Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten in der vorliegenden ergänzten Fassung, jedoch mit der folgenden Änderung von § 8 Abs. 1 Punkt b zu beschließen: Der stv. Gemeindedirektor erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 30,00 €.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Protokoll:
Bürgermeister Strauß bittet darum, potenziellen Gesprächsbedarf zu signalisieren.
Ratsmitglied Nitschke äußert daraufhin im Namen der CDU-FDP-Gruppe Zustimmung zu dem Vorschlag, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich für die Gemeinde Grasleben keine großen Änderungen ergeben.
Ratsmitglied Jaeger erfragt, wie die Überarbeitung der Satzungen zustande gekommen sei, was GD Janze damit beantwortet, dass auch aus den Reihen der Räte der Wunsch geäußert wurde, die Satzungen in der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden zu synchronisieren. Er betont, dass die Verwaltung dieses Ansinnen, vor allem auch in Hinblick auf die Satzungen der Gemeinden Rennau und Querenhorst, die zuletzt 1987 bzw. 1997 angepasst worden, als sinnvoll erachte.
Ratsmitglied Storm berichtet von Beratungen aus der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" und teilt mit, dass im Ergebnis beschlossen worden sei, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Es wird darauf verwiesen, dass die CDU-FDP-Gruppe des Samtgemeinderates Grasleben einige Änderungsvorschläge, auch für die Mitgliedsgemeinden, unterbreitet habe. Die für die Gemeinde Grasleben einzige Veränderung zur ursprünglich durch die Verwaltung empfohlene Variante bestehe darin, dass der § 8 Abs 1. Punkt b insofern geändert werden soll, dass der stv. Gemeindedirektor 30,00 Euro statt der vorgeschlagenen 70,00 Euro erhalten soll. Der Vorschlag der CDU-FDP-Gruppe wurde allen Ratsmitgliedern zu Beginn der Sitzung überreicht und wird dem Protokoll beigefügt.
Es wird sich dafür ausgesprochen, diesem Vorschlag analog zur Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss zu folgen.
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