Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Bürgermeister Michel teilt mit, dass Amazon die Bankdaten erbeten habe um die geplante Spende in Höhe von 10.000 € zu überweisen. Dies habe er veranlasst. Man warte nun noch auf den Eingang der Spende, diese müsse anschließend vom GR angenommen werden. Ratsmitglied Rosebrock erfragt, wofür die Spende vorgesehen sei. Bürgermeister Michel gibt an, dass die klare Vorgabe sei, dass die Gemeinde Rennau das Geld bekomme und für die Spielplätze der Gemeinde verwenden muss.
GD Nitsche teilt folgendes mit:
1. Beteiligung der Gemeinde Rennau und der Samtgemeinde Grasleben im Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle“
Für dieses Planfeststellungverfahren läuft die Einwendungsfrist bis zum 09.12.2022.
Aus den im beigefügten Vermerk dargelegten Gründen, bestehen keine Bedenken gegen dieses Verfahren. Eine entsprechende Stellungnahme wird abgegeben.
Vermerk: Beteiligung der Samtgemeinde Grasleben und der Gemeinde Rennau im Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle“
Die Übertragungsleistung der bestehenden 380-kV-Leitung vom UW Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt bis zum UW Wahle in Niedersachsen soll dauerhaft erhöht werden. Die TenneT als Übertragungsnetzbetreiber ist gemäß des Bundesbedarfsplangesetzes dazu verpflichtet, die Übertragungskapazität dieser Ost-West-Verbindung von Wahle bis Helmstedt zu verstärken. (siehe ANH063/22 - Karte Nr. 1)
Dazu wird die Verstärkung von 2.748 auf 4.000 Ampere weitestgehend auf der bestehenden Trasse und mit den bestehenden Masten umgesetzt. Um die Maßnahme durchführen zu können, ist ein förmliches Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur gemäß § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingeleitet worden (Vorhaben 10). Die Träger öffentlicher Belange und damit die Gemeinde Rennau sowie die Samtgemeinde Grasleben können sich bis zum 09.12.22 (Einwendungsfrist) hierzu äußern.
Die Maßnahme besteht darin, die stromführenden Leiterseile durch moderne Hochtemperaturseile auszutauschen, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen (Umbeseilung). Dabei bleiben der Querschnitt und die Anzahl der Seile gleich, nur das Material ändert sich. Im Zuge des Austausches der Leiterseile wird die Standsicherheit der Masten überprüft, um auch zukünftig die Betriebssicherheit auf gleichbleibend hohen Niveau zu gewährleisten. Je nach Prüfergebnis müssen Verstärkungsmaßnahmen an einzelnen Masten, Masterhöhungen um wenige Meter oder vereinzelt auch der Tausch von Masten in Erwägung gezogen werden.
Für den Wohnfeldschutz sind im Wesentlichen die beiden folgenden Punkte relevant:
a) Während des Betriebs von Freileitungen kann es bei sehr feuchter Witterung (Regen oder Nebel) zu sogenannten Koronaentladungen an der Oberfläche der Leiterseile kommen. Dabei können zeitlich begrenzt Geräusche verursacht werden. Die Schallpegel hängen neben den Witterungsbedingungen im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke auf der Oberfläche der Leiterseile ab. Für Wohngebiete sind die Richtwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzuhalten. Die Richtwerte betragen bei allgemeinen Wohngebieten 55 dB(a) tagsüber und 40 dB(a) nachts.
b) Freileitungen erzeugen aufgrund der unter Spannung stehenden und Strom führenden Leiter elektrische und magnetische Felder (EMF). Auch nach Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf 4000 Ampere sind die nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtend geltenden Grenzwerte einzuhalten.
In unmittelbarer Nähe zur Leitungstrasse wird zukünftig das geplante allgemeine Wohngebiet Sandblessen III liegen (siehe ANH063/22 - Karte Nr. 2).
Das am dichtesten an der Trasse liegende Wohnhaus wird einen Abstand von mindestens 150 Metern zu den Stromleitungen aufweisen. Die von der TenneT beauftragte „Untersuchung des erwarteten Schallpegels“ (siehe Anlage) stellt anhand mehrerer Graphen (je nach Aufbau des einzelnen Mastes) dar, dass bei einem Abstand von 150 Metern die Lärmgrenzwerte nach der TA Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet auch nachts (40 dB(a)) eingehalten werden. Zudem werden die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei einer solchen Entfernung nicht überschritten.
Die Gemeinde Rennau und damit auch die Samtgemeinde Grasleben könnten somit eine Stellungnahme abgeben, in der sie „keine Bedenken“ gegen die Stromverstärkungsmaßnahme äußern.
2. B 244 Anschlussstelle Helmstedt-West bis Mariental Verkehrsführung während der Bauzeit
Die NLSTBV – Geschäftsbereich Wolfenbüttel – beabsichtigt die abschnittsweise Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges auf dem Streckenabschnitten B 244 Anschlussstelle Helmstedt-West bis Mariental der B244 durchzuführen. Die Ausführung der gesamten Bauleistungen ist für den Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Anfang August 2023 geplant.
Die Bauarbeiten erfolgen in 2 Bauabschnitten. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung ausgeführt. Die geplanten Umleitungen können der Anlage entnommen werden. Momentan läuft die Anhörung für dieses Projekt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt erst im nächsten Jahr rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahme.
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