Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen
Beschluss:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit Bauen, Umwelt und Finanzen empfiehlt dem Samtgemeinderat
a) die Haushaltssatzung 2022 einschl. Haushaltsplan 2022 in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan) und
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2022 – gem. § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan) zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Klein erteilt SGOAR Schulz das Wort, der anhand einer Präsentation die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfes 2022 ausführlich erörtert. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Auftretende Fragen werden während und nach der Präsentation beantwortet.
Ausschussmitglied Gläser erfragt, ob die Erhöhung der SG-Umlage mit den Mitgliedsgemeinden abgestimmt ist. SGOAR Schulz verweist auf die enge zeitliche Sitzungsplanung nach der Kommunalwahl. Zunächst war es das Ziel, aus dem Samtgemeinderat ein Feedback hierzu zu erhalten. Die Haushaltsplanung verlaufe in allen Gemeinden quasi parallel. Daher ist auf die geplante Erhöhung der Samtgemeindeumlage in allen Haushaltsentwürfen (Ausnahme Gemeinde Grasleben wegen des Doppelhaushalts) eine umfangreiche Erläuterung gegeben. Insofern müsse die Kenntnis darüber generell unterstellt werden, weil fast alle Haushalte bereits in die Gremien eingebracht sind. Zeitliche Verzögerungen in der Erstellung lassen sich aber nicht vermeiden. Generell spiele man hier aber mit offenen Karten. Er weist ergänzend darauf hin, dass die Mitgliedsgemeinden die Samtgemeinde durch die SG-Umlage im Wesentlichen finanzieren.. Gleichzeitig ist die Samtgemeinde von Aufwandssteigerungen und Zusatzbelastungen (Zinsen, Abschreibungen) insbesondere durch den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern und die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen betroffen. Diese sichern den Brandschutz auch für die Mitgliedsgemeinden. Daher ist es nur konsequent, diese auch an den daraus resultierenden Mehrkosten zu beteiligen.
Weiter führt SGOAR Schulz aus, dass sich grundsätzlich bemüht wird, die Aufwendungen im Bereich Personal nicht weiter zu erhöhen. Dennoch ist es durch den stetigen Aufgabenzuwachs unumgänglich eine zusätzliche Stelle im Fachbereich Bauen und Ordnung zu schaffen.
Ausschussmitglied Grudke bedankt sich bei SGOAR Schulz und unterstreicht die gute Arbeit der Verwaltung. Als positiv bewertet er die gestiegene Einwohnerzahl und die damit verbundene anteilige Einkommenssteuer.
Ausschussvorsitzender Klein regt an, darüber nachzudenken, statt eines kleinen Kommunaltraktors aufgrund der umfassenderen Einsatzmöglichkeiten einen größeren Traktor anzuschaffen.
SGB Janze führt aus, dass die Politik lange Zeit davon geprägt war, nur das Allernötigste zu beschaffen und er den Beitrag, auch in Hinblick auf die Zusammenlegung der Betriebshöfe, als sinnvoll erachte. Die Verwaltung prüft den Vorschlag und wird zum SGA am 06.12.2021 darüber berichten.
Fachbereichsleiter Nitsche merkt an, dass ein kleinerer Kommunaltraktor gerade für den Winterdienst für kleine Flächen und Gehwege erforderlich sei und die vorhandenen Kommunaltraktoren zeitgleich im Einsatz sind.
Ausschussmitglied Kula erfragt die Streichung der geförderten Stelle auf dem Betriebshof mangels Bewerber/innen. SGB Janze erläutert, dass die Förderung durch das Jobcenter ausschließlich für Langzeitarbeitslose gilt und die Verwaltung sich seit zwei Jahren um Bewerber/innen bemüht, aber leider niemanden gefunden hat.
Nach Beantwortung aller Fragen lässt Ausschussvorsitzender Klein über den Beschlussvorschlag abstimmen.
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