Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 der Samtgemeinde Grasleben; hier Beitrittsbeschluss zu den Teilversagungen bei der Kreditermächtigung 2023 und den Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Genehmigung durch den Landkreis Helmstedt
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung der Genehmigung des Landkreises Helmstedt vom 10.03.2023 (Anlage 1) zur Haushaltssatzung 2023 der Samtgemeinde Grasleben (AZ 20-15-00/401) folgenden Beitrittsbeschluss:
1. In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 1.661.600 Euro um 200.000 Euro reduziert und auf 1.461.600 Euro neu festgesetzt.
2. Daraus resultierend wird in § 1 der Haushaltssatzung der Haushaltsplan im Finanzhaushalt
in den Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 620.800 Euro
in den Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 2.082.400 Euro
in den Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 1.461.600 Euro
in der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 416.900 Euro
neu festgesetzt.
3. In § 3 der Haushaltssatzung werden die Verpflichtungsermächtigungen von 5.792.000 Euro um 500.000 Euro reduziert und auf 5.292.000 Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Protokoll:
RV Bode übergibt das Wort an SGB Janze. Dieser bittet SGOAR Schulz um Erläuterung der Vorlage.
SGOAR Schulz erläutert umfänglich die Verwaltungsvorlage und führt an, dass die seitens des LK verfügten Maßnahmen ins Leere laufen. Er kritisiert im Wesentlichen die Vorgehensweise der Kommunalaufsicht, fehlende Kommunikation und ein intransparentes Verfahren. Auch sei die Begründung für die nunmehr erfolgte Teilversagung in der Höhe nicht begründet und dargelegt worden. Warum eine Kürzung nun genau in dieser Höhe erfolgt bzw. was man im Einzelnen mit dieser Maßnahme bezweckt bzw. was die Gründe im Einzelnen sind, wurde lt. SGOAR Schulz bis heute trotz mehrfacher Anfrage nicht beantwortet. Insgesamt sei das Handeln des LK nicht im Geringsten nachzuvollziehen.
SGOAR Schulz weist explizit auf eine Änderung hin. So wurde fälschlicher Weise der Ansatz für das FFW-Haus Grasleben für das Jahr 2025 auf 1,5 Mio. Euro reduziert. Dies ist so nicht korrekt, Grundlage für die Beschlussfassung ist der ursprüngliche HH-Ansatz in Höhe von 2 Mio. Euro. Lediglich die VE müssen laut Vorgabe des LK um 500.000 Euro reduziert werden. Um die anderen Maßnahmen im HH 2023 nicht zu gefährden, bittet er jedoch explizit wie vorgeschlagen zu beschließen und der Teilversagung des LK beizutreten.
Im Weiteren führt SGB Janze umfangreich aus und kritisiert insbesondere, dass dem LK von Anfang an bewusst war, dass die Kürzung in Ermangelung anderer Alternativen die FFW treffen wird. Dabei war klar, dass nicht an dem zeitweiligen in Frage gestellten „Multistar“ gespart werden kann. Man nehme, laut SGB Janze folglich eine Gefährdung der Sicherheit der Menschen der Samtgemeinde Grasleben in Kauf.
In der weiteren Diskussion äußern sich auch die RMer Klein, Michel, N. Janze, Strauß, Werner, Grudke, Kula und Zibirre mit umfangreichen Wortbeiträgen und Fragen zur HH-Versagung des LK. Unisono wird das Verfahren des LK übereinstimmend kritisiert und als nicht nachvollziehbar bewertet. Insbesondere fehle es völlig an der Transparenz und einem vertrauensvollen gemeinsamen Umgang. Gerade die in Kauf genommene Kürzung bei der FFW ist lt. Ansicht der RMer völlig inakzeptabel.
RM Werner teilt mit, dass er als Ausdruck seines Unmutes über die Entscheidung des LK bei der Beschlussfassung nicht zustimmen wird.
Bevor RV Bode zur Beschlussfassung überleitet, kritisiert sie ebenfalls das Vorgehen des LK insbesondere in Hinblick auf die mangelnde Kommunikation gegenüber der Samtgemeinde. Sie wird sich für eine Verbesserung einsetzen.
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