Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Rennau - Gemeinderat

Mittwoch, 07. Dezember 2022 , 19:01 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Michel begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest und teilt mit, dass Ratsmitglied Janze fehlt.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 11 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 21.09.2022

Beschluss:

Das Protokoll vom 21.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

GD Nitsche teilt mit, dass alle TOP des Verwaltungsausschusses in der heutigen Gemeinderatssitzung behandelt werden.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohner anwesend sind, schließt Bürgermeister Michel den TOP.

 
TOP 7 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen

Beschluss:

a) die Haushaltssatzung 2023 einschl. Haushaltsplan in der zuletzt beratenden Version,

b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2026 in der zuletzt beratenden Fassung gem. §§ 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),

c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2023 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2023)

Abstimmungsergebnis:        Einstimmig



Protokoll:

Bürgermeister Michel übergibt das Wort an GD Nitsche, der den Ratsmitgliedern mitteilt, dass der Haushaltsentwurf am 29.11.2022 im Verwaltungsausschuss vom Kämmerer im Rahmen einer Präsentation vorgestellt wurde. Alle Ratsmitglieder hatten Gelegenheit an dieser Sitzung teilzunehmen.

Er verweist auf die vorliegende Verwaltungsvorlage Nr. 85/22 und fasst diese in der gebotenen Kürze zusammen.

Der Ergebnishaushalt 2023 ist leider erneut defizitär mit -310.600 €. Lediglich in 2022 kann der Haushalt aufgrund des zugeflossenen Anteils aus Bedarfszuweisungen positiv mit 161.800 € abschließen.

Außerordentliche Erträge in Höhe von 121.200 € ergeben sich nach der Planung aus dem Verkauf von Baugrundstücken.

In 2023 soll die Erschließung des Baugebiets Sandblessen III erfolgen und mit dem Verkauf der Baugrundstücke soll begonnen werden.

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. Ebenso auch keine Verpflichtungsermächtigungen.

Liquiditätskredite werden mit 1.500.000 € veranschlagt.

Die Steuerhebesätze für Grundsteuer A und B mit jeweils 450 v.H. und für Gewerbesteuer mit 410 v.H. bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zum Aufwand für Sach- und Dienstleistungen sei auf folgende Maßnahmen hingewiesen:

·         65.000 € für die Planung Sanierung/Instandsetzung Schützenhaus Ahmstorf und Vorbereitung des Verkaufs Alter Saal.

·         5.000 € für den Feuerwehrplan für das DGH Rottorf

·         4.000 € für Malerarbeiten und die Erneuerung der Beleuchtung im Hasenwinkelhaus

·         5.000 € sind für die Beschaffung von Stühlen und eines Geschirrspülers für das Hasenwinkelhaus vorgesehen.

Investitionen beschränken sich auf das Produkt Gemeindestraßen für die Erschließung des Baugebiets „Sandblessen III“ in Rennau.

Ratsmitglied Minkley fragt nach, ob die im Haushalt eingestellten 5.000 € für ein Feuerwehrhaus seien? Dies wird von GD Nitsche verneint. Es handele sich lediglich um einen Feuerwehrplan für das Sport- und Schützenheim Rottorf.

Der stv. GD Janze teilt den Ratsmitgliedern mit, dass die Umsatzsteuerpflicht marginal positiv für die Gemeinde ausfallen wird. Die Frist zur Umsetzung wurde um 2 Jahre verlängert.

Er erläutert den Anwesenden zudem die Sachlage zur Samtgemeindeumlage. Demnach wird diese auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. Der Gemeinderat Grasleben habe dem bereits zugestimmt und der Samtgemeinderat werde auf die Verteilung der Umlage achten.

Sodann stellt Bürgermeister Michel die Haushaltssatzung 2023 zur Abstimmung.


TOP 8 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Bürgermeister Michel teilt mit, dass Amazon die Bankdaten erbeten habe um die geplante Spende in Höhe von 10.000 € zu überweisen. Dies habe er veranlasst. Man warte nun noch auf den Eingang der Spende, diese müsse anschließend vom GR angenommen werden.
Ratsmitglied Rosebrock erfragt, wofür die Spende vorgesehen sei. Bürgermeister Michel gibt an, dass die klare Vorgabe sei, dass die Gemeinde Rennau das Geld bekomme und für die Spielplätze der Gemeinde verwenden muss.

GD Nitsche teilt folgendes mit:

1.    Beteiligung der Gemeinde Rennau und der Samtgemeinde Grasleben im Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle“

Für dieses Planfeststellungverfahren läuft die Einwendungsfrist bis zum 09.12.2022.

Aus den im beigefügten Vermerk dargelegten Gründen, bestehen keine Bedenken gegen dieses Verfahren. Eine entsprechende Stellungnahme wird abgegeben. 

Vermerk: Beteiligung der Samtgemeinde Grasleben und der Gemeinde Rennau im Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle“

Die Übertragungsleistung der bestehenden 380-kV-Leitung vom UW Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt bis zum UW Wahle in Niedersachsen soll dauerhaft erhöht werden. Die TenneT als Übertragungsnetzbetreiber ist gemäß des Bundesbedarfsplangesetzes dazu verpflichtet, die Übertragungskapazität dieser Ost-West-Verbindung von Wahle bis Helmstedt zu verstärken. (siehe ANH063/22 - Karte Nr. 1)

Dazu wird die Verstärkung von 2.748 auf 4.000 Ampere weitestgehend auf der bestehenden Trasse und mit den bestehenden Masten umgesetzt. Um die Maßnahme durchführen zu können, ist ein förmliches Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur gemäß § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingeleitet worden (Vorhaben 10). Die Träger öffentlicher Belange und damit die Gemeinde Rennau sowie die Samtgemeinde Grasleben können sich bis zum 09.12.22 (Einwendungsfrist) hierzu äußern. 

Die Maßnahme besteht darin, die stromführenden Leiterseile durch moderne Hochtemperaturseile auszutauschen, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen (Umbeseilung). Dabei bleiben der Querschnitt und die Anzahl der Seile gleich, nur das Material ändert sich. Im Zuge des Austausches der Leiterseile wird die Standsicherheit der Masten überprüft, um auch zukünftig die Betriebssicherheit auf gleichbleibend hohen Niveau zu gewährleisten. Je nach Prüfergebnis müssen Verstärkungsmaßnahmen an einzelnen Masten, Masterhöhungen um wenige Meter oder vereinzelt auch der Tausch von Masten in Erwägung gezogen werden.

Für den Wohnfeldschutz sind im Wesentlichen die beiden folgenden Punkte relevant:

a)    Während des Betriebs von Freileitungen kann es bei sehr feuchter Witterung (Regen oder Nebel) zu sogenannten Koronaentladungen an der Oberfläche der Leiterseile kommen. Dabei können zeitlich begrenzt Geräusche verursacht werden. Die Schallpegel hängen neben den Witterungsbedingungen im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke auf der Oberfläche der Leiterseile ab. Für Wohngebiete sind die Richtwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzuhalten. Die Richtwerte betragen bei allgemeinen Wohngebieten 55 dB(a) tagsüber und 40 dB(a) nachts.

b)    Freileitungen erzeugen aufgrund der unter Spannung stehenden und Strom führenden Leiter elektrische und magnetische Felder (EMF). Auch nach Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf 4000 Ampere sind die nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtend geltenden Grenzwerte einzuhalten.

In unmittelbarer Nähe zur Leitungstrasse wird zukünftig das geplante allgemeine Wohngebiet Sandblessen III liegen (siehe ANH063/22 - Karte Nr. 2). 

Das am dichtesten an der Trasse liegende Wohnhaus wird einen Abstand von mindestens 150 Metern zu den Stromleitungen aufweisen. Die von der TenneT beauftragte „Untersuchung des erwarteten Schallpegels“ (siehe Anlage) stellt anhand mehrerer Graphen (je nach Aufbau des einzelnen Mastes) dar, dass bei einem Abstand von 150 Metern die Lärmgrenzwerte nach der TA Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet auch nachts (40 dB(a)) eingehalten werden. Zudem werden die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei einer solchen Entfernung nicht überschritten.

Die Gemeinde Rennau und damit auch die Samtgemeinde Grasleben könnten somit eine Stellungnahme abgeben, in der sie „keine Bedenken“ gegen die Stromverstärkungsmaßnahme äußern. 

2.    B 244 Anschlussstelle Helmstedt-West bis Mariental Verkehrsführung während der Bauzeit 

Die NLSTBV – Geschäftsbereich Wolfenbüttel – beabsichtigt die abschnittsweise Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges auf dem Streckenabschnitten B 244 Anschlussstelle Helmstedt-West bis Mariental der B244 durchzuführen. Die Ausführung der gesamten Bauleistungen ist für den Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Anfang August 2023 geplant. 

Die Bauarbeiten erfolgen in 2 Bauabschnitten. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung ausgeführt. Die geplanten Umleitungen können der Anlage entnommen werden. Momentan läuft die Anhörung für dieses Projekt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt erst im nächsten Jahr rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahme.


TOP 9 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Wielenberg fragt, ob zeitnah mit der Renovierung des Hasenwinkelhauses zu rechnen sei?

GD Nitsche gibt an, dass mit dem Projekt begonnen werden kann, sobald der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.

Der stv. GD Janze gibt an, dass der neue erste Kreisrat Herr Wendt angekündigt habe, strenger zu arbeiten als seine Vorgänger, gerade in haushaltsrechtlicher Sicht. Letztendlich könne man nicht sagen, was die Zukunft bringt. Da die Gemeinde Rennau eine positive Nettoposition habe, sei er aber zuversichtlich, dass der Haushalt 2023 genehmigt werde. 

Ratsmitglied Wehrstedt fragt nach dem Sachstand der Klage der Samtgemeinde gegen die Kreisumlage?
Der stv. GD Janze gibt an, dass auf eine Terminierung gedrängt werde. Allerdings seien die Gerichte überlastet. Man hoffe auf einen Termin im nächsten Jahr.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt Bürgermeister Michel den TOP.

 
TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohner anwesend sind, schließt Bürgermeister Michel den TOP.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Michel schließt die Sitzung um 19:24 Uhr. 

 

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