Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Donnerstag, 11. März 2021 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Martini begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit 11 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2020

Beschluss:

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohner anwesend sind, schließt Bürgermeister Martini diesen TOP.

 
TOP 6 Ernennung des Wahlleiters der Gemeinde Querenhorst und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl am 12. September 2021

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt, Herrn Gero Janze als Wahlleiter und Herrn Kai-Stephan Schulz als stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl am 12.09.2021 zu berufen.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz teilt mit, dass gemäß § 9 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) die Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Gemeindedirektorin oder der Gemeindedirektor nach § 106 NKomVG ist. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter ist gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 NKWG die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.

Nach § 9 Absatz 3 Nr. 3 NKWG kann der Gemeinderat abweichend von dieser Regelung Beschäftigte der Samtgemeindeverwaltung für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden berufen.

Zur Schaffung einer einheitlichen Regelung in der Samtgemeinde Grasleben, sollen Samtgemeindebürgermeister Gero Janze als Wahlleiter und SGOAR Kai-Stephan Schulz als stellvertretender Wahlleiter in allen Mitgliedgemeinden berufen werden. Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen.


TOP 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2014 und Entlastung des Gemeindedirektors für die Amtszeit 01.01.2014 bis 31.12.2014 für das Haushaltsjahr 2014 gem. § 101 (1) NGO/ § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Gemeindedirektor für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.

3. Der Rat nimmt die im Haushaltsjahr 2014 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Jahresabschluss zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig

GD Schulz nimmt wieder an der Sitzung teil.



Protokoll:

GD Schulz verlässt aufgrund eines Mitwirkungsverbotes den Tisch und begibt sich in den Zuhörerbereich.

Der Bürgermeister führt aus, dass alle Ratsmitglieder die erforderlichen Unterlagen zugeschickt bekommen haben und erläutert kurz die Vorlage und empfiehlt den Beschlussvorschlag wie angegeben zu beschließen. Gleichzeitig empfiehlt er die Abstimmung en bloc und verliest den Beschlussvorschlag.


TOP 8 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt

a) die Haushaltssatzung 2021 einschl. Haushaltsplan 2021 in der zuletzt beratenden Version,

b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2024 in der zuletzt beratenden Fassung gem. §118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2021),

c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2021 – gemäß §110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2021).

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz führt aus, dass im Haushalt 2021 die Weiterentwicklung des künftigen Baugebiets als Grunderwerb abgesichert ist und 2021 nur geringe Nebenkoten investiv veranschlagt wurden.

Der Grunderwerb ist erst nach der gesetzlichen Planungsreife vertraglich vorgesehen. Dies ist über eine Verpflichtungsermächtigung für Folgejahre im Haushalt 2021 erfolgt. Der Umbau/Neubau des gemeindlichen Kindergartens ist unverändert für 2022 im Investitionsprogramm abgebildet. Somit soll das Jahr 2021 zur weiteren Planung benutzt werden. Planungskosten dafür seien entsprechend veranschlagt.

Ferner weist er noch einmal darauf hin, dass trotz dessen der Haushalt der Gemeinde unverändert nicht ausgeglichen ist, der Ort aber dennoch zwingend weiter entwickelt werden müsse.

Darüber hinaus verweist er abschließend auf die in der Vorwoche stattgefundene Gruppensitzung, wo eine ausführliche Vorstellung und Erörterung des Haushalts 2021 erfolgt sei und Fragen beantwortet wurden.

GD Martini gibt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung frei.



TOP 9 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Bürgermeister Martini teilt mit, dass auch im Jahr 2021 die geplanten Veranstaltungen wie das Sommer- und Kinderfest voraussichtlich abgesagt werden. Das diesjährige Osterfeuer wurde bereits abgesagt.

Ferner teilt er mit, dass Frau Melitta Ehrenberg eine Spende für den Kindergarten Querenhorst getätigt hat, diese wurde an den Kindergarten übergeben. Ebenfalls eine Spende sollen die Kindergärten in Grasleben erhalten. Bürgermeister Martini übergibt einen geschlossenen Umschlag an GD Schulz, dieser übergibt ihn an Protokollführerin Klement zur weiteren Verarbeitung.

Bürgermeister Martini gibt zu Protokoll, dass das Abladen der Asche auf dem Tennisplatz ein Versehen war und die zuständige Person diese entsorgen wird.

Erteilung von Vorkaufsrechtverzichten

GD Schulz teilt mit, dass mit Datum 26.11.2020 für das Grundstück Gemarkung Querenhorst, Flur 3, Flurstück 80 eine Vorverkaufsverzichtserklärung erklärt wurde.

Situation Baugebiet Am Finkenspring

Ferner teilt er mit, dass es zum Baugebiet „Am Finkenspring“ keine neuen Informationen gibt. Das Verkehrsproblem ist bekannt. Da es vor Ort keine Wendemöglichkeiten gibt, sieht GD Schulz keine Lösung für das Problem, dass der Verkehr teilweise über die Straße am Finkenspring zu- oder abfährt.

Ratsmitglied Hütter merkt an, dass im Baugebiet “Am Finkenspring“ viel Dreck und Lärm durch Baufahrzeuge und LKW entsteht. Es sollte eine Reinigung über das Büro Meier erfolgen. Er macht den Vorschlag den Verkehr über den Saegerbergweg in das Baugebiet geleitet werden sollte.

Ratsmitglied Hütter gibt zu bedenken, dass dort eine Gefahrenzone für Kinder besteht, wenn der Verkehr am Spielplatz weitergeleitet wird.

GD Schulz gibt an, dass das Problem bekannt sei, es aber keine andere Möglichkeit der Zufahrt für LKWs ohne eine Wendemöglichkeit gibt. Die Samtgemeindeverwaltung ist aber offen für Ideen und Lösungen.

Ratsmitglied Blanke schlägt vor, dass die Baufahrzeuge und LKW rückwärts über den Saegerbergweg in das Baugebiet ein und vorwärts wieder raus fahren sollten.

Ratsmitglied Kula fragt an, ob man nicht das Grundstück der Bergmanns als Wendemöglichkeit nutzen könnte.

GD Schulz gibt an, dass das Grundstück als Wendemöglichkeit nicht groß genug sei.

Bürgermeister Martini stellt klar, dass die Straßen und allen voran die Kinder geschützt werden müssen.

Zusammenfassend spricht sich das Gremium für eine Sperrung der Zufahrt über die Straße „Am Finkenspring“ aus. GD Schulz sagt eine Umsetzung für die kommende Woche zu.

Nachträglicher Hinweis der Verwaltung:

Die Sperrung wurde wie besprochen umgesetzt. Allerdings war in der Woche vor Ostern eine zumindest vorübergehende Öffnung der Zufahrt über den Finkenspring wieder erforderlich. Grund waren Anschlussarbeiten für Energie an den Grundstücken. Dies führte zu einer teilweisen Nichtbefahrbarkeit der Baustraße aufgrund von Querschlägen in der Fahrbahn. Damit die dadurch abgeschnittenen Grundstücke erreichbar blieben, war eine temporäre Öffnung erforderlich.

Sanierung Glockenturm

GD Schulz gibt an, dass bekannt ist, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt mit der geplanten Glockenturmsanierung kollidiert. Diese soll, um den Lärm für die Kinder so gering wie möglich zu halten, während der Kitaschließzeiten stattfinden. Da die Handwerker allerdings nicht an das Objekt heran kommen, wenn die Ortsdurchfahrt gesperrt ist, können die Sanierungsarbeiten nicht wie geplant stattfinden. Eine Verschiebung in das Jahr 2022 ist daher zu erwarten.

Die Samtgemeindeverwaltung wartet unverändert noch auf ein abschließendes statisches Gutachten um die Planung der Glockenturmsanierung voran zu bringen.

GD Schulz gibt an, dass dem Protokoll die Genehmigung des Landkreis Helmstedt zum Thema Baugenehmigung des Kulturzentrums als Anlage beigefügt wird.

Zuletzt stellt er seitens der Samtgemeindeverwaltung folgende Anfrage an den Rat:

In der Gemeinde Grasleben wird, aus Gründen des Artenschutzes, in Kürze eine große Grünfläche in eine Blühwiese umgewandelt. Die Samtgemeindeverwaltung schlägt vor, eine entsprechende Fläche in Querenhorst ebenfalls in eine Wildblühwiese umwandeln zu lassen. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine ca. 500 qm Freifläche auf dem Friedhof ohne Grabstätten. Zusätzlich soll ein Bienenhotel auf der Wieser errichtet werden. Die Kosten für die Verwirklichung könnten bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung beantragt werden. Ein Lageplan wird zur Ansicht den Anwesenden zur Verfügung gestellt.

Ratsmitglied Hütter fragt nach, ob bestimmte Gerätschaften gebraucht werden um diese Blühwiese zu bewirtschaften und ob dies durch die Gemeinde oder eine Firma übernommen wird.

GD Schulz teilt mit, dass für diese Art von Blühwiese ein bestimmter Rasenmäher benötigt wird und dass die Samtgemeinde einen Auftrag an eine Firma erteilen würde. Sollte die Bingo-Umweltstiftung einer Förderung zustimmen, würde diese die Kosten nahezu decken. Ferner teilt er mit, dass die Laufzeit der Förderung 5 Jahren beträgt.

Ratsmitglied Kula erklärt, dass sie das Projekt für eine gute Idee hält und dies sicherlich auch zur Aufwertung des Friedhofbilds beitragen könnte.

Die Idee findet allgemeinen Anklang.

Bürgermeister Martini, spricht sich als Imker ebenfalls für die Idee aus und stellt in den Raum vielleicht einige Flächen, wie die Verkehrsinseln, in Querenhorst selbst als Blühwiese umzuwandeln.

GD Schulz gibt zu bedenken, dass es einer Mindestgröße bedarf um die Blühfläche adäquat bewirtschaften zu können. Außerdem gebe es in der Bevölkerung immer zwei unterschiedliche Meinungen zu solchen Flächen. Die einen fänden es schön, die anderen ungepflegt Er schlägt daher vor, solche Flächen aus dem öffentlichen Raum auszunehmen.

Ratsmitglied Wunsch fragt an, wie viele Bienen dort ansässig werden würden, da er eine Gefahr für die Friedhofsbesucher befürchtet.

Bürgermeister Martini gibt an, dass es sich bei diesen Bienen um Wildtiere handelt, die in kleineren Verbänden oder solitär leben. Daher seien keine Angriffe durch Bienenschwärme oder Wespen zu befürchten.

Ratsmitglied Wunsch gibt an, dass der Standort des Bienenhotels nicht direkt am Weg stehen sollte, sondern möglichst Rand nah um sowohl Friedhofsbesucher als auch die Tiere nicht zu stören.

Der Rat stimmt einer Umsetzung wie vorgeschlagen einstimmig zu.

Die Samtgemeindeverwaltung kümmert sich um das weitere Vorhaben.



TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

GD Schulz macht den Vorschlag auf Grund der derzeitigen Gesundheitslage, die nächste Ratssitzung, die im April stattfinden würde, auf den Juni zu verschieben. Der Vorschlag wird vom Rat einstimmig angenommen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt Bürgermeister Martini diesen Punkt.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Martini schließt die Sitzung um 18:46 Uhr.

 

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