Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Klein erteilt das Wort an den stellv. Fachbereichsleiter Freitag, der über folgende Mitteilungen berichtet.
Wasserschaden in der Grundschule Grasleben
Am Schadenstag war das Wasser aufgrund von Straßenbauarbeiten abgestellt. Im OG des Altbaus der Klasse 3 wurde vermutlich der Wasserhahn am Waschbecken geöffnet. Da kein Wasser kam, wurde wahrscheinlich vergessen, den Wasserhahn wieder zu schließen.
Nachdem das Wasser wieder angestellt wurde, lief es durch den geöffneten Wasserhahn unbemerkt vom Nachmittag bis zum nächsten Morgen.
Das Wasser lief übers Waschbecken auf den Fußboden, in den darunterliegenden Hortraum, teilweise durch die Flurdecke und im Anschluss in den darunterliegenden Kellerraum des DRKs.
Zunächst mussten Abriss- und Trocknungsmaßnahmen erfolgen. Hierbei wurde der Fußboden im OG und die Akustikdecke im Hortraum komplett entfernt und im DRK Keller mussten die Tapeten und teilweise die Verkleidungen entfernt werden.
Nach einer fünfwöchigen Trocknung konnte der Fußboden im OG wieder hergestellt werden.
Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Öffentlichen Versicherung konnten zum Schuljahresbeginn die Räume wieder genutzt werden.
In den Herbstferien konnte die Akustikdecke erneuert und die Malerarbeiten im Hortraum, im Flur und im DKR Keller erfolgen.
Lediglich die Horteingangstür muss nun noch abgeschliffen und gestrichen werden.
Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 30.000 Euro, davon ist eine Eigenanteil von 3.000 Euro zu zahlen.
Inventarschäden sind in Höhe von 2.000 Euro entstanden, welche nicht mitversichert sind. (Spielteppiche, Klappsessel, -matratzen, Materialschränke mit Türen, Sitzbänke). Das Inventar wird aus Haushaltsmitteln 2022 und 2023 ersetzt werden.
Ausschussvorsitzender Klein erfragt, ob es Überlegungen zum Austausch der Wasserhähne gibt. Dazu berichtet SGB Janze, dass bereits ein Austausch erfolgt sei.
Sanierung Freizeitbad – Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Inzwischen wurden die Planungsunterlagen beim Fördermittelgeber zur Prüfung eingereicht. Das Ergebnis steht noch aus. Zudem wurden bereits die entsprechenden Unterlagen bei der Bauaufsicht des Landkreises zur Erteilung der Baugenehmigung eingereicht. Die Genehmigung steht ebenfalls noch aus. Weiterhin wurde der Entwässerungsantrag beim Wasserverband eingereicht, dieser ist bereits genehmigt. Außerdem wurde inzwischen die erste Mittelanforderung in Höhe von ca. 80.000 Euro für die bereits angefallenen Auszahlungen beim Fördermittelgeber eingereicht, diese befindet sich derzeit in Prüfung.
Sanierung Spielplatz/Schulhof Grundschule – Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"
Der Zuwendungsbescheid für dieses Projekt steht leider immer noch aus. Der Samtgemeinde war es allerdings erlaubt vorzeitig mit dem Projekt zu beginnen, da der Bewilligungszeitraum nur bis zum 31.12.2022 läuft. Die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Schulhoffläche sind abgeschlossen. Die alte Asphaltfläche wurde komplett ausgebaut und durch anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster ersetzt. Die vorgesehene Ausstattung mit Bänken und Spielgeräten (Kletterwand und Slackline) einschließlich Rasenansaat und Bepflanzung wurde nach öffentlicher Ausschreibung bereits vergeben. Diese Arbeiten sollen bis Ende des abgeschlossen werden.
Beteiligung der Gemeinde Rennau und der Samtgemeinde Grasleben im Planfeststellungsverfahren "380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle"
Für dieses Planfeststellungverfahren läuft die Einwendungsfrist bis zum 09.12.2022.
Aus den im beigefügten Vermerk dargelegten Gründen, bestehen keine Bedenken gegen dieses Verfahren. Eine entsprechende Stellungnahme wird abgegeben.
Vermerk: Beteiligung der Samtgemeinde Grasleben und der Gemeinde Rennau im Planfeststellungsverfahren "380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle"
Die Übertragungsleistung der bestehenden 380-kV-Leitung vom UW Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt bis zum UW Wahle in Niedersachsen soll dauerhaft erhöht werden. Die TenneT als Übertragungsnetzbetreiber ist gemäß des Bundesbedarfsplangesetzes dazu verpflichtet, die Übertragungskapazität dieser Ost-West-Verbindung von Wahle bis Helmstedt zu verstärken.
Dazu wird die Verstärkung von 2.748 auf 4.000 Ampere weitestgehend auf der bestehenden Trasse und mit den bestehenden Masten umgesetzt. Um die Maßnahme durchführen zu können, ist ein förmliches Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur gemäß § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingeleitet worden (Vorhaben 10). Die Träger öffentlicher Belange und damit die Gemeinde Rennau sowie die Samtgemeinde Grasleben können sich bis zum 09.12.22 (Einwendungsfrist) hierzu äußern.
Die Maßnahme besteht darin, die stromführenden Leiterseile durch moderne Hochtemperaturseile auszutauschen, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen (Umbeseilung). Dabei bleiben der Querschnitt und die Anzahl der Seile gleich, nur das Material ändert sich. Im Zuge des Austausches der Leiterseile wird die Standsicherheit der Masten überprüft, um auch zukünftig die Betriebssicherheit auf gleichbleibend hohen Niveau zu gewährleisten. Je nach Prüfergebnis müssen Verstärkungsmaßnahmen an einzelnen Masten, Masterhöhungen um wenige Meter oder vereinzelt auch der Tausch von Masten in Erwägung gezogen werden.
Für den Wohnfeldschutz sind im Wesentlichen die beiden folgenden Punkte relevant:
a) Während des Betriebs von Freileitungen kann es bei sehr feuchter Witterung (Regen oder Nebel) zu sogenannten Koronaentladungen an der Oberfläche der Leiterseile kommen. Dabei können zeitlich begrenzt Geräusche verursacht werden. Die Schallpegel hängen neben den Witterungsbedingungen im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke auf der Oberfläche der Leiterseile ab. Für Wohngebiete sind die Richtwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzuhalten. Die Richtwerte betragen bei allgemeinen Wohngebieten 55 dB(a) tagsüber und 40 dB(a) nachts.
b) Freileitungen erzeugen aufgrund der unter Spannung stehenden und Strom führenden Leiter elektrische und magnetische Felder (EMF). Auch nach Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf 4000 Ampere sind die nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtend geltenden Grenzwerte einzuhalten.
In unmittelbarer Nähe zur Leitungstrasse wird zukünftig das geplante allgemeine Wohngebiet Sandblessen III liegen.
Das am dichtesten an der Trasse liegende Wohnhaus wird einen Abstand von mindestens 150 Metern zu den Stromleitungen aufweisen. Die von der TenneT beauftragte "Untersuchung des erwarteten Schallpegels" stellt anhand mehrerer Graphen (je nach Aufbau des einzelnen Mastes) dar, dass bei einem Abstand von 150 Metern die Lärmgrenzwerte nach der TA Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet auch nachts (40 dB(a)) eingehalten werden. Zudem werden die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei einer solchen Entfernung nicht überschritten.
Die Gemeinde Rennau und damit auch die Samtgemeinde Grasleben könnten somit eine Stellungnahme abgeben, in der sie "keine Bedenken" gegen die Stromverstärkungsmaßnahme äußern.
Genehmigung von kommunalen Haushalten im Landkreis Helmstedt, Wahrnehmung von Aufgaben der Unteren Kommunalaufsicht
SGB Janze berichtet über das angedachte Vorgehen der Kommunalaufsicht bei der Genehmigung von Kreditermächtigungen der kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Haushaltsvorlage und führt aus, dass im September 2022 die Landkreis-Verwaltung dem Ausschuss für Finanzen und Konsolidierung und dem Kreisausschuss über eine veränderte Genehmigungspraxis bei der Genehmigung der Haushalte der kreisangehörigen Kommunen berichtet hatte (wird beigefügt). Infolgedessen fand kürzlich ein Gespräch beim Landkreis unter Führung des ersten Kreisrates Wendt mit allen kreisangehörigen Kommunen statt. Mündlich wurden nach intensiver Diskussion Beanstandungen zahlreicher kommunaler Haushalte angekündigt, entsprechende Anhörungen sollten mit Vorlage der Haushalte beim Landkreis verschickt werden.
Nach Bekanntwerden dieser geänderten Genehmigungspraxis erläuterte der Landkreis in einem Schreiben an die Mitglieder des Kreistages diese Änderung der Genehmigungspraxis (Schreiben vom 10.11.2022).
Diese verschriftlichten Positionen sind für nahezu alle kreisangehörigen Kommunen sehr kritisch zu würdigen (Genehmigungsfähigkeit der Haushalte gefährdet), sie wurden daher anlässlich einer HVB-Runde in der vergangenen Woche intensiv erörtert. Als Ergebnis ist festzuhalten:
Der Landrat hat klargestellt, dass neben der finanzpolitischen Sichtweise auch die politische/strategische Sichtweise in die Entscheidungen zu den Haushalten mit einzubeziehen ist. Denn nur eine Gesamtbetrachtung führt im Ergebnis dazu, dass sich die kreisangehörigen Kommunen und damit der Landkreis im Sinne einer positiven Zukunft, auch für kommende Generationen, weiterentwickeln können. Hierbei müssen haushaltsrechtliche Aspekte eben mit gesamtgesellschaftlichen/entwicklungsspezifischen Aspekten zusammengeführt werden. Auch die festgestellte Stoßrichtung, dass es nicht zu einer Grabenbildung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen kommen darf, sondern vielmehr die Verantwortung des Landes für seine Kommunen eingefordert werden muss, ist die Richtige. Entsprechende Gespräche werden in Kürze mit dem Land stattfinden.
Alle Beteiligten sind sicher, dass eine gemeinsame Linie für Landkreis und kreisangehörige Kommunen gefunden wird und so kreisinterne Gräben bzw. die reihenweise Versagung von Haushaltsgenehmigungen im ganzen Landkreis verhindert werden können.
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