Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Dienstag, 15. Oktober 2024 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin (BGMin) Kula begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder und Einwohner und eröffnet die Sitzung. Gemeindedirektor (GD) Schulz ergreift kurz das Wort und stellt Herrn SGAR Freitag dem Gremium vor. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit zwölf Tagesordnungspunkten festgestellt. 

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 04.06.2024

Beschluss:

Das Protokoll über die Sitzung vom 04.06.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig 



Protokoll:

BGMin Kula stellt das Protokoll über die Sitzung vom 04.06.2024 zur Abstimmung bereit.


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Auf Nachfrage eines Einwohners, inwieweit die Gemeinde die hiesigen Vereine unterstütze oder das kulturelle Leben in Querenhorst fördere, erklärt BGmin Kula, dass die Gemeinde das Vereinsleben in Querenhorst dahingehend unterstütze, dass beispielsweise das Sport- und Kulturzentrum als Veranstaltungsstätte den Vereinen fast kostenlos (Nebenkosten müssen getragen werden) über mehrere Tage zur Verfügung gestellt werde. Weiterhin habe die Gemeinde erst vor Kurzem einen Bolzplatz für Kinder und Jugendliche eingerichtet und stelle diesen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. 

Der Einwohner bemängelt, dass viele Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde weggebrochen wären. BGMin Kula habe Kenntnis über den Wegfall und bedauere dies sehr. Leider fehlen aus ihrer Sicht die Nachwuchskräfte und es sei schwierig diese zu generieren. 

Der Einwohner erkundigt sich, ob es seitens der Gemeinde möglich wäre, die Vereine aus Querenhorst, beispielsweise durch Werbung, zu unterstützen. BGMin Kula regt an, hierzu einen separaten Termin außerhalb einer Ratssitzung zu vereinbaren, um alles Weitere zu besprechen. 

 
TOP 6 Beschluss über den Jahresabschluss 2021 und Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Gemeinderat Querenhorst beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das              Haushaltsjahr 2021.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Gemeindedirektor für die Führung der Hauswirtschaft Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz teilt mit, dass für ihn ein Mitwirkungsverbot bestehe und begibt sich in den Zuhörerbereich.

BGMin Kula erläutert kurz die Sach- und Rechtslage der Vorlage.

Sodann lässt BGMin Kula über die Beschlussvorschläge abstimmen.


TOP 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Gemeinderat Querenhorst beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Gemeindedirektor für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2022 die Entlastung.

3. Der Jahresüberschuss 2022 i.H.v. 59.490,33 Euro wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG i.V.m. § 24 Abs. 4 KomHKVO zum Ausgleich des ausgewiesenen Sollfehlbetrags aus kameralen Abschluss eingesetzt. 

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz teilt mit, dass auch zu diesem Tagesordnungspunkt ein Mitwirkungsverbot für ihn bestehe und begibt sich erneut in den Zuhörerbereich.

BGMin Kula erläutert kurz die Sach- und Rechtslage der Vorlage.

Da keine Fragen aus dem Gremium erfolgen, lässt BGMin Kula über die Beschlussvorschläge abstimmen.


TOP 8 Annahme und Vermittlung von Spenden durch den Gemeinderat Querenhorst

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt, die Spende gemäß nachfolgender Liste anzunehmen und zweckentsprechend zu verwenden bzw. zu vermitteln.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

BGMin Kula erläutert den Sachverhalt der Spende und bittet um Abstimmung.


TOP 9 Übertragung von Bauhofleistungen auf die Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Querenhorst beschließt,

1. mit Wirkung vom 01. Januar 2025 die Aufgaben des Bauhofes der Gemeinde an die Samtgemeinde Grasleben zu übertragen unter der Voraussetzung, dass das Bauhofpersonal unter Wahrung der individuellen Besitzstände von der Samtgemeinde Grasleben übernommen wird.

2. das bewegliche Vermögen des Bauhofes entgeltlich entsprechend der Höhe der Restbuchwerte zum Stichtag 31.12.2024 auf die Samtgemeinde Grasleben zu übertragen.

3. die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Samtgemeinde Grasleben abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

BGMin Kula erteilt GD Schulz das Wort. GD Schulz erläutert daraufhin ausführlich die Verwaltungsvorlage 085/24 und erklärt, dass alle Bauhofleistungen  weiterhin nach Stunden abgerechnet werden. Die Rechnungen werden zukünftig von der Samtgemeinde direkt mit der Gemeinde Querenhorst verrechnet. Weiterhin würde durch die Zusammenlegung der Bauhöfe eine verbesserte personelle Strukturierung erfolgen, beispielsweise im Falle einer Krankheit oder Urlaub. Die Beschaffung von Gerätschaften erfolgt zukünftig im Konsens des Gesamtbedarfes auf Samtgemeindeebene. Wichtig sei, dass künftig auch weiterhin eine gute Arbeitsleistung für die Gemeinde erbracht werde, wie sie bislang erfolgte. Weiterhin gehe er davon aus, dass auch die übrigen Mitgliedsgemeinden der Zusammenlegung zustimmen werden. 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Hütter erklärt GD Schulz, dass mit der Zusammenlegung vermutlich nicht mehr an einem bestimmten Tag in der Woche für die Gemeinde gearbeitet werden würde. Momentan sei der feste Tag ein Mittwoch an dem der Betriebshof seine Arbeiten innerhalb der Gemeinde ausführe. Dies würde künftig womöglich etwas flexibler gehandhabt werden. Die Gerätschaften werden weiterhin in Querenhorst verbleiben.

Ratsmitglied Martini ergreift das Wort und spricht seinen Dank an die bisherigen Betriebshofmitarbeiter Schulz und Siller aus. Er sei froh, dass die Arbeiten bislang so gut geklappt haben und gehe auch künftig von einer sehr guten Arbeit aus.

Da keine weiteren Anmerkungen erfolgen, leitet BGMin Kula die Beschlussfassung en bloc ein.


TOP 10 Bericht der Bürgermeisterin und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

BGMin Kula teilt Folgendes mit:

1. Jutta Schulz geht geht zum Ende des Jahres in Rente. Bislang hat sie die Fernbedienung für den Glockenturm gesteuert. Diese hat sie mir vor ein paar Tagen ausgehändigt. Seitdem läute ich die Glocke. Jedoch bin ich nicht dauerhaft in Querenhorst vor Ort und könne demnach nicht immer läuten. Es wäre ratsam, jemanden aus Querenhorst zu finden, der bereit wäre, die Aufgabe des Läutens zu übernehmen. Ich bitte aus diesem Grunde zu überlegen, wer für das Läuten in Querenhorst beauftragt werden könnte.

2. Der lebendige Adventskalender solle auch in diesem Jahr wieder stattfinden. Ein entsprechender Flyer mit den Daten werde zeitnah bekanntgegeben.

3. Die Pflanzaktion des Ambeer Baumes ist für den 23.11.2024 vorgesehen. Kevin Sievers wird den Baum zusammen mit ein paar Kameraden aus der Feuerwehr pflanzen. Standort wird an der Kreuzung, wo momentan das 800 Jahre Schild stehe. Dieses müsse in diesem Zuge allerdings etwas versetzt werden. Der Betriebshof werde entsprechend informiert.

4. Am 17.11.2024 ist Volkstrauertag. Um 10:30 Uhr wird ein Gottesdienst stattfinden und danach die Kranzniederlegung. Im Anschluss findet ein Essen im Feuerwehrgerätehaus statt.

GD Schulz hat folgende Mitteilungen:

Neubau Trafostation Querenhorst

Die alte Trafostation in Querenhorst, Ecke Helmstedter Straße/Dorfstraße wird erneuert und durch eine moderne Trafostation ersetzt. Das vorhandene Gebäude wird in diesem Zuge abgebrochen. Der Standort bleibt erhalten. An der vorhandenen Station hängt eine Straßenleuchte. Diese wird neben der Station neu aufgebaut. Die Gemeinde liefert dazu den Mast und eine neue LED Leuchte. Den Umbau erledigt die LSW auf ihre Kosten. Die Maßnahme wird frühestens Ende Oktober beginnen.

Endabrechnung Erschließungsbeiträge für die Straße „Am Finkenspring“

Ende der 1990er wurde von den damaligen Grundstückseigentümern Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für den 1. Bauabschnitt „Am Finkenspring“ erhoben. Im Jahr 2020 ist die Straße offiziell zur Gemeindestraße gewidmet worden. Die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge für den 1. Bauabschnitt muss somit bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Anfang Oktober 2024 sind Vorankündigungsschreiben an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt worden. Die noch zu zahlenden Beiträge variieren je nach Grundstücksgröße und bereits geleisteter Vorauszahlung. Einzelne Eigentümer erhalten tatsächlich Beiträge zurück. Dies ist darauf zurückzuführen, dass man bei den ersten Bescheiden noch von höheren Vorausleistungsbeträgen i. H. v. 22 DM / m² ausgegangen war. Eine Nachkalkulation hatte dann zu einem geschätzten Wert von 18 DM / m² geführt. Wer später ein Grundstück erworben hat, hatte also weniger Vorausleistungen gezahlt. Die abschließenden Beitragsbescheide werden Anfang November 2024 versandt.

Insgesamt verbleibt für die Gemeinde ein positiver Saldo von 8.880,18 Euro.

Heizung in der Dachgeschosswohnung der Alten Schule und Sachstand Vermietung 

In den letzten Wochen ist die Gastherme in der Dachgeschosswohnung mehrfach ausgefallen. Die Heizung wird über den bestehenden Wartungsvertrag repariert. Ein Anschluss an die Nahwärmeanlage wäre zu aufwendig. Eine Flüchtlingsfamilie (3 Personen) aus Kolumbien ist seit Donnerstag, dem 22.08.2024 in der Wohnung im Dachgeschoss untergebracht. Eine Anmietung der Wohnung seitens der Samtgemeinde ist erfolgt.

Vorkaufsverzichte

Es erfolgte eine Erklärung seit der letzten Sitzung 06/2024 für Flur 1 Flurstück 132. 

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsmitglied Martini erkundigt sich zum Umgang der neu beschafften Tische (dürfen diese gestapelt oder getragen werden). BGMin Kula erklärt, dass die Tische pfleglich behandelt werden sollen. Falls sie bei einer Feier gestapelt werden müssen, sollte darauf geachtet werden, dass zwischen den Platten eine Zeitung oder Ähnliches gelegt werde. Auch das Hinuntertragen in den Keller stelle keine Probleme dar. Wichtig sei nur, die Tische nach der Veranstaltung und Benutzung wieder in den A-Raum zu stellen und diese dann nicht zu stapeln, damit eine genaue Kontrolle der Tische durch Frau Herzog erfolgen könne. Falls Beschädigungen im Nachgang festgestellt werden, würde der Benutzer für den Schaden aufkommen müssen.

Ratsmitglied Hütter informiert sich über die Friedhofsgebührensatzung. GD Schulz teilt mit, dass die neu beschlossene Satzung auf der Internethomepage der Samtgemeinde Grasleben eingesehen werden könne.

Weiter erkundigt er sich, wie der Sachstand zur Brückenprüfung auf der Ahmstorfer Straße sei und der beschädigten Hecke am Friedhof. GD Schulz merkt an, dass momentan keine Kapazität für eine Brückenprüfung vorhanden seien. Er werde die Anmerkung allerdings noch einmal dem Bauamt vortragen. Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung der Sachbearbeiterin konnte die Hecke am Friedhof noch nicht instand gesetzt werden. 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Wunsch zur Risssanierung in der Vordorfer Straße teilt GD Schulz mit, dass er die Techniker des Hauses darüber in Kenntnis gesetzt habe, bislang jedoch kein Ergebnis vernehmen konnte. SGAR Freitag werde den erneuten Hinweis mitnehmen und beim Bauamt nachfragen.

Ratsmitglied Sievers teilt mit, dass der Graben auf der Döhrener Straße mit Buschwerk überwuchert sei. Er schlägt vor, den gemeindeeigenen Graben durch eine Firma ausmähen zu lassen.

Ratsmitglied Hütter merkt an, dass in der vorangegangenen Sitzung über die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung abgestimmt wurde. Im Nachgang sei jedoch ein Fehler aufgefallen. In der Raummiete sei eine Nutzungsgebühr für die Zapfanlage hinterlegt. Vereine oder Verbände der Gemeinde erhalten jedoch den Raum kostenfrei und eine Raummiete werde nicht entrichtet. Demnach würden sie die Zapfanlage ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen. Er regt an, dass Vereine und Verbände ebenfalls zu den Nebenkosten auch die Kosten der Zapfanlage zu tragen haben.

Innerhalb des Gremiums herrscht Einigkeit so zu verfahren. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum müsse entsprechend angepasst werden.

 
TOP 12 Schließung der Sitzung

Protokoll:

BGMin Kula schließt die Sitzung um 19:22 Uhr.

 

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