Beschluss über den Jahresabschluss 2018 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 129 (1) NKomVG
Beschluss:
1. Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018.
2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2018 die Entlastung.
3. Der Jahresüberschuss 2018 i.H.v. 1.246.205,02 Euro wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG i.V.m. § 24 Abs. 4 KomHKVO zum Ausgleich des ausgewiesenen Sollfehlbetrags aus kameralen Abschluss (-3.629.699,68 Euro) eingesetzt.
4. Der Samtgemeinderat nimmt die im Haushaltsjahr 2018 geleisteten über- und außer-planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Jahresabschluss zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
SGB Janze verlässt aufgrund seines Mitwirkungsverbotes die Sitzung für TOP 8,9 und 10 und begibt sich in den Zuschauerbereich.
RM Werner übergibt das Wort an Herrn Meier, welcher eine kurze Erläuterung zu den Jahresabschlüssen gibt.
Samtgemeindeangestellter Meier trägt zu den Vorlagen V 033/24, V034/24 und V 043/24 en bloc vor. Er weist daraufhin, dass die Jahresabschlüsse 2008 und 2019 noch in der alten Form vor Bekanntgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) erstellt wurde und daher den größeren bekannten Umfang haben. Der Bericht zum Jahresabschluss 2020 wurde nach dem NBKAG in entsprechend verkürzter Form erstellt.
Das Vermögen der Samtgemeinde setze sich aus dem immateriellen Vermögen, dem Sachvermögen, dem Finanzvermögen, den liquiden Mitteln und den ARAP zusammen.
Das Vermögen der Samtgemeinde Grasleben habe sich im Dezember 2018 auf rund 6,0 Mio. Euro (5.971.524,35 Euro) belaufen. Im Dezember 2019 habe das Vermögen rund 6,0 Mio. Euro (6.002.292,09 Euro) betragen. Im Dezember 2020 habe das Vermögen rund 6,7 Mio. Euro (6.715.567,55 Euro) erreicht. Daraus ergebe sich innerhalb dieser drei Perioden eine Steigerung des Vermögens in Höhe von etwa 740 Tsd. Euro (744.043,20 Euro).
Die Geldschulden setzten sich aus den Investitionskrediten und den Liquiditätskrediten zusammen.
Die Samtgemeinde Grasleben habe zum Stichtag im Dezember 2018 Geldschulden in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro (6.766.865,45 Euro) besessen. Im Dezember 2019 hätten die Geldschulden rund 8,1 Mio. Euro (8.072.183,31 Euro) betragen. Im Dezember 2020 hätten die Geldschulden rund 9,0 Mio. Euro (9.015.498,67 Euro) betragen. Daraus ergebe sich innerhalb dieser drei Perioden eine Zunahme der Geldschulden in Höhe von etwa 2,2 Mio. Euro (2.248.633,22 Euro).
Die Samtgemeinde Grasleben habe zum Stichtag im Dezember 2018 eine Nettoposition in Höhe von rund -5,2 Mio. Euro (-5.182.685,88 Euro) besessen. Im Dezember 2019 habe die Nettoposition rund -5,7 Mio. Euro (-5.747.057,79 Euro) betragen. Im Dezember 2020 habe die Nettoposition rund -5,6 Mio. Euro (-5.560.658,35 Euro) betragen. Daraus ergebe sich innerhalb dieser drei Perioden eine Abnahme der Nettoposition in Höhe von etwa 380 Tsd. Euro (377.972,47 Euro).
In den Haushaltsjahren 2018, 2019 und 2020 seien folgende Ergebnisse erzielt worden:
Am 31.12.2018 habe ein Überschuss von rund 1,2 Mio. Euro (1.246.205,02 Euro) bestanden.
Am 31.12.2019 habe ein Fehlbetrag von rund -720 Tsd. Euro (-717.725,21 Euro) vorgelegen.
Am 31.12.2020 habe ein Fehlbetrag von rund -17 Tsd. Euro (-17.280,34 Euro) vorgelegen.
Aufgrund der hohen Verschuldungssumme der Samtgemeinde Grasleben sei auch in den folgenden Jahren mit keiner positiven Nettoposition zu rechnen, und es seien weiterhin Konsolidierungsmaßnahmen notwendig, um einen weiteren Anstieg der bereits negativen Nettoposition zu verhindern. In Hinblick auf die intergenerative Gerechtigkeit sollten die Erträge in einem Haushaltsjahr die benötigten Aufwendungen zumindest decken. Dies sei im Haushaltsjahr 2018 gelungen und werde der Samtgemeinde Grasleben voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 erneut gelingen. Die Folgejahre schlossen vorläufig mit folgenden Ergebnissen ab:
2021: -291 Tsd. Euro
2022: 334 Tsd. Euro
2023: -210 Tsd. Euro
Der Fachbereich Finanzen sei zuversichtlich, spätestens zum Ende des Jahres 2025 den durch die Umstellung auf die Doppik entstandenen zeitlichen Verzug bei der fristgerechten Aufstellung der Jahresabschlüsse aufgeholt zu haben.
RM Werner leitet zur Beschlussfassung über.
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