Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Dienstag, 04. Juni 2024 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin (BGMin) Kula begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 22.02.2024

Beschluss:

Das Protokoll über die Sitzung vom 22.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

BGMin Kula stellt das Protokoll vom 22.02.2024 zur Abstimmung bereit.


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohner anwesend sind, schließt BGMin Kula diesen Tagesordnungspunkt. 

 
TOP 6 Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

1. § 1 Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 entsprechend anzuwenden und

2. gemäß § 2 NBKAG auf die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt zu verzichten.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz erläutert die Verwaltungsvorlagen. Da es keine weiteren Rückfragen hierzu gibt, leitet BGMin Kula zur Beschlussfassung über. 



TOP 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2019 und Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Gemeinderat Querenhorst beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das        Haushaltsjahr 2019.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Gemeindedirektor für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.

3. Der Rat nimmt die im Haushaltsjahr 2019 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Jahresabschluss zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig

GD Schulz kehrt in das Gremium zurück.



Protokoll:

GD Schulz verweist inhaltlich die Verwaltungsvorlage. Er teilt zudem mit, dass er hier dem Mitwirkungsverbot unterliegt und begibt sich in den Zuhörerbereich. Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, lässt BGMin Kula über den Beschlussvorschlag abstimmen.


TOP 8 Beschluss über den Jahresabschluss 2020 und Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Gemeinderat Querenhorst beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Gemeindedirektor für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

3. Der Rat nimmt die im Haushaltsjahr 2020 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Jahresabschluss zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig

GD Schulz kehrt in das Gremium zurück. 



Protokoll:

GD Schulz erläutert die Verwaltungsvorlage. Er teilt zudem mit, dass er hier dem Mitwirkungsverbot unterliege und begibt sich in den Zuhörerbereich. Da auch hier kein weiterer Beratungsbedarf besteht, lässt BGMin Kula über den Beschlussvorschlag abstimmen.


TOP 9 Übertragung gemeindlicher Gewässer III. Ordnung an den Aller-Ohre-Ise-Verband

Beschluss:

Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, die bisher in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Querenhorst stehen, und die in dieser Vorlage aufgelistet sind, wird gemäß § 69 Abs., 2 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) dem Aller-Ohre-Ise-Verband übertragen. 

Die Gemeinde gibt für die betreffenden Gewässer die öffentliche Unterhaltungspflicht einschließlich der entsprechenden Haftung ab.

Die aus dem Eigentum folgende Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der Gemeinde.

Die Beiträge für die Deckung der Kosten der Unterhaltung werden vom Verband nach dem für ihn geltenden Recht erhoben.

Übertragung und Übernahme erfolgen zum 01.01.2025.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Unterhaltung einzelner nicht in der Gewässerkarte (siehe Anlage) aufgelisteter Gewässer III. Ordnung nachträglich an den Aller-Ohre-Ise-Verband zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz stellt die Verwaltungsvorlage vor und weist darauf hin, dass die Laufzeit und Kündigungsfrist für den Vertrag derzeit noch geklärt werden.

RM Martini fragt an, wer der künftige Ansprechpartner ist? GD Schulz teilt mit, dass der Aller-Ohre-Ise-Verband der offizielle Ansprechpartner ist, bei Unklarheiten aber die Verwaltung jederzeit weiterhilft.

RM Sievers bittet um ein Vergleich der bisherigen und zukünftigen Kosten. GD Schulz teilt mit, dass diese Entscheidung kostenneutral ist. Eine Aufstellung der Kosten aus den letzten Jahren ist der Vorlage zu entnehmen.  


TOP 10 Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum Querenhorst

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sport- Kulturzentrum Querenhorst zum 01.07.2024 gem. zuletzt vorliegender Fassung. 

Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung in der Fassung vom 01.07.2020 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz erläutert die Verwaltungsvorlage, sodann leitet BGMin Kula zur Beschlussfassung über. 


TOP 11 Bericht der Bürgermeisterin und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

BGMin Kula berichtet: 

Das Projekt Freiflächenphotovoltaik wird nicht wie vorgesehen in Querenhorst umgesetzt werden können, da die vorgesehene Fläche lt. dem Flächenplan eine Ausschlussfläche ist. Im Plan ist eine Bannmeile von 200m zum Ort vorgesehen.

RM Blanke fragt an, ob sich die Ausschlussfläche verschiebt, wenn das neue Baugebiet erschlossen wird? GD Schulz teilt mit, dass die Bannmeile nicht verschoben wird, sie soll lediglich eine Entwicklung des Ortes ermöglichen.

In der kommenden Sitzung des Samtgemeinderates soll eine neue Friedhofssatzung beschlossen werden. Derzeit decken die Friedhofsgebühren nur 53% der anfallenden Kosten ab, nach der Erhöhung sind es 77%.

GD Schulz berichtet:

Die Instandsetzung der durch Unfall zerstörte Hecke am Friedhof wird von der Versicherung bezahlt. Die Instandsetzung kann allerdings erst nach der Brut- und Nistzeit ab dem 01.10. erfolgen.

Die Wohnung im Dachgeschoss der Helmstedter Str. 3 wurde von der Samtgemeinde als Asylunterkunft angemietet und steht derzeit noch leer.

Um die Planung für den Neubau des Kindergartens voranzutreiben, schlägt GD Schulz vor, sich nach der Sommerpause im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu treffen um die Eckdaten festzulegen.

Der Schaden an der Bushaltestelle, der bei einem Unfall entstanden ist, wird in den kommenden sechs Wochen repariert. Die Versicherung des Unfallverursachers hat den Schaden anerkannt. 

Die Gemeinde Querenhorst hat folgende Vorkaufsverzichte erklärt:

 Gemarkung

Flur

Flurstücke

Adresse

 Übergabe-/

 Vertragsdatum  

Querenhorst

1

134/8

134/10

136/1

137

Dorfstraße 1

Dorfstraße 1

Dorfstraße

Dorfstraße 1

26.03.2024

 

 

Querenhorst

3

50/20

Am Finkenspring

26.03.2024

 
TOP 12 Anträge und Anfragen

Protokoll:

BGMin Kula hat einen schriftlichen Antrag einiger Schüler aus dem Ort erhalten, einen Platz zum Fußballspielen zur Verfügung zu stellen. Hierfür würde vorübergehend ein Teil eines Grundstücks im geplanten Neubaugebiet zur Verfügung stehen. Ein vor Ort Termin mit Eltern und Kindern ist geplant. Ein Pachtvertrag (unentgeltlich) inkl. Haftungsausschluss und Pflege der Fläche soll abgeschlossen werden.

RM Hütter bittet das Bauamt die LSW über die verbogenen Straßenlaternen zu informieren.

Er erfragt außerdem ob die Brücke an der Ahmstorfer Straße zwischenzeitlich zurückgebaut wurde. GD Schulz wird den aktuellen Sachstand erfragen und mitteilen.

RM Wunsch teilt mit, dass der Graben der FI, der Ende Dezember übergelaufen ist, ausgebaggert wurde. Er bittet die Bewohner der angrenzenden Grundstücke möglichst kein Rasenabschnitt mehr in die Gräben zu werfen.

Außerdem weist er daraufhin, dass der FI kein Antrag vorliegt, das Regenwasser eingeleitet werden darf. Diesen Antrag hätte der Wasserverband stellen müssen.

Er erinnert außerdem an die Risse auf der Vordorfer Straße.

RM Wunsch fragt an, wann die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt werden? GD Schulz teilt mir, dass eine Verwaltungsvorlage in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt wird.

Die geplante Ratssitzung am 26.09.2024 wurde einvernehmlich auf den 15.10.2024 verschoben.

RM Elvers fragt an, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kinder aus dem Kindergarten Wichtelhaus regelmäßig mit dem Bus nach Grasleben fahren können um dort in der Lappwaldhalle zu turnen. GD Schulz sieht hierfür derzeit keine Möglichkeit. Allerdings könne dies in unregelmäßigen Abständen sicherlich ermöglicht werden. Eine wöchentliche Nutzung wird nicht gesehen, da es hierzu auch keinen Bedarf gäbe. Der Raum im Sport- und Kulturzentrum ist hierfür ausreichend groß.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

BGMin Kula schließt die Sitzung um 20:02 Uhr. 

 

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