Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Mariental - Gemeinderat

Donnerstag, 22. April 2021 , 18:28 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Worch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest und gibt an, dass die nächste Ratssitzung, die am 06.05.2021 stattfinden sollte, entfällt. Ratsmitglied Bartsch fehlt.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 

 
TOP 4 Sitzverlust eines Ratsmitglieds und Sitzübergang auf ein neues Ratsmitglied

Protokoll:

Bürgermeister Worch verkündet dem Rat der Gemeinde Mariental den Sitzverlust des Ratsmitglieds Carsten Strauß nach der Ummeldung seines Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde, nach § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG. Der Rat der Gemeinde Mariental stellt den Sitzverlust ordnungsgemäß fest.

Bürgermeister Worch gibt im Anschluss namentlich das nachrückende Ratsmitglied bekannt. Bei dem ernannten Ratsmitglied handelt es sich um Herrn Lothar Meyer, der das Mandat bereits schriftlich angenommen hat. Der Rat der Gemeinde Mariental stellt die Ausschussneubesetzung ordnungsgemäß fest.

Es erfolgt eine förmliche Verpflichtung und Pflichtbelehrung, die ihm gestellten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten, durch den Bürgermeister gem. §§ 60,54 Abs. 3, und 43 NKomVG.



TOP 5 Genehmigung des Protokolls der 18. öffentlichen Sitzung vom 03.12.2020

Protokoll:

Das Protokoll Nr. 18 vom 03.12.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig


TOP 6 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Bürgermeister Worch gibt zu Protokoll, dass über den einzigen relevanten Beschluss der vorangegangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses während der folgenden Tagesordnungspunkte beraten wird und schließt den TOP.

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Navrath tritt mit einigen Anliegen an den Gemeinderat heran.

1. Welche Pläne gibt es für die Nutzung des alten Feuerwehrhauses nach 2022?

Laut Bürgermeister Worch stellt die Gemeinde Mariental der Samtgemeinde ein neues Grundstück zum Bau eines Neuen Feuerwehrhauses zur Verfügung um im Gegenzug das alte Feuerwehrhaus zurück zu bekommen. Für die Nutzung gibt es viele Ideen, die Zusammenstellung und Beratung ist Sache des Gemeinderats.

2. Sind für den Spielplatz am Dammröder Berg neue Spielgeräte in Planung?

Bürgermeister Worch erklärt, dass die alten Spielgeräte hinfällig sind und gibt zu Protokoll, dass Herr Niggemeyer sich dazu bereit erklärt hat, den Spielplatz mit neuen Spielgeräten zu versorgen. Gemeindedirektorin Oertel möchte Herrn Niggemeyer noch einmal darauf ansprechen und spätestens in der nächsten Ratssitzungen weitere Informationen dazu geben können.

3. Die von den Höfen auf den Fußwegen abgestellten Mülltonnen, stellen eine Gefahr, besonders für Kinder dar, da diese den Fußweg nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen.

Ratsmitglied Trunsch moniert, dass es generelle Probleme mit der Müllentsorgung auf den Höfen gibt.

Gemeindedirektorin Oertel will sich an die Vermieter der Höfe wenden und sie darum bitten eine passende Regelung, sowohl für die Bürger als auch für die Müllabfuhr, zu treffen.

4. Er möchte wissen, wem der Altkleidercontainer am Kühlhaus gehört und was damit gemacht werden soll, da er seiner Meinung nach einen Schadfleck darstellt?

Bürgermeister Worch erklärt dazu, dass im Verwaltungsausschuss bereits darüber gesprochen wurde. Sie Sachlage dazu sieht so aus, dass kein Besitzer ermittelt werden konnte und dass die Verwaltung den Container nicht eigenständig entfernen kann, da dieser auf privatem Grund steht.

Die Verwaltung wurde darum gebeten, Erkundungen zu dem Grundstücksbesitzer einzuholen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt Bürgermeister Worch den TOP.

 
TOP 8 Umbau „Schwesternwohnheim Buchenallee“ durch das DRK

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Mariental beschließt, das Schwesternwohnheim des Deutschen Roten Kreuzes zur Kindertagesstätte umbauen zu lassen und zukünftig entsprechend zu nutzen. Das DRK wird mit der Planung und Ausführung beauftragt. Der Beschluss des Gemeinderates Mariental vom 03.02.2020 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig

Ratsmitglied Klein wünscht sich, dass das DRK den Rat über zukünftige Planungen und Baufortschritte informiert.


Bürgermeister Worch bittet GDin Oertel darum, an Baubesprechungen teilzunehmen.



Protokoll:

Bürgermeister Worch gibt zu Protokoll, dass es vor der angedachten Sitzung des VA Mariental am 06.04.2021, zu einem Vorschlag seitens des DRK, bezüglich des geplanten Um-/ bzw. Neubaus des Kindergartens in Mariental kam. Um sich damit intensiv beschäftigen zu können, wurde der VA, mit dem Einverständnis der Ratsmitglieder, auf den 22.04.2021 verschoben.

Das DRK wurde zu dem heutigen GR Mariental, der im Anschluss des VA stattfindet, eingeladen. Stellvertretend steht Frau Heldsdörfer dem Gemeinderat nun für Fragen zur Verfügung.

Frau Heldsdörfer erläutert, dass das DRK, zunächst plante eine Containeranlage auf dem Campingplatz, als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Neubaus, zu errichten, leider war der Boden nicht geeignet um darauf Container zu errichten.

Nachdem das DRK sich das alte Schwesternwohnheim angesehen hat, kam es zu dem Schluss, dass die Nutzung des Schwesternwohnheims als Kindergarten eine schöne Symbiose mit dem Pflegeheim bilden würde. Außerdem sei das Verständnis der Eltern nicht gegeben, warum es keine freien Kitaplätze gibt, wo doch leerstehende Gebäude zur Nutzung vorhanden sind.

Da allerdings auch eine Übergangslösung ein genehmigungspflichtiges Verfahren darstellt, der Um- und Aufbau also eines voll funktionstüchtigen Kindergarten gleichkommt, wurde beschlossen das Schwesternwohnheim als Endlösung zum Kindergarten Neubaus zu präsentieren.

Bürgermeister Worch gibt eine Frage aus der letzten Fraktionssitzung wieder, wie es mit der Parkplatzsituation vor Ort aussehen wird?

Laut Frau Heldsdörfer sollten fünf Parkplätze da sein, die genau vorgegebene Anzahl wird sie noch einmal recherchieren.

Bürgermeister Worch übergibt das Wort an Frau Poppitz, die die Zusammenhänge erläutert.

Frau Poppitz gibt an, dass das Thema Kitaerweiterungen in etlichen Besprechungen mit den GDs in der Verwaltung diskutiert wurde. Anhand der Einwohnerzahlen, der neuen Baugebiete, des sonstigen sanierten Wohnraums, einer angenommenen Steigerung der Gesamteinwohnerzahl und des steigenden Bedarfs an Kinderbetreuung durch die vermehrte Anmeldung von Kindern ab dem ersten Geburtstag wurde eine Kindertagesstättenplanung erstellt. Fazit ist, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in allen Mitgliedsgemeinden in den nächsten Jahren steigen wird und mit den bisher vorhandenen Plätzen auf keinen Fall aufgefangen werden kann.

Die Kindergärten und -krippen in der Samtgemeinde Grasleben (und auch im Umland) sind vollbelegt. Die Zahl der zu betreuenden Kinder steigt weiter, da viele Kinder bereits mit dem ersten Geburtstag zur Betreuung angemeldet werden. Dies gilt für alle Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grasleben. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht ab der Vollendung des ersten Lebensjahres.

Konkret für Mariental bedeutet das, dass im laufenden Kindergartenjahr die Kita Lappwaldzwerge voll belegt ist. Es stehen insgesamt 40 Plätze zur Verfügung. Aktuell werden von diesen Plätzen 22 von Marientaler Kindern belegt, 13 von Kindern aus der Gemeinde Rennau und 5 aus der Gemeinde Grasleben. Zusätzlich ist zu beachten, dass 9 Marientaler Kinder in anderen Kitas in- und außerhalb der Samtgemeinde Grasleben betreut werden. Eine solche Belegungssituation findet sich ähnlich auch in den anderen Jahren wieder, wobei die Zahlen auch unterjährig variieren z. B. durch Zu- und Wegzüge.

Eine Kostenbeteiligung für die Betreuung von gemeindefremden Kindern erfolgt über die Defizitverrechnung, 

Sollte es zum Umbau des Schwesternwohnheims kommen, stünden der Gemeinde zwei zusätzliche Gruppen zur Verfügung. Sinnvoll wäre es, daraus eine Krippen- und eine altersübergreifende Gruppe zu gestalten.

Fördermittel zur Erweiterung der Kita Lappwaldzwerge können nach heutigem Stand wie folgt beantragt werden:

Der Landkreis Helmstedt stellt für neu errichtete Gruppen jeweils 180.000,-- € zur Verfügung. Diese Zuschüsse von insgesamt 360.000,-- € können als sicher angenommen werden, da sie durch die Wahrnehmungsvereinbarung festgeschrieben sind.

Aus der Förderrichtlinie IKiGa werden Mittel zur Unterstützung von neuen Ü3-Plätzen beantragt. Für den gesamten Landkreis Helmstedt stehen für die Neuerrichtung oder Sanierung von Plätzen für Ü3-Kinder 332.000,-- € zur Verfügung. Der Landkreis Helmstedt hat aus diesen Mitteln für die Neuerrichtung einer Gruppe ca. 37.500,-- € zugesagt. 

Des Weiteren können beim Land Mittel für die Errichtung von neuen U3-Plätzen beantragt werden. Hier wäre eine Höchstsumme von 180.000,-- € möglich, d. h. die 15 Plätze einer Krippengruppe würden mit jeweils bis zu 12.000,-- € gefördert. Diese Zuwendung ist abhängig von den Mitteln, die noch im Fördertopf des Landes zur Verteilung zur Verfügung stehen.

Insgesamt könnte es zu einer Förderung in Höhe von 577.500,-- € kommen.

(Anmerkung der Verwaltung: Mit Datum vom 29.04.2021 wurden vom Landkreis Helmstedt entgegen der vorherigen Auskunft Mittel aus der IKiGa-Förderung in Höhe von 98.250,-- € für die Errichtung einer neuen Gruppe mit Ü3-Plätzen in der Buchenallee und 4.346,75 € für Sanierungsarbeiten im Bereich Ü3 im Altbau am Dammröder Berg in Aussicht gestellt. Das bedeutet die Höchstsumme an Fördermitteln könnte sich auf 642.596,75 € belaufen.)

Außerdem gibt Frau Poppitz zu bedenken, dass durch diese Maßnahme die Bauzeit extrem verkürzt wird und im kommenden Jahr bereits mit der Fertigstellung zu rechnen ist.

Bürgermeister Worch bedankt sich bei Frau Poppitz für ausführliche Erklärung.

Ratsmitglied Klein fragt an, ob der Kindergarten dann Eigentum des DRK ist und wie es mit weiteren Regelungen aussehen wird. Zum Beispiel, wenn sich eine der beiden Parteien dazu entschließen sollte, das Schwesternwohnheim als Kindergarten aufzugeben?

Frau Poppitz gibt an, dass man zu gegebener Zeit alles vertraglich regeln kann. Dabei ist auch zu beachten, dass die vom Land Niedersachsen bereitgestellten Fördermittel für die antragskonforme Nutzung eine Bindungsfrist von 25 Jahren haben.

Ratsmitglied Klein möchte eine Ausstiegsklausel im Vertrag zwischen DRK und Verwaltung und dass alle diesbezüglichen Fragen vor Vertragsabschluss geregelt werden.

Ratsmitglied Klein fragt an, ob der Altbau des Schwesternwohnheims so bestehen bleibt oder ob das Gebäude von Grund auf restauriert wird? Zudem möchte er wissen, wann das Schwesternwohnheim zuletzt saniert wurde?

Bürgermeister Worch gibt an, dass das Gebäude so bestehen bleiben und nur das Dach saniert wird.

Frau Heldsdörfer gibt an, dass in den letzten Jahren immer mal wieder Sanierungen stattgefunden haben aber nie eine Komplettsanierung des Gebäudes. Für den Umbau des Schwesternwohnheims wird es so aussehen, dass das was nötig ist saniert wird aber nicht mehr.
Ein Architekturbüro sei damit beauftragt worden, das Gebäude dahingehend zu prüfen.

Ratsmitglied Klein fragt nach, wie sich das Betreiberkonzept hinsichtlich Öffnungszeiten, Gruppengrößen, etc. darstellten wird?

Frau Heldsdörfer erklärt, dass der Auftrag des DRK es in erster Linie vorsieht die Marientaler Kinder unterzubringen und zu betreuen und dann folgen die anderen Gemeinden.
Der Idee, zwei Standorte des Kindergarten in Mariental zu errichten, so dass die Marientaler Kinder in einem und die Kinder der anderen Gemeinden in dem anderen betreut werden, kann sie nichts abgewinnen und wäre auch von der Verteilung der zu betreuenden Kinder, nicht sinnvoll.
Was die Öffnungszeiten angeht, so muss eine Angabe bzw. der Wunsch nach konkreten Öffnungszeiten von der Gemeinde selbst kommen. Hier würde sie zu einer Abfrage der Eltern raten.

Ratsmitglied Klein befürchtet, dass die Gemeinde möglicherweise zu viel zahlen würde, sollte es zu der Bildung von vier Gruppen und zu der vermehrten Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden kommen.
Frau Heldsdörfer erklärt dazu, dass die Samtgemeinde die einzige Gemeinde im Umkreis ist, die eine Defizitberechnung, wie bereits von Frau Poppitz beschrieben betreibt. Dementsprechend zahlt die Gemeinde Mariental nur für gemeindeeigene Kinder.

Ratsmitglied Klein fragt noch einmal nach dem Zeitfaktor beider Möglichkeiten.

Bürgermeister Worch erläutert noch einmal, dass mit dem Umbau eine wesentlich schnellere Verwirklichung des Projektes erzielt werden wird.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bedankt sich Bürgermeister Worch sowohl bei Frau Poppitz und Frau Heldsdörfer für die ausführlichen Erläuterungen, als auch bei dem Rat, dass man über ein solch wichtiges Thema diskutieren kann.

Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



TOP 9 Ernennung des Wahlleiters der Gemeinde Mariental und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl am 12. September 2021

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Mariental beschließt, Herrn Gero Janze als Wahlleiter und Herrn Kai-Stephan Schulz als stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl am 12.09.2021 zu berufen.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig



Protokoll:

GDin Oertel erklärt kurz die Beschlussvorlage. Gemäß § 9 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Gemeindedirektorin oder der Gemeindedirektor nach § 106 NKomVG. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter ist gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 NKWG die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.

Nach § 9 Absatz 3 Nr. 3 NKWG kann der Gemeinderat abweichend von dieser Regelung Beschäftigte der Samtgemeindeverwaltung für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden berufen.

Zur Schaffung einer einheitlichen Regelung in der Samtgemeinde Grasleben, sollen Samtgemeindebürgermeister Gero Janze als Wahlleiter und SGOAR Kai-Stephan Schulz als stellvertretender Wahlleiter in allen Mitgliedgemeinden berufen werden. Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen.


TOP 10 Neuverpachtung der Loosteichwiesen statt Verkauf

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Mariental beschließt, die Loosteichwiesen (Gemarkung Mariental, Flur 2, Flurstück 96/102, 96/101, 96/146 und Teilflächen aus den Flurstücken 96/22 und 96/24) nicht zu verkaufen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, die Neuverpachtung dieser Flächen zu veranlassen und einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig bei 1 Enthaltung



Protokoll:

Bürgermeister Worch erklärt, dass der Gemeinde für die Loosteichwiesen eine Kaufanfrage vorliege. Er ist an die Verwaltung herangetreten um abzuklären, ob ein Verkauf der Wiesen empfehlenswert ist. Laut dem Ergebnis, das der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, wäre ein Verkauf nicht sinnvoll.

Ratsmitglied Klein erklärt sich als Pächter der Loosteichwiesen für befangen und enthält sich der Abstimmung.

Bürgermeister Worch gibt den Beschluss zur Abstimmung frei.


TOP 11 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Oberflächenbehandlung Mariental

Die für das letzte Quartal 2020 geplante Oberflächenbehandlung der Fahrbahnen in Mariental, musste witterungsbedingt in das Jahr 2021 verschoben werden. Ein genauer Termin ist zu diesem Zeitpunkt noch ausstehen, gestartet werden soll noch im Frühjahr. Aktuell sind Verkehrsbeschränkungen bis zum 30.06.2021 beantragt, sollten die Maßnahmen früher beendet werden, werden die Beschränkungen dementsprechend aufgehoben.

Für die Strecke Dammröder Berg (Ecke Birkenweg bis zum Ende der Parkplätze im linken Bereich) wird ein seitliches Parkverbot ausgesprochen. Die Einfahrt zur Bäckerei Steinecke wird aufgrund der DSK (dünne Asphaltschichten in Kaltbauweise) für ca. 30 Minuten nicht befahrbar sein. Das Bauamt wird über den Beginn der Arbeiten informieren.

Mit Beginn der 17. KW wird mit den Vorarbeiten begonnen werden. Ob mit die Oberflächenbehandlung in der 19. oder 20. KW begonnen werden kann, bleibt witterungsabhängig. Das Parkverbot bleibt bestehen.

Beleuchtung Ortsdurchfahrt

Es wurde gemeldet, dass die Beleuchtung in der Ortsdurchfahrt oft zu früh brennt und zu spät ausgeht. Eine Vorortkontrolle durch die Firma Wiethake ergab, dass der Dämmerungsschalter durch das Baugerüst an den Höfen verdeckt wird und dadurch nicht sachgerecht reagieren kann. Eine Umsetzung des Schalters für die Dauer der Baumaßnahmen wäre unsachgemäß, daher wird das Problem bis zur Vollendung der Baumaßnahmen bestehen bleiben.

Überplanmäßige Personalaufwendungen

Mit 4.344,01 € waren die Personalausgaben für den Campingplatz und den Betriebshof zu niedrig kalkuliert, zudem mussten im Jahr 2020 Corona-Prämien außerplanmäßig ausgezahlt werden.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Schmidt fragt nach, ob in der kommenden 17. KW zu einer Sperrung des Birkenweg kommen wird. Bürgermeister Worch gibt an, dass es dazu Pressemitteilungen geben wird.

Ratsmitglied Schühlein gibt an, dass die Dachrinnen am Gemeindezentrum beschädigt sind und repariert werden sollen. Zudem seien über soziale Medien, wie Facebook, Beschwerden eingegangen, dass es in Mariental-Dorf keine Hundekotbeutelbehälter gibt.

Bürgermeister Worch gibt an, dass dieser Behälter in Mariental-Horst noch getestet wird und sollte er gut angenommen werden, wird auch in Mariental-Dorf einer aufgestellt.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt Bürgermeister Worch den TOP.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Worch schließt die Sitzung um 19:45 Uhr.

 

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