Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 einschl. Anlagen
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Gemeinderat
a) die Haushaltssatzung 2024 einschl. Haushaltsplan in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2027 in der zuletzt beratenden Fassung
gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2024 – gemäß § 110 Abs. 8
NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan)
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Bolze übergibt das Wort an GD Schulz. GD Schulz erläutert ausführlich die Vorlage und führt anhand einer Präsentation durch den bereits im Vorfeld elektronisch zur Verfügung gestellten Haushaltsentwurf 2024.
Die Präsentation ist als Anhang 005/24 dem Protokoll nochmals beigefügt.
Beratendes Mitglied Winkler merkt an, dass er trotz der neuen Baugebiete noch keine Zunahme der Grundsteuer B beobachte. GD Schulz erklärt, dass dazu vom Finanzamt ggf. noch nicht alle aktuellen Bemessungsbescheide vorlägen bzw. der Mehrertrag schon in den Vorjahren erfolgt ist. Daher ist keine auffällige Steigerung der Erträge mehr zu erwarten.
Beratendes Mitglied Winkler möchte wissen, ob es schon neue Informationen bezgl. der Zusammenlegung der Betriebshöfe gäbe. GD Schulz gibt die Rückmeldung, dass noch keine Entscheidung darüber getroffen wurde, er es grundsätzlich aber für sinnvoll halte.
Ausschussmitglied Jaeger empfindet die Bemessung der Kosten für den Baumschnitt der Vorsfelder Straße zu gering. Herr Schulz antwortet dazu, dass der Ansatz 2024 an das Volumen der Arbeiten an der Walbecker Straße angelehnt worden sei.
Beratendes Mitglied Winkler möchte wissen, ob in der Baumschnittberechnung der Vorsfelder Straße der Schützenplatz mit einbezogen sei. GD Schulz bejaht die Frage.
Bürgermeister (BGM) Strauß erkundigt sich, wofür die iPad Anschaffung sei. GD Schulz berichtet, dass es sich dabei um eine neue iPad Ausstattung des kompletten Rates handele.
BGM Strauß merkt an, dass sich die Kosten der Netzbetreiber für Privatkunden stark erhöht hätten, die Konzessionsabgaben aber nahezu unverändert bleiben. GD Schulz erklärt, die Höhe der Konzessionsabgabe orientiere sich an der durchgeleiteten Strommenge im Netz, nicht aber an den einzelnen Kostenbestandteilen beim Strombezugspreis.
Hinsichtlich der steigenden Strombezugskosten für die Gemeinde gelte es auch zu bedenken, dass man bis Ende 2023 noch zu vertraglichen Konditionen der Ausschreibung 2021 Strom bezogen habe, mithin sehr deutlich unter dem aktuellen Niveau. Weiterhin sind auch die ab 2024 geltenden Strompreise für die Kommunen deutlich unter dem Niveau der Privathaushalte. Er fügt hinzu, dass man nicht vergessen darf, dass sich die Konditionen von denen der Privathaushalte unterscheiden.
Beratendes Mitglied Winkler fragt, ob der Bau neuer Windräder der RWE mit Gemeindebeteiligung in Grasleben bekannt sei. GD Schulz meldet dazu zurück, dass ihm keine neuen Vorhaben bekannt seien. Die Gemeinde müsste aber im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt werden. Dies sei derzeit aber noch nicht der Fall.
Beratendes Mitglied Winkler fragt nach, warum die neu erworbene Fläche für das Baugebiet Krumme Wiesen als Ausgleichsfläche deklariert sei. Diese Fläche ist seiner Meinung nach sehr gut als Baugebiet geeignet. GD Schulz erklärt, dass es insgesamt noch an Ausgleichsfläche fehle, da nicht alle Grundstücke die Anforderungen dafür erfüllen. Es gäbe aber bereits Gemeinden, die sich Ausgleichsgrundstücke in anderen Gebieten kaufen. GD Schulz möchte sich dahingehend genauer informieren.
Beratendes Mitglied Winkler merkt an, dass man eventuell die Fläche im Bereich des Biotops als Ausgleichsfläche ausweisen könne. GD Schulz merkt dazu an, dass die Rechte an der Fläche aktuell und auch weiterhin bei den Quarzwerken lägen. Zudem sind die Kriterien an Ausgleichsflächen als Kompensation von Bodenversiegelung durch Neubaugebiete anders zu bewerten. Sofern sich an dieser Situation etwas ändern würde, gehe er von einer Information der Quarzwerke aus. Die Zusammenarbeit laufe gut und man stehe in unregelmäßige Kontakt.
Beratendes Mitglied Winkler gibt weiterhin an, dass er eine Überlastung des Mühlengrabens beobachte. Eine Entlastung würde er im Hinblick auf den Hochwasserschutz für sinnvoll erachten. GD Schulz möchte sich fachlich dazu nicht äußern, und merkt an, dass ggf. ein Sachverständiger die Situation prüfen müsste. Es müsste innerhalb der Politik geklärt werden, ob daran Interesse bestehe. In Anbetracht des defizitären Haushalts könne man die Mittel zur Planung eines Biotops auch für eine erste Analyse zum Hochwasserschutz der Gemeinde Grasleben verwenden, gibt GD Schulz zu bedenken.
GD Schulz gibt weiter an, dass das weitere Verfahren nach Ablauf des Einbahnstraßen-Probebetriebs von der Magdeburger Straße in Richtung Schulstraße noch nicht im Haushalt berücksichtig sei. Sollten Mittel nötig sein, müssten diese im Haushalt eingeplant werden. GD Schulz teilt mit, er habe weder Beschwerden noch positive Rückmeldung zum Probebetrieb erhalten, er sehe aber auch keine Entlastung der Mittelstraße mit Einführung des Probebetriebes. Vielmehr müsste man jetzt immer über die Mittelstraße den Bereich Schulstraße und Kirchstraße anfahren. Da sei eine Entlastung der Mittelstraße nicht wahrscheinlich. Unter diesem Aspekt sehe er die Schließung auch nicht als sinnvoll an, losgelöst von den damit ggf. verbundenen Kosten.
Abschließend verweist Herr Schulz nochmals auf die kurzfristig gestellte Zuschussanfrage des TSV Grasleben zum sanierungsbedürftigen Dach am Heim der Bogenschützen und bittet ebenfalls um eine Meinungsbildung hierzu.
Es besteht kein weiterer Beratungsbedarf.
Ausschussvorsitzender Bolze leitet zur Beschlussfassung über.
|