Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 einschl. Anlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt
a) die Haushaltssatzung 2024 einschl. Haushaltsplan in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2027 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2024 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan).
Abstimmungsergebnis: 6 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Protokoll:
BGM Strauß übergibt das Wort an GD Schulz. Herr Schulz teilt mit, dass der Haushaltsplan bereits im Finanzausschuss anhand einer ausführlichen Präsentation vorgestellt wurde. Die Präsentation wurde dem Protokoll des Finanzausschusses beigefügt.
Die im Verwaltungsausschuss beschlossenen Änderungen wurden ebenfalls dem Protokoll des Verwaltungsausschusses als Anhang 007/24 beigefügt.
BGM Strauß bittet Ratsmitglied Grudke, als Fraktionssprecher den Antrag der CDU Fraktion vorzutragen.
Ratsmitglied Grudke teilt mit, dass die CDU Fraktion der Gemeinde Grasleben beantragt, die im Haushalt 2024 eingestellten Mittel in Höhe von 70.000 Euro für die Schließung der Kreuzung Magdeburger Straße / Schulstraße zu streichen. Der Antrag wird dem Protokoll als Anhang 013/24 unter TOP 9 beigefügt. Ratsmitglied Grudke erläutert die im Antrag aufgeführten Gründe.
Ratsmitglied Storm ist der Ansicht, man solle die Mittel im Haushalt belassen. Er sehe nicht, dass sich die Verkehrslage gebessert habe, sondern beobachte eher eine Verschlechterung.
Ratsmitglied Kaczmarek ist der Ansicht, dass die Verkehrsführung auf der Magdeburger Straße nicht ausreichend auf die Einbahnstraßenregelung hinweise. Aus dem Grund würden viele Autofahrer versehentlich die Zufahrt der Schulstraße aus Richtung Magdeburger Straße noch nutzen.
Ratsmitglied Ganselweit möchte dazu wissen, wie hoch die Kosten für ein zusätzliches Schild seien, welches auf die Verkehrsführung hinweisen könnte.
GD Schulz erklärt, dass man diese Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises stellen müsse. Er aber vermute, dass es die Anordnung für ein solches Schild geben würde, wenn die Notwendigkeit dafür im Rahmen der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung vorhanden gewesen sei. GD Schulz merkt an, dass es nicht die Aufgabe der Gemeinde sei, die Verkehrsführung zu erklären, nur weil einzelne Fahrzeugführer die Beschilderung ignorieren würden.
Ratsmitglied Bolze macht den Vorschlag die veranschlagte Mittel nicht zu streichen, sondern mit einem Sperrvermerk zu versehen.
GD Schulz merkt dazu an, dass dies eigentlich nicht erforderlich sei. Er habe aus der Diskussion mitgenommen, dass der Probebetrieb weiter beobachtete werden soll, wenn nötig würde er aber die Planungskosten mit einem Sperrvermerk versehen.
Ratsmitglied Bode teilt mit, dass aus ihrer Sicht die bauliche Verschließung der Kirchstraße den Verkehrsfluss nur verschiebe und daher unnötig sei. Die bereits ergriffenen Maßnahmen (verengte Straßen, breitere Fußwege) hätten schon für viel Sicherheit gesorgt.
BGM Strauß lässt über den Antrag der CDU Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 3- Ja-Stimmen, 4- Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
BGM Strauß leitet nun die Beschlussfassung zu TOP 9 herbei.
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