Umbau „Schwesternwohnheim Buchenallee“ durch das DRK
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Mariental beschließt, das Schwesternwohnheim des Deutschen Roten Kreuzes zur Kindertagesstätte umbauen zu lassen und zukünftig entsprechend zu nutzen. Das DRK wird mit der Planung und Ausführung beauftragt. Der Beschluss des Gemeinderates Mariental vom 03.02.2020 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ratsmitglied Klein wünscht sich, dass das DRK den Rat über zukünftige Planungen und Baufortschritte informiert. Bürgermeister Worch bittet GDin Oertel darum, an Baubesprechungen teilzunehmen.
Protokoll:
Bürgermeister Worch gibt zu Protokoll, dass es vor der angedachten Sitzung des VA Mariental am 06.04.2021, zu einem Vorschlag seitens des DRK, bezüglich des geplanten Um-/ bzw. Neubaus des Kindergartens in Mariental kam. Um sich damit intensiv beschäftigen zu können, wurde der VA, mit dem Einverständnis der Ratsmitglieder, auf den 22.04.2021 verschoben.
Das DRK wurde zu dem heutigen GR Mariental, der im Anschluss des VA stattfindet, eingeladen. Stellvertretend steht Frau Heldsdörfer dem Gemeinderat nun für Fragen zur Verfügung.
Frau Heldsdörfer erläutert, dass das DRK, zunächst plante eine Containeranlage auf dem Campingplatz, als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Neubaus, zu errichten, leider war der Boden nicht geeignet um darauf Container zu errichten.
Nachdem das DRK sich das alte Schwesternwohnheim angesehen hat, kam es zu dem Schluss, dass die Nutzung des Schwesternwohnheims als Kindergarten eine schöne Symbiose mit dem Pflegeheim bilden würde. Außerdem sei das Verständnis der Eltern nicht gegeben, warum es keine freien Kitaplätze gibt, wo doch leerstehende Gebäude zur Nutzung vorhanden sind.
Da allerdings auch eine Übergangslösung ein genehmigungspflichtiges Verfahren darstellt, der Um- und Aufbau also eines voll funktionstüchtigen Kindergarten gleichkommt, wurde beschlossen das Schwesternwohnheim als Endlösung zum Kindergarten Neubaus zu präsentieren.
Bürgermeister Worch gibt eine Frage aus der letzten Fraktionssitzung wieder, wie es mit der Parkplatzsituation vor Ort aussehen wird?
Laut Frau Heldsdörfer sollten fünf Parkplätze da sein, die genau vorgegebene Anzahl wird sie noch einmal recherchieren.
Bürgermeister Worch übergibt das Wort an Frau Poppitz, die die Zusammenhänge erläutert.
Frau Poppitz gibt an, dass das Thema Kitaerweiterungen in etlichen Besprechungen mit den GDs in der Verwaltung diskutiert wurde. Anhand der Einwohnerzahlen, der neuen Baugebiete, des sonstigen sanierten Wohnraums, einer angenommenen Steigerung der Gesamteinwohnerzahl und des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuung durch die vermehrte Anmeldung von Kindern ab dem ersten Geburtstag wurde eine Kindertagesstättenplanung erstellt. Fazit ist, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in allen Mitgliedsgemeinden in den nächsten Jahren steigen wird und mit den bisher vorhandenen Plätzen auf keinen Fall aufgefangen werden kann.
Die Kindergärten und -krippen in der Samtgemeinde Grasleben (und auch im Umland) sind vollbelegt. Die Zahl der zu betreuenden Kinder steigt weiter, da viele Kinder bereits mit dem ersten Geburtstag zur Betreuung angemeldet werden. Dies gilt für alle Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grasleben. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht ab der Vollendung des ersten Lebensjahres.
Konkret für Mariental bedeutet das, dass im laufenden Kindergartenjahr die Kita Lappwaldzwerge voll belegt ist. Es stehen insgesamt 40 Plätze zur Verfügung. Aktuell werden von diesen Plätzen 22 von Marientaler Kindern belegt, 13 von Kindern aus der Gemeinde Rennau und 5 aus der Gemeinde Grasleben. Zusätzlich ist zu beachten, dass 9 Marientaler Kinder in anderen Kitas in- und außerhalb der Samtgemeinde Grasleben betreut werden. Eine solche Belegungssituation findet sich ähnlich auch in den anderen Jahren wieder, wobei die Zahlen auch unterjährig variieren z. B. durch Zu- und Wegzüge.
Eine Kostenbeteiligung für die Betreuung von gemeindefremden Kindern erfolgt über die Defizitverrechnung,
Sollte es zum Umbau des Schwesternwohnheims kommen, stünden der Gemeinde zwei zusätzliche Gruppen zur Verfügung. Sinnvoll wäre es, daraus eine Krippen- und eine altersübergreifende Gruppe zu gestalten.
Fördermittel zur Erweiterung der Kita Lappwaldzwerge können nach heutigem Stand wie folgt beantragt werden:
Der Landkreis Helmstedt stellt für neu errichtete Gruppen jeweils 180.000,-- € zur Verfügung. Diese Zuschüsse von insgesamt 360.000,-- € können als sicher angenommen werden, da sie durch die Wahrnehmungsvereinbarung festgeschrieben sind.
Aus der Förderrichtlinie IKiGa werden Mittel zur Unterstützung von neuen Ü3-Plätzen beantragt. Für den gesamten Landkreis Helmstedt stehen für die Neuerrichtung oder Sanierung von Plätzen für Ü3-Kinder 332.000,-- € zur Verfügung. Der Landkreis Helmstedt hat aus diesen Mitteln für die Neuerrichtung einer Gruppe ca. 37.500,-- € zugesagt.
Des Weiteren können beim Land Mittel für die Errichtung von neuen U3-Plätzen beantragt werden. Hier wäre eine Höchstsumme von 180.000,-- € möglich, d. h. die 15 Plätze einer Krippengruppe würden mit jeweils bis zu 12.000,-- € gefördert. Diese Zuwendung ist abhängig von den Mitteln, die noch im Fördertopf des Landes zur Verteilung zur Verfügung stehen.
Insgesamt könnte es zu einer Förderung in Höhe von 577.500,-- € kommen.
(Anmerkung der Verwaltung: Mit Datum vom 29.04.2021 wurden vom Landkreis Helmstedt entgegen der vorherigen Auskunft Mittel aus der IKiGa-Förderung in Höhe von 98.250,-- € für die Errichtung einer neuen Gruppe mit Ü3-Plätzen in der Buchenallee und 4.346,75 € für Sanierungsarbeiten im Bereich Ü3 im Altbau am Dammröder Berg in Aussicht gestellt. Das bedeutet die Höchstsumme an Fördermitteln könnte sich auf 642.596,75 € belaufen.)
Außerdem gibt Frau Poppitz zu bedenken, dass durch diese Maßnahme die Bauzeit extrem verkürzt wird und im kommenden Jahr bereits mit der Fertigstellung zu rechnen ist.
Bürgermeister Worch bedankt sich bei Frau Poppitz für ausführliche Erklärung.
Ratsmitglied Klein fragt an, ob der Kindergarten dann Eigentum des DRK ist und wie es mit weiteren Regelungen aussehen wird. Zum Beispiel, wenn sich eine der beiden Parteien dazu entschließen sollte, das Schwesternwohnheim als Kindergarten aufzugeben? Frau Poppitz gibt an, dass man zu gegebener Zeit alles vertraglich regeln kann. Dabei ist auch zu beachten, dass die vom Land Niedersachsen bereitgestellten Fördermittel für die antragskonforme Nutzung eine Bindungsfrist von 25 Jahren haben.
Ratsmitglied Klein möchte eine Ausstiegsklausel im Vertrag zwischen DRK und Verwaltung und dass alle diesbezüglichen Fragen vor Vertragsabschluss geregelt werden.
Ratsmitglied Klein fragt an, ob der Altbau des Schwesternwohnheims so bestehen bleibt oder ob das Gebäude von Grund auf restauriert wird? Zudem möchte er wissen, wann das Schwesternwohnheim zuletzt saniert wurde?
Bürgermeister Worch gibt an, dass das Gebäude so bestehen bleiben und nur das Dach saniert wird.
Frau Heldsdörfer gibt an, dass in den letzten Jahren immer mal wieder Sanierungen stattgefunden haben aber nie eine Komplettsanierung des Gebäudes. Für den Umbau des Schwesternwohnheims wird es so aussehen, dass das was nötig ist saniert wird aber nicht mehr. Ein Architekturbüro sei damit beauftragt worden, das Gebäude dahingehend zu prüfen.
Ratsmitglied Klein fragt nach, wie sich das Betreiberkonzept hinsichtlich Öffnungszeiten, Gruppengrößen, etc. darstellten wird?
Frau Heldsdörfer erklärt, dass der Auftrag des DRK es in erster Linie vorsieht die Marientaler Kinder unterzubringen und zu betreuen und dann folgen die anderen Gemeinden. Der Idee, zwei Standorte des Kindergarten in Mariental zu errichten, so dass die Marientaler Kinder in einem und die Kinder der anderen Gemeinden in dem anderen betreut werden, kann sie nichts abgewinnen und wäre auch von der Verteilung der zu betreuenden Kinder, nicht sinnvoll. Was die Öffnungszeiten angeht, so muss eine Angabe bzw. der Wunsch nach konkreten Öffnungszeiten von der Gemeinde selbst kommen. Hier würde sie zu einer Abfrage der Eltern raten.
Ratsmitglied Klein befürchtet, dass die Gemeinde möglicherweise zu viel zahlen würde, sollte es zu der Bildung von vier Gruppen und zu der vermehrten Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden kommen. Frau Heldsdörfer erklärt dazu, dass die Samtgemeinde die einzige Gemeinde im Umkreis ist, die eine Defizitberechnung, wie bereits von Frau Poppitz beschrieben betreibt. Dementsprechend zahlt die Gemeinde Mariental nur für gemeindeeigene Kinder.
Ratsmitglied Klein fragt noch einmal nach dem Zeitfaktor beider Möglichkeiten.
Bürgermeister Worch erläutert noch einmal, dass mit dem Umbau eine wesentlich schnellere Verwirklichung des Projektes erzielt werden wird.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bedankt sich Bürgermeister Worch sowohl bei Frau Poppitz und Frau Heldsdörfer für die ausführlichen Erläuterungen, als auch bei dem Rat, dass man über ein solch wichtiges Thema diskutieren kann. Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
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