Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 einschl. Haushaltsplan nebst sonstiger Anlagen
Beschluss:
Der Finanzausschuss sowie der Verwaltungsausschuss empfehlen dem Gemeinderat der Gemeinde Grasleben folgende Beschlussempfehlung:
a) Der Gemeinderat Grasleben beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2023 in der aktuell beratenen Version (Anlage).
b) Die überarbeitete mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2026 wird zur Kenntnis genommen (Anlage).
c) Das Haushaltssicherungskonzept in der bereits beschlossenen aktuellen Fortschreibung 2023 und der Stellenplan 2023 werden inhaltlich nicht geändert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Der stv. AV Werner übergibt das Wort an GD Schulz. Dieser verweist auf den vorab zugeschickten Nachtragshaushalt inklusive Vorbericht und redaktionell angepassten Haushaltssicherungskonzept. Sodann gibt er mittels einer Präsentation einen Überblick über die relevanten Entwicklungen, die zur Notwendigkeit des Nachtrages geführt haben. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Das beratende Mitglied Winkler stellte vorab bereits Anfragen an GD Schulz. Dieser beantwortet die Anfragen wie folgt (kursiv):
1. Wie wirken sich die Mindereinnahmen von 1,3 Mio. auf die Bedarfszuweisungen / Schlüsselzuweisungen aus?
Trotz der Mindereinnahmen wird die SG Grasleben in 2024 und somit auch die Gemeinde Grasleben keinen Anspruch auf Schlüsselzuweisungen haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der hohen Steuerkraft eine Finanzausgleichsumlage von rund 90.000 Euro (Haushalt 2024) zu zahlen sein wird.
Ein Antrag auf Bedarfszuweisungen wird -wie jedes Jahr- gestellt, die Erfolgschancen sind jedoch als äußerst niedrig zu bewerten. (Siehe auch Frage 2)
2. Hat der Haushalt 2022 – 2023 dann auch Auswirkungen auf den Samtgemeindehaushalt. Wenn ja, welche? (siehe auch Frage 2)
Ja, es bestehen Wechselwirkungen, denn die hohe Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden wirkt sich auf die Schlüsselzuweisungen aus, die die Samtgemeinde im Folgejahr bekommt und nach Abzug der Kreisumlage zur Hälfte an die Mitgliedsgemeinden weiterleitet. Diese sind bereits im Jahr 2023 um die Hälfte rückläufig gegenüber dem Vorjahr.
Im Jahr 2024 sind daher voraussichtlich keine Schlüsselzuweisungen zu erwarten. Ergo: Das "Loch" im Haushalt der Samtgemeinde wird um rd. 100.000 eURO größer (um den Netto-Eigenanteil von 25 %).
Darüber hinaus reduziert sich der Anteil der Gemeinde Grasleben an der zu entrichtende Samtgemeindeumlage 2024 entsprechend. Die eigene Umlagekraft ist rückläufig, dementsprechend sinkt der Anteil rechnerisch am Gesamtaufkommen der Samtgemeindeumlage. Sinkt der Anteil der Gemeinde Grasleben, erhöht sich entsprechend der Anteil der übrigen Gemeinden.
3. Durch die personelle Veränderung der SG können einige Aufgaben für die Gemeinde Grasleben nicht zeitnah umgesetzt werden. Reduzieren sich dadurch die anteiligen Kosten für die Gemeinde Grasleben?
Nein, für das Jahr 2024 ist geplant, dass die Mitgliedsgemeinden eine SG-Umlage i. H. v. 2.500.000 Euro leisten. Die Wiederbesetzung der vakanten Stellen ist natürlich.
Es ist auch zu betonen, dass die Samtgemeindeumlage weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart aufwandsdeckend war.
4. Wie hoch sind die Mehrkosten für Zinsen durch die Mindereinnahmen in der Gewerbesteuer (ca. 1,0 Mio)?
Es entsteht kein "realer" Zinsaufwand für die Gemeinde Grasleben bis Ende 2023.
- Trotz der Auszahlung hat die Gemeinde Grasleben weiterhin ein positives Bestandskonto, sodass die Aufnahme von Liquiditätskrediten (z. Zt. Zinssatz 4,1%) zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist.
- Da es sich bei der Steuererstattung um Vorauszahlungen für 2023 handelt, mussten nach der Abgabenordnung keine Erstattungszinsen festgesetzt werden.
5. Wie verändert sich die beschlossene SG-Umlage (100/0 zu 50/50)? (Annahme für 2023)
Gar nicht. Die Berechnungsgrundlagen für 2023 sind feststehend und basieren auf dem Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022. Dieser ist abgeschlossen und wirkt sich nicht mehr auf die Samtgemeindeumlage 2023 aus.
6. In welcher Höhe sind im Jahr 2022 u. 2023 die Kreditaufnahmen?
In 2022: Plan: Ansatz 2022: 23.500 Euro
In 2023: Plan: Ansatz 2023 + Nachtrag: 399.000 Euro + 23.500 Euro (HHRest aus 2022)
7. Durch den Nachtragshaushalt 2023 ändern sich die Mehrerträge bei der Kreisumlage (ca. 47.000) und bei der SG-Umlage (ca. 94.000). Ergibt sich aus den Mehreinnahmen 2023 eine Rückerstattung im Jahr 2024.
Anmerkung der Verwaltung: Die Frage kann hinsichtlich der dort genannten Beträge nicht nachvollzogen werden. Der Versuch einer Beantwortung wird trotzdem unternommen.
Im Nachtrag werden die Aufwendungen für die Kreisumlage 2023 um 158.800 Euro, und für SG- Umlage um 1.600 Euro reduziert (Jahr 2023 - Spitzabrechnung, aber kein Bezug zu Nachtrag).
Die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in 2023 wirken sich aufwandsmindernd bei der KU in 2024 aus. Die KU für 2024 beträgt aber immer noch rd. 2.600.000. Ursächlich für die unverändert hohe KU ist die Tatsache, dass die Gewerbesteuer bei jetzt noch 2,6 Mio. Euro immer noch rd. 1,5 Mio. Euro über dem Mittel der Vorjahre liegt.
Da kein weiterer Beratungsbedarf geäußert wird, leitet der stv. AV Werner zur Beschlussfassung über.
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