Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rennau beschließt die Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Protokoll:
GD Nitsche fasst die Verwaltungsvorlage, die den Ratsmitgliedern vorliegt, zusammen. Demnach ist die Verwaltung im Zuge der Konstituierung dahingehend angesprochen worden, ob möglicherweise eine Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung notwendig sein könnte.
[Auszug aus dem Protokoll des Samtgemeinderates vom 06.12.2021:
Ratsvorsitzende Koch gibt das Wort an SGB Janze, der erwähnt, dass auch aus den Reihen der Räte der Wunsch geäußert wurde, die Satzungen in der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden in Teilen anzupassen und die Werte zu synchronisieren. Er betont, dass die Verwaltung dieses Ansinnen, vor allem auch in Hinblick auf die Satzungen der Gemeinden Rennau und Querenhorst, die zuletzt 1987 bzw. 1997 angepasst wurden, als sinnvoll erachte.
SGB Janze führt weiter aus, dass die CDU-FDP-Gruppe eine Änderung des § 2 Abs. 3 beantragt habe und der Samtgemeindeausschuss diesen Antrag angenommen habe und somit einen geänderten Beschlussvorschlag empfehle. Konkret beantrage die Gruppe, dass die / der 3. stellvertretende Samtgemeindebürgermeister/in nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 17,50 Euro, sondern in Höhe von 25,00 Euro erhalten soll.]
Ratsmitglied Minkley findet, dass die neu gefasste Aufwandsentschädigungssatzung keine maßvolle Anpassung darstelle. Eine Entschädigung müsse dem tatsächlichen Aufwand angepasst sein und eine Gemeinde, wie Rennau könne man nicht mit einer Gemeinde mit 20.000 Einwohnern vergleichen. Zudem solle die Entschädigung für auftretende Kinderbetreuungskosten kein Pauschalbetrag sein, sondern nachgewiesen werden.
Dazu stellt Ratsmitglied Gläser fest, dass vergleichbare Gemeinden im Landkreis Helmstedt teilweise höhere Sätze bei weniger Einwohnern, hätten. Zudem fände er, dass eine Erhebung nach über 30 Jahren überfällig sei.
GD Nitsche stellt klar, dass es sich bei den Kinderbetreuungskosten nicht um einen Pauschalbetrag handeln würde, sondern dieser bei der Verwaltung angemeldet werden müsse.
Ratsmitglied Wielenberg teilt die Auffassung von Ratsmitglied Minkley und findet eine Anpassung von mehr als 200 Prozent nicht angemessen. Es stelle ein schlechtes Bild des Rates dar, als erste Amtshandlung eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung zu veranlassen
Nach kurzer Diskussion leitet Bürgermeister Michel die Abstimmung des Beschlusses herbei.
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