Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 04. April 2022 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der stv. Ratsvorsitzende Strauß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der stv. Ratsvorsitzende Strauß stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Ratsvorsitzende Koch, SGB Janze sowie die Ratsmitglieder Janze N. und Kellner fehlen.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der stv. Ratsvorsitzende gibt das Wort an SGOAR Schulz, der beantragt, die Tagesordnung um den TOP Delegation von Personalbefugnissen; hier: Bereich der Beamten zu erweitern. Dieser TOP sei bei der Einladungserstellung fälschlicherweise der Tagesordnung des nachfolgenden nichtöffentlichen Sitzungsteils zugeordnet worden.

Der Sitzungsleitende lässt über den Antrag abstimmen.

Der Samtgemeinderat beschließt, die Tagesordnung um  den TOP Delegation von Personalbefugnissen; hier: Bereich der Beamten zu erweitern.

Abstimmungsergebnis:            Einstimmig

Der neue Punkt soll als TOP 9 behandelt werden, die Nummerierung der nachfolgenden TOPs verschiebt sich entsprechend. Die Tagesordnung wird somit mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt. 

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 06.12.2021

Beschluss:

Das Protokoll über die Sitzung vom 06.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse das Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

SGOAR Schulz teilt Fehlanzeige mit. 

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die anwesenden Einwohner/innen leisten keine Wortbeiträge. 

 
TOP 7 Ernennung des Herrn Kevin Trunsch zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mariental

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Kevin Trunsch für die Zeit vom 04.04.2022 bis 13.06.2027 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mariental zu ernennen.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig

Im Anschluss an die Beschlussfassung überreichen SGOAR Schulz und der stv. Ratsvorsitzende Strauß dem Ortsbrandmeister im Beisein von Gemeindebrandmeister Wermuth und seinem Stellvertreter Bauer einen Blumenstrauß sowie eine Ernennungsurkunde. 



Protokoll:

Da kein Beratungsbedarf geäußert wird, leitet der stv. Ratsvorsitzende Strauß zur Abstimmung über.

Ratsmitglied Michel kommt um 18:04 Uhr zur Sitzung hinzu.


TOP 8 Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt – Kündigung zum 31.12.2022

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, dass die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt zwischen der Samtgemeinde Grasleben und dem Landkreis Helmstedt fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt wird. Die Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende schriftlich zu erklären.

Die erforderliche Aufnahme von Verhandlungen soll mit dem Ziel des Neuabschlusses einer Vereinbarung für die Samtgemeinde Grasleben ab dem 01.01.2023 zeitnah erfolgen.

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig



Protokoll:

Nach einem Wortbeitrag von Ratsmitglied Gläser, der proklamiert, dass es das Ziel sein sollte, kostendeckende Vereinbarungen für alle kreisangehörigen Kommunen zu erzielen, wird zur Beschlussfassung übergeleitet. 


TOP 9 Delegation von Personalbefugnissen; hier: Bereich der Beamten

Beschluss:

Der Samtgemeinderat delegiert, ausschließlich im Rahmen des Stellenplans, die Ernennung, Versetzung zu einem anderen Dienstherrn, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamtinnen und Beamten gem. § 107 Abs. 4 S.1 2. Halbsatz und für Beurlaubungen/Freistellungen für folgende Fälle auf den Samtgemeindebürgermeister:

a) Ernennungen bis Besoldungsgruppe A 12

b) Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

c) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG)

d) Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

e) Versetzung in den Ruhestand bis einschl. Besoldungsgruppe A 12

f) Beurlaubungen/Freistellungen

Über die getroffenen Entscheidungen ist im Samtgemeindeausschuss unverzüglich zu berichten.

Abstimmungsergebnis:       2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen



Protokoll:

Ratsmitglied Grudke teilt im Namen der CDU/FDP-Gruppe mit, dass keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Befugnisse gesehen werde. Man halte das aktuelle Verfahren und die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung für gut und sehe keinen Änderungsbedarf an der Verfahrensweise. Sodann wird zur Abstimmung übergeleitet.


TOP 10 Beschluss über den Jahresabschluss 2015 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2015 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis:            Einstimmig



Protokoll:

SG-Angestellte Dettlaff erläutert die wesentlichen Bestandteile der Verwaltungsvorlage und teilt mit, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) keine Feststellungen gemacht habe, die einer Entlastung entgegenstünden.

Ratsmitglied Gläser dankt SGOAR Schulz und seinen Mitarbeiter/innen für die geleistete Arbeit, die dazu führe, dass das RPA keine Beanstandungen habe.

Ratsmitglied Werner teilt mit, dass die CDU/FDP-Gruppe dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Es sei klar, dass die Samtgemeinde überschuldet sei, man wolle aber weiterhin wichtige Investitionen, z.B. im Bereich der Feuerwehr, vornehmen. Er versichert, dass der Rat größere Ausgaben hinsichtlich der finanziellen Lage stets kritisch prüfe. Die getätigten und geplanten Investitionen seien aber trotz der Kosten notwendig, um für Ernstfälle gewappnet zu sein.

Da kein weiterer Beratungsbedarf geäußert wird, erfolgt die Abstimmung.


TOP 11 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGOAR Schulz berichtet über folgende Themen:

Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG

Verpflichtungsklage gegen die Auszahlungsmitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig vom 25.08.2021 für die Förderung des Minispielfeldes in Grasleben in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.01.2022.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) hat die ursprünglich in Aussicht gestellte Zuwendung für das Minispielfeld in Grasleben in Höhe von 100.000,00 € gekürzt und eine Sanktion nach Art. 35 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 um 25.735,56 € verhängt und die Zuwendung für das Minispielfeld auf 74.264,44 € festgesetzt. Die Kürzung wurde um 25 % gemäß Nr. 14 der Finanzkorrekturliste vorgenommen.

Gegen die Auszahlungsmitteilung vom 25.08.2021 wurde Widerspruch erhoben. Der Widerspruch wurde vom ArL Braunschweig mit Bescheid vom 10.01.2022 zurückgewiesen.

Die Verwaltung hat Verpflichtungsklage erhoben. Die Beauftragung des Fachanwalts Dr. Dietrich Borchert aus Hannover hat die Verwaltung im Eilverfahren zur Einhaltung der Klagefrist getroffen.

Gemäß § 89 Satz 1 NKomVG entscheidet in dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung nicht eingeholt werden kann, der Hauptausschuss. Kann auch die vorherige Entscheidung des Hauptausschusses nicht eingeholt werden und droht der Eintritt erheblicher Nachteile oder Gefahren, so trifft gemäß § 89 Satz 2 NKomVG der Hauptverwaltungsbeamte im Einvernehmen mit einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter die notwendigen Maßnahmen. Aufgrund des drohenden Fristablaufs zur Klageeinreichung waren erhebliche Nachteile zu erwarten, daher wurde seitens des Hauptverwaltungsbeamten (Samtgemeindebürgermeister Janze) eine Eilentscheidung nach § 89 NKomVG getroffen. Er stellte das Einvernehmen mit seiner Vertreterin Frau Koch her.

Genehmigung Haushalt

Mit Bescheid vom 02.03.2022 wurde der Haushalt der Samtgemeinde Grasleben ohne Einschränkungen genehmigt.

Mitteilung über die Sachstände zur Erstellung der Jahresabschlüsse in der Samtgemeinde Grasleben nebst Mitgliedsgemeinden

Auf Wunsch des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Helmstedt sollen die Räte jährlich über den Stand der Aufholung bei den derzeit noch fehlenden Jahresabschlüssen unterrichtet werden. Dem kommen wir hiermit nach.

Die Erstellung der Jahresabschlüsse schreitet weiter voran. Im vergangenen Jahr 2021 konnten die Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 für die Samtgemeinde Grasleben und die Gemeinden Grasleben, Mariental und Rennau zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden. Die Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt wurden Anfang 2022 bereits abgeschlossen und verliefen weitestgehend ohne Feststellungen (siehe Beschlussfassungen in den einzelnen Räten). Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Querenhorst wird dem Rechnungsprüfungsamt im April 2022 zur Prüfung vorgelegt.

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 der Samtgemeinde Grasleben und der Gemeinde Rennau sind bereits in den letzten Bearbeitungszügen und können ebenfalls im April 2022 beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt werden. Die noch fehlenden Jahresabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 werden voraussichtlich wie folgt beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt:

 

Jahresabschluss zum 31.12.2016

Jahresabschluss zum 31.12.2017

Samtgemeinde Grasleben

April 2022

Juli 2022

Gemeinde Grasleben

Juni 2022

Dezember 2022

Gemeinde Mariental

Mai 2022

November 2022

Gemeinde Querenhorst

Juni 2022

Oktober 2022

Gemeinde Rennau

April 2022

September 2022

Hierbei handelt es sich weiterhin um eine Planung. Diese steht unter dem Vorbehalt, dass größere Personalausfälle im weiteren Jahresverlauf vermieden werden können und Vakanzen nicht entstehen.

Antrag auf Bedarfszuweisungen im Antragsverfahren 2022

Mit Datum vom 28.03.2022 wurde der Antrag 2022 der Samtgemeinde Grasleben über das Navo-Verfahren elektronisch übermittelt. Mit einer Entscheidung ist ab ungefähr Juni/Juli des Jahres zu rechnen.

Ukraine

In der SG Grasleben sind derzeit 21 Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht (Stand 31.03.2022). Die Quote beträgt aktuell 26. Wir rechnen für die kommenden Wochen mit einem weiteren Zustrom. Derzeit werden dem Landkreis Helmstedt durch die Landesaufnahmebehörde wöchentlich 58 Flüchtlinge (davon 48 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine) zugewiesen (Tendenz steigend). Dazu kommen die privaten Ankünfte ohne entsprechende Zuweisung. Der Druck, diese Menschen auf Wohnungen zu verteilen, steigt. Aktuell haben wir daher noch 5 Wohnungen (4x Paas / 1x Querenhorst) angemietet und die gute Perspektiven auf weitere Wohnungen (wahrscheinlich Rennau / Mariental). Weitere Wohnungsangebote, insbesondere möblierte Wohnungen, werden aber gern entgegenkommen. Die Unterbringung der Flüchtlinge fordert der Verwaltung, aber auch den Ehrenamtlichen fast alles ab. Zwei Mitarbeiter des Fachbereiches Bauen sind genauso wie alle Betriebshöfe fast dauerhaft gebunden. Andere Tätigkeiten in der Verwaltung, aber auch des Betriebshofes, müssen liegen bleiben. Dennoch läuft es bisher sehr gut und die Mitarbeiter:innen machen einen tollen Job.

Freizeitbad

Der Förderverein hat erste Planungen für die Freibadsaison 2022 vorgelegt. Folgende Termine angedacht. 

07.05.2022: Pimp my Freibad ab 9 Uhr mit Verpflegung

28.05.2022: Saisoneröffnung 

25.06.2022: Beachvolleyballturnier

Ferien: Kinder-Spaß

27.08.2022:Saisonende und karibische Nacht (Veranstaltung in kleinem Rahmen mit ca. 120 Personen)

September: Hundeschwimmen

Ratsmitglied Werner äußert sich zu der Mitteilung über die Verpflichtungsklage gegen die Auszahlungsmitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig und bringt seinen Unmut zum Ausdruck. Er finde es unverständlich, dass bei kleinsten Verfahrensfehlern sofort hart sanktioniert werde und seitens der übergeordneten Behörde nicht vorab auf dem kurzen Dienstwege versucht werde, eine Lösung des Problems herbeizuführen. Es sei bekannt, dass die Vorgaben bei derlei Förderprogrammen sehr kompliziert seien. Er sehe es daher nur als menschlich, wenn der/dem Sachbearbeiter/in in der Verwaltung bei all den Vorgaben und einzuhaltenden Fristen ein kleiner Fehler passiere. Er sei der Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen dem "Vergehen" und der Art der Sanktionierung nicht gegeben sei. Selbst wenn die Klage keinen Erfolg haben sollte, unterstütze er diese ausdrücklich, weil er es für wichtig halte, die Problemlagen solcher Förderverfahren aufzuzeigen.

Herr Strauß teilt mit, dass das Minispielfeld aufgrund von wiederholt auftretenden Vandalismusschäden vorübergehend bis voraussichtlich Ende April geschlossen sei.

Ratsmitglied Grudke nutzt die Gelegenheit und richtet einen Dank an die anwesenden Feuerwehrkameraden für die geleistete ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Gesellschaft. 

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor. 

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der stv. Ratsvorsitzende Strauß schließt die Sitzung um 18:40 Uhr.

 

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