Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt
a) die Haushaltssatzung 2024 einschl. Haushaltsplan 2024 in der zuletzt beratenden Fassung,
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2027 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan)
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2024 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
d) die erneute Änderung von § 11 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Grasleben, wonach die Festsetzung der Samtgemeindeumlage ab dem Jahr 2024 wieder zu je 50 % nach den Einwohnerzahlen und zu 50 % nach den Umlagegrundlagen zur Kreisumlage der Mitgliedsgemeinden gemäß § 111 Abs. 3 Satz 2 NKomVG erfolgt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Stv. RV Strauß übergibt das Wort an SGOAR Schulz.
SGOAR Schulz stellt ausführliche die Vorlage 075/23 und die neueste Veränderungsliste 1a – Stand 30.11.2024 vor. Insbesondere weist er auf die Änderungen zum Feuerwehrhaus Grasleben (Umsetzung des Antrages der Gruppe CDU/ Lappwaldfraktion), zur Anmietung der Nord/LB, der Lappwaldhalle und des Stellenplanes hin.
RM Kula erläutert in diesem Zuge nochmals die Gründe für den Antrag ihrer Gruppe (siehe Anhang 068/23). In Hinblick auf die massiven Kostensteigerungen müssen dem Rat weitere Überlegungen zugestanden werden. Eine Investition in Höhe von rund 8 Mio. Euro könne man nicht im Vorbeigehen ausgeben. Ausdrücklich würde man den Neubau des Feuerwehrhauses weiterhin unterstützen. Über die genaue Ausgestaltung müsse jedoch noch gesprochen werden. Hierzu müsse zunächst einmal eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und dezidierte Unterhalten der Verwaltung vorgelegt werden. Dies solle die PD umsetzen. Zu diesem Zweck würden gemäß Antrag der Gruppe ausreichend Mittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung stehen. In Hinblick auf die neue Heizung in der Lappwaldhalle bittet RM Kula um einen Sperrvermerk, der die spätere Freigabe der Maßnahme durch den SGA vorsieht (Antrag der Gruppe).
SGB Janze wirbt ausführlich bei allen Beteiligten um Verständnis. Das Ansinnen der RMer ist in Hinblick auf die massiven Kostensteigerungen auf bis zu 8 Mio. Euro durchaus nachvollziehbar. Es bedarf einfach mehr Zeit derartig große Investitionen zu besprechen. Aktuell fehlt es einfach noch an unbedingt notwendigen Grundlagen zur Entscheidungsfindung. Er stimmt dem Sperrvermerk ausdrücklich zu.
RM Michel kann dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf nicht zustimmen. Dies begründet sich mit dem überaus hohen Kosten für das Feuerwehrhaus Grasleben, 6 Mio. Euro seien einfach zu viel. Dies sei für ihn in der Gemeinde Rennau schlichtweg nicht vermittelbar, zumal die dortige Haushaltslage auch sehr angespannt ist.
Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht leitet stv. RV Strauß zur Beschlussfassung über.
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