabens unter Umständen mit Wertminderungen der angrenzenden Grundstücke, u. a. im Baugebiet „Parkallee“, zu rechnen wäre.  

Herr Grudke schlägt vor, dass – für den Fall, dass es zur Ausbeutung der angedachten Flächen kommen sollte – frühzeitig über eine Nachnutzung, z. B. als Naherholungsgebiet, nachgedacht wird. 

Im Ergebnis wird sich darauf verständigt, die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

 
TOP 8 Aufstellung eines Verkaufsautomaten auf dem Gehweg Heidwinkelstraße/Helmstedter Straße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben beschließt, der Aufstellung eines Verkaufsautomaten durch Fa. Löhrmann aus 38373 Süpplingen zuzustimmen. 

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Gemeindedirektor Janze fasst auf Wunsch der Ausschussmitglieder die Vorlage zusammen und erläutert das Vorhaben der Firma „Löhmann´s Landeier GmbH“ zur Aufstellung eines Verkaufsautomaten für saisonale Produkte auf dem Gehweg Heidwinkelstraße Ecke Helmstedter Straße, unmittelbar an der Hauswand des Gebäudes Helmstedter Straße 2a.


TOP 9 Kommunale Entlastungsstraße Grasleben; Beschluss über die Nordumgehung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt unter der Voraussetzung, dass eine länderüberschreitende Entlastungsstraße Grasleben – Weferlingen (Südumgehung) aus wirtschaftlichen Gründen vom Land Sachsen-Anhalt verworfen wird, dem Landkreis Helmstedt die Planung einer Nordumgehung gem. Anlage (Orientierungszeichnung) vorzuschlagen. Der Landkreis Helmstedt wird gebeten, die erforderlichen Mittel im Investitionsprogramm 2021-2026 einzuplanen.

b) Der Rat der Gemeinde Grasleben erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die Hälfte der nicht durch das Land geförderten Baukosten zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:      4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung



Protokoll:

Stv. Vorsitzende Stabrey erteilt Herrn Janze das Wort. Einleitend verweist Herr Janze hinsichtlich der Vielschichtigkeit und Komplexität im Wesentlichen auf die umfangreich vorliegenden Informationen im Ratsinformationssystem und auf die Informationen auf der Internetseite der Samtgemeinde Grasleben.

Ferner teilt Herr Janze mit, dass es seitens der Gemeinde Grasleben Bemühungen gab, die Realisierbarkeit der sogenannten Südumfahrung zu prüfen. Diese wird als verkehrstechnisch günstigste Variante zur Entlastung von Mariental und Grasleben eingeschätzt. Nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit niedersächsischen Behörden steht zu erwarten, dass eine Realisierung der Südumgehung unrealistisch erscheint.

Aufgrund des zu erwartenden Ergebnisses ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Rat der Gemeinde Grasleben dem Landkreis Helmstedt realisierbare Vorschläge für das kommunale Straßenbauprogramm der Legislaturperiode 2021-2026 unterbreiten sollte. Als realistischste Variante erscheint der Verwaltung die sogenannte Nordumgehung. Diese orientiert sich an bestehenden Feldwegen und stellt auf den ersten Blick den geringsten Eingriff für die hiesige Landschaft dar. Daher ist auch zu erwarten, dass die Kosten gegenüber der ursprünglichen Variante geringer sind. Nachteilig wirkt, dass die Ortsdurchfahrten Grasleben und Mariental nur teilweise bzw. nicht entlastet werden.     


TOP 10 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Nitsche berichtet über folgende Angelegenheiten:

Sanierung der Verrohrung unter dem Tennisplatz in Grasleben

Die Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Die Tennisabteilung des TSV Grasleben hat in Eigenleistung Pflaster- und Grünflächenarbeiten ausgeführt.  

Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Ortskern von Grasleben

Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Die Maßnahme wurde entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahme umgesetzt. Die ausführende Baufirma Arno Schulze sowie das planende Ingenieurbüro Weinkopf müssen noch ihre Schlussrechnung stellen.

Vertrag mit K+S über die Erneuerung der Hauptzufahrt „Bahnhofstraße 15“ zum Werk Braunschweig-Lüneburg abgeschlossen

Entsprechend der Beschlusslage (VA 21.10.2019) wurde über die Erneuerung der Hauptzufahrt zum Werk Braunschweig-Lüneburg mit K+S eine Vereinbarung getroffen. Die Kosten betragen für die Gemeinde max. 32.500 €.  

Straßenunterhaltungsarbeiten

Momentan schreibt die Verwaltung die Straßenunterhaltungsarbeiten für alle Mitgliedsgemeinden erneut aus.

Verlegung des Leitungsnetzes für die Breitbandversorgung in Grasleben

Der Landkreis Helmstedt wird in den nächsten Wochen beginnen, die für Grasleben geplanten Leitungen für die Breitbandversorgung zu verlegen. Die Verlegung der Leitungen wird vom FB Bauen und Ordnung begleitet und darauf geachtet, dass die in Anspruch genommenen Flächen wieder fachgerecht hergestellt werden. Im Rahmen des Budgets sollen stellenweise im Trassenbereich Unterhaltungsmaßnahmen ausgeführt werden.

Erneuerung der Fahrbahn der K 56 zwischen Grasleben und Querenhorst   

In der Zeit vom 08.06.2020 bis voraussichtlich 28.08.2020 wird die Kreisstraße 56 zwischen Grasleben und Querenhorst wegen einer Erneuerung der Fahrbahndecke gesperrt.

Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt der L 651 im Verlauf der Magdeburger und Querenhorster Straße

Die Instandsetzung der Ortsdurchfahrt der L 651 im Verlauf der Magdeburger und Querenhorster Straße in Grasleben durch die Straßenbauverwaltung läuft bisher plangemäß. Zurzeit läuft der erste von vier Bauabschnitten vom Ortseingang aus Richtung Weferlingen bis zur Feldstraße. Neben der Fahrbahn und den Entwässerungsanlagen werden auch die Borde teilweise erneuert. Die gesamten Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende September abgeschlossen sein. Die Gossen werden vom Land entgegen der bisherigen Planung teilweise in Fertigbetonbauweise hergestellt. Wie beschlossen, werden die defekten Bordsteine in diesem Zuge auf Rechnung der Gemeinde erneuert. Entlang der Grundstücke Magdeburger Straße 16 bis 22 (Arztpraxis Müller-Hunold und Hof Seelecke – 2. Bauabschnitt) wird der Seitenstreifen als Gehweg mit einem Hochbord zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ebenfalls auf Kosten der Gemeinde hergestellt.

Im Verlauf der laufenden Baumaßnahme gab es immer wieder Schwierigkeiten mit LKW-Verkehr, da die Vollsperrung überwiegend von ausländischen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet wurde. Auf Initiative von GD Janze wurden zusätzliche Beschilderungen von der Verkehrsbehörde angeordnet. Die Verwaltung hofft, dass sich die Lage nunmehr entspannt.

Die Verwaltung geht immer noch davon aus, dass die Maßnahme Ende September 2020 abgeschlossen sein wird.

Sachbeschädigung an Bäumen in der Magdeburger Straße

Unbekannte haben im Bereich des ersten Bauabschnitts in der Magdeburger Straße mehrere Bäume angebohrt oder auch abgesägt. Die Täter sind dabei so gezielt vorgegangen, dass keiner der betroffenen Jungbäume zu retten ist. Die Verwaltung hat bei der örtlichen Polizeidienststelle Strafantrag wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt gestellt. Derzeit liegen der Verwaltung keine Informationen zum Stand der Ermittlungen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Ermittlungen ergebnislos eingestellt werden.

Die Verwaltung beabsichtigt, die betroffenen Bäume zu ersetzen.

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Jaeger teilt mit, dass er von den Bewohnern der Grundstücke Am Walde Nr. 3 und Nr. 18 angesprochen wurde, dass die Straßenbeleuchtung seit kurzem heller scheint als zuvor und durch die Fenster störend in die Räumlichkeiten scheint. Herr Nitsche sagt zu, dass die Verwaltung die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich prüfen wird.

Herr Jaeger weist darauf hin, dass das Geländer „In der Kohli“ am Durchgang zur Helmstedter Straße gestrichen werden müsste. Herr Reuer teilt mit, dass die Instandsetzung des Geländers bereits in Auftrag gegeben worden ist. Die Ausführung wird durch den Bauhof der Gemeinde Grasleben erfolgen.

Herr Storm fragt, wie die Straßenkontrollen vonstattengehen und in welchen Intervallen diese stattfinden. Herr Reuer teilt mit, dass die Straßenkontrollen zu Fuß stattfinden und Mängel dokumentiert/protokolliert werden. Im Nachgang wird ein Fachunternehmen auf Grundlage des bestehenden Straßenunterhaltungsrahmenvertrags oder der Bauhof der Gemeinde beauftragt, die Mängel abzustellen. Die Reparatur/Instandsetzung wird im Anschluss kontrolliert. Die Kontrollintervalle sind abhängig von der Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße. So werden Straßen von besonderer überörtlicher und/oder örtlicher Bedeutung (sofern die Gemeinde für die Unterhaltung zuständig ist) alle vier Monate und alle übrigen Straßen, auch verkehrsunbedeutende ausgebaute Wege, alle sechs Monate kontrolliert. Die Kontrolle nicht ausgebauter Feld- und Wirtschaftswege erfolgt alle zwölf Monate.

Herr Storm fragt, ob im Zuge der Straßenkontrolle auch die Straßeneinläufe kontrolliert werden. Herr Reuer antwortet, dass in diesem Zuge auch die Straßeneinläufe einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Bei Bedarf werden auch hier Reparaturen und/oder Reinigungen außerhalb der regulären Reinigungsintervalle veranlasst. Sollten Herrn Storm verschmutze Einläufe auffallen, so möge er sich bei Herrn Reuer melden.

 
TOP 12 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Die stv. Ausschussvorsitzende Stabrey schließt die Sitzung um 19:45 Uhr.

 

Zur�ck zur �bersicht