Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen

Montag, 14. November 2022 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 2. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen. Besonders begrüßt er die Mitarbeiter:innen der Verwaltung, die anwesenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und die Presse.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt. 

 
TOP 4 Pflichtenbelehrung des beratenden Ausschussmitgliedes

Protokoll:

SGB Janze nimmt die Pflichtenbelehrung des beratenden Mitgliedes, Gemeindebrandmeister Tobias Bauer, gem. § 54 Abs. 3 und § 43 NKomVG vor und verweist auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Diese umfassen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot.

Gemeindebrandmeister Bauer unterschreibt die Belehrung und erhält eine Ausfertigung. 

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls vom 15.11.2021

Protokoll:

Das Protokoll Nr. 1 über die öffentliche Sitzung vom 15.11.2021 wird genehmigt.

Abstimmergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung


TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein Anwohner erfragt den aktuellen Stand zur Wasserhärte in der Samtgemeinde Grasleben. SGB Janze führt aus, dass die Zuständigkeit beim Wasserverband Vorsfelde liegt und teilt mit, dass derzeit die Reaktivierung der alten stillgelegten Fernleitung der ehemaligen Braunschweigischen Kohle-Bergwerke AG (BKB) stattfindet. Hierbei kommt es allerdings zu Verzögerungen, da die Leitung teilweise erneuert werden muss. Im Hochbehälter von Mariental kann das harte Wasser mit dem weichen Wasser auf ca. 16 Grad Wasserhärte vermischt werden. Ein konkreter Fertigstellungstermin kann laut wasserverband noch nicht genannt werden.

 
TOP 7 Übertragung von Zuständigkeiten bei gemeindlichen Veranstaltungen auf die Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit Bauen, Umwelt und Finanzen empfiehlt dem Samtgemeinderat zu beschließen, dass zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben wahrgenommen werden können, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht gefährdet wird. 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

Die Vorlage wird ausführlich von SGB Janze erläutert. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Vorlage um einen rein formalen Akt auf Grund der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) handele. Durch die Einführung des § 2 Abs. 6 NBrandSchG kann eine Gemeinde durch Ratsbeschluss festlegen, dass zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrgenommen werden können. Er führt aus, dass dies bereits gängige Praxis sei und durch das Gesetz gestützt wird. Dabei entstehen keine Kosten. 


TOP 8 Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit Bauen, Umwelt und Finanzen empfiehlt dem Samtgemeinderat, die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Grasleben in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

SGB Janze erläutert die Vorlage und teilt mit, das die Gruppe CDU-Lappwaldfraktion angeregt hat, die Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehren der Samtgemeinde Grasleben an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Hierbei wurde ein Vergleich der Höhe der Aufwandsentschädigungen aller Kommunen im LK Helmstedt vorgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass die Höhe die an die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehr gezahlten Aufwendungen teilweise erhebliche Unterschiede aufweisen. Er weist daraufhin, dass sich in der Anlage 1 unter der Position Gerätewart ein Fehler eingeschlichen hat und der Zusatz +7,50 Euro je Fahrzeug fehlt, dieser allerdings in der Satzung korrekt hinterlegt sei.

Ausschussmitglied Grudke teilt mit, dass um die Erhöhung durchzusetzen, kontrovers diskutiert wurde. Es soll die besondere Bedeutung des Ehrenamtes der Feuerwehr bedacht und gewürdigt werden. 


TOP 9 Feuerwehretat 2023

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit Bauen, Umwelt und Finanzen empfiehlt, den Feuerwehretat entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfs für den Haushalt 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

SGAR von Känel erläutert die Vorlage und führt aus, dass die eingestellten Haushaltsmittel wie gewohnt im Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr beraten und durch die Verwaltung auf Plausibilität überprüft wurden. Er merkt an, dass sich bei den angemeldeten Mitteln ausschließlich auf notwendige Neu- und Ersatzbeschaffungen beschränkt wurde. Der Ergebnishaushalt konnte auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Die größeren Veränderungen wie z.B. Kreiszeltlager und Aufwandsentschädigung sind in der Vorlage aufgeführt. Er weist darauf hin, dass die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes eine gesetzlich Pflichtaufgabe darstellt, die die Samtgemeinde Grasleben, es sollte einheitlich sein] als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises zu erfüllen hat. Insofern muss die einsatz- und ausbildungsgerechte Ausstattung der sechs Ortsfeuerwehren sichergestellt werden.

Weiterhin führt er zur Fahrzeugbeschaffung aus, dass der Zuschlag für die Beschaffung des LF 10 für die Ortsfeuerwehr Mariental mittlerweile erteilt wurde. Die benötigten Haushaltsmittel wurden entsprechend veranschlagt und mussten der aktuellen Marktsituation angepasst werden. Als Ersatz für das mittlerweile 30 Jahre alte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der Ortsfeuerwehr Querenhorst soll ein TSF Logistik beschafft werden. Im nächsten Jahr ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen, um das notwendige Ausschreibungsverfahren zu realisieren. Der Kaufpreis, welcher ebenfalls der aktuellen Marktsituation angepasst werden musste, ist für das Jahr 2024 veranschlagt. Aufgrund der anhaltenden technischen Probleme mit dem Multistar der Ortfeuerwehr Grasleben ist auch hier eine entsprechende Ersatzbeschaffung notwendig geworden. Auch hier ist für das nächste Jahr eine Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens im Haushalt vorgesehen. Da die Lieferzeit aktuell mit 4 Jahren angegeben wird, sind die Kosten für das Fahrgestell und den Aufbau nach den Fälligkeiten 2024 und 2026 im Haushalt abgebildet. Des Weiteren würde im Jahr 2026 eine Jahreswartung in Höhe von 70.000 Euro fällig werden.

SGAR von Känel erteilt das Wort an den stellvertretenden Fachbereichsleiter SGAR Freitag, welcher Ausführungen zu den investiven Baumaßnahmen vornimmt.

Er teilt mit, dass der Neubau des Feuerwehrhauses Mariental sich in vollem Gange befindet. Das Gebäude an sich steht. Aktuell findet der Innenausbau statt, welcher sich nach derzeitiger Bauzeitenplanung bis Ende Februar 2023 hinziehen wird. Die Außenanlagen, bestehend aus Zufahrten, Stellplätzen für die Einsatzkräfte, Fußwegen und Übungsfläche einschließlich Außenbeleuchtung sollen im Frühjahr 2023 ausgeschrieben und umgesetzt werden. Die Verwaltung hat vorsorglich für den Endausbau noch 200.000 Euro zur Sicherstellung der Finanzierung für dieses Projekt angemeldet.

Zum Neubau des Feuerwehrhauses Grasleben führt er aus, dass das dafür erforderliche Baugrundstück Ecke Bahnhofstraße/Südstraße in Grasleben in 2022 erworben wurde. Sobald das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben ist, kann mit der Planung des Neubaus begonnen werden. Das wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres der Fall sein. Für die Objektplanung einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung wurden für das kommende Haushaltsjahr 2023 insgesamt 400.000 Euro veranschlagt. Die erforderlichen Planungsaufträge sollen nach Möglichkeit im ersten Halbjahr 2023 vergeben werden. 

SGB Janze hebt hervor, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs Bauen unter der Leitung von Fachbereichsleiter Frank Nitsche hier sehr gute Arbeit geleistet haben.

Ausschussvorsitzender Klein fragt nach, ab wann die Feuerwehr Mariental in das neue Gebäude umziehen kann und ob der Umzug auch erfolgen kann, wenn die Außenanlagen noch nicht hergestellt sind. Hierzu führt der stellv. Fachbereichsleiter Freitag aus, dass der Umzug wahrscheinlich erst nach Herstellung der Außenanlage erfolgt und rechnet mit einer Fertigstellung der Parkplätze und Zufahrten zum Ende des Frühjahres. Einzelheiten müsse man aber sehen, wenn es soweit ist. 


TOP 10 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit Bauen, Umwelt und Finanzen empfiehlt dem Samtgemeinderat

a) die Haushaltssatzung 2023 einschl. Haushaltsplan 2023 in der zuletzt beratenden Version,

b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2026 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan) und

c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2023 – gem. § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan)

d) die Änderung von § 11 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Grasleben, wonach die Berechnung der Samtgemeindeumlage für das Jahr 2023 analog der Berechnungsgrundlage zur Kreisumlage auf der Grundlage von § 111 Abs. 3 Satz 1 NKomVG erfolgt.

zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein erteilt SGB Janze das Wort, welcher ausführt, dass die Gruppe CDU-Lappwaldfraktion am 10.11.2022 beantragt hat, die Samtgemeindeumlage abweichend vom vorliegenden Haushaltsentwurf zu erhöhen, so dass finanzielle Nachteile der Mitgliedsgemeinden Mariental, Querenhorst und Rennau durch die erhöhten Steuereinnahmen der Gemeinde Grasleben (Wegfallen der Schlüsselzuweisungen) mittels Bedarfszuweisungen ausgeglichen werden können.

Im Gegenzug soll der Umlageschlüssel 50% Steuerkraft/50% Einwohner bei der Bemessung der Samtgemeindeumlage entgegen des Haushaltsentwurfes der Verwaltung nicht verändert werden. Wovon jedoch im Zuge der Beratung Abstand genommen wird, es soll daher beim Vorschlag der Verwaltung bleiben.

Ausdrücklich ist der Antrag so zu verstehen, dass die Gemeinde Grasleben nicht übermäßig belastet wird und ein positives Jahresergebnis für die Gemeinde bestehen bleibt.

Anhand einer Präsentation erörtert SGR Schulz die wesentlichen Inhalte des Haushaltsentwurfes 2022 ausführlich. Insbesondere erläutert er ausführlich, was die Belastungsfaktoren 2023 sind. Hierzu zählen der Ukraine-Krieg und die daraus resultierende Flüchtlingssituation, die steigenden Energiepreise, der Verlust der Schlüsselzuweisungen, die steigende Zinsentwicklung, die Inflation sowie die gestörten und verteuerten Lieferketten. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Auftretende Fragen werden während und nach der Präsentation beantwortet.

Nach Beantwortung aller Fragen lässt Ausschussvorsitzender Klein über den Beschlussvorschlag abstimmen.



TOP 11 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein erteilt das Wort an den stellv. Fachbereichsleiter Freitag, der über folgende Mitteilungen berichtet.

Wasserschaden in der Grundschule Grasleben

Am Schadenstag war das Wasser aufgrund von Straßenbauarbeiten abgestellt. Im OG des Altbaus der Klasse 3 wurde vermutlich der Wasserhahn am Waschbecken geöffnet. Da kein Wasser kam, wurde wahrscheinlich vergessen, den Wasserhahn wieder zu schließen.

Nachdem das Wasser wieder angestellt wurde, lief es durch den geöffneten Wasserhahn unbemerkt vom Nachmittag bis zum nächsten Morgen.

Das Wasser lief übers Waschbecken auf den Fußboden, in den darunterliegenden Hortraum, teilweise durch die Flurdecke und im Anschluss in den darunterliegenden Kellerraum des DRKs.

Zunächst mussten Abriss- und Trocknungsmaßnahmen erfolgen. Hierbei wurde der Fußboden im OG und die Akustikdecke im Hortraum komplett entfernt und im DRK Keller mussten die Tapeten und teilweise die Verkleidungen entfernt werden.

Nach einer fünfwöchigen Trocknung konnte der Fußboden im OG wieder hergestellt werden.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Öffentlichen Versicherung konnten zum Schuljahresbeginn die Räume wieder genutzt werden.

In den Herbstferien konnte die Akustikdecke erneuert und die Malerarbeiten im Hortraum, im Flur und im DKR Keller erfolgen.

Lediglich die Horteingangstür muss nun noch abgeschliffen und gestrichen werden.

Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 30.000 Euro, davon ist eine Eigenanteil von 3.000 Euro zu zahlen.

Inventarschäden sind in Höhe von 2.000 Euro entstanden, welche nicht mitversichert sind. (Spielteppiche, Klappsessel, -matratzen, Materialschränke mit Türen, Sitzbänke). Das Inventar wird aus Haushaltsmitteln 2022 und 2023 ersetzt werden.

Ausschussvorsitzender Klein erfragt, ob es Überlegungen zum Austausch der Wasserhähne gibt. Dazu berichtet SGB Janze, dass bereits ein Austausch erfolgt sei.

Sanierung Freizeitbad – Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Inzwischen wurden die Planungsunterlagen beim Fördermittelgeber zur Prüfung eingereicht. Das Ergebnis steht noch aus. Zudem wurden bereits die entsprechenden Unterlagen bei der Bauaufsicht des Landkreises zur Erteilung der Baugenehmigung eingereicht. Die Genehmigung steht ebenfalls noch aus. Weiterhin wurde der Entwässerungsantrag beim Wasserverband eingereicht, dieser ist bereits genehmigt. Außerdem wurde inzwischen die erste Mittelanforderung in Höhe von ca. 80.000 Euro für die bereits angefallenen Auszahlungen beim Fördermittelgeber eingereicht, diese befindet sich derzeit in Prüfung. 

Sanierung Spielplatz/Schulhof Grundschule – Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"

Der Zuwendungsbescheid für dieses Projekt steht leider immer noch aus. Der Samtgemeinde war es allerdings erlaubt vorzeitig mit dem Projekt zu beginnen, da der Bewilligungszeitraum nur bis zum 31.12.2022 läuft. Die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Schulhoffläche sind abgeschlossen. Die alte Asphaltfläche wurde komplett ausgebaut und durch anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster ersetzt. Die vorgesehene Ausstattung mit Bänken und Spielgeräten (Kletterwand und Slackline) einschließlich Rasenansaat und Bepflanzung wurde nach öffentlicher Ausschreibung bereits vergeben. Diese Arbeiten sollen bis Ende des abgeschlossen werden. 

Beteiligung der Gemeinde Rennau und der Samtgemeinde Grasleben im Planfeststellungsverfahren "380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle"

Für dieses Planfeststellungverfahren läuft die Einwendungsfrist bis zum 09.12.2022.

Aus den im beigefügten Vermerk dargelegten Gründen, bestehen keine Bedenken gegen dieses Verfahren. Eine entsprechende Stellungnahme wird abgegeben.

Vermerk: Beteiligung der Samtgemeinde Grasleben und der Gemeinde Rennau im Planfeststellungsverfahren "380-kV-Netzverstärkungsmaßnahme Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle"

Die Übertragungsleistung der bestehenden 380-kV-Leitung vom UW Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt bis zum UW Wahle in Niedersachsen soll dauerhaft erhöht werden. Die TenneT als Übertragungsnetzbetreiber ist gemäß des Bundesbedarfsplangesetzes dazu verpflichtet, die Übertragungskapazität dieser Ost-West-Verbindung von Wahle bis Helmstedt zu verstärken.

Dazu wird die Verstärkung von 2.748 auf 4.000 Ampere weitestgehend auf der bestehenden Trasse und mit den bestehenden Masten umgesetzt. Um die Maßnahme durchführen zu können, ist ein förmliches Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur gemäß § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingeleitet worden (Vorhaben 10). Die Träger öffentlicher Belange und damit die Gemeinde Rennau sowie die Samtgemeinde Grasleben können sich bis zum 09.12.22 (Einwendungsfrist) hierzu äußern.

Die Maßnahme besteht darin, die stromführenden Leiterseile durch moderne Hochtemperaturseile auszutauschen, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen (Umbeseilung). Dabei bleiben der Querschnitt und die Anzahl der Seile gleich, nur das Material ändert sich. Im Zuge des Austausches der Leiterseile wird die Standsicherheit der Masten überprüft, um auch zukünftig die Betriebssicherheit auf gleichbleibend hohen Niveau zu gewährleisten. Je nach Prüfergebnis müssen Verstärkungsmaßnahmen an einzelnen Masten, Masterhöhungen um wenige Meter oder vereinzelt auch der Tausch von Masten in Erwägung gezogen werden.

Für den Wohnfeldschutz sind im Wesentlichen die beiden folgenden Punkte relevant:

a)    Während des Betriebs von Freileitungen kann es bei sehr feuchter Witterung (Regen oder Nebel) zu sogenannten Koronaentladungen an der Oberfläche der Leiterseile kommen. Dabei können zeitlich begrenzt Geräusche verursacht werden. Die Schallpegel hängen neben den Witterungsbedingungen im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke auf der Oberfläche der Leiterseile ab. Für Wohngebiete sind die Richtwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzuhalten. Die Richtwerte betragen bei allgemeinen Wohngebieten 55 dB(a) tagsüber und 40 dB(a) nachts.

b)    Freileitungen erzeugen aufgrund der unter Spannung stehenden und Strom führenden Leiter elektrische und magnetische Felder (EMF). Auch nach Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf 4000 Ampere sind die nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtend geltenden Grenzwerte einzuhalten.

In unmittelbarer Nähe zur Leitungstrasse wird zukünftig das geplante allgemeine Wohngebiet Sandblessen III liegen.

Das am dichtesten an der Trasse liegende Wohnhaus wird einen Abstand von mindestens 150 Metern zu den Stromleitungen aufweisen. Die von der TenneT beauftragte "Untersuchung des erwarteten Schallpegels" stellt anhand mehrerer Graphen (je nach Aufbau des einzelnen Mastes) dar, dass bei einem Abstand von 150 Metern die Lärmgrenzwerte nach der TA Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet auch nachts (40 dB(a)) eingehalten werden. Zudem werden die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei einer solchen Entfernung nicht überschritten.

Die Gemeinde Rennau und damit auch die Samtgemeinde Grasleben könnten somit eine Stellungnahme abgeben, in der sie "keine Bedenken" gegen die Stromverstärkungsmaßnahme äußern.

Genehmigung von kommunalen Haushalten im Landkreis Helmstedt, Wahrnehmung von Aufgaben der Unteren Kommunalaufsicht

SGB Janze berichtet über das angedachte Vorgehen der Kommunalaufsicht bei der Genehmigung von Kreditermächtigungen der kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Haushaltsvorlage und führt aus, dass im September 2022 die Landkreis-Verwaltung dem Ausschuss für Finanzen und Konsolidierung und dem Kreisausschuss über eine veränderte Genehmigungspraxis bei der Genehmigung der Haushalte der kreisangehörigen Kommunen berichtet hatte (wird beigefügt). Infolgedessen fand kürzlich ein Gespräch beim Landkreis unter Führung des ersten Kreisrates Wendt mit allen kreisangehörigen Kommunen statt. Mündlich wurden nach intensiver Diskussion Beanstandungen zahlreicher kommunaler Haushalte angekündigt, entsprechende Anhörungen sollten mit Vorlage der Haushalte beim Landkreis verschickt werden.

Nach Bekanntwerden dieser geänderten Genehmigungspraxis erläuterte der Landkreis in einem Schreiben an die Mitglieder des Kreistages diese Änderung der Genehmigungspraxis (Schreiben vom 10.11.2022).

Diese verschriftlichten Positionen sind für nahezu alle kreisangehörigen Kommunen sehr kritisch zu würdigen (Genehmigungsfähigkeit der Haushalte gefährdet), sie wurden daher anlässlich einer HVB-Runde in der vergangenen Woche intensiv erörtert. Als Ergebnis ist festzuhalten:

Der Landrat hat klargestellt, dass neben der finanzpolitischen Sichtweise auch die politische/strategische Sichtweise in die Entscheidungen zu den Haushalten mit einzubeziehen ist. Denn nur eine Gesamtbetrachtung führt im Ergebnis dazu, dass sich die kreisangehörigen Kommunen und damit der Landkreis im Sinne einer positiven Zukunft, auch für kommende Generationen, weiterentwickeln können. Hierbei müssen haushaltsrechtliche Aspekte eben mit gesamtgesellschaftlichen/entwicklungsspezifischen Aspekten zusammengeführt werden. Auch die festgestellte Stoßrichtung, dass es nicht zu einer Grabenbildung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen kommen darf, sondern vielmehr die Verantwortung des Landes für seine Kommunen eingefordert werden muss, ist die Richtige. Entsprechende Gespräche werden in Kürze mit dem Land stattfinden.

Alle Beteiligten sind sicher, dass eine gemeinsame Linie für Landkreis und kreisangehörige Kommunen gefunden wird und so kreisinterne Gräben bzw. die reihenweise Versagung von Haushaltsgenehmigungen im ganzen Landkreis verhindert werden können.



TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge vor.

Ausschussvorsitzender Klein merkt an, dass der Parkplatz im Bereich der Grundschule Grasleben sehr uneben ist und erfragt, ob hier eine Sanierung angedacht ist. Dies wird von SGB Janze verneint.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein schließt die Sitzung um 18:08 Uhr.

 

Zur�ck zur �bersicht