2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mariental über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens
Beschluss:
Es ergeht folgender Beschluss: Der Rat der Gemeinde Mariental beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens Lappwaldzwerge der Gemeinde Mariental zum 01.03.2008.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Nach § 26 NGO nimmt Ratsherr Schmidt nicht an der Abstimmung teil.
Protokoll:
Gemeindedirektor Bäsecke erläutert die Sachlage anhand der Verwaltungsvorlage Nr. 43, die bereits ausführlich im Verwaltungsausschuss diskutiert wurde. Das Land Niedersachsen übernimmt die Kosten für das dritte Kindergartenjahr. Für alle Kindergärten in der Samtgemeinde Grasleben wurde daraufhin beschlossen, dass die bisherige Geschwisterkindregelung wegfällt. Dieser Beschluss soll jetzt für die Gemeinde Mariental wieder rückgängig gemacht werden.
Ratsherr Luckstein berichtet, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2008 beschlossen wurde die Steuern zu erhöhen, aber dafür die Familien wieder zu entlasten, was für die SPD-Fraktion ein wesentlicher Grund war der Realsteuererhöhung überhaupt zuzustimmen. Der Verwaltungsausschuss hat über die Rücknahme der Satzungsänderung schon ausführlich beraten und diese auch empfohlen. Im Übrigen sind im Land Niedersachsen fast alle Parteien dafür möglichst alle drei Kindergartenjahre gebührenfrei anzubieten.
Bürgermeister K. Bartsch erklärt, dass das dritte Kindergartenjahr kostenfrei gestellt wurde, damit auch die Kinder den Kindergarten besuchen können, die bisher aus Kostengründen zu hause gelassen wurden. Er sieht keine zusätzliche Belastung für die Eltern, was sich aus folgendem Vergleich ergibt: Bisher zahlten Eltern für das dritte Kindergartenjahr z. B. 120,-- € (je nach Einkommen). Jetzt ist dieses Kindergartenjahr frei. Wenn noch ein Geschwisterkind im Kindergarten betreut wird, zahlte dieses bisher nur 50 % der Gebühren, d. h. in diesem Fall 60,-- €. Eltern mit zwei Kindern, wovon ein Kind im dritten Kindergartenjahr ist, würden für eine 100%ige Betreuung beider Kinder 60,-- € zahlen. Wenn die Geschwisterkindregelung in diesem Fall wegfallen würde, müssten die Eltern 120,-- € für zwei Kinder zahlen. Ohne die Übernahme der Kosten für das dritte Kindergartenjahr würden die Eltern 180,-- € zahlen müssen. Bürgermeister K. Bartsch sieht also in diesem Fall keine zusätzliche Belastung für die Eltern, sondern eine Entlastung von 60,-- € monatlich.
Ratsfrau A. Bartsch erklärt, dass die CDU-Fraktion die Abschaffung der gesamten Gebührensatzung für den Kindergarten beantragen würde, wenn Geschenke gemacht werden könnten, was die Haushaltslage aber nicht zulässt. Die Ratsmitglieder sind angehalten, vernünftig mit den Geldern der Gemeinde Mariental umzugehen und Einnahmequellen zu fördern. Kinder sollen im dritten Kindergartenjahr auf die Schule vorbereitet werden und somit durch die Kostenbefreiung ein Besuch für alle Kinder ermöglicht werden. Ratsfrau Bartsch ist allerdings der Ansicht, dass eine 100 %ige Leistung auch eine 100 %ige Zahlung nach sich ziehen kann. Die CDU-Fraktion steht auch zu unpopulären Entscheidungen, wenn sie zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind. Die äußerst angespannte Haushaltslage darf nicht außer Acht gelassen werden auch gegen die Wählermeinung. Ratsfrau Bartsch fordert die SPD und die Marientaler Fraktion auf einer erneuten Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens nicht zuzustimmen.
Bürgermeister K. Bartsch bemerkt, dass die Kindergartensatzung erst zum 01.10. des vergangenen Jahres geändert wurde. Jetzt soll sie zum 01.03.2008 erneut geändert werden. Im nächsten Kindergartenjahr wäre nur ein Kind bzw. eine Familie von dieser Regelung betroffen.
Ratsherr Günther fordert eine sachliche Diskussion dieses Themas und keine emotionale. Für die Gemeinde bleibt die finanzielle Be- oder Entlastung die gleiche wie vor der Entscheidung des Landes, das dritte Kindergartenjahr gebührenfrei zu stellen. Die Gemeinde bekommt für jedes Kindergartenkind im dritten Kindergartenjahr bei halbtägiger Betreuung 120,-- € vom Land Niedersachsen erstattet. Eltern bzw. Familien sollten mit dieser Regelung entlastet werden, welches der Staat zur Zeit mit verschiedenen Vorhaben versucht. Ratsherr Günther empfiehlt der Gemeinde Mariental, das umzusetzen, was das Land Niedersachsen ursprünglich beabsichtigt hat.
Ratsherr Luckstein erklärt, dass den Eltern durch die bisherige Regelung eine indirekte Erhöhung der Gebühren zugemutet wird. Es wird ständig verlangt, dass die Gemeinde Geld einsparen soll, aber das für einen Punkt eine Sitzung einberufen wird, die für jedes Ratsmitglied 9,-- € Sitzungsgeld kostet wird nicht bemängelt. Ratsherr Luckstein hatte einen Umlaufbeschluss vorgeschlagen, da das Thema bereits ausführlich in verschiedenen anderen Sitzungen diskutiert worden war und dieses Verfahren wesentlich günstiger gewesen wäre.
Ratsherr Worch zitiert die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Worten: „ Wir haben ein Herz für Familien. Deutschland müsse ein familienfreundliches Land werden.“. Die Gemeinde bekommt im dritten Kindergartenjahr 120,-- € monatlich für jedes Kind vom Land Niedersachsen, um damit die Familien zu entlasten, denn die Lebenshaltungskosten steigen stetig und auch hier in der Gemeinde Mariental wurden in diesem Jahr die Realsteuern erhöht. Ratsherr Worch ist grundsätzlich der Meinung, dass die Betreuung der Kinder auf eine Ganztagesbetreuung hinauslaufen sollte, damit es beiden Partnern möglich ist einer Arbeit nachzugehen. Bei der Abstimmung über die Gebührensatzung geht es nicht um Unsummen und es gibt ganz andere Einsparungsmöglichkeiten in der Gemeinde z. B. bei den Stromkosten. Die Marientaler Fraktion möchte der Verwaltung gerne beratend zur Seite stehen.
Ratsfrau Reichel ist nicht mit der Aussage einverstanden, dass die Grundsteuern erhöht wurden und deshalb die Kindergartensatzung erneut geändert werden müsste. Ihrer Meinung nach ist es eher eine Ungleichbehandlung, wenn die Geschwisterkindregelung in diesem speziellen Fall bestehen bleibt. Sie gibt zu Bedenken, dass irgendwann ein mehr als überschuldeter Haushalt an die nächste Generation weitergegeben wird, die sich dann fragen wird, wie es soweit kommen konnte.
Ratsfrau A. Bartsch sieht nicht die Möglichkeit Sitzungsgelder durch einen Umlaufbeschluss einsparen zu können, denn die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mariental haben einen Anspruch über Entscheidungen des Rates informiert zu werden. Außerdem drängte die SPD-Fraktion auf besondere Schnelligkeit.
Ratsherr Günther wundert sich, dass hier gesagt wird man unterhalte sich über Geschenke, die man nicht machen kann. In diesem Jahr handelt es sich im Höchstfall um 180,-- € monatlich und im nächsten Kindergartenjahr um 60,-- € monatlich, da nur noch ein Kindergartenkind betroffen ist. Er erklärt, dass die SPD-Fraktion bisher nicht verschwenderisch gearbeitet hat und betont, dass der Beschluss der SPD-Fraktion die Satzung erneut zu ändern feststeht.
Bürgermeister K. Bartsch hebt hervor, dass für den Kindergarten ein Zuschuss von 60.000,-- € in den Haushalt eingeplant werden musste und der Haushaltsplan bis auf weiteres nicht ausgeglichen werden kann.
Nachdem Ratsherr Minor Zweifel angemeldet hat, dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger verstehen, worum sich die Diskussion dreht, erklärt Bürgermeister K. Bartsch, dass es bisher so war, dass das 1. Kind im Kindergarten 100 % der Gebühren zahlen musste, das zweite Kind 50 % und das dritte Kind 25%. Diese Ermäßigungen liegen im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Gemeindedirektor Bäsecke erläutert, dass das Kind, welches im nächsten Jahr zur Schule kommt für das letzte Kindergartenjahr freigestellt wird, um jeder Familie den Besuch eines Kindergartens zu ermöglichen. Die Diskussion in diesen Fällen die Geschwisterermäßigung zu überdenken kam von den Erzieherinnen und den Eltern selbst, die zwei Kinder im Kindergarten haben und insgesamt nur noch 50 % der Gebühren zahlen mussten. In allen Gemeinden wurde beschlossen, dass in dem Fall der Freistellung eines Kindes im dritten Kindergartenjahr das Geschwisterkind 100 % der Gebühren zahlen soll.
Die Marientaler Fraktion stellt fest, dass der Zuschussbedarf von 60.000,-- € im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes noch als im Rahmen liegend betrachtet wird.
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