TOP 1
|
Eröffnung der Sitzung durch die / den zuvor festgestellten Altersvorsitzende/n
Protokoll:
Ratsmitglied Wunsch gibt zu Protokoll, dass er als Altersvorsitzender die Sitzung zunächst leiten wird. Er eröffnet im Anschluss die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
|
|
TOP 2
|
Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Der Altersvorsitzende Wunsch stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest und teilt mit, dass die Ratsmitglieder Martini und Blanke fehlen.
|
|
TOP 3
|
a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern
b) Ehrung von Ratsmitgliedern
Protokoll:
a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern Die folgenden Ratsmitglieder scheiden aus dem Rat aus und werden verabschiedet:
- Petrich, Erich | Gehörte dem Rat für 5 Jahre an (2016-2021)
- Schridde, Claus | Gehörte dem Rat für 5 Jahre an (2016-2021)
- Berges, Harald | Gehörte dem Rat für beinahe 7 Jahre an (Januar 2015-2021)
Die stv. Bürgermeister Kula und Hütter verabschieden die aus dem Gemeinderat ausscheidenden Ratsmitglieder Petrich, Schridde und Berges und danken ihnen für ihren stetigen Einsatz zum Wohle der Gemeinde. Sie überreichen ihnen je eine mit dem Samtgemeindewappen gravierte Schale mit Süßigkeiten und ein Erinnerungsfoto als Ausdruck des Dankes für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der Vergangenheit.
b) Ehrung von Ratsmitgliedern Die folgenden Ratsmitglieder werden für mindestens 15-jährige Ratszugehörigkeit geehrt:
- Martini, Thomas | Gehört dem Rat seit 15 Jahren an (2006-2021), davon 5 Jahre als 2. stv. Bürgermeister und 5 Jahre als Bürgermeister.
- Blanke, Reinhard | Gehört dem Rat für insgesamt 17 Jahre an (1996-2001 und Juli 2004-2011, 2016-2021).
- Wunsch, Jürgen | Gehört dem Rat seit 20 Jahren an (2001-2021), davon 5 Jahre als 2. stv. Bürgermeister, 5 Jahre als 1. stv. Bürgermeister und 10 Jahre als Fraktionsvorsitzender.
Die Ratsmitglieder Martini und Blanke haben im Vorfeld mitgeteilt, dass sie an der Ratssitzung nicht teilnehmen können.
Ratsmitglied Wunsch wird von den stv. Bürgermeistern Kula und Hütter geehrt, indem sie seine Tätigkeiten im Laufe der Ratstätigkeit aufzählen und sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Er erhält zwei mit dem Gemeindewappen gravierte Rotweingläser in einer gravierten Holzbox. Zudem wird er vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund für seine langjährige Tätigkeit als Ratsmitglied mit der silbernen Ehrennadel geehrt.
|
|
TOP 4
|
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister
Protokoll:
Der Altersvorsitzende Wunsch übergibt das Wort an die bisherige stv. Bürgermeisterin Kula. Diese bittet alle Ratsmitglieder, sich von ihren Plätzen zu erheben und verliest den folgenden Text zur Verpflichtung:
Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Hiermit verpflichte ich Sie förmlich gem. § 60 NKomVG, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die Pflichtenbelehrung gem. § 60 NKomVG, die Ihnen im Wortlaut vorliegt, und auf Ihre Haftpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin.
Im Anschluss bittet GD Schulz die nun verpflichteten Ratsmitglieder, die Pflichtenbelehrung zu unterzeichnen, welche von den Protokollführerinnen eingesammelt werden.
|
|
TOP 5
|
Bekanntgabe der Fraktionen / Gruppen im Gemeinderat Querenhorst
Protokoll:
GD Schulz verliest die am 27. Oktober 2021 eingegangene E-Mail von Ratsmitglied Wunsch in der erklärt wird, dass der Rat der Gemeinde Querenhorst aus der Gruppe „Querenhorster Liste“ mit den Mitgliedern Kula, Martini, Hütter, Sievers, Elvers, Blanke und Wunsch bestehen wird. Den Gruppenvorsitz hat Jürgen Wunsch, auf einen Stellvertreter wird verzichtet.
|
|
TOP 6
|
Beschluss über den Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, gemäß § 104 NKomVG auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
In seiner ersten Sitzung kann der Rat gem. § 104 NKomVG vor der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, dass für die Dauer der Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird. In diesem Fall gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat über. Die Zuständigkeit für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates geht auf die Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.
Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, wie in den bisherigen Legislaturperioden weiterhin auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten.
|
|
TOP 7
|
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst wählt Frau Jessica Kula als Bürgermeisterin.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Frau Kula nimmt die Wahl zur Bürgermeisterin förmlich an und übernimmt sodann den Vorsitz im Rat vom bisherigen Altersvorsitzenden.
Protokoll:
Unter Leitung des Altersvorsitzenden Wunsch wählt der Rat nach § 105 Abs.1 NKomVG aus seiner Mitte die Bürgermeisterin / den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode.
Er schlägt für die Wahl zur Bürgermeisterin Ratsmitglied Kula vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Da nur ein Wahlvorschlag erfolgt ist und niemand widerspricht, wird durch Handzeichen gewählt.
|
|
TOP 8
|
Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Bürgermeisterin Kula stellt die Tagesordnung mit 20 Tagesordnungspunkten fest. Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen.
|
|
TOP 9
|
Beschluss über eine neue Geschäftsordnung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt die der Verwaltungsvorlage angehängte Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Bürgermeisterin Kula erklärt, dass die Geschäftsordnung bereits in der Fraktionssitzung besprochen wurde und fragt ob es seitens des Rates noch Fragen oder Erläuterungswünsche gibt. Da dies nicht der Fall ist, stellt sie die vorgeschlagene Geschäftsordnung zur Abstimmung.
|
|
TOP 10
|
Beschluss über eine neue Hauptsatzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt die der Verwaltungsvorlage angehängte Hauptsatzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Bürgermeisterin Kula erklärt, dass die Hauptsatzung bereits in der Fraktionssitzung besprochen wurde und fragt, ob es seitens des Rates noch Fragen oder Erläuterungswünsche gibt. Da dies nicht der Fall ist, stellt sie die Hauptsatzung zur Abstimmung.
|
|
TOP 11
|
Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde Querenhorst wählt Ratsmitglied Thomas Martini als 1. stellvertretenden Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
b) Der Rat der Gemeinde Querenhorst wählt Ratsmitglied Carsten Hütter als 2. stellvertretenden Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Gem. § 105 Abs. 4 i. V. m. § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat aus seiner Mitte bis zu zwei Vertreter/innen des Bürgermeisters. Die Vertreter/innen sind einzeln nacheinander zu wählen.
Ratsmitglied Wunsch schlägt als 1. stv. Thomas Martini und als 2. stv. Carsten Hütter vor. Herr Martini hatte im Vorfeld der Sitzung schriftlich mitgeteilt, für das Amt des 1. stellvertretenden Bürgermeisters zur Verfügung zu stehen und im Falle seiner Wahl in Abwesenheit die Annahme vorab erklärt.
|
|
TOP 12
|
Amt der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors
a) Beschluss über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf eine/n Gemeindedirektor/in
b) Beschluss über die namentliche Bestimmung
c) Beschluss über die Bestimmung einer Stellvertretung als allgemeine/r Vertreter/in
Protokoll:
a) Beschluss über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf eine/n Gemeindedirektor/in
Nach § 105 NKomVG ist die vom Rat gewählte Bürgermeisterin kraft Gesetzes automatisch eingleisige Bürgermeisterin, wenn nicht eine anderslautende Festlegung nach § 106 Abs. 1 NKomVG getroffen wird. Daher muss in der konstituierenden Sitzung durch Beschluss festgelegt werden, ob, wie bisher, der Bürgermeisterin nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde Querenhorst und der Vorsitz im Rat obliegt und daneben die verwaltungsmäßige Vertretung einem Gemeindedirektor übertragen werden soll.
Beschluss
Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, die Verwaltungsgeschäfte gemäß § 106 Abs. 1 NKomVG auf eine/n Gemeindedirektor/in zu übertragen.
Abstimmung: Einstimmig b) Beschluss über die namentliche Bestimmung Ratsmitglied Wunsch schlägt als Gemeindedirektor Herrn Kai-Stephan Schulz vor.
Beschluss Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, Herrn Kai-Stephan Schulz als Gemeindedirektor zu bestimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig GD Schulz nimmt die Wahl an. Bürgermeisterin Kula und der stv. Bürgermeister Hütter beurkunden und überreichen die Ernennungsurkunde an GD Schulz.
c) Beschluss über die Bestimmung einer Stellvertretung als allgemeiner/r Vertreter/in
Ratsmitglied Wunsch schlägt als stellvertretenden Gemeindedirektor Herrn Gero Janze vor.
Beschluss Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, Herrn Gero Janze als stellvertretenden Gemeindedirektor zu bestimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Herr Janze nimmt die Wahl an. Bürgermeisterin Kula und GD Schulz beurkunden und überreichen die Ernennungsurkunde an den stv. GD Janze.
|
|
TOP 13
|
Verabschiedung des bisherigen stellvertretenden Gemeindedirektors
Protokoll:
Der bisherige stv. Gemeindedirektor Andreas Minuta, der nicht erneut für das Amt zur Verfügung steht, wird vo GD Schulz für seine Tätigkeit geehrt und verabschiedet.
Nach einigen Worten des Dankes von Herrn Minuta bedanken sich auch Bürgermeisterin Kula und der stv. Bürgermeister Hütter bei Herrn Minuta für seinen Einsatz.
Er erhält einen Rotwein in einer mit dem Wappen der Gemeinde gravierten Holzbox.
|
|
TOP 14
|
Benennung von Vertreter/innen für die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst benennt für die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG) Herrn Martini als Vertreter und den Gemeindedirektor als Stellvertreter.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Ratsmitglied Wunsch schlägt vor, als Vertreter für die Hauptversammlung der Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG) Herrn Martini und als Stellvertreter den Gemeindedirektor zu benennen.
|
|
TOP 15
|
Benennung von Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Oberaller
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, dass Vertreter/in und Stellvertreter/in der Samtgemeinde Grasleben (Gebiet der Gemeinde Rennau, Querenhorst und Grasleben) für die Mitgliedsversammlung des Wahlbezirkes V des Unterhaltungsverbandes Oberaller von der Gemeinde Grasleben als flächenmäßig stärkstes Mitglied entsendet werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Bürgermeisterin Kula erklärt, dass für den Wahlbezirk V Unterhaltungsverband Oberaller für den Bereich der Samtgemeinde Grasleben (Gebiet der Gemeinden Rennau, Querenhorst und Grasleben) ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in für die Mitgliederversammlung zu benennen sind. Vertreter/in und Stellvertreter/in werden auch für die Wahl in den Verbandsausschuss vorgeschlagen.
Der Rat hatte sich in seiner letzten Wahlperiode mit den Gemeinden Grasleben und Rennau darauf geeinigt, dass die Gemeinde Grasleben als flächenmäßig stärkstes Mitglied den Gemeindedirektor als Vertreter und den stv. Gemeindedirektor als Stellvertreter entsendet.
Es wird vorgeschlagen, es bei dieser Regelung zu belassen.
Herr Janze gibt ergänzend zu Protokoll, dass die Samtgemeinde nur einen Sitz in der Mitgliederversammlung hat und daher nur einen Vertreter benennen muss.
|
|
TOP 16
|
Benennung von Vertreter/innen für den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy-le-Château
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst benennt Ratsmitglied Elvers als Vorstandsmitglied für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy-le-Château und Ratsmitglied Hütter als ihren Stellvertreter.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Sowohl Ratsmitglied Elvers als auch Ratsmitglied Hütter nehmen die Wahl an.
Als Anhang wird diesem TOP eine Übersicht aller zuvor abgehandelten Besetzungen beigefügt.
Protokoll:
Nach der Satzung des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchyle-Château und der Samtgemeinde Grasleben gehört dem Vorstand ein/e Vertreter/in des Rates Querenhorst an. Es ist zusätzlich ein/e Stellvertreter/in zu benennen.
Ratsmitglied Wunsch schlägt als Vertreter Ratsmitglied Elvers und als Stellvertreter Ratsmitglied Hütter vor.
|
|
TOP 17
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Da es keine Wortmeldungen gibt, schließt Bürgermeisterin Kula diesen TOP.
|
|
TOP 18
|
Bericht von Bürgermeister/in und Gemeindedirektor/in über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Protokoll:
GD Schulz gibt Hinweise zum diesjährigen Volkstrauertag. Dieser findet am Sonntag, den 14. November um 10:15 Uhr am Sport- und Kulturzentrum in Form eines Gottesdienstes statt. Anschließend erfolgt die Kranzniederlegung.
|
|
TOP 19
|
Anträge und Anfragen
Beschluss:
Bürgermeisterin Kula schließt die Sitzung um 18:36
Protokoll:
Da es keine Wortmeldungen gibt, schließt Bürgermeisterin Kula diesen TOP.
|
|
TOP 20
|
Schließung der Sitzung
Protokoll:
Bürgermeisterin Kula schließt die Sitzung um 18:36 Uhr.
|
|