Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Bau- und Umweltausschuss

Donnerstag, 20. Januar 2022 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Grasleben.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt. Ausschussmitglied Kellner wird von Ratsmitglied Koch und Ausschussmitglied Günther von Ratsmitglied Storm vertreten.

 
TOP 3 Benennung des stellvertretenden Vorsitzenden

Protokoll:

Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Nitschke wird Ausschussmitglied Herbert Kellner als stellvertretender Vorsitzendender benannt.

Abstimmungsergebnis:     Einstimmig

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger erteilt Ausschussmitglied Storm das Wort. Herr Storm äußert seinen Unmut über die Größe der Veranstaltung. Die Aussprache zum Thema Umgehungsstraße sei seiner Ansicht nach in einer Ratssitzung besser geeignet gewesen, da hier alle Ratsmitglieder zu Wort kommen könnten. Er bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass der Verwaltung trotz der kurzen Zeit die Einberufung von Fachleuten gelungen und der CDU/FDP-Gruppe das Erstellen der Flyer zur Information der Bürger möglich gewesen sei. Er stellt die Vermutung an, dass die Verwaltung und die CDU/FDP-Gruppe die Veranstaltung ohne Beteiligung der Mehrheitsgruppe vorbereitet habe. Da der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" nach seiner Auffassung damit weniger Vorbereitungszeit zur Verfügung gestanden hätte, stellt er im Namen der Gruppe den Antrag, Frau Constanze Kreisel als sachkundige Bürgerin für die Sitzung einzuberufen.

GD Janze verweist auf die Geschäftsordnung und stellt dar, dass Frau Kreisel nicht für die gesamte Sitzung, sondern für einzelne Tagesordnungspunkte benannt werden könne. Er ergänzt, dass sie im Falle einer positiven Beschlussfassung vortragen könne, aber nicht an der Diskussion teilnehmen dürfe.

Der Antrag wird daraufhin auf die Tagesordnungspunkte TOP 8 und TOP 9 begrenzt.

Ausschussvorsitzender Jaeger lässt über den Antrag abstimmen.

Der Bau- und Umweltausschuss beruft Frau Constanze Kreisel als sachkundige Bürgerin für die Tagesordnungspunkte 8 und 9.

Abstimmungsergebnis:     Einstimmig bei 1 Enthaltung

Die Tagesordnung wird nunmehr mit 14 Tagesordnungspunkten festgestellt. 

 
TOP 5 Pflichtenbelehrung des beratenden Ausschussmitgliedes

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger nimmt die Pflichtenbelehrung des beratenden Mitgliedes, Hartmut Winkler, gem. § 54 Abs. 3 und § 43 NKomVG vor und verweist auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Diese umfassen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot.

Die Belehrung wird Herrn Hartmut Winkler von SG-Angestellter Talke zur Unterschrift überreicht. Er unterschreibt die Belehrung und erhält eine Ausfertigung. 

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Bürgermeister der Gemeinde Mariental, Martin Klein, ergreift das Wort und weist entschieden darauf hin, dass er einer „Südumgehung“ mit einer Trasse, die durch die Flur der Gemeinde Mariental zwischen Mariental-Dorf und Mariental-Horst führt, nicht zustimmen werde.

 
TOP 7 Machbarkeitsstudie - hydraulische Entlastung und Sanierungsmöglichkeiten für das verrohrte Gewässer zwischen Feldstraße und Magdeburger Straße; Vorstellung der Studie und Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Protokoll:

Herr Nitsche erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass der Vorlage eine Machbarkeitsstudie über die hydraulische Entlastung und über Sanierungsmöglichkeiten des verrohrten Gewässers "Graben aus Grasleben" in der Feldstraße beigefügt sei.

Er erinnert an das Starkregenereignis vom 13. Juni 2020, was zu Überschwemmungen im Gebiet Feldstraße / Magdeburger Straße geführt habe. Anhand des Lageplans erläutert er, dass der Graben, beginnend am Ende des Durchlasses der Feldstraße, mittels Betonkanal mit einem Durchmesser von 300 mm verrohrt sei. Der Einlauf weise einen Durchlass von 600 mm und der Auslauf einen Durchlass von 800 mm auf. Die reduzierte Verrohrung von 300 mm wirke wie eine Drossel, sodass bei Vollfüllung des Kanals entsprechend weniger Wasser abfließen könne, was zu den Überschwemmungen am Tag des Starkregenereignisses geführt habe. Vor diesen Hintergründen sei das Ing.-Büro Weinkopf beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie mit Variantenbetrachtung und Kostenschätzung zur Analyse und Lösung der Überflutungsproblematik zu erarbeiten.

Herr Nitsche erteilt Herrn Weinkopf das Wort. Anhand eines Lageplans aus der Machbarkeitsstudie zeigt Herr Weinkopf auf, woher das Wasser kommt. Die 45 ha große, unbefestigte, landwirtschaftliche Fläche nördlich von Grasleben, die entweder zu trocken oder zu gesättigt sei, könne laut seiner Erklärung kein Wasser aufnehmen. Der verrohrte Graben, welcher über private Grundstücke verlaufe, weise zahlreiche Schäden auf und sei mit DN 300 zu schmal. Als 1. Variante sei eine Sanierung und Erweiterung der Verrohrung auf DN 500 in offener Bauweise mit Zustimmung der Anlieger möglich. Zusätzlich sei die Schaffung eines Retentionsraumes im Zulaufbereich in Form eines Schlammfangs erforderlich.

Alternativ sei die Schaffung eines Retentionsraumes mit gedrosselter Einleitung über die Feldstraße denkbar. Hierbei sei eine deutliche Vergrößerung des Regenwasserkanals erforderlich, was nur in Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Vorsfelde ausgeführt werden könne.

Als 3. Variante sei die Umverlegung des Gewässers über das Ackerland nach Osten in Betracht gezogen worden. Diese Variante sei mit erheblichen Aufwänden verbunden, habe keine richtige Vorflut und würde die Problematik nur verlagern. Sie sei daher aus Sicht des Ing.-Büros nicht weiter zu verfolgen.

Zusammenfassend stellt Herr Weinkopf fest, dass ausschließlich die Variante 1 aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sei.

Herr Nitsche fügt hinzu, dass die Variante 1 mit rd. 207.000 € netto die wirtschaftlichste Variante darstelle. Der Grunderwerb für den Retentionsraum müsse mit der Feldmarkinteressentschaft verhandelt werden und auch mit den Anliegern müsse gesprochen werden. Weiterhin seien Fördermittelmöglichkeiten zu eruieren.

Ausschussmitglied Nitschke bittet im Namen der CDU/FDP-Gruppe und in Absprache mit der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" darum, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben.

Abstimmungsergebnis:     Einstimmig


TOP 8 Unterrichtungen über a) die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer länderübergreifenden Entlastungsstraße (Südumgehung) durch die Erstellerin (Landesbaubehörde Sachsen-Anhalt) b) Genehmigungsfähigkeit der Südumgehung durch den Landkreis Börde c) Förderkriterien für eine Umfahrung Graslebens durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Wolfenbüttel d) die Verlegung der Kreisstraße 56 durch den Landkreis Helmstedt auf Anfrage der CDU-FDP-Gruppe

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger verliest einleitend den TOP 8 und übergibt das Wort an Ratsmitglied Koch.

Ratsmitglied Koch weist die einleitenden Anschuldigungen von Ausschussmitglied Storm zurück. Sie klärt auf, dass sie die Flyer vorbereitet habe, sie aber erst nach ergangener Einladung am 11.01.22 den Druck freigegeben habe und diese bereits am 12.01.22 vorgelegen hätten. 

Ratsmitglied Koch erörtert den geschichtlichen Werdegang seit der Grenzöffnung 1989 und führt aus, dass bereits zu Weihnachten 1989 eine ausgebaute Landesstraße von Grasleben nach Weferlingen geschaffen worden sei. Sie bedauere sehr die starke Belastung der Anwohner der Magdeburger Straße durch die sehr stark frequentierte Straße, die daraus resultierenden gefährlichen Situationen, die abgefahrenen Spiegel sowie die Straßen- und Häuserschäden. Weiter führt sie aus, dass sich die Verwaltung und der Rat stets bemüht hätten durch verschiedene Planungsvarianten eine realisierbare Lösung zu finden - auch eine Südvariante sei bereits geprüft und wieder verworfen worden. Im Jahr 2011 habe die damalige Trasse, die relativ nah hinter der Wohnbebauung auf die "Rote Welle" schloss, als Lösung gegolten. Diese habe jedoch zu Klagen geführt und sei 2012 vom OVG gestoppt worden, weil festgestellt worden sei, dass die Planung nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Grasleben liege, da es sich nicht um eine Gemeindestraße handele. Das Gericht habe aber offengelassen, wie die Entlastungsstraße stattdessen einzustufen sei. 2015 habe das Ergebnis einer weiteren Verkehrsuntersuchung vorgelegen. Die bisher geplante Streckenführung im nördlichen Bereich der Magdeburger Straße sei von diversen Anliegern abgelehnt worden, da diese dann nah hinter den Häusern verliefe und man von beiden Seiten Beeinträchtigungen erwartete; man habe mit weiteren Klagen gedroht. Zusätzlich sei bekannt, dass das Land Niedersachsen seit den 1980er Jahren keine neuen Landesstraßen mehr baut. Aus diesen Erkenntnissen sei die "neue Nordvariante" als Verlängerung der K56 entstanden, die somit vom Land auch förderfähig wäre.

Der Idee der "Südumgehung" habe man sich in der vergangenen Legislaturperiode nicht verschlossen, da diese Variante Weferlingen, Grasleben, Walbeck und Mariental entlasten könnte. Der damalige Verkehrsminister aus Sachsen-Anhalt, Herr Webel, habe die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse zugesichert und habe sogar die Kosten der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugesagt. Aus diesem Grund sei die Nordvariante zunächst zurückgestellt worden. Der Verfasser komme zu dem Ergebnis, dass die Trasse nicht wirtschaftlich sei und die Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich des Naturschutzes sowie des vorhandenen Bergwerkes und weiterer Gründe sehr wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg habe.

Als einzige, realisierbare und für die Magdeburger Straße Entlastung bringende Variante sei die "neue Nordumgehung" angesehen worden. In Abstimmung habe der Landkreis Helmstedt Mittel für erste Planungskosten eingestellt und das Land habe eine 75-prozentige Förderung in Aussicht gestellt.

Ratsmitglied Koch führt aus, dass der Rat der Gemeinde Grasleben am 24.08.2020 beschlossen habe, dem Landkreis Helmstedt die Planung der Nordumgehung vorzuschlagen, allerdings unter der Voraussetzung, dass eine länderübergreifende Entlastungsstraße (Südumgehung) aus wirtschaftlichen Gründen vom Land Sachsen-Anhalt verworfen werde. Die CDU/FDP-Gruppe halte den Antrag der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" zur Aufhebung des Beschlusses (V003/22) für voreilig. Der Beschluss aus 2020 lasse auch eine weitere Prüfung einer Südumgehung zu; die Regelung zur Nordumgehung brauche lediglich in Absprache mit dem Landkreis zurückgestellt werden. Würde der Beschluss jedoch aufgehoben werden, könnten die eingestellten Mittel sowie die Berücksichtigung im Investitionsprogramm des Landkreises 2022-2026 ihrer Kenntnis nach entfallen.

Gemeindedirektor Janze ergreift wegen der Abwesenheit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt und des Landkreises Börde das Wort und verweist darauf, dass die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt öffentlich auf der Homepage der Samtgemeinde Grasleben einsehbar sei. Er macht deutlich, dass die angedachte Südumgehung mehrere Schutzgebiete durchlaufe und weitere erhebliche Beeinträchtigungen bestünden (Bau von Brücken, Herstellung von Lärmschutz, Bergrecht, Naturschutz und Forsten, Waldgenehmigungen, strittige Ausgleichsmaßnahmen, Wasserwirtschaft). Zudem stünden die Kosten von ca. 38 Mio. € einer geringen Entlastung von 3.500 Fzg./Tag entgegen. Gemeindedirektor Janze teilt mit, dass nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Stephan Leitel (vom 11.01.2022), dem persönlichen Referenten der Verkehrsministerin aus Sachsen-Anhalt, Frau Dr. Lydia Hüskens, die schriftliche Einschätzung des Ministeriums zur Realisierbarkeit weiterhin gelte. Ausdrücklich gebe es durch den Wechsel der Hausspitze nach der Wahl keine geänderte Einschätzung der Sachlage.

Ausschussmitglied Storm erfragt, warum Herr Böhle von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt nicht an der Sitzung teilnehme. Hierzu teilt Ausschussmitglied Koch mit, dass die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt aufgrund der pandemischen Lage keine Termine in Präsenz wahrnehmen dürfe und kurzfristig abgesagt habe.

Weiterhin fragt Ausschussmitglied Storm nach der Stellungnahme des Landkreises Börde. Das entsprechende Schreiben werde dem Protokoll beigefügt, dies sei laut Gemeindedirektor Janze seinerzeit den damaligen Ratsmitgliedern übersandt worden, aber auch auf der Internetseite der Samtgemeinde eingestellt. Er bedauere, dass Ausschussmitglied Storm dies nicht wisse. 

Ratsmitglied Koch bittet Herrn Peuke, Leiter der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel um seinen Wortbeitrag.

Herr Peuke berichtet über Fördermöglichkeiten von Straßenbauvorhaben durch das Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Er erläutert, dass in den §§ 2 und 3 die förderfähigen Bauvorhaben sowie die Voraussetzungen für potenzielle Förderungsszenarien dargelegt seien.

Er stellt klar, dass die Fördermöglichkeiten ausschließlich für Gemeinde- und Kreisstraßen gelten, da im Straßenbauplanungsfonds des Landes seit den 80er Jahren keine Mittel für Neubauvorhaben hinterlegt seien. Herr Peuke weist darauf hin, dass es noch keine feste Förderzusage für die angedachte Nordumgehung gebe, aber dass die Maßnahme gem. NGVFG grundsätzlich förderfähig seien könnte und die Realisierbarkeit im weiteren Verfahren zu prüfen sei.

Die Nachfrage von Ratsmitglied Koch, ob die "Südumgehung" förderfähig wäre, verneint Herr Peuke mit der Begründung, dass anzunehmen sei, dass eine potenzielle Straße einen Charakter einer Landesstraße aufzeigen würde und als eine solche bezeichnet und somit nicht förderfähig wäre. Seit den 80er Jahren werde von verschiedensten politischen Regierungskonstellationen kein Budget für den Neubau von Landesstraßen eingestellt, da das Landesstraßennetz erschöpft sei.

Landrat Gerhard Radeck berichtet, dass er bereits 2015 in seiner Funktion als Polizeichef an einer Ortsbegehung teilgenommen habe und das verkehrstechnische Problem, die starke Belastung der Magdeburger Straße, miterlebt habe. Als Landrat sei er erneut mit der Problematik konfrontiert worden und habe festgestellt, dass die Möglichkeiten der Varianten begrenzt seien. Mit dem Beschluss aus 2020 sei der Landkreis Helmstedt nunmehr aufgefordert worden, Mittel für die Planung der Nordumgehung in den Haushalt einzustellen. Aus Sicht des Landkreises Helmstedt sei die Südvariante nicht zielführend, u.a. da diese von Sachsen-Anhalt nicht befürwortet werde. Die Nordvariante bringe zwar keine vollumfängliche Entlastung aller Orte, aber immerhin eine zu erwartende Entlastung der Magdeburger Straße in Grasleben.

Der Leiter des Geschäftsbereiches Bauaufsicht, Denkmal- u. Immissionsschutz des Landkreises Helmstedt, Marcus Wagner, führt zu den technischen Faktoren aus, dass die Nordumgehung eine Kreisstraßenqualifikation bekäme. Die vom Landkreis Helmstedt eingestellten Haushaltsmittel seien die Grundlage für die Planungsvorbereitung für ein zu erstellendes Verkehrsgutachten und den notwendigen Antrag für die Förderung.

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Koch, was mit den im Landkreishaushalt eingestellten Mitteln in Höhe von 68.000 € passieren würde, wenn der Beschluss aufgehoben werde, erklärt Herr Wagner, dass dann der Grund für die Maßnahme wegfalle und daher keine weitere Planung durchgeführt werde. Diese Mittel würden anderen Maßnahmen zugeführt.

Ausschussmitglied Storm erfragt, ob Mittel zurückzuzahlen wären, wenn sich herausstelle, dass die Vorsfelder Straße nicht entlastet wird. Dies verneint Herr Wagner, da die zu erwartende Entlastung im Vorfeld durch das bereits genannte Verkehrsgutachten geprüft werden würde. Ferner sei bereits heute klar, dass die Vorsfelder Straße bei einer Nordumgehung nicht entlastet werde. 

Weiterhin erfragt Ratsmitglied Storm, in welchem Planungsschritt man sich befinden würde. Herr Wagner bezeichnet den aktuellen Planungsschritt als Vorprüfung, um die Planungsfähigkeit zu sichern und als Vorbereitung zur Antragstellung der Fördermittel beim Land Niedersachsen. In einem ersten Schritt müsse eine neuerliche Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden. 

Ratsmitglied Koch ergänzt, dass eine neue Verkehrsuntersuchung nicht durchgeführt werde, wenn man den Beschluss aufhebe und man somit diese Option verstreichen ließe. Dies wird von Herrn Wagner bestätigt.

Weiterhin fragt Ausschussmitglied Storm nach den bisher entstandenen Kosten. Hierzu erklärt Gemeindedirektor Janze, dass nach seiner spontanen Einschätzung nur Personalkosten auf Ebene der Samtgemeinde und vernachlässigbare Kosten entstanden seien. Herr Nitsche erörtert, dass Kosten zum damaligen Planverfahren der "alten Nordumgehung" sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Klageverfahren zu verzeichnen seien.

An Herrn Peuke stellt Ausschussmitglied Storm die Frage, ob die Magdeburger Straße eine Landesstraße bleiben würde, weil es auf der sachsen-anhaltinischen Seite eine Landestraße sei. Herr Peuke erklärt, dass für die Klassifizierung der jeweilige Streckenzug zu betrachten sei. Durch den Neubau von Straßenteilen können sich die Einteilung der Streckenzüge und somit ggf. auch die Klassifizierung ändern. 

Ratsmitglied Koch wirft die Frage auf, ob die Funktion als Landesstraße für die Magdeburger Straße weiterhin geprüft werde. Sie erfragt, ob möglicherweise eine Umwidmung erfolgen und somit verkehrsberuhigende Maßnahmen gebaut werden könnten, wenn die Magdeburger Straße später durch eine veränderte Auslastung nicht mehr die Funktion einer Landesstraße erfülle. Dies bejaht Herr Peuke.

Ausschussmitglied Storm berichtet, dass er eine Anfrage an das Ministerium gestellt habe und er von der CDU-Landtagsabgeordneten (Sachsen-Anhalt) Frau Hietel die Auskunft erhalten habe, dass es weitere Gespräche geben soll. Er sagt zu, der Verwaltung die entsprechenden Schriftstücke zur Verfügung zu stellen, damit diese dem Protokoll beigefügt werden [Nachtrag: Bis zum 17.02.2022 (Protokollfertigstellung) wurden keine Schriftstücke übersandt.].

Ratsmitglied Koch führt aus, dass auch sie mit Frau Hietel telefoniert habe und erläutert, dass im Koalitionsvertrag von CDU/FDP vereinbart sei, dass das gesamte Straßenverkehrsnetz Sachsen-Anhalts neu betrachtet werden soll. An den umweltfachlichen Gründen werde sich ihrer Ansicht nach jedoch nichts ändern und somit werde schwerlich eine Genehmigung der Südumgehung zu erreichen sein. 

Die Sachkundige, Frau Kreisel, führt zum Raumplanungsverfahren aus und erläutert die unterschiedlichen Strukturebenen der Obersten und Unteren Landesentwicklungsbehörde. Ihrer Einschätzung nach könnten sich die Rahmenbedingungen ändern, sofern die Oberste Landesentwicklungsbehörde die Maßnahme "Südumgehung" als wichtig ansehe. Sie regt an, dass die Gelegenheit genutzt werden sollte, diese Maßnahme weiterzuverfolgen, insofern das Ministerium die Landesentwicklungsplanung überarbeite und Gespräche mit den entsprechenden Stellen aufzunehmen.

Abschließend stellt Gemeindedirektor Janze klar, dass der Beschluss vom 24.08.2020 seiner Überzeugung nach nicht aufgehoben werden dürfe, wenn eine Entlastung für die Gemeinde Grasleben erreicht werden soll. Mit der Aufhebung des Beschlusses werde es aufgrund der bisher vorliegenden schriftlichen Einlassungen aller beteiligten Behörden seiner Einschätzung nach keine Entlastungsstraße geben. Die Ratsmitglieder müssten sich daher der möglicherweise gravierenden Auswirkungen ihrer Entscheidung bewusst sein. 



TOP 9 Antrag der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" zur Aufhebung des Ratsbeschlusses der Vorlage V040a/20 vom 24.08.2020 (Entlastungsstraße)

Beschluss:

(Beschluss abweichend von der Beschlussempfehlung der Verwaltung)

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, dem Antrag der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" vom 15.11.2021 („Aufhebung Beschluss Nordumgehung vom 24.08.2020“) gem. Anlage 1 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:     3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen 



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger erteilt Ausschussmitglied Storm das Wort. Er erklärt, dass sich die Antragstellung zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24.08.2020 aus dem Wahlprogramm des Freien Wählerbündnisses für Grasleben als vorrangiges Ziel ergebe. Vordergründige Bemühung der im Nachgang der Wahl gegründeten Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" sei es, eine Südumgehung zu schaffen. Als Grundvoraussetzung dafür sehe die Gruppe es als Notwendigkeit an, den Ratsbeschluss aufzuheben, um Gesprächsbereitschaft der Behörden in Sachsen-Anhalt zu erreichen.

Ausschussmitglied Koch ergreift das Wort und erklärt, dass die heutigen Vorträge gezeigt hätten, dass die Chance auf die Nordumgehung nicht vertan werden sollte, da die vorliegenden Erkenntnisse zur Südumgehung wenig Aussicht auf Erfolg hätten. Sie betont ausdrücklich, dass die CDU/FDP-Gruppe weiter darum kämpfen werde, dass der Beschluss nicht aufgehoben werde. Der Beschluss aus 2020 sei so formuliert, dass die Nordumgehung verfolgt werde, solange die Südumgehung nicht verworfen wird. Wenn die geänderten Mehrheitsverhältnisse nun zu dem Schluss kämen, dass die Südumgehung eine weitere Chance erhalten soll, stehe dem nichts entgegen. Wenn der Beschluss aber aufgehoben werde, seien die erarbeiteten Vorkehrungen ihrer Einschätzung nach verloren und es werde erneut Jahre dauern, diesen Lösungsansatz wieder herzustellen.

Abschließend führt Gemeindedirektor Janze aus, dass die Behauptungen auf dem Flyer des Freien Wählerbündnisses Grasleben nicht den Tatsachen entsprächen und stellt klar, dass nach der letzten Untersuchung eine Entlastung von rund 25 % eine fühlbare Entlastung darstellen würden. Auch die dort genannten Kosten seien nicht belegt und erscheinen völlig willkürlich.

Man laufe mit der Südumgehung laut dem Gemeindedirektor einem Traum hinterher, der nicht zu realisieren sei. Allein die immer wiederkehrenden Äußerungen, man müsse nur daran glauben, führen zu keinem Erfolg der Idee. Man laufe einer Illusion hinterher und ignoriere die schriftlich vorliegenden Tatsachen, also die unbequeme Wahrheit. Der immer stärker werdende Wunsch nach der sinnvollen Entlastung mit der Südumgehung dürfe diese Tatsachen nicht ausblenden. Festzuhalten sei eben, dass es keine schriftliche Äußerung von wenigstens einer der beteiligten Behörde gebe, dass es Chancen auf eine Realisierbarkeit der Südumgehung gebe. Die vorliegenden Einlassungen der beteiligten Landes- und Kommunalbehörden sowohl aus Niedersachsen als auch aus Sachsen-Anhalt schließen die Genehmigungsfähigkeit der Südumgehung nahezu aus; für mündliche Zusagen gebe es keine hinreichenden Belege, die für eine Realisierbarkeit einer Südumgehung sprechen könnten. 


TOP 10 Diverse Anfragen der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben"

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger stellt fest, dass alle Anfragen der Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" in der a-Vorlage ausführlich beantwortet worden seien.



TOP 11 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger gibt das Wort an Gemeindedirektor Janze, der wie folgt berichtet.

Unterhaltungsverband Oberaller

Der Unterhaltungsverband Oberaller habe in seiner Ausschusssitzung am 21.12.2021 die erforderlichen Beschlüsse zur Schaffung eines Einheitsverbandes im Bereich des Aller-Ohre-Verbandes gefasst. Der Verband werde künftig den Namen „Aller-Ohre-Ise-Verband“ führen. Eine entsprechende neue Verbandssatzung sei verabschiedet wurden. Gemeindedirektor Janze habe an der Sitzung teilgenommen und die erforderlichen Beschlüsse mit verabschiedet.

Für den Wahlbezirk 5 werde im Einvernehmen mit den Städten Helmstedt und Königslutter am Elm künftig die Samtgemeinde Velpke beide Vertreter im Verbandsausschuss stellen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sei die Größe des jeweiligen Flächenanteils im Verbandsgebiet. 

Instandsetzung K 50

Die Instandsetzung / der Ausbau der Kreisstraße 50 in Grasleben werde in der Zeit vom 19.04. bis 15.06.2022 erfolgen. Die Ortsdurchfahrt der K 50 werde in dieser Zeit gesperrt sein. Die Umleitung erfolge über die L 651 nach Grasleben. In der Ortsdurchfahrt werden die Entwässerungsrinnen, Straßenabläufe sowie die bituminösen Schichten der Fahrbahn erneuert werden. Die Gemeinde Grasleben hatte bereits im vergangenen Jahr eine Vereinbarung für dieses Straßenbauprojekt mit dem Landkreis Helmstedt abgeschlossen. Der Bau- und Umweltausschuss hatte sich im vergangenen Jahr mit diesem Thema beschäftigt (siehe Verwaltungsvorlage Nr. 006/21). Die Gemeinde habe die Kosten für die Erneuerung der partiell auszutauschen Borde und Straßenabläufe in Höhe von rd. 13.000 € zu tragen.

Straßenendausbau für das Baugebiet "Parkallee" – Bürgermeister-Nitschke-Ring

Der Erschließungsträger für das Baugebiet "Parkallee" (Bürgermeister-Nitschke-Ring) habe am 10.01.2022 mit dem Endausbau begonnen. Im Baugebiet sei daher nur eingeschränkter Anliegerkehr möglich. Die Übernahme der Straßen durch die Gemeinde in ihre Baulast erfolge nach der endgültigen Herstellung, sobald alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Versickerungsmulden mit einer Saat für Blühwiesen versehen werden, um diese Flächen nachhaltig und insektenfreundlich zu gestalten.

Ausschussmitglied Winkler erfragt, ob im Zuge des Straßenausbaus in der Parkallee auch die Herstellung des Spielplatzes erfolge. Herr Nitsche erklärt, dass die Herstellung Bestandteil des städtebaulichen Vertrages mit dem Erschließungsträger sei und bejaht die Frage somit.

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein anwesender Bürger teilt sein Bedauern über die Abstimmung und Befürwortung der "Nordumgehung" mit. Er fragt, ob bei all den Planungen der Sicherheitsaspekt betrachtet worden sei. Seiner Ansicht nach spiele der Sicherheitsfaktor in Hinblick auf die stark frequentierte Arztpraxis, den Schul- und Kindertagesstättenbetrieb an der Magdeburger Straße eine sehr große Rolle.

Ausschussmitglied Stabrey, die zugleich die Leiterin der dort ansässigen Kindertagesstätte ist, äußert, dass die Problemlagen auf der Magdeburger Straße im Wesentlichen auf die Ampel und nicht auf den Verkehr selbst zurückzuführen seien.

Ratsmitglied Koch ergänzt, dass zur Gewährleistung der Sicherheit der Kinder die Zuwegung zum Kindergarten bereits verlegt worden sei und somit die Gefahren sicher gemindert worden seien. Sie wundere sich aber doch über die Einschätzung der Kindergartenleitung, da es nach ihrer Wahrnehmung regelmäßig zu Gefährdungen komme. Schon hieraus ergebe sich eine Verantwortung für ein zeitnahes Handeln und dafür, Chancen für eine Lösung auf der Magdeburger Straße nicht zu verbauen.

Ein weiterer Einwohner erfragt, ob die Entlastung auch für die Vorsfelder Straße und Helmstedter Straße gelte. Vielmehr würde es doch zu einer zusätzlichen Belastung dieses Bereichs kommen. Hierzu merkt Herr Nitsche an, dass die im Gutachten genannten 25 % der Fahrzeuge, die Fahrzeuge sind, die von Weferlingen Richtung Querenhorst bzw. zurück fahren. Konkrete Zahlen würde die Verkehrsuntersuchung bringen, die vom Landkreis zur Prüfung einer Nordumgehung durchgeführt werden würde. Fest stehe aber, dass sämtliche Fahrzeuge mit einem Ziel in nördlicher Richtung die Magdeburger Straße nicht mehr nutzen müssten und dadurch eine Entlastung für die Magdeburger Straße und keine weitere Belastung entstünde.

Zur Frage, ob durch die Geschwindigkeitsmessanlagen ermittelt werden könne, wohin welches Fahrzeug fahre, erläutert Gemeindedirektor Janze, dass die Geschwindigkeit sowie die Anzahl der passierenden Fahrzeuge und Radfahrer ermittelt werden könne, aber keine Verkehrsströme abzuleiten seien. Hierzu bedarf es einer Verkehrsuntersuchung. Er sagt zu, dem Protokoll eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage der Magdeburger Straße beizufügen.

[Antwort der Verwaltung: Das Auslesen der Geschwindigkeitsmessanlage (GMA) in der Magdeburger Straße ist aufgrund eines technischen Problems leider aktuell nicht möglich. Es wurde nochmals vor Ort überprüft und dabei festgestellt, dass keine Bluetooth-Verbindung zum Auslesegerät aufgebaut werden kann. Die Verwaltung ist nicht in der Lage, das Problem eigenständig zu beheben. Das technische Problem ist daher an die Pegler-Stiftung mit der Bitte um Reparatur weitergeleitet.]

Eine weitere Frage bezieht sich auf die Dauer der Umsetzung der "Nordumgehung", woraufhin Ratsmitglied Koch und Gemeindedirektor Janze darauf hinweisen, dass weitere Ergebnisse wie die Verkehrsuntersuchung und die Kreistagsentscheidungen abzuwarten seien und erklären, dass ein Planfeststellungsverfahren etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen könnte. Eine Prognose sei sehr schwer möglich.

Ein durch häufige Gebäudeschäden betroffener Anwohner teilt mit, dass Kinder vom Walbecker Tor teilweise bis zu 10 Minuten an der Magdeburger Straße stehen müssten, um sie queren zu können und fragt, ob erst jemand zu Tode kommen müsse, damit etwas passiert.

Ein Anwohner richtet die Frage an Ausschussmitglied Storm, wie die Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" das Problem lösen möchte, dass die Gemeinde Mariental einer Realisierung der Südumgehung voraussichtlich nicht zustimmen würde. Er antwortet, dass die Trassenführung der "Südumgehung" aktuell lediglich ein Gedankenspiel sei und es noch keine konkrete Planung gebe. Ihm gehe es hauptsächlich um den in Richtung Süden fahrenden Schwerlastverkehr. Zudem, so Ausschussmitglied Storm, seien bei der "alten Nordumgehung" Eigentümer durch die CDU enteignet worden, diese Möglichkeit bestünde also grundsätzlich.

Ein weiterer Bürger möchte wissen, ob sich die Gruppe "SPD, Freies Wählerbündnis und Bürgerliste Grasleben" darüber Gedanken gemacht habe, in welchem Zeitraum eine Aussage von Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Realisierbarkeit einer Südumgehung vorliegen werde. Ausschussmitglied Storm führt aus, dass bereits Gespräche aufgenommen worden seien und alles getan werde, das Vorhaben voranzubringen. Für den 03.02.2022 gebe es Gesprächszusagen zwischen Weferlingen und Grasleben.

 
TOP 14 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger schließt die Sitzung um 19:45 Uhr.

 

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