Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
SGB Janze berichtet Folgendes:
1.Unterrichtung gem. § 7 bzw. § 9 Abs. 3 der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten
Aufnahme eines Darlehens im Rahmen der Jahresrechnung 2022 für Investitionen der SG Grasleben
Darlehensbetrag: 1.368.000,00 Euro
Konditionen:
Annuitätenkredit (Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen)
Zinsbindung u. Laufzeit: 19 Jahre
Restschuld: 0,00 Euro
Leistungen: 1/4 jährliche Leistung (23.290,20 Euro)
Tilgung: 4,00 % jährlich zuzüglich der durch die fortschreitende
Tilgung ersparter Zinsen
Auszahlungstag: 15.12.2022
Bestes Angebot: NBank - Investitions- u. Förderbank Niedersachsen (über KADEGE - Kapital Devisen Geldvermittlung)
Zinssatz: 2,81 % p.a.
Das Angebot der NBank wurde am 08.12.22 angenommen.
2.Neubau Feuerwehrhaus Mariental
Aktuell sind alle Kräfte und Bemühungen auf die Fertigstellung des Innenausbaus sowie die Endinstallationen der Technik ausgerichtet. Mit der Fertigstellung vorgenannter Leistungen sowie der Bauschlussreinigung wird bis Ende April gerechnet.
Nach Haushaltsgenehmigung werden die noch ausstehenden Verkehrs- und Freianlagen öffentlich ausgeschrieben. Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme wird voraussichtlich im 3. Quartal dieses Jahres erfolgen.
3.Sanierung Freizeitbad – Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Aufgrund des bereits genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Zuwendungsgeber sind bereits die Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Rohbau öffentlich ausgeschrieben worden.
Mittlerweile ist die Prüfung der Planungsunterlagen seitens des Zuwendungsgebers abgeschlossen und der darauf basierende Änderungsbescheid ist heute (06.03.2023) mit diversen Auflagen eingegangen. Demnach wird die Zuwendung in Form der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, allerdings unter Widerrufsvorbehalt, wie bei Förderprogrammen üblich.
Zudem ist die Baugenehmigung durch die Bauaufsicht des Landkreises Helmstedt eingegangen.
4.Innenhofsanierung der Grundschule Grasleben
Die Maßnahme ist inzwischen abgeschlossen: die Asphaltfläche wurde durch eine Pflasterfläche ersetzt, neue Bänke wurden aufgestellt, zwei neue Bäume gepflanzt und die Slackline sowie die Kletterwand aufgebaut.
Zudem wurde bereits der Rasen gesät, um die Grünfläche wieder herzustellen. Die vorstehende Fläche ist derzeit noch durch einen umgebenen Bauzaun geschützt, damit niemand diese Fläche betritt, bis die Rasenfläche vollständig hergestellt ist. Innerhalb dieses Bauzauns befindet sich auch die Slackline, die daher für diesem Zeitraum noch nicht genutzt werden kann. Die Kletterwand ist dagegen bereits uneingeschränkt nutzbar.
Für die Zuwendungsmaßnahme steht noch der Verwendungsnachweis aus, auf Grundlage dessen schließlich der endgültige Zuwendungsbescheid erteilt wird und die Zuwendungsmittel entsprechend ausgezahlt werden.
5.Asylbewerber und ukrainische Flüchtlinge
Die Satzung des Landkreises Helmstedt über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Samtgemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Braunschweig unwirksam. Somit hat der Landkreis Helmstedt zurzeit keine rechtliche Handhabe mehr, die Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbern auf die Samtgemeinden und Städte zu übertragen. Der Landkreis hat angekündigt, dass er die Entscheidung des Gerichts akzeptieren wird und keine Rechtsmittel einlegt. Für die Zukunft wird der Abschluss jeweils einzelner Verträge mit den Samtgemeinden und Städten angestrebt.
Trotz der Unwirksamkeit der Heranziehungssatzung hat die Samtgemeinde Grasleben in den letzten Wochen noch einmal neun weitere Asylbewerber/-innen aufgenommen, um die freien Wohnungen zu belegen. Damit hat die Samtgemeinde die Quote zur Aufnahme von Asylbewerbern um ebenfalls neun Personen übererfüllt.
Ukrainische Flüchtlinge werden dem Landkreis Helmstedt seit mehreren Wochen nur noch vereinzelt zugewiesen, da der Erfüllungsgrad im Landkreis mit knapp 46 % deutlich über dem Landesdurchschnitt von 37 % liegt. Somit ist der Druck zur Unterbringung von Ukrainerinnen und Ukrainern auch in der Samtgemeinde aktuell niedrig.
Aktuell stehen im Samtgemeindegebiet kaum noch freie Wohnungen zur Verfügung.
6.Erneuerung der Heizungsanlage Lappwaldhalle
Die Planungsleistungen für die Erneuerung der Heizungsanlage der Lappwaldhalle in Grasleben wurden bereits Ende Januar 2023 ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote und Erstellung des Vergabevorschlages durch die Verwaltung werden die Angebotsunterlagen derzeit vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung steht noch aus. Erst nach Haushaltsgenehmigung kann der Zuschlag für die Planung der Technischen Ausrüstung erteilt werden.
7.Flächennutzungsplan 13. Änderung
Im Zuge der Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Grasleben findet derzeit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 20.03.2023 gebeten.
8.Freiflächen-Photovoltaik, erste Anfragen
Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gehen erste mündliche Anfragen von Investoren und Grundeigentümern bei der Samtgemeinde und bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ein. Die Samtgemeinde kann den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen steuern, in dem sie geeignete Flächen im Flächennutzungsplan ausweist. Dadurch wäre nur an diesen Standorten die Errichtung der Anlagen erlaubt.
Hierzu wird die Verwaltung einen Vorschlag an die Politik unterbreiten, wie mit dieser vielschichtigen Thematik in Zukunft umgegangen werden soll.
9.Versagung der Haushaltssatzung 2023 der SG Grasleben
Die Genehmigung der HH-Satzung 2023 gestaltet sich, wie zu erwarten war, sehr schwierig. Hierzu ist anzumerken, dass es am 21.02.22 eine Anhörung des Landkreises zum Haushalt der Samtgemeinde gab. In dieser Anhörung wurden insbesondere die Möglichkeiten einer Ergebnisverbesserung im Ergebnishaushalt und die Notwendigkeiten der veranschlagten Investitionen von unserer Seite dargelegt.
Gleichzeitig wurde von Seiten des Landkreises auf die Überschuldung der Samtgemeinde hingewiesen sowie auf die dauerhafte Unterdeckung im Ergebnishaushalt. Angeregt wurden von dort eine Schließung der Lappwaldhalle und eine Schließung des Freizeitbades zur Verbesserung der defizitären Haushaltslage im Ergebnishaushalt allgemein. Dies wurde sehr kritisch gesehen und als unrealistisch zurückgewiesen.
Der LK hat zudem in der Anhörung angekündigt, für 2023 eine Kürzung der Kreditaufnahme um 500.000 Euro und eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen um 500.000 Euro vorzunehmen.
Begründet wurde dies mit dem Rückstand bei der Aufholung der Jahresabschlüsse und mit der bestehenden Überschuldungslage gemäß Schlussbilanz 2017.
Im Rahmen der Anhörung hat die SG Grasleben deutlich auf die Notwendigkeiten der geplanten Investitionen verwiesen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes und auch hinsichtlich der neuen Heizungsanlage für die Lappwaldhalle. Gleichzeitig wurden die Anstrengungen zur Haushaltssicherung in den letzten Jahren nochmals umfassend dargelegt. Gleichwohl wird unverändert die Auffassung im Hause vertreten, dass ein Haushaltsausgleich ausgehend von den bestehenden kommunalen Strukturen und unter Berücksichtigung der Haushaltslage in den Mitgliedsgemeinden nicht realistisch ist.
Das Protokoll und die Stellungnahme der Samtgemeinde ist dem Protokoll der heutigen Sitzung beigefügt.
Es ist weiter zu beachten, dass bei Umsetzung der vorhandenen Kürzungen der Bereich der Feuerwehr sehr stark betroffen wäre. Hierzu gehören der geplante Neubau des Feuerwehrhauses Grasleben oder aber auch der avisierte Erwerb des Multistar im Jahr 2025. Dies ergibt sich aus der avisierten Kürzungssumme der Verpflichtungsermächtigungen um 500.000 Euro. Es ist aktuell keine vollständige Kompensation mit anderen Maßnahmen im Investitionsprogramm möglich, so dass eine dieser Maßnahmen im Ergebnis zwingend betroffen wäre.
Dem Landkreis ist nach der Anhörung ausdrücklich bewusst, dass die Kürzungen die Feuerwehr treffen muss, da die übrigen Maßnahmen nicht für diese großen Summen ausreichen werden.
Es ist weiterhin zu betonen, dass es zwar ein Protokoll der Anhörung gibt, gleichwohl aber offiziell keine weitergehenden Informationen vorliegen, wie der Landkreis nunmehr gedenkt, mit den im Rahmen der Anhörung ergänzend gegebenen Informationen umzugehen.
Konkret: Der Samtgemeinde wurden die Ergebnisse der Abwägung bis zum heutigen Tage nicht offiziell mitgeteilt.
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass der Disput zwischen Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen auf dem Rücken der Feuerwehr und damit der Sicherheit der Menschen ausgetragen wird.
Zudem: Die angedachte Verfahrensweise vom Landkreis wurde bis heute nicht mitgeteilt, was schon als bemerkenswert im Umgang zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen zu bezeichnen ist.
RM Werner kritisiert scharf das angedachte Vorgehen des Landkreises und bringt sein Unverständnis zum Ausdruck.
RM Grudke stimmt dem vollumfänglich zu und fragt, wie bei den anderen kreisangehörigen Kommunen im Landkreis verfahren wird.
SGB Janze antwortet, dass es vergleichbare Konstellationen auch in umliegenden Kommunen gibt und verweist beispielhaft auf die SG Nord-Elm. Diese sei ebenfalls überschuldet und plane den Bau einer Sporthalle mit Kosten von weit über 10 Millionen Euro.
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