Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Bau- und Umweltausschuss

Donnerstag, 26. August 2021 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt. Ausschussmitglied Grudke fehlt, wird aber durch Ratsmitglied Feilhaber vertreten.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 11 Punkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 10. Sitzung vom 22.04.2021

Beschluss:

Das Protokoll der 10. Sitzung vom 22.04.2021 wird genehmigt

Abstimmungsergebnis:    Einstimmig


TOP 5 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Dieser Tagespunkt entfällt, weil dieser doppelt in der Tagesordnung verzeichnet ist.

Dieser wurde somit in Tagesordnungspunkt 3 beantwortet.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die anwesenden Einwohner tragen folgende Anfragen vor und bitten um Informationen.

Zu der Straße Bürgermeister-Nitschke-Ring im Baugebiet Parkallee wird erfragt, zu welchem Zeitpunkt es angedacht ist, den Endausbau der Straße auszuführen.

Fachbereichsleiter Nitsche erläutert den aktuellen Stand und weist darauf hin, dass dies frühestens ab nächstem Jahr in Frage kommen könne.

Es wird auch die Frage geäußert, wie die zukünftige Schneeräumung in der Gemeinde Grasleben geregelt werden kann und ob es Notfallnummern gibt, unter denen Bürger in entsprechenden Notfallsituationen anrufen können. Herr Nitsche erläutert, dass im Rathaus zu den Öffnungszeiten immer jemand erreichbar sei und verweist auf die Straßenreinigungssatzung. Gemeindedirektor Janze ergänzt dazu, dass die Bürger laut Satzung selbst für die Räumung zuständig seien und in Notfallsituationen nicht auf einzelne Anrufe eingegangen werden könne, weil bei solchen Zuständen aus allen Gemeinden gleichzeitig nach Unterstützung gerufen werde.

Eine weitere Frage zu dem Baugebiet Parkallee wird vorgetragen. Ein dort aufgeschütteter und bepflanzter Lärmschutzwall befindet sich laut Bericht eines Anwohners zur Hälfte im Besitz der Grundstückseigentümer und zur anderen im Besitz der Allerthal Gras Leben GmbH. Die Standsicherheit der dortigen Bepflanzung und durch die Allerthal Gras Leben GmbH mittig gesetzten Bäume wird durch die Anwohner als fraglich und gefährlich eingestuft. Die Kommunikation zwischen den Käufern und der Allerthal Gras Leben GmbH habe sich als schwierig erwiesen und daher wird die Anfrage gestellt, ob die Gemeinde versuchen könne, sich einzubringen, um zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Die Anwohner würden gern darauf verzichten wollen, ein gerichtliches Verfahren gegenüber der Allerthal Gras Leben GmbH einleiten zu müssen. Herr Nitsche sagt eine Unterstützung zur Kontaktherstellung von Seiten der Gemeinde als Hilfestellung zu.

 
TOP 7 Bebauungsplan „Krumme Wiesen“; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verwaltungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Krumme

Wiesen“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Gebietsabgrenzung dargestellte Gebiet und beauftragt die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplanes ausarbeiten zu lassen.

Die Durchführung der frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke erteilt Fachbereichsleiter Nitsche das Wort. Er trägt die Inhalte der Verwaltungsvorlage vor und beantwortet aufkommende Fragen.

Ratsmitglied Stabrey fragt, ob die Art der Haustypen und der Außenanlagen schon festgelegt worden sei. Herr Nitsche antwortet, dass die Gestaltung noch im Bebauungsplan mit berücksichtigt werden könne, da dieser noch nicht entworfen sei. GD Janze äußert dazu, dass im Vorfeld Diskussionen darüber angeregt werden sollten, wie die Häuser und Vorgärten der Grundstücke bebaut oder gestaltet werden dürfen. Dies könne im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes diskutiert werden. Diese Meinung wird von den Ausschussmitgliedern geteilt. 

Ratsmitglied Storm fragt, zu wann der Vertrag mit der Allerthal Gras Leben GmbH abgeschlossen werden soll, woraufhin Herr Nitsche erklärt, dass dies passieren solle, bevor der Satzungsbeschluss gefasst wird.

Herr Nitsche erwähnt, dass im Interesse der Gemeinde gehandelt werden soll und hier keine Erschließungsträger zuständig seien.

Ratsmitglied Storm fragt, ob für die Entstehung des neuen Baugebietes schon Ausgleichsflächen in der Heidwinkelstraße mit berücksichtigt oder geplant seien. Gemeindedirektor Janze antwortet, dass noch nicht festgelegt sei, welche Flächen als Ausgleich dienen sollen.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Feilhaber teilt Gemeindedirektor Janze mit, dass der gesamte Prozess etwa zwei Jahre dauern werde.


TOP 8 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet ehemalige Muna Grasleben“ a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Artenschutzzentrum Grasleben GmbH b) Aufstellungsbeschluss c) Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke erteilt Fachbereichsleiter Nitsche das Wort. Auf Wunsch der Ausschussmitglieder fasst Herr Nitsche die Maßnahme zusammen und erläutert Schwerpunkte ausführlich.

Ratsmitglied Feilhaber fragt, warum nicht im Vorfeld vom Betreiber Informationen dazu gegeben wurden, welche Art der Bereicherung für die Gemeinde Grasleben in dem Artenschutzzentrum entstehen soll. Ausschussvorsitzender Nitschke teilt mit, dass er die Maßnahmen des Artenschutzzentrums für die Region als gut empfinde. In gleichem Zuge verweist aber auch er auf fehlende Informationen des Betreibers in Hinblick auf die geforderten Rahmenbedingungen und ggf. daraus resultierende Maßnahmen und Kosten für die Gemeinde Grasleben. Die Ausschussmitglieder bitten darum, dass allgemeine Informationen und eine Grundvorstellung des geplanten Projektes an die Ausschussmitglieder heranzutragen sind. Gemeindedirektor Janze sagt zu, schnellstens einen Termin mit dem Betreiber zu terminieren.

Ratsmitglied Storm äußert seinen Unmut darüber, dass die Meinungen der anliegenden Gewerbetreibenden über die geplanten Maßnahmen und die daraus resultierenden Auswirkungen in dem Gewerbegebiet nicht im Vorfeld eingeholt wurden. Auch der zeitlich geplante Ansatz vom Betreiber wird bemängelt. Gemeindedirektor Janze erklärt Ratsmitglied Storm, das genau dazu das Verfahren diene und es sinnfrei sei, dies doppelt durchzuführen.

Nach einer weiteren sehr intensiven Diskussion wird sich darauf verständigt, keine Beschlussempfehlung abzugeben.


TOP 9 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Nitsche berichtet über folgende Maßnahmen:

Instandsetzung L 651 Magdeburger Straße – Querenhorster Straße

Die Baumaßnahme ist bis auf die Abrechnung zwischen der Straßenbauverwaltung und der Gemeinde Grasleben abgeschlossen. Die Straßenbauverwaltung hat eine Abschlagszahlung in Höhe von 80.000 € angefordert. Die Endabrechnung erfolgt, sobald die Schlussrechnung der ausführenden Firma Galeiwa abschließend geprüft ist. Mit der Rückstellung aus 2020 stehen für diese Maßnahme 100.000 € zur Verfügung. Da nicht feststeht, dass dieser Ansatz ausreicht, wurden bei Produkt 54100, SK 4212000 noch 20.000 € nachfinanziert.     

Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Die bereits im letzten Jahr ausgeschriebenen Oberflächenbehandlungen für die Gemeinden Grasleben, Mariental und Rennau mussten witterungsbedingt in dieses Jahr verschoben werden. Die Arbeiten im Hoppegarten sind bereits ausgeführt. Der Teilabschnitt Am Walde wird noch nachgeholt, da dort kleines Gerät benötigt wird.

Im Ortsteil Heidwinkel wurden die Risse in der Asphaltdecke des Radwegs vergossen. Im Bürgermeister-Frese-Ring wurden Schlaglöcher mit DSK-Material geschlossen.

In der Südstraße erfolgten auf der Nordseite Ausbesserungsarbeiten in gleicher Bauweise an der Fahrbahndecke.

Partiell erfolgten Kleinreparaturen an den Gehwegbefestigungen an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet.

Im Steinweg wurde in Höhe des Mühlengrabens zwei zusätzliche Straßenabläufe eingebaut, sowie der Hochbord als Querungshilfe für Fußgänger abgesenkt. 

Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen an der Fußgängerlichtsignalanlage in der Helmstedter Straße

Die Fahrbahnmarkierungen an der Fußgängerlichtsignalanlage in der Helmstedter Straße müssen von der Gemeinde erneuert werden, da diese kaum noch sichtbar sind. Die Gemeinde ist zuständiger Baulastträger für die Ampel.

Verkehrsberuhigende Maßnahmen Dorfmitte – gelbe Füße

Seitens der Polizei wurde darum gebeten, zunächst aus Sicht des Kindergartens in Abstimmung mit der Schule Vorschläge für geeignete Querungen zu unterbreiten, an denen diese Markierungen Sinn machen. Frau Stabrey wurde für den Kindergarten Abenteuerland kontaktiert. Es gibt noch keine Rückmeldung. Auf Grundlage des Vorschlags erfolgt dann ein Abstimmungsgespräch mit der Polizei.

Sachstand verrohrtes Gewässer Feldstraße nach dem Starkregenereignis vom 13.06.2020

Im Auftrage der Gemeinde Grasleben wurde als erste Maßnahme vor dem Durchlass in der Feldstraße ein verbessertes Einlaufgitter montiert, welches das Verstopfen des Durchlasses verhindern soll. Zusätzlich wurde ein Geländer auf der Durchlasswange angebracht. Der verrohrte Graben wurde außerdem einer TV-Untersuchung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Durchlass der Feldstraße in DN 600 allerdings die Verrohrung auf den privaten Grundstücken in Fließrichtung lediglich in DN 300 verrohrt wurde. Dass es immer wieder zu Rückstausituationen in der Feldstraße kommt, liegt u.a. an der zu gering dimensionierten Verrohrung auf den Privatgrundstücken. Die Untere Wasserbehörde wurde befragt, ob die Eigentümer verpflichtet werden können, die Verrohrung zu vergrößern. Diese Möglichkeit wurde von der Wasserbehörde verneint, da lediglich bei Gewässern 2. Ordnung gem. § 110 NWG die Unterhaltungspflichtigen zum Ausbau des Gewässers verpflichtet werden können. Für den örtlichen Hochwasserschutz ist die Gemeinde zuständig, die in dem vorliegenden Fall im Verhandlungswege zusammen mit den Unterhaltungspflichtigen nach geeigneten Lösungen suchen muss. Aus Sicht der Verwaltung soll daher zunächst im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

Radweg im Heidwinkel

Die neu entstehenden Risse und seitlichen Senkungen zur Hanglage auf dem Radweg im Heidwinkel müssen aus Sicht der Verwaltung mittelfristig neu ausgebaut werden. Für diese Leistungen muss ein Budget für die auszuschreibenden Ingenieurleistungen eingestellt werden. Zurzeit wird in diesem Bereich mit Warnschildern auf die vorhandenen Schäden hingewiesen.  

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke erfragt, wo die beiden Ortschilder verblieben sind. Herr Nitsche antwortet, dass das Fehlen direkt nach Feststellung an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gemeldet wurde und die weitere Bearbeitung der Straßenmeisterei Vorsfelde unterliegt.

Ratsmitglied Jaeger fragt, ob die aufgestellten Behälter mit den Hundekotbeuteln von den Bürgern genutzt werden, was Gemeindedirektor Janze bejaht. Daraufhin stellt Ratsmitglied Jaeger die Anfrage, ob noch zwei weitere Behälter mit Hundekotbeuteln in der Gemeinde Grasleben aufgestellt werden können. Gewünscht wäre es zum einen an der Ecke Bahnhofstraße/ Südstraße/In der Kohli und zum anderen im Bereich des Heidwinkels. Gemeindedirektor Janze sagt zu, dies zu prüfen. Da die Beutelspender laufende Kosten verursachen, muss das Aufstellen genau überlegt werden. Das wird jetzt getan.

Ratsmitglied Storm stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob weitere Müllbehälter zum Entsorgen der Kotbeutel aufgestellt werden können. Gemeindedirektor Janze weist darauf hin, dass hierfür nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen und zusätzliche dauerhafte Kosten entstünden. Er bittet Ratsmitglied Storm um schriftliche Mitteilung hierzu.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit der letzten fünf Jahre und schließt um 18:40 Uhr die Sitzung.

 

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