Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 17. Juni 2024 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Da die Vorsitzende und ihr Stellvertreter nicht anwesend sind, bestimmt die Geschäftsordnung der SG Grasleben, dass ein Sitzungsführer von den anwesenden Ratsmitgliedern gewählt wird. Diese Aufgabe übernimmt Frau Stabrey als ältestes Ratsmitglied.

Frau Kula schlägt Herrn Werner als Kandidaten vor. Er wird einstimmig gewählt, wobei Herr Werner selbst sich der Abstimmung enthalten hat.

Ratsmitglied (RM) Werner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 21 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.03.2024

Beschluss:

Das Protokoll über die Sitzung vom 04.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Werner lässt über das Protokoll vom 04.03.2024 abstimmen.


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

SGB Janze teilt mit, dass die Umlaufbeschlüsse des SGA V058_24_Entlassung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rottorf Herrn Jan Porrey aus dem Ehrenbeamtenverhältnis; Umlaufbeschluss gemäß § 78 Abs. 3  NKomVG und V060_24_Sanierung Funktionsgebäude Freizeitbad Grasleben; Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung Umlaufbeschluss einstimmig beschlossen wurden.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein anwesender Einwohner erkundigt sich nach den Kriterien zur Festlegung der Äquivalenzziffern in der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde Grasleben.

SGB Janze erläutert, dass der Äquivalenzwert auf dem Pflegeaufwand basiert, um eine gerechtere Preisgestaltung zu gewährleisten. Bei einem Urnenreihengrab liegt der Pflegeaufwand bei der Gemeinde, da die Grünfläche gepflegt werden muss. Im Gegensatz dazu liegt der Pflegeaufwand für eine Erdreihengrabstätte bei den Angehörigen. Ziel sei es damit, Transparenz und Fairness in der Gebührenstruktur zu gewährleisten und die finanzielle Belastung gerecht zu verteilen.

Herr Werner betont zudem, dass im Vorfeld fraktionell intensiv über die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde Grasleben diskutiert wurde, um eine möglichst gute und gerechte Lösung zu finden.

Der anwesende Einwohner möchte außerdem wissen, warum der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände nicht gefolgt wurde, auf Böden mit einer Gründland- oder Ackerzahl höher als 50 (= besonders fruchtbare Böden) keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu planen.

SGB Janze erklärt, dass das Konzept ein grundlegendes Gerüst vorgibt, jedoch den Gemeinden bewusst Spielraum lässt, um nicht zu stark in der Auswahl der Flächen eingeschränkt zu sein.

 
TOP 7 Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt

1. § 1 Niedersächsisches Gesetz zur  Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 entsprechend anzuwenden und

2. gemäß § 2 NBKAG auf die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt zu verzichten.

Abstimmungsergebnis:  jeweils Einstimmig



Protokoll:

RM Werner verweist auf die Verwaltungsvorlage und leitet direkt zur Beschlussfassung über.


TOP 8 Beschluss über den Jahresabschluss 2018 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2018 die Entlastung.

3. Der Jahresüberschuss 2018 i.H.v. 1.246.205,02 Euro wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG i.V.m. § 24 Abs. 4 KomHKVO zum Ausgleich des ausgewiesenen Sollfehlbetrags aus kameralen Abschluss (-3.629.699,68 Euro) eingesetzt.

4. Der Samtgemeinderat nimmt die im Haushaltsjahr 2018 geleisteten über- und außer-planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Jahresabschluss zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

SGB Janze verlässt aufgrund seines Mitwirkungsverbotes die Sitzung für TOP 8,9 und 10 und begibt sich in den Zuschauerbereich.

RM Werner übergibt das Wort an Herrn Meier, welcher eine kurze Erläuterung zu den Jahresabschlüssen gibt.

Samtgemeindeangestellter Meier trägt zu den Vorlagen V 033/24, V034/24 und V 043/24 en bloc vor. Er weist daraufhin, dass die Jahresabschlüsse 2008 und 2019 noch in der alten Form vor Bekanntgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) erstellt wurde und daher den größeren bekannten Umfang haben. Der Bericht zum Jahresabschluss 2020 wurde nach dem NBKAG in entsprechend verkürzter Form erstellt.

Das Vermögen der Samtgemeinde setze sich aus dem immateriellen Vermögen, dem Sachvermögen, dem Finanzvermögen, den liquiden Mitteln und den ARAP zusammen.

Das Vermögen der Samtgemeinde Grasleben habe sich im Dezember 2018 auf rund 6,0 Mio. Euro (5.971.524,35 Euro) belaufen. Im Dezember 2019 habe das Vermögen rund 6,0 Mio. Euro (6.002.292,09 Euro) betragen. Im Dezember 2020 habe das Vermögen rund 6,7 Mio. Euro (6.715.567,55 Euro) erreicht. Daraus ergebe sich innerhalb dieser drei Perioden eine Steigerung des Vermögens in Höhe von etwa 740 Tsd. Euro (744.043,20 Euro).

Die Geldschulden setzten sich aus den Investitionskrediten und den Liquiditätskrediten zusammen.

Die Samtgemeinde Grasleben habe zum Stichtag im Dezember 2018 Geldschulden in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro (6.766.865,45 Euro) besessen. Im Dezember 2019 hätten die Geldschulden rund 8,1 Mio. Euro (8.072.183,31 Euro) betragen. Im Dezember 2020 hätten die Geldschulden rund 9,0 Mio. Euro (9.015.498,67 Euro) betragen. Daraus ergebe sich innerhalb dieser drei Perioden eine Zunahme der Geldschulden in Höhe von etwa 2,2 Mio. Euro (2.248.633,22 Euro).

Die Samtgemeinde Grasleben habe zum Stichtag im Dezember 2018 eine Nettoposition in Höhe von rund -5,2 Mio. Euro (-5.182.685,88 Euro) besessen. Im Dezember 2019 habe die Nettoposition rund -5,7 Mio. Euro (-5.747.057,79 Euro) betragen. Im Dezember 2020 habe die Nettoposition rund -5,6 Mio. Euro (-5.560.658,35 Euro) betragen. Daraus ergebe sich innerhalb dieser drei Perioden eine Abnahme der Nettoposition in Höhe von etwa 380 Tsd. Euro (377.972,47 Euro).

In den Haushaltsjahren 2018, 2019 und 2020 seien folgende Ergebnisse erzielt worden:

Am 31.12.2018 habe ein Überschuss von rund 1,2 Mio. Euro (1.246.205,02 Euro) bestanden.

Am 31.12.2019 habe ein Fehlbetrag von rund -720 Tsd. Euro (-717.725,21 Euro) vorgelegen.

Am 31.12.2020 habe ein Fehlbetrag von rund -17 Tsd. Euro (-17.280,34 Euro) vorgelegen.

Aufgrund der hohen Verschuldungssumme der Samtgemeinde Grasleben sei auch in den folgenden Jahren mit keiner positiven Nettoposition zu rechnen, und es seien weiterhin Konsolidierungsmaßnahmen notwendig, um einen weiteren Anstieg der bereits negativen Nettoposition zu verhindern. In Hinblick auf die intergenerative Gerechtigkeit sollten die Erträge in einem Haushaltsjahr die benötigten Aufwendungen zumindest decken. Dies sei im Haushaltsjahr 2018 gelungen und werde der Samtgemeinde Grasleben voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 erneut gelingen. Die Folgejahre schlossen vorläufig mit folgenden Ergebnissen ab:

2021: -291 Tsd. Euro

2022: 334 Tsd. Euro

2023: -210 Tsd. Euro

Der Fachbereich Finanzen sei zuversichtlich, spätestens zum Ende des Jahres 2025 den durch die Umstellung auf die Doppik entstandenen zeitlichen Verzug bei der fristgerechten Aufstellung der Jahresabschlüsse aufgeholt zu haben.

RM Werner leitet zur Beschlussfassung über.


TOP 9 Beschluss über den Jahresabschluss 2019 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Werner verweist auf die Verwaltungsvorlage und leitet direkt zur Beschlussfassung über.


TOP 10 Beschluss über den Jahresabschluss 2020 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Werner verweist auf die Verwaltungsvorlage und leitet direkt zur Beschlussfassung über.


TOP 11 Mitteilung über die Beschlussfassungen der Mitgliedsgemeinden Grasleben, Mariental, Querenhorst und Rennau zum Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)

Protokoll:

RM Werner verweist auf die Verwaltungsvorlage und leitet direkt zur Beschlussfassung über.

Kenntnisnahme

Der Samtgemeinderat nimmt folgende Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden zum Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) gemäß § 2 NBKAG zur Kenntnis:

1. Der Gemeinderat Rennau hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 beschlossen, § 1 NBKAG für die Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 entsprechend anzuwenden und gemäß § 2 NBKAG auf die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt zu verzichten.

2. Der Gemeinderat Grasleben hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 beschlossen, § 1 NBKAG für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 entsprechend anzuwenden und gemäß § 2 NBKAG auf die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt zu verzichten.

3. Der Gemeinderat Mariental hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, § 1 NBKAG für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 entsprechend anzuwenden und gemäß § 2 NBKAG auf die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt zu verzichten.

4. Der Gemeinderat Querenhorst hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 beschlossen, § 1 NBKAG für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 entsprechend anzuwenden und gemäß § 2 NBKAG auf die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt zu verzichten.


TOP 12 Satzungsänderung der Satzung des Komitees für die Partnerschaft zwischen dem französischen Canton Oulchy le Cháteau und der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt der Satzungsänderung der Satzung des Komitees für die Partnerschaft zwischen dem französischen Canton Oulchy le Cháteau und der Samtgemeinde Grasleben, die als Anlage beigefügt ist, zu zustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Werner verweist auf die Verwaltungsvorlage und leitet direkt zur Beschlussfassung über.


TOP 13 Entlassung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rottorf Herrn Jan Porrey aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rottorf, Herrn Jan Porrey, auf Antrag mit Wirkung vom 17.06.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen und von seinen Dienstobliegenheiten zu entbinden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Werner verweist auf die Verwaltungsvorlage und leitet direkt zur Beschlussfassung über.


TOP 14 Sanierung Funktionsgebäude Freizeitbad Grasleben; Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung

Beschluss:

Der Samtgemeinderat bewilligt für die Sanierung des Funktionsgebäudes des Freizeitbades eine überplanmäßige Auszahlung bis zu einer Höhe von 285.000,00 Euro.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Werner übergibt das Wort an SGB Janze.

SGB Janze teilt mit, dass die Baukosten für das Freibad leider höher ausfallen als ursprünglich geplant. Er betont, dass das Freibad ein großes und wichtiges Thema für die Bürger ist und übergibt das Wort an Herrn Nitsche, der die Sach- und Rechtslage der Vorlage erläutert.

RM Werner leitet zur Beschlussfassung über.


TOP 15 Neue Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades der Samtgemeinde Grasleben

Protokoll:

RM Werner übergibt das Wort an SGB Janze, welcher die Sach- und Rechtslage der Vorlage erläutert.

RM Klein spricht sich dafür aus, dass die Geldwertkarte registriert wird, um sicherzustellen, dass bei einem Verlust keine Nachteile für den Besitzer entstehen und das mögliche Guthaben geschützt ist.

SGB Janze ergänzt, dass die Möglichkeit zur Registrierung in Zusammenarbeit mit dem externen Zahlungssystem angeboten werden sollte, sofern dies technisch umsetzbar ist.

Da unter den Ratsmitgliedern Unklarheit darüber herrscht, dass mit der neuen Entgeltordnung auch die Eintrittspreise beschlossen werden, stellt Frau Kula den Antrag, die Beschlusslage auf die nächste SGR Sitzung zu verschieben.

RM Werner lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja- Stimmen, 3 Nein- Stimmen, 1 Enthaltung

Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten SGR Sitzung wieder vorgelegt.


TOP 16 Erneuerung der Heizungsanlage – Lappwaldhalle

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die vorliegende Entwurfsplanung des Ingenieurbüros PIH als Bauprogramm für die Erneuerung der Heizungsanlage der Lappwaldhalle. Die Freigabe dieser Maßnahme wird erteilt.

Für diese Maßnahme werden überplanmäßig 159.200 Euro zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei den Planungskosten für den Neubau des Feuerwehrhauses Grasleben (Investitionsnummer 1261 21-03).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Werner übergibt das Wort an SGB Janze, welcher die Sach- und Rechtslage der Vorlage erläutert.


TOP 17 Konzept / Kriterien zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt das Konzept zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben, welches sich aus dem als An-lage 1 beigefügten Kriterienkatalog sowie aus der als Anlage 2 beigefügten Übersichtskarte zusammensetzt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja- Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung



Protokoll:

RM Werner übergibt das Wort an SGB Janze, welcher die Sach- und Rechtslage der Vorlage erläutert.

RM Kula teilt mit, dass sie in Abstimmung mit ihrer Fraktion der Beschlussfassung nicht zustimmen wird. Sie kann dem Vorschlag als Bürgermeisterin der Gemeinde Querenhorst keine Zustimmung geben.


TOP 18 Beschlussfassung über die Gebühren zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Friedhofsgebührenkalkulation sowie die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde Grasleben jeweils in der vorliegenden Fassung bei gleichzeitiger Aufhebung der Satzung vom 13.02.2019.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung



Protokoll:

RM Werner übergibt das Wort an SGB Janze, welcher die Sach- und Rechtslage der Vorlage erläutert.

RM Klein berichtet, dass er in der Ratssitzung von Mariental mitgeteilt hat, den kleinen Friedhof in Mariental Dorf entweder stillzulegen, oder beide Friedhöfe zweimal im Jahr durch freiwillige Helfer pflegen zu lassen. Dadurch könnten die allgemeinen Gebühren gesenkt werden. Er regt an, dass auch andere Gemeinden dieses Modell übernehmen könnten.

SGB Janze schlägt vor, dass im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen der Samtgemeinde genauere Vorschläge zu diesem Thema besprochen werden sollten.

Er bittet RM Klein und die die übrigen Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden schriftlich die Vorschläge zu Verbesserung der Kostenstruktur bei der Samtgemeinde einzureichen.



TOP 19 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGB Janze teilt mit:

Personal

Leider habe die Fachangestellte für Bäderbetriebe gekündigt und wechsle zum 01.07.2024 nach Helmstedt. Die Stelle werde neu ausgeschrieben.

Die Auszubildende werde diese Woche ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beenden. Die schriftlichen Ergebnisse seien im oberen „Zweier“, aber auch im „Einser“-Bereich gewesen. Sie erhalte von der SG Grasleben einen unbefristeten Vertrag und werde im Fachbereich Bauen und Ordnung eingesetzt.

Herr Nitsche teilt mit:

Sanierung Freibad

Die Bauarbeiten zur Sanierung des Freizeitbads konnten nunmehr fortgesetzt werden. Aktuell würden die Fenster und Außentüren montiert. Anschließend begännen die bereits vergebenen Gewerke für den Innenausbau. Nach dem fortgeschriebenen Bauzeitenplan solle die Baumaßnahme bis Mitte November 2024 abgeschlossen sein.

TLF Mariental

Das Löschfahrzeug LF 10 für die Ortsfeuerwehr Mariental sei mittlerweile fast fertiggestellt. Das Fahrzeug befinde sich in der Endfertigung. Der TÜV müsse das Fahrzeug noch abnehmen. Der Bericht des TÜV liege bis heute noch nicht vor. Sofern die TÜV-Abnahme noch in dieser Woche erfolge, könne das Fahrzeug Anfang der 26. Kalenderwoche bei der Firma Ziegler abgeholt werden.

 
TOP 20 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor.

 
TOP 21 Schließung der Sitzung

Protokoll:

RM Werner schließt die Sitzung um 18:54 Uhr.

 

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