Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Donnerstag, 09. Dezember 2021 , 17:59 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Kula begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest und teilt dem Rat mit, dass Ratsmitglied Wunsch fehlt.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit nunmehr 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz erläutert dem Rat, dass in der konstituierenden Sitzung alle anwesenden Ratsmitglieder offiziell verpflichtet wurden. Da die Ratsmitglieder Blanke und Martini aber nicht anwesend waren, muss dies in der heutigen Sitzung nachgeholt werden.

Er trägt den Wunsch der Verwaltung vor, die Tagesordnung um den Punkt „Verpflichtung der Ratsmitglieder Blanke und Martini“ zu erweitern.

Bürgermeisterin Kula stellt diesen Vorschlag zur Abstimmung. Da alle Ratsmitglieder damit einverstanden sind, wird die Tagesordnung um den Punkt „Förmlich Verpflichtung der Ratsmitglieder Blanke und Martini“ erweitert.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls vom 04.11.2021

Beschluss:

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz gibt den Hinweis, dass in der Sitzung vom 04.11.2021 neben der Verpflichtung der Ratsmitglieder auch die Ehrung für langjährige Ratsarbeit erfolgte. Geplant war es, diese für die Ratsmitglieder Blanke und Martini in der heutigen Sitzung nachzuholen. Leider wurde der Verwaltung nicht die korrekte Urkunde des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes für Ratsmitglied Blanke zugesandt. Daraufhin hat sich GD Schulz mit Bürgermeisterin Kula abgesprochen, die Ehrungen en bloc in der nächsten Ratssitzung, die im März stattfinden soll, nach zu holen.

Bürgermeisterin Kula stellt daraufhin das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021 zur Abstimmung.


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohner anwesend sind, schließt Bürgermeisterin Kula diesen Tagesordnungspunkt.

 
TOP 6 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin

Protokoll:

Bürgermeisterin Kula bittet die Ratsmitglieder Blanke und Martini, sich von Ihren Plätzen zu erheben und verliest den folgenden Text zur Verpflichtung:

Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Hiermit verpflichte ich Sie förmlich gem. § 60 NKomVG, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Auf die Pflichtenbelehrung gem. § 60 NKomVG, die Ihnen im Wortlaut vorliegt, und auf Ihre Haftpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin.

Im Anschluss bittet Bürgermeisterin Kula die nun verpflichteten Ratsmitglieder, die Pflichtenbelehrung zu unterzeichnen, welche von der Protokollführerin eingesammelt wird.

 
TOP 7 Sitzungstermine 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst nimmt die der Verwaltungsvorlage anliegende vorläufige Sitzungsplanung für das Jahr 2022 zur Kenntnis.



Protokoll:

GD Schulz gibt an, dass die Vorstellung der geplanten Sitzungstermine bereits in der Fraktionssitzung geschehen sei. Den Wunsch des Rates den Sitzungstermin am 01.12.2022 zu verschieben habe er registriert und würde als Alternativtermin den 15.12.2022 vorschlagen. Dieser Vorschlag wird von den Ratsmitgliedern angenommen.

Ratsmitglied Hütter fragt an, ob es möglich sei, den Termin am 08.09.2022 ebenfalls zu verschieben. Nach kurzer Beratung wird einvernehmlich beschlossen, diesen Termin auf den 15.09.2022 zu verschieben.

Bürgermeisterin Kula weist darauf hin, dass es sich bei der Planung um eine vorläufige Planung handelt um Termine besser koordinieren zu können. Eine Sitzung könne bei Bedarf verschoben oder ganz gestrichen werden.


TOP 8 Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz erläutert, dass in der letzten Fraktionssitzung bereits über die Anpassung der Aufwandsentschädigung gesprochen worden sei und die vorgeschlagenen Änderungen eine Diskussionsgrundlage darstellen sollen. Die Verwaltung empfiehlt eine gemeindeübergreifende Einheitlichkeit der Aufwandsentschädigungssatzungen.

Da die letzte Änderung 1997 verabschiedet worden ist, sei es nach bald 25 Jahren an der Zeit, über eine Erhöhung zumindest zu diskutieren. Gerade in Hinblick auf die größer werdenden Herausforderungen, sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Sicht, die mit der Ratsarbeit einhergehen, spricht er sich für eine Erhöhung aus. Er weist darauf hin, dass die einzige Veränderung bei der Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Gemeindedirektors geplant sei. Diese Empfehlung käme von Seiten der Politik.

Er teilt zudem mit, dass die Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung bereits im Samtgemeinderat beschlossen wurde und nun als gleichlautende Vorlage in die Gremien der Gemeinden zur Diskussion und Abstimmung gegeben wurden.

[Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeinderates vom 06.12.2021:

Ratsvorsitzende Koch gibt das Wort an SGB Janze, der erwähnt, dass auch aus den Reihen der Räte der Wunsch geäußert wurde, die Satzungen in der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden in Teilen anzupassen und die Werte zu synchronisieren. Er betont, dass die Verwaltung dieses Ansinnen, vor allem auch in Hinblick auf die Satzungen der Gemeinden Rennau und Querenhorst, die zuletzt 1987 bzw. 1997 angepasst wurden, als sinnvoll erachte.

SGB Janze führt weiter aus, dass die CDU-FDP-Gruppe eine Änderung des § 2 Abs. 3 beantragt habe und der Samtgemeindeausschuss diesen Antrag angenommen habe und somit einen geänderten Beschlussvorschlag empfehle. Konkret beantrage die Gruppe, dass die / der 3. stellvertretende Samtgemeindebürgermeister/in nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 17,50 Euro, sondern in Höhe von 25,00 Euro erhalten soll.]

Ratsmitglied Martini teilt mit, dass er es als nicht gerecht empfände, dass der stellvertretende Gemeindedirektor zukünftig weniger Entschädigung als vorgeschlagen bekommen solle und fragt nach, ob die Verwaltung damit konform ginge? Zudem sehe er es kritisch, bei einer Kürzung der Aufwandentschädigung überhaupt künftig noch geeignete Kandidaten zu finden, die dieses Amt antreten würden.

Laut GD Schulz habe die Verwaltung für den stv. GD eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € vorgesehen. Seitens der Politik sei allerdings eine Reduzierung auf 30,00 € vorgeschlagen worden. Der stellvertretende Gemeindedirektor Gero Janze sei mit diesem Vorschlag einverstanden.

Herr Schulz möchte aber auch darauf hinweisen, dass der Gemeinderat Querenhorst sich nicht dem jetzt diskutierten anschließen müsse.

Ratsmitglied Blanke halte an seiner Meinung fest, dass sowohl der Gemeindedirektor als auch der stellvertretende Gemeindedirektor gleich behandelt werden und somit dieselbe Aufwandsentschädigung erhalten sollten.

Bürgermeisterin Kula gibt an, dass sich bereits in der Fraktionssitzung auf Samtgemeindeebene auf die 30,00 € für den stv. Gemeindedirektor geeinigt wurde. Sie habe mit Herrn Janze gesprochen, er kenne und bestätigte das Problem, Kandidaten für diese Aufgabe zu finden. Allerdings sei es noch schwieriger, Interessenten für den Gemeindedirektor zu finden. Dieser habe im Vergleich zum Stellvertreter durchaus ein höheres Maß an Verantwortung, was die Staffelung der Aufwandsentschädigung generell rechtfertigen würde. Zudem teilt sie ihre Auffassung darüber mit, dass eine Erhöhung angebracht sei, da eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes auch eine Wertschätzung für das Ehrenamt darstelle.

Ratsmitglied Hütter fragt nach, ob das Sitzungsgeld für den stellvertretenden Gemeindedirektor entfallen würde?

GD Schulz antwortet, dass für den Gemeindedirektor oder den Stellvertreter generell kein Sitzungsgeld gezahlt werde.

Ratsmitglied Elvers bittet um Erläuterung, was es mit der Aufwandsentschädigung von 15,00 € im Monat für mandatsbedingte Aufwendungen für die Betreuung von mindestens einem Kind auf sich habe.

GD Schulz erklärt, dass es sich dabei um eine Entschädigung handelt, wenn Ratsmitglieder eine Betreuung ihres Kinder/ ihrer Kinder organisieren müssen um an Ratssitzungen teilnehmen zu können. Die Intention dahinter sei die, auch junge Bürger und Bürgerinnen, die oft noch zu betreuende Kinder zu Hause hätten, für die Ratsarbeit zu gewinnen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, beantragt Bürgermeisterin Kula die Änderung der Vorlage hinsichtlich der aktuellen Änderungen und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


TOP 9 Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2022

Protokoll:

GD Schulz gibt dem Rat gegenüber an, dass es sich bei der angeführten Übersicht um eine reine Kenntnisnahme handelt. Sie soll der Übersichtsgewinnung dienen, was in den nächsten Jahren an Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Gebiet der Samtgemeinde geplant sei.

Da es, auch aufgrund der noch vorherrschenden Corona-Pandemie, immer wieder zu Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässe usw. komme, konnten viele Projekte nicht gestartet oder beendet werden. Daher sei die Liste mit den geplanten Maßnahmen lang. Aufgrund der Fülle an Aufgaben sei daher auch eine personelle Erweiterung des Bauamtes geplant.

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Bürgermeisterin Kula diesen Tagesordnungspunkt.


TOP 10 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt

a)    Die Haushaltssatzung 2022 einschl. Haushaltsplan 2022 in der zuletzt beratenden Version,

b)    Das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 in der zuletzt beratenden Fassung gem. §118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),

c)    Das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2022 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan)

Abstimmergebnis:               Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz teilt mit, dass während der Fraktionssitzung auch über die Haushaltssatzung 2022 gesprochen wurde und es seitens des Rates Änderungswünsche gab, die auf der ausliegenden Änderungsliste vermerkt wurden.

Er erläutert, dass bei dem Punkt „Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit“ aufgrund des damals noch fehlenden Beschlusses zur künftigen Aufwandsentschädigungssatzung noch mit den bisherigen Werten gerechnet wurde und man von erhöhten Aufwendungen von 4.500,00 € ausgehe. Hierdurch müsse der Ansatz neu auf insgesamt 12.000,00 € angepasst werden.

Da ggf. das Pachtverhältnis für den alten Sportplatz nicht über das Jahr 2022 hinaus fortbestehen soll, müsste im Jahr 2022 zudem der Rückbau des alten Sportplatzes erfolgen (Entfernung der Fundamente für den Ballzaun, Tore und Geländer). Daher werde man zusätzliche Mittel in Höhe von 2.500 € in den Haushalt einstellen.

Ein Mehrertrag wird sowohl bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer als auch bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und an Schlüsselzuwendungen erwartet.

GD Schulz bittet darum 15.000,00 € als Investition für eine neue Kücheneinrichtung und den neuen Ansatz von 4.000,00 € für die Erneuerung der Schließanlage für das Sport- und Kulturzentrum mit in die Liste aufzunehmen. Dies war bereits besprochen und ist versehentlich unterblieben.

Die ordentlichen Aufwendungen würden sich somit auf 854.200 € belaufen.

Da es keine weiteren Fragen gibt, stelle Bürgermeisterin Kula die Beschlussvorlage en bloc zur Abstimmung.



TOP 11 Bericht der Bürgermeisterin und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Bürgermeisterin Kula hat zwei Mitteilungen:

1. Am 30.11.2021 habe sie ein Gespräch mit verschiedenen Vereinen und Institutionen der Gemeinde geführt und gibt hiermit vorbehaltlich die geplanten Termine für 2022 bekannt. Sie teilt mit, dass allen Beteiligten bewusst ist, dass sich Termine aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation jederzeit ändern können. Aktuell sieht die Planung wie folgt aus:

a) Am 08. Januar werden die Weihnachtsbäume von der Kinderfeuerwehr eingesammelt.

Auf die Frage von Ratsmitglied Sievers, ob es denn schon einen Termin der Abfallgesellschaft zur Abholung der Weihnachtsbäume gäbe, antwortet Frau Kula, dass dieser am 11.01.21 geplant sei und somit nicht mit dem Termin der Kinderfeuerwehr kollidiere.

b) Am 29. Januar findet die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr statt.
c) Für den 12. Oder 13. Februar ist eine Faschingsfeier geplant.
d) Am 30. April soll die Veranstaltung „Rock in den Mai“ stattfinden.
e) Für den 16. April 2022 wird derzeit das Osterfeuer geplant.
f) Das AERIE-Festival soll am 29. Und 30. Juli 2022 stattfinden.
g) Eine Halloweenparty sei am 29. oder 30. Oktober 2022 geplant.

Ratsmitglied Hütter fragt nach, ob für das Jahr 2022 das Sommerfest geplant sei. Er finde, dass es immer gut bei den Einwohnern angekommen sei und nicht aus den Augen gelassen werden sollte, da es gerade für die Kinder wenig Angebote gäbe.

Bürgermeisterin Kula gibt dazu an, dass sich die Vereine dazu noch keine Gedanken gemacht hätten und man erst einmal sehen möchte, ob die Faschingsfeier wie geplant stattfinden könne.

Ratsmitglied Martini gibt an, dass eine Planung von Events wegen der vorherrschenden Pandemie nicht so einfach zu bewerkstelligen sei. Auch Sponsoren zu finden sei schwierig.

Man könne die Situation, die im Januar, April oder Juli herrscht, derzeit schlecht einschätzen. Zudem müssen nach zwei Jahren, in denen nichts geplant werden konnte, erst einmal alle Abläufe, die zum Planen einer Feier erforderlich sind wieder hochgefahren werden, da gerade bei den jungen Vereinsmitgliedern die Routine beim Planen fehle.

Ratsmitglied Sievers schlägt vor, das Kinderkönigsschießen, das normalerweise ein Programmpunkt des Sommerfestest darstelle, mit in die Feierlichkeiten zu „Rock in den Mai“ zu legen. Sollte das Sommerfest dann ausfallen, hätten die Kinder trotzdem zumindest dieses Highlight.

Bürgermeisterin Kula schlägt vor, sich wegen des Sommerfestest im März oder April noch einmal zu beraten, dann könne man auch die Situation für den Juni/Juli besser einschätzen.
Sie gibt anschließend an, dass es sieben Veranstaltungen seien. Dies sei ein gesundes Maß an Events, ohne die Bürger zu übersättigen.

2. Frau Stabrey habe bei Frau Kula angefragt, ob Vertreter des Rates Querenhorst die Wiederbelebung des Kulturrings unterstützen möchten. Frau Stabrey würde gern im Januar zu einem ersten Treffen einladen. Daher bittet Bürgermeisterin Kula sich bei ihr bis Anfang Januar bei ihr zu melden, falls Interesse an der Beteiligung bestehe. Sie selbst würde an dem Treffen mit Frau Stabrey teilnehmen wollen.

GD Schulz gibt dazu an, dass es nicht unbedingt nur Ratsmitglieder sein müssten, es könnten
auch interessierte Bürger des Ortes sein und bittet darum, dass sich die Ratsmitglieder einmal
Umhören, ob es Interessierte in den Reihen der Bürgerschaft gäbe.

Auf die Frage von Ratsmitglied Hütter, was der Aufgabenbereich des Kulturrings sei, antwortet Bürgermeisterin Kula, dass dieser gemeindeübergreifende kulturelle Veranstaltungen plane.

GD Schulz gibt folgende Mitteilungen zu Protokoll:

1. Zu der geplanten Erneuerung der Ortsdurchfahrt gibt es keine neuen Erkenntnisse. Der Beginn der Baumaßnahmen sei weiterhin für Juli 2022 geplant.

2. Zum Thema Glasfaseranschluss im Baugebiet Finkenspring ist mitzuteilen, dass das Breitbandnetz der Gemeinde nachträglich an das Breitbandnetz des Landkreises angeschlossen werden konnte. Vodafone ist nun der Betreiber des Breitbandnetzes. Es gibt Hoffnung, dass mit dem gewünschten schnellerem Internet im Frühjahr zu rechnen sei.

Ratsmitglied Hütter fragt an, ob der Anschluss als Glasfasernetz für neue Bauherren kostenlos sei. Dies verneint GD Schulz. Eine Rechnungslegung würde dann seitens Vodafone geschehen.

3. Zum Thema Baugebiet Finkenspringe gäbe es keine neuen Informationen, sollten Ratsmitglieder etwas wissen, mögen sie sich bitte in der Verwaltung melden.

4. Es gab eine defekte Straßenlaterne in Querenhorst, nach Rücksprache mit dem zuständigen Kollegen, sei diese bereits repariert worden.

5. Es wurden zwei Vorverkaufsrechte gemeldet:

GemarkungFlurFlurstückAdresseÜbergabe-/Vertragsdatum
Querenhorst191/10Kurze Straße24.08.2021
Querenhorst45Im Wiesengrund 403.09.2021

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Hütter trägt drei Anliegen vor:

1. Hinsichtlich der geplanten neuen Schließanlage im Sport- und Kulturzentrum fragt er nach, ob weiterhin 3.000,00 € für eine neue Tür im Keller eingeplant seien. Diese Summe sei seiner Ansicht nach bereits in 2020 für das Jahr 2021 eingeplant worden. Die Tür sei in einem katastrophalen Zustand und könne im Zuge der neuen Schließanlage gleich mit eingebaut werden. GD Schulz gibt an, dahingehend zu recherchieren.

2. Unverändert fehle der Mülleimer an der Bushaltestelle Dorfmitte Richtung Wolfsburg.
GD Schulz wird in der Verwaltung diesbezüglich nachfragen.

3. Herr Hütter fragt im Rat nach, ob dieser der Idee offen gegenüber stünde, einen öffentlichen Bücherschrank zu installieren. Er habe bereits vor geraumer Zeit mit der Familie Paas, vornehmlich mit Frau Paas darüber gesprochen. Diese seien damals bereit gewesen einen solchen Schrank spenden zu wollen. Nun sei es etwas in Vergessenheit geraten und er wolle, wenn seitens des Rates noch Interesse bestehe, erneut bei Familie Paas nachfragen. Auch die Frage, was als Schrank dienen soll, eine Telefonzelle oder ähnliches, müsste geklärt werden.

GD Schulz sieht das Vorhaben nicht unkritisch, da es in einigen Gemeinden gut funktioniere in anderen dagegen nicht so gut. Es müsse gut organisiert sein und es müsse zwingend jemanden geben, der regelmäßig nach dem Rechten schaue.

Nach einem kurzen Austausch wird festgehalten, dass Ratsmitglied Hütter bei Frau Paas nachfragen solle, ob ihrerseits noch Interesse an einer Spende dahingehend bestünde.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Kula schließt die Sitzung um 19:00 Uhr. 

 

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