Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Herr Nitsche berichtet über folgende Maßnahmen:
Instandsetzung L 651 Magdeburger Straße – Querenhorster Straße
Die Baumaßnahme ist bis auf die Abrechnung zwischen der Straßenbauverwaltung und der Gemeinde Grasleben abgeschlossen. Die Straßenbauverwaltung hat eine Abschlagszahlung in Höhe von 80.000 € angefordert. Die Endabrechnung erfolgt, sobald die Schlussrechnung der ausführenden Firma Galeiwa abschließend geprüft ist. Mit der Rückstellung aus 2020 stehen für diese Maßnahme 100.000 € zur Verfügung. Da nicht feststeht, dass dieser Ansatz ausreicht, wurden bei Produkt 54100, SK 4212000 noch 20.000 € nachfinanziert.
Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die bereits im letzten Jahr ausgeschriebenen Oberflächenbehandlungen für die Gemeinden Grasleben, Mariental und Rennau mussten witterungsbedingt in dieses Jahr verschoben werden. Die Arbeiten im Hoppegarten sind bereits ausgeführt. Der Teilabschnitt Am Walde wird noch nachgeholt, da dort kleines Gerät benötigt wird.
Im Ortsteil Heidwinkel wurden die Risse in der Asphaltdecke des Radwegs vergossen. Im Bürgermeister-Frese-Ring wurden Schlaglöcher mit DSK-Material geschlossen.
In der Südstraße erfolgten auf der Nordseite Ausbesserungsarbeiten in gleicher Bauweise an der Fahrbahndecke.
Partiell erfolgten Kleinreparaturen an den Gehwegbefestigungen an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet.
Im Steinweg wurde in Höhe des Mühlengrabens zwei zusätzliche Straßenabläufe eingebaut, sowie der Hochbord als Querungshilfe für Fußgänger abgesenkt.
Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen an der Fußgängerlichtsignalanlage in der Helmstedter Straße
Die Fahrbahnmarkierungen an der Fußgängerlichtsignalanlage in der Helmstedter Straße müssen von der Gemeinde erneuert werden, da diese kaum noch sichtbar sind. Die Gemeinde ist zuständiger Baulastträger für die Ampel.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen Dorfmitte – gelbe Füße
Seitens der Polizei wurde darum gebeten, zunächst aus Sicht des Kindergartens in Abstimmung mit der Schule Vorschläge für geeignete Querungen zu unterbreiten, an denen diese Markierungen Sinn machen. Frau Stabrey wurde für den Kindergarten Abenteuerland kontaktiert. Es gibt noch keine Rückmeldung. Auf Grundlage des Vorschlags erfolgt dann ein Abstimmungsgespräch mit der Polizei.
Sachstand verrohrtes Gewässer Feldstraße nach dem Starkregenereignis vom 13.06.2020 Im Auftrage der Gemeinde Grasleben wurde als erste Maßnahme vor dem Durchlass in der Feldstraße ein verbessertes Einlaufgitter montiert, welches das Verstopfen des Durchlasses verhindern soll. Zusätzlich wurde ein Geländer auf der Durchlasswange angebracht. Der verrohrte Graben wurde außerdem einer TV-Untersuchung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Durchlass der Feldstraße in DN 600 allerdings die Verrohrung auf den privaten Grundstücken in Fließrichtung lediglich in DN 300 verrohrt wurde. Dass es immer wieder zu Rückstausituationen in der Feldstraße kommt, liegt u.a. an der zu gering dimensionierten Verrohrung auf den Privatgrundstücken. Die Untere Wasserbehörde wurde befragt, ob die Eigentümer verpflichtet werden können, die Verrohrung zu vergrößern. Diese Möglichkeit wurde von der Wasserbehörde verneint, da lediglich bei Gewässern 2. Ordnung gem. § 110 NWG die Unterhaltungspflichtigen zum Ausbau des Gewässers verpflichtet werden können. Für den örtlichen Hochwasserschutz ist die Gemeinde zuständig, die in dem vorliegenden Fall im Verhandlungswege zusammen mit den Unterhaltungspflichtigen nach geeigneten Lösungen suchen muss. Aus Sicht der Verwaltung soll daher zunächst im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.
Radweg im Heidwinkel Die neu entstehenden Risse und seitlichen Senkungen zur Hanglage auf dem Radweg im Heidwinkel müssen aus Sicht der Verwaltung mittelfristig neu ausgebaut werden. Für diese Leistungen muss ein Budget für die auszuschreibenden Ingenieurleistungen eingestellt werden. Zurzeit wird in diesem Bereich mit Warnschildern auf die vorhandenen Schäden hingewiesen.
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