Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
SGOAR Schulz berichtet über folgende Themen:
Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG
Verpflichtungsklage gegen die Auszahlungsmitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig vom 25.08.2021 für die Förderung des Minispielfeldes in Grasleben in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.01.2022.
Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) hat die ursprünglich in Aussicht gestellte Zuwendung für das Minispielfeld in Grasleben in Höhe von 100.000,00 € gekürzt und eine Sanktion nach Art. 35 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 um 25.735,56 € verhängt und die Zuwendung für das Minispielfeld auf 74.264,44 € festgesetzt. Die Kürzung wurde um 25 % gemäß Nr. 14 der Finanzkorrekturliste vorgenommen.
Gegen die Auszahlungsmitteilung vom 25.08.2021 wurde Widerspruch erhoben. Der Widerspruch wurde vom ArL Braunschweig mit Bescheid vom 10.01.2022 zurückgewiesen.
Die Verwaltung hat Verpflichtungsklage erhoben. Die Beauftragung des Fachanwalts Dr. Dietrich Borchert aus Hannover hat die Verwaltung im Eilverfahren zur Einhaltung der Klagefrist getroffen.
Gemäß § 89 Satz 1 NKomVG entscheidet in dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung nicht eingeholt werden kann, der Hauptausschuss. Kann auch die vorherige Entscheidung des Hauptausschusses nicht eingeholt werden und droht der Eintritt erheblicher Nachteile oder Gefahren, so trifft gemäß § 89 Satz 2 NKomVG der Hauptverwaltungsbeamte im Einvernehmen mit einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter die notwendigen Maßnahmen. Aufgrund des drohenden Fristablaufs zur Klageeinreichung waren erhebliche Nachteile zu erwarten, daher wurde seitens des Hauptverwaltungsbeamten (Samtgemeindebürgermeister Janze) eine Eilentscheidung nach § 89 NKomVG getroffen. Er stellte das Einvernehmen mit seiner Vertreterin Frau Koch her.
Genehmigung Haushalt
Mit Bescheid vom 02.03.2022 wurde der Haushalt der Samtgemeinde Grasleben ohne Einschränkungen genehmigt.
Mitteilung über die Sachstände zur Erstellung der Jahresabschlüsse in der Samtgemeinde Grasleben nebst Mitgliedsgemeinden
Auf Wunsch des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Helmstedt sollen die Räte jährlich über den Stand der Aufholung bei den derzeit noch fehlenden Jahresabschlüssen unterrichtet werden. Dem kommen wir hiermit nach.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse schreitet weiter voran. Im vergangenen Jahr 2021 konnten die Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 für die Samtgemeinde Grasleben und die Gemeinden Grasleben, Mariental und Rennau zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden. Die Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt wurden Anfang 2022 bereits abgeschlossen und verliefen weitestgehend ohne Feststellungen (siehe Beschlussfassungen in den einzelnen Räten). Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Querenhorst wird dem Rechnungsprüfungsamt im April 2022 zur Prüfung vorgelegt.
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 der Samtgemeinde Grasleben und der Gemeinde Rennau sind bereits in den letzten Bearbeitungszügen und können ebenfalls im April 2022 beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt werden. Die noch fehlenden Jahresabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 werden voraussichtlich wie folgt beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt:
| Jahresabschluss zum 31.12.2016 | Jahresabschluss zum 31.12.2017 | Samtgemeinde Grasleben | April 2022 | Juli 2022 | Gemeinde Grasleben | Juni 2022 | Dezember 2022 | Gemeinde Mariental | Mai 2022 | November 2022 | Gemeinde Querenhorst | Juni 2022 | Oktober 2022 | Gemeinde Rennau | April 2022 | September 2022 |
Hierbei handelt es sich weiterhin um eine Planung. Diese steht unter dem Vorbehalt, dass größere Personalausfälle im weiteren Jahresverlauf vermieden werden können und Vakanzen nicht entstehen.
Antrag auf Bedarfszuweisungen im Antragsverfahren 2022
Mit Datum vom 28.03.2022 wurde der Antrag 2022 der Samtgemeinde Grasleben über das Navo-Verfahren elektronisch übermittelt. Mit einer Entscheidung ist ab ungefähr Juni/Juli des Jahres zu rechnen.
Ukraine
In der SG Grasleben sind derzeit 21 Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht (Stand 31.03.2022). Die Quote beträgt aktuell 26. Wir rechnen für die kommenden Wochen mit einem weiteren Zustrom. Derzeit werden dem Landkreis Helmstedt durch die Landesaufnahmebehörde wöchentlich 58 Flüchtlinge (davon 48 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine) zugewiesen (Tendenz steigend). Dazu kommen die privaten Ankünfte ohne entsprechende Zuweisung. Der Druck, diese Menschen auf Wohnungen zu verteilen, steigt. Aktuell haben wir daher noch 5 Wohnungen (4x Paas / 1x Querenhorst) angemietet und die gute Perspektiven auf weitere Wohnungen (wahrscheinlich Rennau / Mariental). Weitere Wohnungsangebote, insbesondere möblierte Wohnungen, werden aber gern entgegenkommen. Die Unterbringung der Flüchtlinge fordert der Verwaltung, aber auch den Ehrenamtlichen fast alles ab. Zwei Mitarbeiter des Fachbereiches Bauen sind genauso wie alle Betriebshöfe fast dauerhaft gebunden. Andere Tätigkeiten in der Verwaltung, aber auch des Betriebshofes, müssen liegen bleiben. Dennoch läuft es bisher sehr gut und die Mitarbeiter:innen machen einen tollen Job.
Freizeitbad
Der Förderverein hat erste Planungen für die Freibadsaison 2022 vorgelegt. Folgende Termine angedacht.
07.05.2022: Pimp my Freibad ab 9 Uhr mit Verpflegung
28.05.2022: Saisoneröffnung
25.06.2022: Beachvolleyballturnier
Ferien: Kinder-Spaß
27.08.2022:Saisonende und karibische Nacht (Veranstaltung in kleinem Rahmen mit ca. 120 Personen)
September: Hundeschwimmen
Ratsmitglied Werner äußert sich zu der Mitteilung über die Verpflichtungsklage gegen die Auszahlungsmitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig und bringt seinen Unmut zum Ausdruck. Er finde es unverständlich, dass bei kleinsten Verfahrensfehlern sofort hart sanktioniert werde und seitens der übergeordneten Behörde nicht vorab auf dem kurzen Dienstwege versucht werde, eine Lösung des Problems herbeizuführen. Es sei bekannt, dass die Vorgaben bei derlei Förderprogrammen sehr kompliziert seien. Er sehe es daher nur als menschlich, wenn der/dem Sachbearbeiter/in in der Verwaltung bei all den Vorgaben und einzuhaltenden Fristen ein kleiner Fehler passiere. Er sei der Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen dem "Vergehen" und der Art der Sanktionierung nicht gegeben sei. Selbst wenn die Klage keinen Erfolg haben sollte, unterstütze er diese ausdrücklich, weil er es für wichtig halte, die Problemlagen solcher Förderverfahren aufzuzeigen.
Herr Strauß teilt mit, dass das Minispielfeld aufgrund von wiederholt auftretenden Vandalismusschäden vorübergehend bis voraussichtlich Ende April geschlossen sei.
Ratsmitglied Grudke nutzt die Gelegenheit und richtet einen Dank an die anwesenden Feuerwehrkameraden für die geleistete ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Gesellschaft.
|