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Anträge und Anfragen
Protokoll:
Ratsmitglied Werner erfragt, ob es Ideen für Maßnahmen gebe, um Überschwemmungen der Sandbreite zukünftig zu verhindern. Bauausschussvorsitzender Nitschke berichtet, dass GD Janze und Mitarbeiter des Bauamtes gemeinsam mit dem Bau- und Umweltausschuss bereits vor Ort gewesen seien und festgestellt wurde, dass weitergehende Maßnahmen keinen Sinn ergeben bzw. nicht möglich sind. Ratsmitglied Werner fragt in diesem Zusammenhang, ob es machbar sei, an der tiefsten Stelle in der Sandbreite, an der sich das Wasser sammelt, eine Verrohrung zum Teich der Quarzwerke zu bauen. So könnten seiner Einschätzung nach möglicherweise Überschwemmungsfolgen verhindert werden.
Es wird berichtet, dass der Vorschlag von Ratsmitglied Werner, das Wasser in den vorhandenen Teich zu leiten, vermutlich an rechtlichen Hürden scheitern würde. Ratsmitglied Döring-Vogel teilt mit, dass einige Anwohner der Auffassung seien, dass es bereits jetzt eine Verrohrung zum Teich geben würde.
[Nachtrag der Verwaltung: In der Gemeindestraße „Sandbreite“ in Grasleben befindet sich nach dem Bestandsplan des WVV ein Niederschlagswasserkanal DN 300. Der Kanal mündet in den Teich der Quarzwerke. Der Kanal entwässert die in diesem Bereich angeschlossenen Baugrundstücke sowie das Wasser aus der Straßenentwässerung. Für die Entwässerung weiterer Flächen ist dieser Kanal nicht dimensioniert. Bei dem letzten „Starkregenereignis“ vom 13.06.2020 hatte die Feuerwehr über 100 Einsätze abzuarbeiten. Das verdeutlicht schon sehr, dass es sich um ein Unwetterereignis gehandelt hat, das das gesamte Gemeindegebiet betroffen hat. Die Überschwemmungen in der Sandbreite sind hier erstmalig aufgetreten. Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich um ein extremes Starkregenereignis, bedingt durch den immer mehr spürbar und sichtbar werdenden Klimawandel, gehandelt hat. Solch extreme Wassermassen in kürzester Zeit können die Vorfluter, Gräben und Abwassersysteme nicht aufnehmen und ableiten, sodass es zu den bekannten Überschwemmungen gekommen ist. Hinzu kam sicher auch, dass die anhaltende Trockenheit die überwiegend bindigen Böden derart verdichtet hatte, dass das Niederschlagswasser oberflächlich in Sturzbächen entsprechend der jeweiligen Gefällelagen abgeflossen ist. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) befasst sich u.a. mit dem Thema Hochwasserschutz. In den Fachbeiträgen weist man dort darauf hin, dass sich Hochwasserereignisse nur schwer berechnen bzw. simulieren lassen. Die Erfahrungen zeigen, dass Hochwasser sich nicht durch Modelle 1:1 darstellen lassen. Eine Aussage über konkrete Baumaßnahmen kann daher nicht getroffen werden. In der Sandbreite kommt noch hinzu, dass es dort in der Vergangenheit zu solchen Ereignissen nicht gekommen ist und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem solchen Ereignis nochmals in diesem Bereich kommt, eher unwahrscheinlich erscheint.]
Ratsmitglied Storm kommt auf die Thematik der Entlastungsstraße zu sprechen. Er erfragt, was genau die Verwaltung für die Umsetzung einer Südumgehung getan habe und verlangt eine Auflistung sowie Protokolle aller Gespräche mit anderen Behörden. Zudem erwähnt er die Publikation Bürgerzeitung, deren Herausgeber kürzlich einen Leserbrief zum Thema Entlastungsstraße publiziert habe und in dessen jüngster Ausgabe von einem Austausch mit GD Janze berichtet werde, in dem es um eine Untersagung der Nutzung des Samtgemeindewappens gehe. Er bringt beide Sachverhalte in Zusammenhang.
Bürgermeisterin Koch berichtet, dass sie gemeinsam mit GD Janze nach einer Kontaktvermittlung durch die Landtagspräsidentin von Sachsen-Anhalt Gespräche mit dem Verkehrsminister aus Sachsen-Anhalt, Vertretern aus Weferlingen und Vertretern des Landes Niedersachsen geführt habe. Daraus resultierend habe das Land Sachsen-Anhalt zugesagt, eine Kosten-Nutzen-Analyse einer Südumgehung auf eigene Kosten durchzuführen. Deren Ergebnis habe gezeigt, dass eine Südumgehung keine realisierbare Version sei.
GD Janze ergänzt, dass sich insofern weiter für eine Südumgehung eingesetzt wurde, dass nach der Zusage des sachsen-anhaltinischen Verkehrsministers zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse das Verfolgen anderer Varianten auf Drängen der Gemeinde Grasleben zurückgestellt wurde, um eine fundierte Prüfung zu ermöglichen. Erst nachdem das Negativergebnis zur Realisierung einer Südvariante vorlag, habe der Gemeinderat im August 2020 den Beschluss gefasst, dem Landkreis Helmstedt die Planung einer Nordumgehung vorzuschlagen und diesen zu bitten, die erforderlichen Mittel im Investitionsprogramm 2021-2026 einzuplanen. Auf die Frage nach einer genauen Auflistung aller Gespräche teilt er mit, dass dies nicht möglich sei.
Ratsmitglied Storm berichtet, dass er Kontakt mit der Verkehrsbehörde in Sachsen-Anhalt aufgenommen habe und man ihm dort gesagt hätte, keine Kenntnis der Varianten einer Nordumgehung zu haben. Bürgermeisterin Koch erwidert, dass dies folgerichtig sei, da die Prüfung der Südumgehung in keinerlei Zusammenhang mit einer möglichen Nordumgehung stehe. Daraufhin bittet GD Janze um Vorlage des Gesprächsprotokolls zwischen Ratsmitglied Storm und dem Mitarbeiter des Landes.
Ratsmitglied Werner fasst den aktuellen Sachstand für die anwesenden Einwohner noch einmal zusammen und betont, dass eine Teilentlastung besser sei, als eine kaum realisierbare Variante zu verfolgen, wenngleich die Trasse auf der Karte besser aussehe. Der Rat habe mehrheitlich für die Nordvariante gestimmt, da diese bereits eine Entlastung für die örtliche Arztpraxis, die Schule, den Kindergarten und die Anlieger in der Magdeburger Straße bieten würde. Sollte es realistisch sein, in ferner Zukunft zusätzlich auch eine Südvariante umzusetzen, könne dies als zusätzlicher Gewinn gesehen werden. Da dies jedoch zeitnah unwahrscheinlich erscheine, sei die Nordvariante aus seiner Sicht aktuell die beste Option.
Ratsmitglied Koch ergänzt, dass zusätzlich zum Bau einer Entlastungsstraße Maßnahmen ergriffen werden sollen, die das Durchqueren des Ortes unbequem machen, um möglichst viele Verkehrsteilnehmer zur Nutzung der Entlastungsstraße zu bewegen. Andererseits erinnert sie daran, dass Grasleben ein Industrieort sei und von dieser Industrie lebe, es also immer einen gewissen Anteil an LKW-Verkehr im Ort geben werde.
Ratsmitglied Grudke äußert, dass einige Probleme, die in Zusammenhang mit der Südvariante stehen, in dem von Ratsmitglied Storm angesprochenen Leserbrief nicht erwähnt oder kleingeredet werden und nennt unter anderem gravierende Umweltschutzaspekte. Zudem erwähnt er, dass eine Zustimmung des Marientaler Gemeinderates zu der südlichen Trassenführung seiner Ansicht nach fraglich sei. Aufgrund vielfältiger zu erwartender Probleme und Erfahrungswerte aus früheren Planungsverfahren habe sich der Gemeinderat in einer demokratischen Abstimmung für das weitere Verfolgen einer Nordumgehung entschieden.
Ratsmitglied Nothdurft ergreift das Wort in Bezug auf die von Ratsmitglied Storm angesprochene Untersagung der Nutzung des Samtgemeindewappens für die Publikation Bürgerzeitung durch GD/SGB Janze. Er betont, dass er dieses Ansinnen unterstütze, da er es in keinerlei Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Entlastungsstraße sehe, sondern auf die von dem Herausgeber deutlich gemachte politische Gesinnung. Er sehe es als problematisch, wenn in einer politisch nicht neutralen Publikation das Wappen der SG verwendet werde, da der Eindruck entstehe, es sei eine offizielle Schrift der Samtgemeinde und man unterstütze die Aussagen des Herausgebers.
GD Janze teilt mit, dass Ratsmitglied Nothdurft die Situation und die Gründe, weshalb er die Untersagung des Wappens in Erwägung gezogen habe, richtig erfasst habe. Letztlich sei er zu dem vorläufigen Schluss gekommen, die Untersagung zurückzuziehen, da sich der Herausgeber der Zeitung ein gedeihliches Miteinander gewünscht hätte und in einer Demokratie die freie Meinungsäußerung gelte. GD Janze wollte dieses Versöhnungsangebot nicht ausschlagen und hat daher seine Untersagung vorerst zurückgezogen. In Hinblick auf die dargestellten demokratischen Entscheidungen müsse jedoch ein mehrheitlicher Ratsbeschluss von Bürgern und Ratsmitgliedern, insbesondere Herr Storm, ebenfalls akzeptiert werden.
Ratsmitglied Storm teilt abschließend mit, dass er Kenntnis davon habe, dass bei Rätzlingen auf einem etwa 40 Hektar großen Gelände ein neuer Steinbruch und somit zusätzlicher LKW-Verkehr entstehe. Zudem bittet er um Klärung der Frage, wo geschrieben stehe, dass am Grünen Band nicht gebaut werden darf.
[Nachtrag der Verwaltung: Im Schreiben von Verkehrsminister Webel vom 20.08.2020 heißt es zu der genannten Frage: „Im Ergebnis ist festzustellen, dass [bei der Südumgehung] aus umweltfachlicher Sicht mit erheblichen Beeinträchtigungen einiger Schutzgüter insbesondere auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts zu rechnen ist. […] Vor dem Hintergrund des Eingriffes in das nationale Naturmonument „Grünes Band“ ist von einem hohen Risiko der Genehmigungsfähigkeit auszugehen." Im Weiteren wird auf die sehr umfangreichen und dezidierten Darlegungen in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kapitel 3. ff.) verwiesen.]
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